

Pflegegrad, Finanzielle Hilfe im Alter, Pflegeleistungen
Welcher Pflegegrad steht mir zu? Die fünf Pflegegrade erklärt
Was ist ein Pflegegrad? ✓ Wer bekommt welche Leistungen? ✓ Alle Pflegegrade im Überblick ✓ Antrag ✓ Einstufung ✓ Leistungen ab 2025 ✓ Hausnotruf-Tipp ✓
Stand 02. Juli 2025
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen – auch bei chronischen Erkrankungen, Unfällen oder kognitiven Einschränkungen wie Demenz kann Hilfe im Alltag notwendig werden. Um genau festzulegen, wie viel Unterstützung jemand benötigt und welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt, gibt es in Deutschland die Einteilung in fünf Pflegegrade.
Doch wie wird man einem Pflegegrad zugeordnet? Welche Unterschiede bestehen zwischen den Pflegegraden – und welche finanziellen und praktischen Leistungen stehen Betroffenen zu? Hier bekommen Sie einen klaren Überblick über das System der Pflegegrade – und lernen, wie Sie Ihre Ansprüche erkennen und nutzen können.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch im Alltag beeinträchtigt ist – unabhängig von der genauen Erkrankung. Entscheidend ist der Umfang der Unterstützung, die jemand im Alltag braucht, etwa beim Waschen, Anziehen oder bei der Orientierung. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzt haben.
Das Ziel dieser Einteilung: Pflegebedürftigkeit fairer und ganzheitlicher zu bewerten – auch bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz. Wer einen Pflegegrad erhält, bekommt Zugang zu vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Ihnen ist nur der Begriff “Pflegestufe” bekannt? In diesem Artikel erfahren Sie den Unterschied: Pflegestufen vs. Pflegegrade – worin bestehen die Unterschiede
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Einschränkung | Leistungen der Pflegekasse |
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Zuschuss Hausnotruf |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-, Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Zuschuss Hausnotruf |
Pflegegrad 3 |
Schwere Beeinträchtigung | Leistungen wie bei Pflegegrad 2, höhere Beträge |
Pflegegrad 4 | Schwere Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | Leistungen wie bei Pflegegrad 2, noch höhere Leistungen, mehr für stationäre Pflege |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | Leistungen wie bei Pflegegrad 2, maximale Beträge, besonders bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung |
Wie der Weg von der ersten Beantragung bis zur Einstufung konkret aussieht, erfahren Sie hier:
Was bringt welcher Pflegegrad konkret?
Die Leistungen und Bedürfnisse unterscheiden sich je nach Pflegegrad erheblich. Für jeden Pflegegrad haben wir einen ausführlichen Artikel erstellt, der Ihnen einen genauen Überblick über Voraussetzungen, Geldleistungen, Sachleistungen und häufigen Fragen gibt:
Pflegegrad 1 – Frühe Entlastung, keine Geldleistung
Pflegegrad 1 wird vergeben bei geringer Beeinträchtigung, etwa bei ersten Anzeichen von Einschränkungen im Alltag. Leistungen wie der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Umbaumaßnahmen können aber schon früh helfen. Lesen sie mehr dazu in unserem Artikel Pflegegrad 1 – Leistungen, Geld, Voraussetzungen & Tabelle.

Kostenlose Absicherung ab Pflegegrad 1
Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie einen Hausnotruf über die Pflegekasse bezuschussen lassen. Das libifyBasic ist dadurch sogar komplett kostenlos. Der Notrufknopf für Zuhause bietet Ihnen Sicherheit per Knopfdruck – 365 Tage im Jahr. Es ist ideal für alle, die noch eigenständig leben, aber im Ernstfall schnell Hilfe brauchen. Alles über das Produkt erfahren
Pflegegrad 2 – Geld- oder Sachleistungen möglich
Ab Pflegegrad 2 stehen erstmals Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung. Oft übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege – und bekommen über das Pflegegeld finanzielle Anerkennung. Alle Leistungen finden Sie in unserem Artikel: Pflegegrad 2 – Leistungen, Geld, Voraussetzungen & Tabelle.
Pflegegrad 3 – Mehr Hilfe, höhere Leistungen
Hier steigen die Ansprüche auf Pflegegeld und Sachleistungen deutlich an. Tagespflege, Verhinderungspflege oder Zuschüsse für stationäre Versorgung werden besonders wichtig. Lesen sie mehr zu den Leistungen und deren Höhen in unserem Artikel: Pflegegrad 3 – Leistungen, Geld, Voraussetzungen & Tabelle.
Pflegegrad 4 – Rund-um-die-Uhr-Versorgung oft nötig
Pflegegrad 4 ist häufig mit einem dauerhaften, hohen Pflegebedarf verbunden. Auch zusätzliche Anforderungen durch Krankheit oder Demenz sind häufig. Lesen sie mehr dazu in unserem Artikel: Pflegegrad 4 – Leistungen, Geld, Voraussetzungen & Tabelle.
Pflegegrad 5 – Schwerste Pflegebedürftigkeit
Hier ist in der Regel eine intensive Rundumversorgung erforderlich – z. B. bei kompletter Immobilität, künstlicher Ernährung oder Beatmung. Informieren Sie sich über die Leistungen von Pflegegrad 5 in unserem Artikel: Pflegegrad 5 – Leistungen, Geld, Voraussetzungen & Tabelle.
