Skip to content

Gibt es bei der Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Was steht mir zu?

Seit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 fürchten viele Menschen mehr denn je, dass die Pflege von Angehörigen notwendig werden könnte, wenn diese erkranken. Diese Situation haben wohl die meisten Menschen in der momentanen Lage schon mehr als einmal mit einem unguten Gefühl im Magen bedacht. Doch wie können pflegende Angehörige entlastet werden, wenn eine Pflegesituation eintritt? Gibt es für die Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Hier Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.

Angehörige bilden den Großteil des „Pflegepersonals“

Sei es eine Krankheit oder schlichtweg erhöhtes Alter. Körperliche Schwierigkeiten gehen oft mit Pflegebedürftigkeit im Alter einher und somit steht auch immer die Frage an, wie die Pflege des Betroffenen gestaltet werden soll. Aus gutem Grund entscheiden sich viele Angehörige dann dazu, den Vater, die Mutter oder den Ehepartner zu Hause zu pflegen.

Eine statistische Erhebung aus dem Jahr 2017 verzeichnet 3,41 Millionen Pflegebedürftige deutschlandweit, von denen 2,59 Millionen in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Hiervon wiederum gaben 1,76 Millionen Patienten an, allein von ihren Angehörigen, also Familienmitgliedern, versorgt zu werden (www.aerzteblatt.de). Ein Großteil des Aufwands, der mit der Pflege eines erkrankten Menschen verbunden ist, lastet auf Kindern, Ehepartnern oder anderen Verwandten.

 

Fast jeder zweite Heimpfleger leidet unter Stress

Der immense Arbeitsaufwand, der auf vielen Menschen lastet, die sich der Pflege von Angehörigen zu Hause verschrieben haben, führt zu immer mehr Stress in diesem Personenkreis. Eine von der Techniker-Krankenkasse in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, dass sich fast jeder zweite „Heimpfleger“ chronisch körperlich und psychisch überlastet fühlt; Rückenschmerzen, Magenprobleme und Herz-Kreislauf Beschwerden sind dabei nur einige der genannten Symptome. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kommt hierbei viel zu kurz und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit der Mitarbeiter verschlechtert sich zunehmen. Durch diverse BGM Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit, könnte dem Stress des Pflegepersonals jedoch entgegengewirkt werden.

Dies ist angesichts der Umstände, denen die Betroffenen ausgesetzt sind, kein Wunder. Gerade die in ihrer Zahl immer größer werdende Gruppe von demenzkranken Patienten benötigt eine Betreuung rund um die Uhr, vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Zu den Aufgaben, die Angehörige übernehmen, gehört die Hygiene, das Ankleiden, das Spazierengehen, die Unterhaltung und nicht zuletzt auch die emotionale Unterstützung des Pflegebedürftigen.

Während viele die Pflege einer geliebten Person als eine Selbstverständlichkeit betrachten, ist die Realität gnadenlos. Familienministerin Franziska Giffey bezeichnet die Pflege durch Angehörige als “Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann“, denn die Gesundheit der Pflegenden bleibt oft selbst auf der Strecke.

 

Pflegende Angehörige haben Rechte

Welche Rechte haben pflegende Angehörige?

Umso wichtiger ist es deshalb, die rechtliche Seite dieser Problematik zu betrachten. Gerade für berufstätige Angehörige kann der Eintritt der Pflegesituation ein Schock sein, der die Lebensumstände von einem auf den anderen Tag auf den Kopf stellt und drängende Fragen aufwirft. Beruf und Pflege zu vereinbaren, stellt eine große Herausforderung dar, gerade, wenn es sich um einen „Rund um die Uhr“-Pflegebedürftigen handelt.

Wenn dann zusätzlich noch Kinder zu versorgen sind, ist es für Pflegende wichtig, über Sorge und Aufopferungsbereitschaft für Familienangehörige ihre eigenen Bedürfnisse nicht völlig zu vernachlässigen. Ein Urlaub kann dabei eine gute und notwendige Gelegenheit sein, sich von den Strapazen des Alltags zu erholen.

Der Gesetzgeber hat die schwierige Lage von Personen, die mit der Pflege von Angehörigen betraut sind, im Spannungsfeld zwischen Pflege, Beruf, Kindern und eigener Lebensqualität gesehen und auf verschiedene Weise versucht, Abhilfe zu schaffen.

