

Die Rente ist für die meisten ein willkommener Abschluss des Berufslebens und ein Lebensabschnitt, dem man mit Neugier und Freude begegnet. Doch gleichzeitig ist sie mit diversen Fragen und auch Unsicherheiten verknüpft: Lohnt sich ein früherer oder späterer Renteneintritt vielleicht mehr? Wird meine Rente für meinen gewohnten Lebensstil reichen? Denn das Rentensystem ist komplex, kann dadurch aber auch besser auf den individuellen Ruhestand angepasst werden.
Alles rund um das Thema Rente und Rentenarten haben wir Ihnen deswegen in diesem und weiteren Artikeln zusammengefasst - von der Unterscheidung der verschiedenen Arten über die Beantragung bis hin zu anstehenden Änderungen in der Rente finden Sie hier.
Die Altersrente
Wer von der Rente spricht, meint fast immer die reguläre Altersrente. Sie wird nach Vollendung eines bestimmten Lebensalters erreicht, das bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Wer allerdings 35 oder sogar 45 Jahre gearbeitet hat und dabei Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann bereits früher in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge in der Rentenhöhe zu erwarten. Dies nennt man die Altersrente für langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte und soll die hohe Leistung im Berufsleben würdigen.
Für die Altersrente sind die Zeiten wichtig, in denen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden oder sogenannte Anrechnungszeiten ersatzweise galten. Anrechenbar sind dabei z.B. Erziehungszeiten für Kinder, besondere Umstände wie Kriegsdienst oder politische Haft oder auch Zeiten verminderter Erwerbsfähigkeit. Insgesamt müssen Sie mindestens 5 Jahre an solchen Zeiten vorweisen können, um den Antrag auf Altersrente stellen zu können.
Was sind Rentenpunkte?
Rentenpunkte oder Entgeltpunkte berechnen die Höhe der ausgezahlten Rente und sollen widerspiegeln, wie viel Rentenversicherungsbeiträge Sie im Laufe der Jahre im Verhältnis zu den Beiträgen aus einem Durchschnittseinkommen gezahlt haben.
Dieses Verhältnis wird jedes Jahr verglichen und Ihnen als Rentenpunkt gutgeschrieben: Ein Rentenpunkt entspricht dabei genau dem Durchschnittseinkommen, haben Sie mehr oder weniger verdient, erhalten Sie entsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte. Bei anrechenbaren Zeiten wird das Durchschnittseinkommen herangezogen.
Bei Renteneintritt werden Ihre gesammelten Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und ergeben so Ihre monatliche Bruttorente. Dies gleicht den Einfluss von Inflation über die Jahre aus und gibt Ihnen einen fairen Gegenwert für Ihre Beitragsjahre. Ab Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 €. Wenn Sie 2025 also nach 35 Jahren Arbeitsleben mit exaktem Durchschnittseinkommen in Rente gehen, beträgt Ihre monatliche Bruttorente 2025 35 x 40,79 = 1.427,65 €.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie regelmäßig über Ihre aktuellen Rentenpunkte.
Weitere Informationen zu Rentenpunkten und Tipps zur Berechnung finden Sie in unserem Artikel: Rentenpunkte berechnen – so geht’s
Besondere Altersrenten
Wer schon früh erwerbstätig geworden ist und daher auch schon früh Rentenversicherungsbeiträge zahlt, hat das Recht auf einen teilweise abschlagsfreien früheren Renteneintritt.
Die Altersrente für langjährig Versicherte greift ab 35 Beitragsjahren und berechtigt Sie, bereits mit 63 den Antrag auf Renteneintritt zu stellen. Allerdings werden Ihnen dann für jeden Monat, den Sie von Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter entfernt sind, 0,3 % der Rente dauerhaft abgezogen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wertschätzt die Leistung derjenigen, die bereits 45 Beitragsjahre erfüllen. Hier können Sie abschlagsfrei bereits mit 65 in Rente gehen oder, wenn Sie 1963 oder früher geboren wurden, auch nach einer festgelegten Staffelung bereits in den Monaten davor.
Noch mehr Informationen direkt zu einem früheren Renteneintritt finden Sie in diesem Artikel: Altersrente für langjährige & besonders langjährige Versicherte
Eine weitere Besonderheit in der Altersrente ist die sogenannte Mütterrente. Diese umschreibt die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Hier können bis zu 30 Monate angerechnet werden, mit einem halben Rentenpunkt pro Jahr. Es profitiert der erziehende Elternteil, sodass unter Umständen auch Väter die Mütterrente erhalten können.
Alles rund um das Thema Anspruch auf Mütterrente finden Sie hier: Mütterrente – News, Definition, Anspruch & Antrag
Die Erwerbsminderungsrente
Es kann jederzeit passieren, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt in Ihrem erlernten Beruf oder einer anderen zumutbaren, ähnlichen Position arbeiten können. Gerade bei körperlich sehr belastenden Berufen kommt dies häufig vor, aber auch nach Unfällen oder Erkrankungen.
Wenn Sie bereits die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vorweisen können und in den letzten 5 Jahren in mindestens 36 Monaten Pflichtbeiträge gezahlt haben, besteht möglicherweise nun ein Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie ist Ihr soziales Netz, um Ihnen eine Gesundung oder Neuorientierung zu ermöglichen.
Die volle Erwerbsminderungsrente greift, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Sind mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Stunden Arbeit für Sie möglich, so unterstützt Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Hier geht man davon aus, dass Sie in Teilzeit noch eigenes Einkommen generieren können.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich dabei ebenso nach den Rentenpunkten. Zur Berechnung herangezogen werden dann sowohl die bereits von Ihnen erarbeiteten Rentenpunkte als auch fiktiv angenommene Rentenpunkte bis zum Renteneintrittsalter.
Wenn Sie eine solche Erwerbsminderungsrente beantragen, gibt der Rentenversicherungsträger ein ärztliches Gutachten in Auftrag, aus dem die Erwerbsminderung zweifelsfrei hervorgehen muss.
Alles zur vollständigen und teilweisen Erwerbsminderungsrente erklären wir Ihnen im Artikel: Erwerbsminderungsrente – Höhe, Voraussetzung, Berechnung & Antrag
Sicher in den Ruhestand mit libify
Ob beim Renteneintritt, im Pflegefall oder einfach für ein gutes Gefühl im Alltag – libify bietet Ihnen moderne Lösungen, die Ihren Ruhestand sicherer und selbstbestimmter gestalten.
Die Hausnotrufsysteme sorgen zuhause oder unterwegs für Sicherheit per Knopfdruck – einfach, flexibel und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Auch mit den zertifizierten Online-Pflegekursen von Pflege-hilft erhalten Sie verständliche, praxisnahe Informationen rund um Pflege – kostenlos und flexibel von zuhause. Darüber hinaus bietet libify eine Pflegebox, digitale Pflegeberatung, Tipps im libifyMagazin und Unterstützung beim barrierefreien Badumbau – für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit im Ruhestand.
Die Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente ist ein Oberbegriff für die Witwen- und Witwerrente. Sie sichert Ehepartner oder Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften nach dem Tod eines Versicherten vorübergehend finanziell ab, sofern der Verstorbene bereits Rentenansprüche erworben hat oder auch schon eine Rente bezog.
Die kleine Witwenrente dient als Unterstützung, wenn die Hinterbliebene nicht älter als 47 Jahre ist, keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Sie wird nur für maximal 2 Jahre gezahlt. Die große Witwenrente wird dauerhaft gezahlt oder bei unter 48-Jährigen für den Zeitraum der Kindererziehung oder Erwerbsminderung.
Die Höhe liegt bei 55 % der Rente des Verstorbenen. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und in denen einer der Ehepartner 1961 oder früher geboren wurde, beträgt die Witwenrente noch 60 %. In den ersten 3 Monaten nach Eintritt des Todes wird die Rente allerdings zu 100 % weiter ausgezahlt. Eigenes Einkommen wird auf beide Formen der Witwenrente anteilig angerechnet.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Antrag auf Witwenrente erhalten Sie im Artikel: Witwenrente: Alles, was Sie zur Hinterbliebenenrente wissen müssen
Wie wichtig ist das Renteneintrittsalter?
Das tatsächliche Renteneintrittsalter hat durchaus großen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente, denn jenseits vom gesetzlich vorgegebenen Alter, ab dem Sie Ihre Rente in voller Höhe beantragen können, können Sie auch früher oder später in den Ruhestand treten. Beides hat Vor- und Nachteile, lesen Sie mehr dazu im Artikel: Renteneintrittsalter – ab wann und wie Sie in Rente gehen können
Früher in Rente gehen
Für viele Menschen erscheint es attraktiv, früher in Rente zu gehen, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder um den Ruhestand länger genießen zu können. Unter Umständen können Sie daher schon mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, müssen dann aber dauerhaft Abschläge auf Ihre Rentenzahlung in Kauf nehmen: Pro Monat, den Sie von Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter entfernt sind, werden Ihnen 0,3 % der Rente abgezogen. Haben Sie allerdings schon 45 Beitragsjahre geleistet, können Sie auch die Rente in voller Höhe für einen früheren Ruhestand beantragen.
Je nach Rentenhöhe und individueller Absicherung und Situation kann ein früherer Renteneintritt attraktiv sein. Wann sich dieser für Sie lohnt und was Ihnen dabei hilft, finden Sie in unserem Artikel: Tricks, um früher in Rente zu gehen – so klappt’s
Später in Rente gehen
Nicht nur früher, auch später in Rente zu gehen kann Ihnen Vorteile verschaffen. Denn für jeden Monat, den Sie über Ihre Altersgrenze hinaus arbeiten, erwirtschaften Sie weitere Rentenpunkte und erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Zuschlag von 0,5 %, also 6 % im Jahr. Diese Rentenaufschubprämie greift auch in Teilzeitmodellen und auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen freiwillig Zuschüsse für den Rentenaufschub zahlt.
Wann genau Sie am meisten profitieren und wie Sie das berechnen können, erklären wir Ihnen im Artikel: Rentenaufschubprämie: Ein Anreiz für den späteren Renteneintritt
Die Gründe für einen späteren Renteneintritt sind dabei vielfältig, es kann Versorgungslücken schließen oder eine niedrige Rente aufbessern, aber für viele fitte Senioren ist es auch ein idealer, gemächlicher Übergang von einem gewohnten und erfreulichen Arbeitsalltag in den Ruhestand.
Wie beantrage ich die Rente?
Die Rente erhalten Sie nicht automatisch, sondern nur auf aktiven Antrag. Idealerweise sollten Sie ihn 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bereits stellen, um genug Zeit für Nachweise und Bearbeitung einzuplanen.
Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Das können Sie online, schriftlich per Post oder auch persönlich in einer Beratungsstelle erledigen. Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis, Ihre Versicherungsnummer und Nachweise über alle regulären und besonderen anrechenbaren Zeiten.
Gleichzeitig mit der Rente sollten Sie auch Ihren Rentenausweis (Rentenausweis – Anforderungen, Antrag & Vorteile) und eine Rentenbezugsbescheinigung beantragen, die Sie für viele Anträge brauchen werden.
Was ändert sich 2025 in der Rente?
Schon im Januar 2025 sind mehrere Änderungen bei der Rente in Kraft getreten, so ist seit diesem Jahr die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer weggefallen, die sich über die Jahre immer weiter angenähert haben. Für West und Ost stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen für den rentenversicherungspflichtigen Teil des Einkommens auf monatlich 8.050,00 €, während die Bezugsgröße auf 3.745,00 € stieg.
