Zum 01.04.2026 steigt der monatliche Zuschuss der Pflegekasse für Hausnotrufgeräte. Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist das eine wichtige Änderung, denn Hausnotrufsysteme können im Alltag mehr Sicherheit geben und dabei helfen, möglichst lange selbstständig zu Hause zu leben. Die Bezuschussung steigt von 30,35 Euro auf 32,13 Euro brutto (27 Euro netto) pro Monat.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter der Erhöhung steckt, welche Auswirkungen sie auf bestehende und neue Nutzer hat und wie die Kostenübernahme grundsätzlich funktioniert.
Ab dem 01.04.2026 erhöht sich der monatliche Zuschuss der Pflegekasse für Hausnotrufsysteme von bisher 30,35 Euro auf 32,13 Euro brutto pro Monat.
Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse künftig einen etwas höheren monatlichen Betrag für ein anerkanntes Hausnotrufgerät. Die Erhöhung ist für viele Haushalte relevant, weil sie den Eigenanteil stabil halten oder zumindest abfedern kann.
Solche Anpassungen erfolgen in der Regel, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern. Dazu zählen zum Beispiel steigende Kosten für Technik, Service, Logistik und laufende Betreuung. Auch im Pflegebereich werden Zuschüsse immer wieder angepasst, damit notwendige Hilfsmittel weiterhin finanzierbar bleiben.
Gerade beim Hausnotruf ist das wichtig: Für viele Menschen ist er ein zentraler Baustein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können und im eigenen Zuhause sicherer zu leben.
Wer bereits ein bezuschusstes Hausnotrufsystem nutzt, profitiert grundsätzlich von der Erhöhung. Je nach Anbieter und Tarif kann das bedeuten, dass sich am monatlichen Eigenanteil nichts ändert, obwohl sich die regulären Gerätepreise anpassen.
Auch für Menschen, die sich neu für ein Hausnotrufsystem entscheiden, verbessert sich die Situation. Der höhere Zuschuss kann den monatlichen Eigenanteil senken oder zumindest dazu beitragen, dass die Versorgung bezahlbar bleibt.
Das ist vor allem für Menschen relevant, die allein leben, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder sich im Alltag mehr Sicherheit wünschen. In solchen Fällen kann die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für ein Hausnotrufgerät sein.
Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufgerät läuft grundsätzlich über die Pflegekasse. Dafür braucht es einen anerkannten Pflegegrad und eine Lebenssituation, in der ein Hausnotruf als sinnvolle Unterstützung im Alltag gilt.
Der Ablauf sieht meist so aus:
Zunächst sollte geklärt werden, ob bereits ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Falls noch keiner vorliegt, muss erst ein Pflegegrad beantragt werden.
Wichtig ist, dass das gewählte Gerät als Pflegehilfsmittel zertifiziert ist, um für eine Bezuschussung infrage zu kommen.
Anschließend müssen Sie einen Antrag stellen und dann wird die Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. libify übernimmt bei einer Bestellung den Antrag gerne für Sie.
Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und entscheidet, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Nach der Genehmigung kann das Hausnotrufgerät eingerichtet und im Alltag genutzt werden.
Je nach Anbieter kann der genaue Ablauf leicht variieren. Der Grundprozess bleibt aber in der Regel ähnlich.
Von der Erhöhung profitieren grundsätzlich Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, sofern die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Hausnotrufsystems erfüllt sind. Ob die Pflegekasse den Zuschuss im Einzelfall bewilligt, hängt immer von der individuellen Situation ab.
Ein Hausnotruf kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn jemand allein lebt, ein erhöhtes Risiko für Notfälle oder Stürze besteht oder schnelle Hilfe im Alltag abgesichert werden soll.
Auch bei libify hat die Erhöhung des Pflegekassenzuschusses Auswirkungen auf die monatlichen Kosten. Ab dem 01.04.2026 passen sich die Preise für die Geräte an, jedoch bleibt der Eigenanteil für Nutzer, die bereits eine Kostenübernahme erhalten, unverändert. Für das Modell libifyBasic bleibt der Eigenanteil bei 0,00 Euro monatlich, während für libifyHome und libifyMobil 2.0 der monatliche Eigenanteil bei 9,55 Euro bzw. 12,55 Euro bleibt.
| Gerät | Zuschuss bisher | Zuschuss ab 01.04.2026 | Kosten / Monat ab 01.04.2026 | Eigenanteil ab 01.04.2026 |
| libifyBasic | 30,35 € | 32,13 € | 32,13 € | 0,00 € |
| libifyHome | 30,35 € | 32,13 € | 41,68 € | 9,55 € |
| libifyMobil 2.0 | 30,35 € | 32,13 € | 44,68 € | 12,55 € |
Hinweis: Für Sie bedeutet das: Mehr Zuschuss – gleicher Eigenanteil.
Die Erhöhung des Pflegekassenzuschusses für Hausnotrufgeräte ab dem 01.04.2026 ist eine sinnvolle Anpassung. Sie hilft dabei, die Versorgung mit Hausnotrufsystemen trotz steigender Kosten weiterhin bezahlbar zu halten.
Für bestehende Nutzer kann das bedeuten, dass der Eigenanteil trotz Preisänderungen stabil bleibt. Für neue Nutzer verbessert sich die finanzielle Ausgangslage beim Einstieg. Entscheidend bleibt, die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen und sich frühzeitig über geeignete Angebote und den Ablauf der Kostenübernahme zu informieren.