Finanzen, Rente und Steuern, Rente
Tricks, um früher in Rente zu gehen - so klappt's
Rentenbeginn ✓ Lebensarbeitszeitkonto ✓ Erwerbsminderungsrente ✓ Teilzeitrente ✓ Schwerbehinderte ✓ Abschläge ✓ Versicherungsjahre
Stand 14. Januar 2026 | von Stefan Dietzel
Stefan ist tief in der Pflege- und Hausnotrufbranche verwurzelt und verfügt über fundiertes Wissen in diesem Bereich. Sein Ziel ist es, die Branche mit neuen Impulsen weiterzuentwickeln. Dabei legt er besonderen Wert darauf, relevantes Wissen zugänglich zu machen und so Transparenz sowie mehr Selbstbestimmung im Alltag zu fördern.
Die Rente nimmt heute für viele Menschen eine zentrale Rolle ein. Dank moderner Medizin sind viele beim Renteneintritt noch fit und möchten die Zeit aktiv genießen – Reisen, Hobbys oder neue Projekte stehen oft im Vordergrund. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen für einen vorzeitigen Renteneintritt interessieren.
Doch welche Möglichkeiten gibt es, früher als vorgesehen in Rente zu gehen? Welche Auswirkungen hat das auf die Rentenhöhe und welche Wege lassen sich nutzen, um Abschläge zu minimieren? Wir erklären Ihnen die Optionen für 2026 Schritt für Schritt.
Welches Renteneintrittsalter gilt für mich?
Der reguläre Renteneintritt in Deutschland liegt für alle, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen mit niedrigeren Altersgrenzen:
- Geburtsjahrgänge 1947–1958: Die Altersgrenze steigt schrittweise von 65 auf bis zu 66 Jahre.
- Geburtsjahrgänge 1959–1963: Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise um zwei Monate pro Jahrgang, bis sie für den Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt.
Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen:
- Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Für ab 1964 Geborene ist diese abschlagsfrei ab 65 Jahren möglich, mit Abschlägen frühestens ab 62 Jahren.
- Die genauen Voraussetzungen richten sich nach Versicherungszeiten, Geburtsjahrgang und dem festgestellten Grad der Behinderung.
Welche Zeiten gelten als Versicherungsjahre?
Wichtig ist die sogenannte Wartezeit. Damit sind rentenrechtliche Zeiten gemeint, die für bestimmte Rentenarten angerechnet werden. Dazu gehören nicht nur Zeiten, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, sondern je nach Rentenart auch weitere Zeiten wie Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder freiwillige Beiträge.
Dazu zählen unter anderem:
- Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten mit Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- freiwillige Beiträge
- Beitragszeiten aus Minijobs
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung oder aus Rentensplitting
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Anrechnungszeiten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
Je mehr anrechenbare Zeiten Sie haben, desto eher können bestimmte Rentenarten für Sie infrage kommen. Die Rentenhöhe hängt jedoch vor allem von den gesammelten Entgeltpunkten und damit von den gezahlten Beiträgen ab.
Sonderfälle des Renteneintrittsalters
Es gibt einige Sonderfälle, bei denen ein früherer Renteneintritt möglich ist. Wichtig ist dabei, die einzelnen Rentenarten sauber voneinander zu unterscheiden:
- Langjährig Versicherte: mindestens 35 Versicherungsjahre. Ein Rentenbeginn ist frühestens ab 63 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen.
- Besonders langjährig Versicherte: mindestens 45 Versicherungsjahre. Ein abschlagsfreier früherer Rentenbeginn ist je nach Geburtsjahrgang möglich; für ab 1964 Geborene frühestens mit 65 Jahren.
- Schwerbehinderte Menschen: Bei einem GdB von mindestens 50 und erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ist ein früherer Rentenbeginn möglich. Für ab 1964 Geborene gilt: abschlagsfrei ab 65 Jahren, mit Abschlägen frühestens ab 62 Jahren.
- Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für diese besondere Rentenart gelten eigene Voraussetzungen, unter anderem eine Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage.
Vorzeitig in Rente gehen: Achtung, Abschlag!
So verlockend es erscheint, bereits früher die Rente zu genießen: Wenn keine besonderen Umstände greifen, müssen Sie bei einer vorgezogenen Altersrente mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Sie sollten sich daher gut informieren und eine solche Entscheidung nur nach gründlicher Prüfung treffen.
Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abzügen rechnen:
- Mindestversicherungsjahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Jahre
- Abschlag: 0,3 % pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn, maximal 14,4 %
Beispiel: Wer mit 63 Jahren in Rente geht, obwohl die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren liegt, muss mit einem Abschlag von 14,4 % rechnen.
Tipp: Abschläge lassen sich durch Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen teilweise oder vollständig ausgleichen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Möchten Sie keine wertvollen Tipps mehr verpassen?
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem libify Newsletter. Erhalten Sie wöchentlich interessante und praktische Beiträge rund um das Thema Pflege, Sicherheit sowie Tipps für ein erfülltes Leben im Alter.