Sollte es nicht mehr möglich sein, die Pflege der Angehörigen eigenständig zu übernehmen aber die Betroffenen dennoch im eigenen Zuhause bleiben wollen, gibt es die Möglichkeit einer 24-Stunden-Pflege. 

Pflege von Angehörigen Sonderurlaub als kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Viele Betroffene fragen sich, ob es für die unerwartete Pflege von Angehörigen Sonderurlaub gibt. Prinzipiell kann diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Tritt nämlich eine akute Pflegesituation ein, haben Sie als Angestellter die Möglichkeit, kurzzeitig nicht zur Arbeit zu gehen. Diese Zeit ist vom Gesetzgeber auf bis zu zehn Arbeitstage beschränkt. Diese Angebot kann nur genutzt werden, wenn die Zeit wirklich notwendig ist, um die Pflege von Angehörigen sicherzustellen. Eine akute Pflegesituation definiert der Gesetzgeber dabei als eine plötzliche und unvermittelte Pflegesituation.

Liegt bereits eine Pflegesituation vor und es ist beispielsweise bereits ein Pflegegrad anerkannt worden, ist es unwahrscheinlich, dass es sich wirklich um eine akute Pflegesituation handelt. Aufgrund der Natur einer akuten Pflegesituation, tritt diese auch im Regelfall nur einmal pro Pflegefall ein. Das heißt, dass die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nur einmal pro Pflegefall in Anspruch genommen werden kann.

Oma geht mit Enkeltocher spazieren

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, haben Sie während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung logischerweise keinen Anspruch auf Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. In dieser Zeit können Sie Ihrer Arbeit ja nicht nachkommen und auch keinen bezahlten Urlaub nehmen. Da dem Gesetzgeber diese Belastung bewusst ist, wird für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit der Beschränkung auf bis zu zehn Arbeitstage seit dem 01. Januar 2015 ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld gewährt. Dabei handelt es sich quasi um einen Gehaltsersatz, der von der Pflegekasse gezahlt wird.

Bei der Pflegekasse bzw. bei der Pflegeversicherung des zu Pflegenden muss auch der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld gestellt werden. Hier muss üblicherweise eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die im Zweifel aber auch nachgereicht werden kann. Wichtig ist, dass Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was Sie außerdem wissen sollten:

Wenn sich mehrere Personen um die Organisation und Sicherstellung der Pflege von Angehörigen kümmern sollen und ihren Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Bezug zur Pflege derselben Person geltend machen – also zum Beispiel Sie selbst und Ihre Schwester für die Pflege eines Elternteils – ist der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld insgesamt auf bis zu zehn Arbeitstage begrenzt. Also beispielsweise fünf Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung für Sie selbst und fünf Tage für Ihre Schwester, die sich ebenfalls um die Pflege des Angehörigen kümmert.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung sind also im Einzelnen:

  • Sie sind ein naher Angehöriger
  • Es ist davon auszugehen, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad anerkannt bekommt

Sollten diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein und Sie Ihre kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren. Sie dürfen nicht “einfach so” zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber hat außerdem ein Recht darauf, eine ärztliche Bestätigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit zu erhalten.

 

Pflege von Angehörigen Sonderurlaub und zeitlicher Rahmen

Urlaubsplan

Im Pflegegesetz ist ebenfalls der Anspruch auf Freistellung nach Pflegezeitgesetz geregelt. Man spricht hier auch von Pflegezeit oder sogar Pflegeurlaub, wobei dieses Wort etwas irreführend ist.

Sind Sie in einem Betrieb angestellt, der in der Regel mehr als 15 Angestellte hat, haben Sie die Möglichkeit dies für die Pflege von Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Arbeiten Sie allerdings in einem kleinen Betrieb, stehen Ihre Chancen deutlich schlechter.

Was bedeutet Pflegezeit?

In der Pflegezeit können Sie sich vollständig oder teilweise (Teilzeitbeschäftigung) von der Arbeit zurückziehen, sofern Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nachweisen können. Hierzu ist eine Bestätigung der Pflegebedürftigkeit und eine anerkannte Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst (MD) oder der Pflegekasse notwendig. Außerdem muss die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld erfolgen.

Die Pflegezeit ist dann auf ein Maximum von sechs Monaten begrenzt. Ähnlich wie bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann die Pflegezeit einmalig in Anspruch genommen werden. Sollten Sie Anfangs einen Fehler gemacht haben und den Antrag nicht auf die Höchstdauer von sechs Monaten gestellt haben, obwohl dies nötig gewesen wäre, haben Sie die Möglichkeit die Freistellung mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auf die Höchstdauer zu verlängern. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, die Freistellung auch über diese Höchstdauer hinaus zu verlängern. Beispielsweise wenn ein Wechsel der pflegenden Person nicht möglich ist.

