Finanzen, Rente und Steuern, Rente
Altersrente für langjährige & besonders langjährige Versicherte
Was ist Altersrente? ✓ Antrag stellen ✓ Überblick Tabelle ✓Altersrente für langjährig Versicherte mit Schwerbehinderung ✓ Hinzuverdienst ✓
Stand 13. Januar 2026
Die Rente ist immer wieder ein Thema in der Politik und Alltagsgesprächen und insbesondere die Frage des Renteneintritts. Zur Zeit können Sie mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, um die volle Rente zu beziehen. Wer aber 35 oder sogar 45 Jahre lang erwerbstätig war und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als langjährig oder besonders langjährig Versicherter und kann auf einige Privilegien wie einen früheren Renteneintritt zurückgreifen.
Doch was zählt in diese 35 bzw. 45 Jahre Versicherungszeit hinein und unter welchen Bedingungen können Sie einen früheren Renteneintritt geltend machen?
Überblick: Was ist Altersrente?
Die Altersrente spielt eine zentrale Rolle in der sozialen Absicherung in Deutschland und fußt auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dieser folgt dem Gedanken der Solidarität zwischen den aktuell Beschäftigten und denen, die bereits lange gearbeitet haben. Aus den Rentenversicherungsbeiträgen, die heute fast alle Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und diverse Selbstständige zahlen, wird unmittelbar die Rentenauszahlung finanziert. Da sich abzeichnet, dass der demografische Wandel in Deutschland diesen Generationenvertrag ins Ungleichgewicht fällt, sind verschiedene andere Finanzierungsmöglichkeiten im Gespräch. Zuletzt wurde 2024 mit dem Rentenpaket II der Bundesregierung eine zusätzliche Finanzierung mittels eines “Generationenkapitals” beschlossen.
Ziel der Altersrente ist es, denjenigen, die bereits ein festgelegtes Rentenalter erreicht haben, finanzielle Sicherheit im Ruhestand zur Deckung des Lebensunterhalts zu gewährleisten. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, aber hauptsächlich basiert sie auf den während des Arbeitslebens gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und weiteren anrechenbaren Versicherungszeiten. Daher spielt auch die Höhe des individuellen Einkommens während dieser Zeit eine Rolle, wobei es auch eine gesetzlich festgelegte Mindestrente gibt. Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diverse individuelle Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Wann kann man in Altersrente gehen?
Die gesetzliche Regelaltersgrenze beträgt für alle, die nach 1964 geboren sind, 67 Jahre. Für ältere Geburtsjahrgänge liegt die Regelaltersgrenze etwas niedriger, je nach Jahrgang zwischen 65 und 66 Jahren. Wer allerdings eine Schwerbehindertenrente bezieht oder auf die Altersrente für langjährig Versicherte berechtigt ist, kann bereits früher in Rente gehen. Andere Rentenarten wie die teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente enden mit Eintritt in die Altersrente.
Altersrente für langjährige Versicherte (35 Jahre)
Wer früh mit dem Arbeiten begonnen hat und mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, kann bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Frühester Renteneintritt:
Der früheste Renteneintritt liegt bei 63 Jahren. Je nach Geburtsjahrgang im Rahmen der Übergangsregelungen kann es geringe Abweichungen geben.
Abschläge:
Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 % von der Rentenhöhe lebenslang abgezogen. Maximal können die Abschläge 14,4 % betragen.
Anrechenbare Versicherungszeiten:
Die folgenden Zeiten werden auf die 35 Versicherungsjahre angerechnet:
-
Kindererziehungszeiten (bis zu 2,5 Jahren bzw. 3 Jahre für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992)
-
Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag
-
Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
-
Beitragszeiten aus Minijobs
-
Ersatzzeiten (z. B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
-
Freiwillige Beiträge (ohne Arbeitgeberanteil)
-
Unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II oder Übergangsgeld
Nicht angerechnet werden:
-
Zeiten aus Rentensplitting bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
-
Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Beiträge geleistet wurden (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Ausbildung/Studium), soweit keine Sonderregelungen greifen.
Für eine genaue Berechnung, welche Zeiten bei Ihnen angerechnet werden, empfiehlt sich die persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Wer mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, gilt als besonders langjährig Versicherter. Diese Rentenart ermöglicht einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge, wobei das früheste Alter je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich ist.
Frühester Renteneintritt:
Das früheste abschlagsfreie Renteneintrittsalter liegt zwischen 63 und 65 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr. Für Geburtsjahrgänge 1964 und später beträgt das frühest mögliche Alter 65 Jahre.
Anrechenbare Versicherungszeiten:
Die folgenden Zeiten werden auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet:
-
Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
-
Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag
-
Beitragszeiten aus Minijobs
-
Ersatzzeiten (z. B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
-
Freiwillige Beiträge (ohne Arbeitgeberanteil), sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
-
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes
-
Unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten mit Bezug von Krankengeld oder Sozialleistungen der Agentur für Arbeit, sofern diese aufgrund Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden
Nicht angerechnet werden:
-
Kindererziehungszeiten
-
Zeiten aus Rentensplitting bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
-
Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Beiträge geleistet wurden (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Ausbildung/Studium), soweit keine Sonderregelungen greifen
-
Arbeitslosengeld I oder II, sofern keine Sonderregelungen zutreffen
Für eine genaue Berechnung, welche Zeiten bei Ihnen angerechnet werden, empfiehlt sich die persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Vergleich Voraussetzungen der Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
|
Details |
langjährig Versicherte |
besonders langjährig Versicherte |
|
Versicherungsjahre (mindestens) |
35 |
45 |
|
Renteneintritt ohne Abzug |
67 |
63–65 je nach Geburtsjahr, 1964+ = 65 |
|
Renteneintritt mit Abzug |
63 |
- |
|
Anrechenbare Versicherungszeiten |
||
|
Kindererziehungszeiten bis zu 2,5 Jahre bzw 3 Jahre |
ja |
nein |
|
Berücksichtigungszeiten zur Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr |
ja |
ja |
|
Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege |
ja |
ja |
|
Beitragszeiten aus Minijobs |
ja |
ja |
|
Monate aus dem Versorgungsausgleich nach Scheidung oder aus Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften |
ja |
nein |
|
Ersatzzeiten (z.B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR) |
ja |
ja |
|
Zeiten, in den Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten (z.B. aufgrund Krankheit, Schwangerschaft, Schulausbildung oder Studium) |
ja |
nein |
|
freiwillige Beiträge |
ja |
ja, sobald mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen |
|
Wehr- und Zivildienstpflicht |
ja |
ja |
|
Zeiten, in denen Sozialleistungen bezogen wurden |
ja |
ja, außer bei Leistungen der Agentur für Arbeit, sofern diese nicht aufgrund Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt anfielen |
Altersrente für langjährig Versicherte mit Schwerbehinderung
Langjährig Versicherte, die einen anerkannten Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 haben, haben Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen und Versicherungsjahre wie für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung oder mit niedrigerem Schwerbehinderungsgrad.
Der Vorteil der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt darin, dass Sie mit den üblichen Abschlägen bereits mit 62 in den Ruhestand gehen können, sofern Sie die 35 Versicherungsjahre dann vorweisen können. Ohne Abschläge ist das Renteneintrittsalter 65. Sind Sie vor 1952 geboren, ist dies sogar bereits mit 60 Jahren möglich und ohne Abschläge mit 63. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 steigt der mögliche Renteneintritt monatsweise an.
Hinzuverdienst in der Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte
Seit 01.01.2023 entfallen die Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Altersrente. Während Sie zuvor nur bis zu 46.060,00 € im Jahr verdienen durften, ohne einen Abzug in den Rentenzahlungen zu riskieren, steht es Ihnen heute frei, noch weiter zu arbeiten. Allerdings müssen Sie Ihr Einkommen natürlich weiterhin versteuern und an Ihren Rentenversicherungsträger melden.
Nur, wenn Sie eine Betriebsrente erhalten, könnten sich Kürzungen ergeben, wenn Sie noch weiteres Einkommen haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vorab beim Träger Ihrer Betriebsrente, ob es Hinzuverdienstgrenzen gibt und wie sich diese auswirken.
Wie beantrage ich die Altersrente?
Die gesetzliche Altersrente erhalten Sie nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Idealerweise stellen Sie diesen 3 Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt, um einen nahtlosen Übergang von Gehaltszahlungen zur Rentenzahlung zu gestalten – unabhängig davon, welche Rentenart Sie beantragen wollen. Empfänger des Antrags ist die Deutsche Rentenversicherung.
Für den Antrag benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer, einen Personalausweis oder anderes Personendokument, einen Nachweis Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse, Ihre Steueridentifikationsnummer und die IBAN Ihres Kontos. Wenn Sie schwerbehindert sind, benötigen Sie zusätzlich noch Ihren Schwerbehindertenausweis.
Fazit
Die Altersrente sichert Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand und honoriert Ihre Leistung im Berufs- und gesellschaftlichen Leben davor. Nicht nur die Zeiten, in denen Sie angestellt oder selbstständig waren, zahlen dabei ein, sondern auch, wenn Sie sich um Ihre Angehörigen oder Kinder gekümmert haben oder Ihre berufliche Ausbildung absolvierten.
Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor Renteneintritt den Antrag auf Altersrente stellen. So steht dem neuen Lebensabschnitt im Ruhestand nichts mehr im Wege.
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