Pflegegrad beantragen - so geht’s
Der Antrag selbst ist formlos möglich – etwa per Telefon, Post oder E-Mail an die Pflegekasse. Wichtig ist nur: Der Antrag wird ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend wirksam. Es lohnt sich also, früh aktiv zu werden.- Formlosen Antrag stellen bei der Pflegekasse (schriftlich oder online)
- Medizinischer Dienst besichtigt und bewertet zuhause
- Pflegegrad-Bescheid binnen 5 Wochen – bei Verzögerung: Zuschlag von 70 €/Woche
Leistungen (ab 2025) je Pflegegrad
Seit Januar 2025 gelten neue Leistungssätze – erhöht durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG):
Alle Beiträge gelten monatlich, sofern nicht anders angegeben.
Pflegegrad: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld (ambulant) |
- | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | - | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Teilstationäre Pflege | - | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Stationäre Pflege | - | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Verbrauchspflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Kurz-/Verhinderungs-pflege |
- |
Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr |
Wohngruppen-zuschlag | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
Einmaliger Umbau-Zuschuss | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme |
Eine detaillierte Erläuterung der Leistungen je Pflegegrad finden Sie in unseren Artikeln zu den Pflegedienstleistungen für die verschiedenen Pflegestufen.
So läuft die Begutachtung ab
Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des MD (Medizinischer Dienst). Dabei wird in einem Hausbesuch erfasst, wie selbstständig der Antragsteller noch ist.
Lesen Sie mehr dazu in unseren Beiträgen: MD Begutachtung – Alles rund um die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst und Wann wird der MD eingeschaltet und wann erfolgt die Erstellung eines Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst?
Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie richtig Widerspruch ein
Nicht jeder Antrag führt zum gewünschten Ergebnis. Wurde ein zu niedriger Pflegegrad vergeben oder wurde der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen – mit medizinischer Begründung und ggf. Gegengutachten. Wichtige Infos hierzu, finden Sie in unseren Artikeln: Widerspruch Pflegegrad – Gründe dafür und die richtige Reaktion darauf und Widerspruch MD Gutachten – Darauf sollten Sie achten
Pflegegrad erhöhen – wenn sich die Situation verschlechtert
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder der Pflegebedarf steigt, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Auch dieser basiert auf einer erneuten MD-Begutachtung. Wie Sie den Antrag richtig stellen, erfahren Sie hier: Höherstufung Pflegegrad – Verschlimmerungsantrag richtig stellen.
Fazit
Welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, hängt davon ab, wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist – und das nicht nur körperlich, sondern auch geistig oder psychisch. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bewertet genau diese Einschränkungen systematisch. Das Ergebnis ist die Grundlage dafür, ob und in welchem Umfang Sie Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel oder Zuschüsse erhalten.
Wichtig ist: Sie müssen selbst aktiv werden – mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Sobald dieser gestellt ist, läuft der Prozess in klaren Schritten ab. Je früher Sie handeln, desto schneller können Sie und Ihre Angehörigen entlastet werden.
Ob Pflegegrad 1 mit ersten Unterstützungsleistungen oder Pflegegrad 5 mit maximaler Förderung – kennen Sie Ihre Ansprüche und nutzen Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen
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Ein Pflegegrad sollte beantragt werden, sobald im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird – etwa bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Mobilität oder bei kognitiven Einschränkungen wie beginnender Demenz. Auch bei schleichender Verschlechterung durch chronische Erkrankungen ist es sinnvoll, früh aktiv zu werden. Die Leistungen der Pflegekasse gelten ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend.
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Die Pflegekasse trifft die Entscheidung über die Pflegegradeinstufung auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). Dabei erfolgt eine standardisierte Bewertung anhand von sechs Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung, Verhalten und kognitiven Fähigkeiten. Die Einschätzung erfolgt meist im Rahmen eines Hausbesuchs.
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Ein Hausnotruf ist dann sinnvoll, wenn die Sicherheit in den eigenen vier Wänden erhöht werden soll. Besonders empfehlenswert ist er bei:
- erhöhtem Sturzrisiko
- Alleinleben im höheren Alter
- gesundheitlichen Einschränkungen wie Schwindel, Gangunsicherheit oder chronischen Erkrankungen
- Angehörigen, die nicht dauerhaft erreichbar sind
Bereits ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von 30,35 € für einen Hausnotruf. libifyBasic ist somit kostenlos für Personen ab Pflegegrad 1 und sichert Sie und Ihre Angehörigen im Notfall ab.
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Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet, der die Pflege professionell übernimmt. Beide Leistungen können auch kombiniert werden, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst beteiligt sind.
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Eine Höherstufung ist jederzeit möglich, wenn sich der Gesundheitszustand oder Pflegebedarf verschlechtert hat. Voraussetzung ist ein neuer Antrag bei der Pflegekasse, dem eine erneute Begutachtung durch den MD folgt. Wichtig ist eine nachvollziehbare medizinische Begründung.
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In diesem Fall kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Es empfiehlt sich, den Widerspruch schriftlich zu begründen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder Gegengutachten beizulegen.
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Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für anerkannte Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter oder teilstationäre Tagespflege genutzt werden. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern auf Antrag gegen Rechnungen bei der Pflegekasse erstattet. Eine Ansparung ins Folgejahr ist möglich.
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