Wichtig zu beachten ist: Die Pflegezeit ist eine Freistellung und kein Urlaub. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt bekommen. Das kann natürlich für viele eine immense finanzielle Belastung darstellen, doch der Gesetzgeber bietet hier nicht viele Möglichkeiten. Denn in der Pflegezeit wird auch kein Pflegeunterstützungsgeld bezahlt.

Im Pflegezeitgesetz ist geregelt, dass im Rahmen der Pflegezeit ein unverzinstes staatliches Darlehen beim Familienministerium beantragt werden kann. Doch man sollte sich hier natürlich immer im klaren sein, dass dieses Darlehen später wieder zurückgezahlt werden muss. Dennoch kann es zur besseren Abfederung sehr nützlich und hilfreich sein.

Nach dem Ablauf Ihrer Freistellung nach Pflegezeitgesetz können Sie Ihr Arbeitsverhältnis ganz normal fortführen. Sofern bei der Freistellung keine Fehler passiert sind und alle Vereinbarungen getroffen wurden, muss der Arbeitgeber Sie weiterhin beschäftigen.

 

Pflege von Angehörigen Sonderurlaub – Familienzeit

Familienzeit

Die Familienpflegezeit ist im Familienpflegezeitgesetz verankert. Hier handelt es sich – vergleichbar mit der Pflegezeit – um eine Freistellung von bis zu 24 Monaten.

Hier müssen Sie aber Folgendes beachten. Sie können Familienpflegezeit beanspruchen, sofern Sie einen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld pflegen. Voraussetzung ist, dass der Pflegefall mindestens Pflegestufe 1 anerkannt bekommen hat. Erneut können Sie die Familienpflegezeit pro Pflegefall nur einmal beantragen.

Anders als bei der Pflegezeit ist allerdings keine vollständige Freistellung von der Arbeit möglich. Sie müssen im Durchschnitt im Laufe eines Jahres für mindestens 15 Stunden pro Woche in Form einer Teilzeitbeschäftigung weiterarbeiten.

Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht nur, wenn Sie bei einem Unternehmen mit mindestens 26 Mitarbeitern angestellt sind.

Erneut wird kein Lohn für die fehlenden Stunden bezahlt. Sie haben aber die Möglichkeit auf das oben bereits angesprochene Darlehen. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht nicht.

Sollten Sie bereits Pflegezeit beansprucht haben oder dies beanspruchen wollen, ist das kein Problem. Pflegezeit kann mit Familienpflegezeit kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtzeit 24 Monate nicht übersteigen.

Wie bei der Pflegezeit gilt auch bei der Familienpflegezeit: Nach Ablauf können Sie Ihr Arbeitsverhältnis ganz normal fortführen. Sofern bei der Freistellung keine Fehler passiert sind und alle Vereinbarungen getroffen wurden, muss der Arbeitgeber Sie weiterhin beschäftigen.

 

Bis zu sechs Wochen „Verhinderungspflege“ jährlich

Sind Sie bei der Pflege von Angehörigen kurz- oder längerfristig verhindert und möchten Sie in dieser Zeit Ihren Angehörigen durch geschultes Pflegepersonal betreuen lassen, steht Ihnen außerdem für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Jahr ein Anspruch auf Verhinderungspflege zu. Dies bedeutet, dass Sie selbst eine bezahlte Pflegeperson beauftragen und die hierfür anfallenden Kosten bis zu einer jährlichen Höhe von 1.612 Euro von der Pflegeversicherung übernommen werden. Hierfür gibt es aber einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen, die Sie kennen sollten:

  • Eine Kostenerstattung für Verhinderungspflege kann nur in den Pflegegraden 25 erfolgen, für den Pflegegrad 1 ist dies nicht möglich.
  • Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich nur dann erstattet werden, wenn die ersatzweise pflegende Person nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt. Erfolgt die Ersatzpflege dagegen durch Verwandte oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben, sind Aufwendungen grundsätzlich nur in 1,5-facher Höhe des Pflegegeldes ersatzfähig.
  • Ein Anspruch entsteht außerdem erst dann, wenn vor Beantragung der ersten Verhinderungspflege bereits sechs Monate vergangen sind, in denen die Pflegeperson die pflegebedürftige Person gepflegt hat (die sogenannte Vorpflegezeit). Während dieser sechs Monate wiederum ist kein spezifischer Pflegegrad erforderlich. Das heißt, ein Anspruch besteht auch dann, wenn zu dieser Zeit kein spezifischer Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 vorlag.