Die Teilrente für Aktive
Die Teilrente ist eine Möglichkeit, den Übergang von Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand flexibel zu gestalten, wenn Sie bereits Anspruch auf eine Altersrente haben (§ 42 SGB VI). Sie können wählen, wie viel Rente Sie beziehen möchten – zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente – und gleichzeitig weiterarbeiten.
Die Teilrente verschafft jedoch kein früheres Rentenalter. Sie kann aber helfen, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Wenn Sie neben der Teilrente weiterarbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Beiträge gezahlt und zusätzliche Rentenansprüche aufgebaut werden.
Die Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen. Entscheidend ist dabei nicht eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit, sondern wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können.
Eine Erwerbsminderungsrente kann als volle oder teilweise Rente gezahlt werden.
Voll- oder Teilrente
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie noch mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können.
- Die Arbeitsfähigkeit wird grundsätzlich auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes bezogen, nicht nur auf den bisherigen Beruf.
- Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
- Häufig wird dies umgangssprachlich als „Frührente“ bezeichnet. Korrekt handelt es sich jedoch um eine Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzungen
- In der Regel müssen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit erfüllt sein.
- Zusätzlich müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Prüfung und Reha
- Vor der Bewilligung prüft die Rentenversicherung, ob Reha-Maßnahmen Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern könnten.
- Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit infrage kommen.

Renteneintritt für Schwerbehinderte
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten besondere Altersgrenzen. Für ab 1964 Geborene ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge ab 65 Jahren möglich. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen.
Voraussetzungen:
- Nachweis eines Grades der Behinderung von mindestens 50, in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
- Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze
Wichtige Hinweise:
- Der GdB von mindestens 50 muss zum Rentenbeginn festgestellt sein. Es ist sinnvoll, das Feststellungsverfahren frühzeitig beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Behörde zu beantragen, da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
- Die Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde und Einzelfall unterschiedlich sein. Deshalb sollte der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung frühzeitig gestellt werden.
- Als Versicherungszeiten können auch bestimmte Zeiten in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Früher in Rente gehen dank Lebensarbeitszeitkonto
Immer mehr Arbeitgeber bieten die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos an. Dabei können Sie auf ein Konto verschiedene Einzahlungen tätigen, zum Beispiel:
- Gehaltsanteile oder Überstundenvergütungen
- Leistungsprämien
- Urlaubsgeld oder Urlaubstage
- Weihnachtsgeld
- Arbeitgeberzuschüsse
Das angesparte Guthaben kann später in Arbeitszeit umgewandelt werden, sodass Sie Ihren letzten Arbeitstag nach vorne verlegen können. Während Sie das Guthaben nutzen:
- bleiben Sie im Angestelltenverhältnis,
- werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt,
- beginnt Ihre gesetzliche Rente nicht früher, sodass dadurch keine zusätzlichen Rentenabschläge entstehen.
Ob und unter welchen Bedingungen Guthaben ausgezahlt werden kann, hängt von der konkreten Vereinbarung zum Lebensarbeitszeitkonto ab. Prüfen Sie daher die Regelungen Ihres Arbeitgebers genau.
So finden Sie heraus, ob ein Konto für Sie infrage kommt
- Fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
- Lebensarbeitszeitkonten sind in der Regel betriebliche Modelle und müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wer keinen Zugang zu einem solchen Modell hat, sollte sich individuell beraten lassen, welche Alternativen zur privaten Altersvorsorge oder zum Ausgleich von Rentenabschlägen infrage kommen.
Tipp: Prüfen Sie vorher die Bedingungen, Laufzeiten und Regelungen Ihres Arbeitgebers, um einschätzen zu können, ob ein Lebensarbeitszeitkonto für Sie sinnvoll ist.
Fazit: Frühzeitig planen lohnt sich
Für Versicherte gilt: Wer früher in Rente gehen möchte, sollte Abschläge, Versicherungszeiten und individuelle Sonderregelungen genau kennen. Optionen wie Teilrente, Lebensarbeitszeitkonto, Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen oder Hinzuverdienst können helfen, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten.
Eine vorausschauende Planung hilft, Abschläge realistisch einzuschätzen, die eigene Rentenhöhe besser zu planen und den Übergang in den Ruhestand möglichst stressfrei zu gestalten. Wer die gesetzlichen Regeln kennt und passende Möglichkeiten frühzeitig prüft, kann seinen Rentenbeginn flexibler gestalten – und den neuen Lebensabschnitt aktiv genießen.
Stefan Dietzel
Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten:
Finanzen, Rente und Steuern, Rente
Rentenbezugsbescheinigung: Alles Wichtige zur Steuer und Rente
Was ist eine Rentenbezugsbescheinigung? ✓ Wer braucht sie? ✓ Wie erhält man eine? ✓ Alternative Nachweismöglichkeiten ✓ Fristen