Die Rente nimmt heute für viele Menschen eine zentrale Rolle ein. Dank moderner Medizin sind viele beim Renteneintritt noch fit und möchten die Zeit aktiv genießen – Reisen, Hobbys oder neue Projekte stehen oft im Vordergrund. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen für einen vorzeitigen Renteneintritt interessieren.
Doch welche Möglichkeiten gibt es, früher als vorgesehen in Rente zu gehen? Welche Auswirkungen hat das auf die Rentenhöhe und welche Tricks lassen sich nutzen, um Abschläge zu minimieren? Wir erklären Ihnen die Optionen für 2026 Schritt für Schritt.
Zur Zeit liegt die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt in Deutschland bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten gestaffelte Altersgrenzen:
Geburtsjahrgänge 1947–1958: Die Altersgrenze steigt schrittweise von 65 auf bis zu 66 Jahre und 11 Monate.
Geburtsjahrgänge ab 1959: Das Renteneintrittsalter erhöht sich pro Jahrgang um 2 Monate, maximal auf 67 Jahre.
Sonderregelungen für Schwerbehinderte:
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50 können bis zu 2 Jahre früher in Rente gehen.
Die genauen Voraussetzungen richten sich nach Beitragszeiten und Geburtsjahrgang.
Wichtig ist immer die Sammlung von sogenannten Mindestversicherungsjahren. Das sind Zeiten, in denen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder vom Gesetzgeber gleichgestellte Tätigkeiten ausgeführt haben. Dazu zählen:
Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit, selbstständig oder angestellt
Zeiten des Arbeitslosengeldes, Krankengeldes oder Übergangsgeldes
Freiwillige Beitragszahlungen, Minijobs, Versorgungsausgleich nach Scheidung
Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten von Angehörigen
Schul- oder Studienzeiten sowie Zeiten der Krankheit oder Schwangerschaft
Je mehr Versicherungsjahre Sie haben, desto größer sind die Chancen auf einen früheren und höheren Rentenanspruch.
Es gibt einige Sonderfälle, bei denen das Renteneintrittsalter per Gesetz festgelegt ist und sich somit von dem regelmäßigen Renteneintritt unterscheidet.
Langjährig Versicherte: Mindestens 45 Beitragsjahre → Rente ohne Abschläge, frühestens mit 63 Jahren.
Schwerbehinderte: Bis zu 2 Jahre früherer Renteneintritt möglich.
Bergleute unter Tage: Mindestversicherungszeit reduziert auf 25 Jahre
So verlockend es erscheint, bereits ein oder zwei Jahre früher die Rente zu genießen: Wenn keine besonderen Umstände greifen, müssen Sie sich mit teils deutlichen Abzügen in der Höhe Ihrer Rentenzahlung abfinden. Sie sollten sich daher gut informieren und eine solche Entscheidung nur nach gründlicher Aufrechnung abwiegen.
Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abzügen rechnen:
Mindestversicherungsjahre: 35 Jahre
Abschlag: 0,3 % pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn, maximal 14,4 %
Beispiel: Frühester Rentenbeginn 63 Jahre → 14,4 % Abschlag auf die Rente
Tipp: Abschläge lassen sich durch Zusatzbeiträge oder Lebensarbeitszeitkonten teilweise oder vollständig ausgleichen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Teilrente ist eine Möglichkeit, den Übergang von Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand flexibel zu gestalten, wenn Sie bereits Anspruch auf eine Altersrente haben (§ 42 SGB VI). Sie können wählen, wie viel Rente Sie beziehen möchten – zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente – und gleichzeitig weiterhin arbeiten.
Wichtig: Die Teilrente verschafft kein früheres Rentenalter, bietet aber den Vorteil, dass während dieser Phase weiterhin Entgeltpunkte gesammelt werden. Diese wirken sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus. So können Sie Ihren Ruhestand sanft gestalten, ohne Rentenansprüche zu verlieren, und selbst bestimmen, wie stark Sie noch beruflich aktiv bleiben.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, können Sie jederzeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen, um Ihr monatliches Einkommen zu ersetzen. Wenn Sie jedoch noch in der Lage sind, noch einige Stunden pro Tag zu arbeiten, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Einkommenslücke, die durch Ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit entsteht, ergänzen. Diese wird nur maximal bis zum eigentlichen Renteneintritt gezahlt. Eine Erwerbsminderungsrente können sie als volle oder teilweise Rente beantragen.
Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie 3–6 Stunden pro Tag arbeiten können.
Die Arbeitsfähigkeit wird auf alle Tätigkeiten bezogen, nicht nur auf den bisherigen Beruf.
Die Rente wird nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
Häufig wird dies fälschlicherweise als „Frührente“ bezeichnet, korrekt handelt es sich um Erwerbsminderungsrente.
Mindestens 5 Versicherungsjahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
Davon mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung
Vor der Bewilligung prüft die Rentenversicherung, ob Reha-Maßnahmen Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern könnten.
Für Geburtsjahrgänge vor 1961 gilt die Vertrauensschutzregelung, die flexiblere Bewertung der zumutbaren Arbeit erlaubt.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung kann die Regelaltersgrenze unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 2 Jahre reduziert werden. Die Anpassung richtet sich nach der schrittweisen Erhöhung auf 67 Jahre.
Voraussetzungen:
Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Mindestens eine Behinderung mit Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50
Mehrere Behinderungen werden nicht addiert
Wichtige Hinweise:
Der Ausweis muss nicht dauerhaft vor Antragstellung bestehen – er kann nur für den Rentenantrag beantragt werden.
Die Bearbeitung kann bis zu 6 Monate dauern, daher frühzeitig beantragen.
Als Versicherungszeiten zählen auch arbeitsähnliche Tätigkeiten, z. B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Immer mehr Arbeitgeber bieten die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos an. Dabei können Sie auf ein Konto verschiedene Einzahlungen tätigen, z. B.:
Gehaltsanteile oder Überstundenvergütungen
Leistungsprämien
Urlaubsgeld oder -tage
Weihnachtsgeld
Arbeitgeberzuschüsse
Das angesparte Guthaben kann später in Arbeitszeit umgewandelt werden, sodass Sie Ihren letzten Arbeitstag nach vorne verlegen können. Während Sie das Guthaben nutzen:
Bleiben Sie im Angestelltenverhältnis
Werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt
Beginnt Ihre Rente nicht früher, sodass keine Abschläge entstehen
Das Konto ist flexibel: Wenn Sie Ihre Pläne ändern, können Sie das Guthaben auch einmalig auszahlen lassen.
Fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
Selbstständige oder Personen ohne betriebliches Konto können ein privates Lebensarbeitszeitkonto bei Banken oder Finanzdienstleistern einrichten.
Tipp: Prüfen Sie vorher die Bedingungen, Laufzeiten und Renditen verschiedener Anbieter, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Wer früher in Rente gehen möchte, muss die Abschläge, Versicherungsjahre und individuellen Sonderregelungen genau kennen. Optionen wie Teilzeitrente, Lebensarbeitszeitkonto und Hinzuverdienst eröffnen Möglichkeiten, die finanzielle Situation zu optimieren.
Eine vorausschauende Planung hilft, Abschläge zu minimieren, die Rente zu maximieren und den Übergang in den Ruhestand stressfrei zu gestalten. Wer die gesetzlichen Regeln kennt und strategisch nutzt, kann seinen Rentenbeginn flexibel gestalten – und den neuen Lebensabschnitt aktiv genießen.