Pflegehilfsmittel
Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel werden Geräte und Sachmittel verstanden, die die häuslichen Pflege unterstützen. Anspruch auf Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen ist.
Technische Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Spezielle Pflegebett-Tische
Pflegeliegestühle
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
Duschwagen
Produkte zur Hygiene im Bett (Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen)
Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität
Hausnotrufsysteme, angeschlossen an eine Zentrale
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Lagerungsrollen
Lagerungshalbrollen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Schutzbekleidung (Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Fingerlinge, Mundschutz)
Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können direkt vom jeweils zugelassenen Leistungserbringern bezogen werden, wie z.B. von der PflegeBox