Sonderurlaub_bei_Pflege_von_Angehoerigen_2

Pflege von Angehörigen Sonderurlaub: Kombinationsmöglichkeiten

Die Verhinderungspflege kann auch für kurzzeitige Verhinderungen in Anspruch genommen werden. Im Einzelfall sogar stundenweise. Besonders wissenswert ist für Sie als Pflegende auch, dass während der Zeit der Pflege von Angehörigen sowohl die Hälfte des Pflegegeldes als auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge weitergezahlt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Kurzzeitpflegegeldes, das in Höhe von 1.774 Euro / Jahr erstattet werden kann. Diese Option des Kostenausgleiches ist eher für Angehörige geeignet, die eine Verpflegung rund um die Uhr gewährleisten wollen. Hier kann der pflegebedürftige Angehörige in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Möchten Sie die Möglichkeit der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen und stattdessen eine längere Verhinderungspflege erhalten, können die beiden Gelder auch kombiniert werden: Maximal 50%, also 806 Euro / Jahr, können vom Kurzzeitgeld auf den Erstattungsbeitrag für die Verhinderungspflege angerechnet werden, sodass Ihnen insgesamt ein Betrag von 2.418 Euro / Jahr zur Verfügung stünde.

FAQ: Sonderurlaub bei Pflege von Angehörigen

Kann ich für die Pflege meiner Eltern Pflegeurlaub nehmen?

Ja - es gibt sogar verschiedene Möglichkeiten, eine Auszeit von der Arbeit oder eine Reduzierung der Stunden auf eine Teilzeitstelle zu beantragen, wenn die eigenen Eltern gepflegt werden.

In der Pflegezeit, die manchmal auch Pflegeurlaub genannt wird, können Sie für bis zu 6 Monate Ihre Arbeitszeit auf bis zu 0 Stunden reduzieren. Sie erhalten jedoch keinen Lohn für die reduzierten Stunden und haben auch keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. 

Möglich ist dies auch nur, wenn die Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern durch eine anerkannte Pflegestufe bestätigt ist und die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. 

Nach Ablauf der Pflegezeit haben Sie dann das Recht, in Ihr normales Arbeitsverhältnis zurückzukehren. Jedoch gilt der Anspruch nur bei Betrieben mit mehr als 15 Angestellten, bei kleineren Betrieben wird im Individualfall entschieden.

pflegepauschbetrag-1-scaled

Anschließend an den Pflegeurlaub oder auch alternativ können Sie dann Familienpflegezeit beantragen. Diese kann bis zu 24 Monate lang gelten, allerdings ist nur eine Reduzierung auf eine Teilzeitstelle möglich, sodass Sie im Jahr durchschnittlich 15 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Auch die Familienpflegezeit ist unbezahlter Urlaub und begründet keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, jedoch haben Sie das Recht, nach Ablauf der Familienpflegezeit wieder in Ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis weiterzuarbeiten. Im Gegensatz zur Pflegezeit haben Sie aber erst in einem Betrieb mit mehr als 26 Angestellten einen Rechtsanspruch darauf. 

Eine dritte Möglichkeit des Pflegeurlaubs ist eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, wenn eine akute Pflegesituation vorliegt, in der Sie zur Sicherstellung der Pflege eine Freistellung von der Arbeit benötigen. Diese kann bis zu 10 Tagen betragen, die allerdings pro Pflegefall berechnet wird. Teilen Sie sich also in diesem Fall die Pflege mit anderen Angehörigen, können Sie nur kumulativ die 10 Tage beantragen: z.B. zu zweit jeweils 5 Tage. 

Ein solcher Sonderurlaub ist nur dann möglich, wenn eine plötzliche und unvermittelte Pflegesituation vorliegt. Wenn bei Ihren Angehörigen aber ein Pflegegrad bereits vorliegt, geht man in der Regel davon aus, dass die Pflegesituation nicht akut sein kann. 

Während des Sonderurlaubs aufgrund einer akuten Pflegesituation erhalten Sie keinen Lohn, jedoch können Sie als Entlastung Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse erhalten.

Kann ich mich krankschreiben lassen, um meine Eltern zu pflegen?

