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Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Bis zu 30.35€ Bezuschussung monatlich

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten eines Hausnotrufgerätes vollständig bzw. anteilig von der Pflegekasse übernommen werden. Hier erfahren Sie, wie die Kostenübernahme funktioniert.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Zertifiziertes-Hausnotrufgerat

1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert

Damit eine Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich ist, muss das jeweilige Hausnotrufgerät als zertifiziertes Pflegehilfsmittel anerkannt sein. Bei libify können die Hausnotrufgeräte libifyBasic, libifyHome und libifyMobil von den Pflegekassen bezuschusst werden.
Vorliegen-eines-Pflegegrades

2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)

Bereits ab Pflegegrad 1 kann eine Bezuschussung beantragt werden. Sollte bei Ihnen noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen. Alle wichtigen Informationen zu den Pflegegraden finden Sie hier.
Senior-haefig-allein

3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt

Wenn Sie über weite Teile des Tages allein sind oder die Person, die mit Ihnen zusammenlebt, selbst nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen, wird die Bezuschussung mit höherer Wahrscheinlichkeit bewilligt.

1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert

2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)

3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt

Zertifiziertes-Hausnotrufgerat Vorliegen-eines-Pflegegrades Senior-haefig-allein

1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert

Damit eine Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich ist, muss das jeweilige Hausnotrufgerät als zertifiziertes Pflegehilfsmittel anerkannt sein. Bei libify können die Hausnotrufgeräte libifyBasic, libifyHome und libifyMobil von den Pflegekassen bezuschusst werden.

2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)

Bereits ab Pflegegrad 1 kann eine Bezuschussung beantragt werden. Sollte bei Ihnen noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen. Alle wichtigen Informationen zu den Pflegegraden finden Sie hier.

3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt

Wenn Sie über weite Teile des Tages allein sind oder die Person, die mit Ihnen zusammenlebt, selbst nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen, wird die Bezuschussung mit höherer Wahrscheinlichkeit bewilligt.

Die Antragstellung: Unser Service für Sie

Die Beantragung der Bezuschussung für das Hausnotrufgerät mag auf den ersten Blick mühsam klingen, ist sie bei uns jedoch nicht: Damit Sie sich nicht mit den Formalitäten beschäftigen müssen, übernimmt libify die Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse für Sie. Füllen Sie einzig unser Formular zur Antragstellung aus, wir übernehmen dann den restlichen Schriftverkehr.

Wichtig: Eine finale Genehmigung kann die Pflegekasse erst mit Angaben zur Bestellung und zum Lieferzeitpunkt erteilen. libify räumt Ihnen bei Ihrer Bestellung daher Testzeiträume von zwei bis vier Wochen ein, damit Sie den Bescheid der Kasse abwarten können, während Sie Ihr Notrufsystem bereits nutzen.

Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an:

LIBIFY TECHNOLOGIES GMBH
Postfach 1105
01871 Bischofswerda

oder 

E-Mail: info@libify.com