Für die Erwerbsminderungsrente erhöhte sich die Hinzuverdienstgrenze auf 19.661,00 € jährlich bei vollständiger Erwerbsminderung und auf 39.322,00 € bei teilweiser Erwerbsminderung. Gleichzeitig verlängert sich die Zurechnungszeit, die sich positiv auf die Rentenhöhe auswirkt.
Seit diesem Jahr stieg aber auch der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 83,5 %. Wer eine Witwenrente bezieht, kann aber gleichzeitig auf einen höheren Einkommensfreibetrag von 1.077,00 € und Zuschläge bei Kindererziehung setzen.
Mit dem Anstieg des Mindestlohns liegt die Minijob-Grenze 2025 bei 556,00 € monatlich, die viele Rentner noch als Hinzuverdienst nutzen. Auch der Rentenwert erhöhte sich ab dem 1. Juli auf 40,79 € und hält somit das Rentenniveau von 48 %.
Alle Änderungen der letzten Jahre finden Sie in unseren regelmäßigen Artikeln zur Änderung in der Rente:
- Rente 2022: Das ändert sich ab Juli
- Rentenerhöhung 2022 – alles was Sie wissen müssen
- Rente 2023 + Steuertabelle: Das steht Ihnen zu!
- Rente 2024 – Alle Änderungen im Überblick
- Überblick zur Rente 2025 in Deutschland
Fazit
Die gesetzliche Rente ist eine starke Säule der Altersversorgung, die dem immer individueller gestalteten Ruhestand entgegenkommt. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, hat viel Gestaltungsspielraum in der Rentenhöhe, aber auch im Renteneintrittsalter. So können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann für Sie der richtige und lohnenswerte Übergang in die Rente kommt und ob Sie vielleicht von einem früheren oder späteren Renteneintritt in Hinblick auf die Rentenhöhe, aber auch Freizeit und Gesundheit profitieren.
Häufig gestellte Fragen
-
Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt momentan bei 66 Jahren und steigt bis 2031 schrittweise auf 67. Vorausgesetzt, Sie haben 35 Pflichtjahre, können Sie ab 63 mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) in Rente gehen. Wer 45 Jahre einzahlt, kann innerhalb der letzten 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze weitgehend in Rente.
-
Ein Rentenpunkt kostet 2025 bundesweit 9.391,70 €, basierend auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt von ca. 50.493 € und einem Rentenbeitragssatz von 18,6 %. Damit ist Ost- und Westdeutschland endlich gleichgestellt.
-
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 €, also der Betrag, mit dem ein Entgeltpunkt multipliziert wird, um die monatliche Bruttorente zu berechnen.
-
Zum 1. Juli 2025 erhöhte sich der aktuelle Rentenwert um 3,74 %, wodurch z. B. eine Rente von 1.000 € auf ca. 1.037,40 € steigt, und das bundesweit, ohne Ost‑West-Unterschiede.
-
Möglichkeiten sind: Ausgleichszahlungen für Abschläge, freiwillige Beiträge, Zeiten für Kindererziehung, Teilrente oder der Wechsel in ein Vorruhestandsmodell.
-
Nach 5 Jahren Pflichtbeiträgen besteht ein Mindestanspruch auf Altersrente, die Höhe hängt auch von den von Ihnen gesammelten Entgeltpunkten bzw. Rentenpunkten ab. Sie könnte allerdings, da sie an der unteren Grenze liegt, niedrig ausfallen.
Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten:


Bahncard 25 für Senioren & Co – Ermäßigungen, die Ihnen zustehen
Seniorenrabatt bei Bahn, Museum, Kostenloses Deutschlandticket für Rentner und Co. - Alle Informationen zu Rentenausweis, Vergünstigungen und Sparen im Alter.