Nein. Eine Krankschreibung bedeutet, dass Sie selbst nicht arbeitsfähig sind. Zwar können Sie während einer Krankschreibung unter Umständen Ihre Eltern pflegen, jedoch begründet eine solche Pflegebedürftigkeit keine Krankschreibung. Es kann sogar zur Abmahnung kommen, wenn Sie dadurch unbegründet der Arbeit fernbleiben. 

Allerdings können Sie für 10 Tage einen Sonderurlaub beantragen, wenn bei Ihren Eltern eine akute Pflegesituation vorliegt. Diese definiert der Gesetzgeber als plötzliche und unvermittelte Arbeitsverhinderung, bei der Sie zur Sicherstellung der Pflege einspringen müssen. Eine solche liegt z.B. nicht vor, wenn ein Pflegegrad bereits anerkannt ist, da hier die Pflegebedürftigkeit nicht unvermittelt eingetreten ist. Sie gilt auch nur für die Pflege von nahen Angehörigen und nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass für die pflegebedürftigen Personen ein Pflegegrad anerkannt werden soll. Der Sonderurlaub soll diese Zeit bis zur Anerkennung und Beginn der professionellen Pflege überbrücken.  

Wie viel Anspruch hat man auf Pflegeurlaub?

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegeurlaub variieren, je nachdem, ob Sie Pflegezeit, Familienpflegezeit oder eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung für eine akute Pflegesituation beantragen wollen.

Ebenso spielt es eine Rolle, wie groß Ihr Arbeitsbetrieb ist. Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie so nur in einem Betrieb mit mehr als 15 Angestellten, auf Familienpflegezeit sogar nur in einem Betrieb mit mindestens 26 Angestellten. Bei kleineren Betrieben können Sie diese Zeiten ebenso beantragen, jedoch haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Auch muss die pflegebedürftige Person zu den nahestehenden Angehörigen zählen. Das sind Großeltern und Eltern, auch Schwieger- und Stiefeltern, Geschwister und verschwägerte Angehörige, Ehepartner, Lebenspartner und Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Kinder, darunter auch die Adoptiv- und Pflegekinder von Ihnen oder Ihrem Partner, Schwiegerkinder und Enkelkinder. 

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, muss der Arbeitgeber Ihrem Wunsch entsprechen, solange nicht betriebliche Gründe diesem entgegenstehen. Dafür jedoch hat der Gesetzgeber die Hürden sehr hoch aufgestellt, sodass ein bloßes Abstellen auf die Schwierigkeit, eine Vertretung einzustellen, nicht ausreicht.

Wie bekomme ich Pflegeurlaub?

Sie müssen die Pflegezeit spätestens 10 Tage vor Beginn bei Ihrem Betrieb schriftlich beantragt haben, die Familienpflegezeit hat einen Ankündigungszeitraum von acht Wochen, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann kurzfristig genommen werden, muss dem Arbeitgeber allerdings unverzüglich mitgeteilt werden. 

Für den Antrag der Pflegezeit müssen Sie bereits den Zeitraum der Pflegezeit und den Umfang der Freistellung benennen. 

Weiter müssen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nachweisen. Das ist z. B. durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes ohne Weiteres möglich.

Sie müssen nicht nachweisen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt, jedoch ist dies eine Voraussetzung für den Antrag und zieht bei Missachtung ernste Konsequenzen nach sich. Lediglich bei pflegebedürftigen Minderjährigen ist Pflegezeit auch bei einer aushäusigen Pflege möglich.

Hilfe zum Antrag sowie weitere Informationen zu Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege finden Sie unter diesem Link.

Sample Image

Mit einem Hausnotrufgerät abgesichert sein.

Mit einem Hausnotruf erhalten Sie immer schnelle Hilfe, wenn Sie z.B. einmal stürzen - 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Jetzt auch mit integriertem Sturzsensor verfügbar.

Sample Pop-Up Button

Pflegende Angehörige

Zusätzliche Entlastung: Der Hausnotruf.

Als pflegender Angehöriger kann man nicht rund um die Uhr vor Ort sein. Ein Hausnotruf kann Sie deshalb entlasten. Im Notfall kann damit jederzeit die 24-Stunden-Notrufzentrale erreicht werden - auch wenn Sie selbst einmal nicht erreichbar sind.
Mit vorhandenem Pflegegrad ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.

Info-Broschüre zum Hausnotruf herunterladen

Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten: