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Grundsicherung Rentner – alles, was Sie dazu wissen müssen

 

Grundsicherung Rentner: Wenn Sie die Altersgrenze für das Rentnerdasein erreicht haben, Ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, haben Sie Anspruch auf den Bezug von Leistungen aus der Grundsicherung. Dies ist in Kapitel 4 des Zwölften Sozialgesetzbuches geregelt. Hinsichtlich der Bezugsdauer, dem notwendigen Antrag und des erlaubten Vermögens, gilt es einiges zu beachten.

Grundsicherung Rentner – eine Definition

Die Grundsicherung gilt als eine der Unterstützungsleistungen, die im Sozialgesetzbuch XII dazu vorgesehen sind, Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Einkommen und Vermögen nicht für die eigenständige Bewältigung des Lebensunterhaltes ausreicht, zu helfen. Mit Hilfe der Grundsicherung soll es ihnen möglich sein, ihren Bedarf zu decken. Dabei ist festgelegt, dass diese Sozialleistung nicht als fester Betrag gezahlt wird, sondern als ergänzende Aufstockungsleistung zum vorhandenen Einkommen bzw. Vermögen.

Wer Anspruch auf die Grundsicherung hat

Grundsicherung Rentner: Wem steht sie eigentlich zu? Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Bezüge aus der Grundsicherung, sobald Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben und in der Folge eine so niedrige Rente haben, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein durchschnittlich geringeres Einkommen von 865 Euro pro Monat als unterste Grenze angegeben, wonach sich eine Prüfung auf Gewährung der Grundsicherung lohnt.

Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter zu haben:

  • Erreichen der Regelaltersgrenze, wobei diese jährlich bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre ansteigt
  • Sowohl Rente als auch vorhandenes Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf für Miete, Heizung, Lebensmittel etc. zu bestreiten
  • Auch Ihr Partner hat weder ausreichend Einkommen noch Vermögen, um auch Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Unterschiedliche Einkommensarten werden auf die Grundsicherung angerechnet
Das Sozialamt rechnet so ziemlich alle Einkommensarten auf die Grundsicherung an. Das heißt,

  • Miet- und Pachteinnahmen fallen hier ebenso ins Gewicht wie
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie
  • Zinsen,
  • Unterhaltszahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Partners.

Als Rentner wird Ihnen allerdings seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei gestellt. Diese Regelung umfasst private Rentenbezüge ebenso wie Riester- und Rürup-Renten oder auch freiwillige Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenkasse.

Liegt Ihre Riester-Rente über diesen 100 Euro, werden zusätzlich weitere 30 Prozent des Betrages, der darüber liegt, ebenfalls nicht zum Einkommen gerechnet. Beispielsweise bleiben bei einer Riester-Rente in der Höhe von 200 Euro, gesamt 130 Euro anrechnungsfrei.

Auch private Haftpflicht- oder Hausratversicherungen sowie bestimmte Sterbegeldpolicen bleiben von der Anrechnung ausgenommen.

Die neu eingeführte Grundrente wird ebenfalls für die Grundsicherung nicht komplett angerechnet, der Freibetrag liegt abhängig von Ihrer Rente zwischen 100 und 216 Euro.

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Dauer der Bewilligung der Grundsicherung

Grundsätzlich erhalten Sie den Antrag für ein Jahr bewilligt, anschließend müssen Sie entsprechende Folgeanträge stellen. Ist es allerdings von vornherein wahrscheinlich, dass sich an Ihrem Einkommen bzw. an der Rente nichts wesentlich ändert, kann die Grundsicherung auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden.
Der Leistungsanspruch beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sollte eine für Sie ungünstige Änderung eintreten, wirkt sich diese ebenfalls am Ersten des auf die Änderung folgenden Monats aus.

Grundsicherung Rentner Antrag stellen – das sollten Sie beachten

Grundsicherung

Den Antrag auf Grundsicherung müssen Sie bei Ihrem Sozialamt vor Ort stellen. Sie können sich aber auch an die Träger der für Sie zuständigen Rentenversicherung wenden, denn diese sind verpflichtet, sowohl über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren als auch entsprechende Anträge entgegenzunehmen.

Als Antragsteller müssen Sie Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen machen, dazu gehört, dass Sie offenlegen, ob Sie mit jemandem zusammenleben, wie hoch dessen Einkommen ist und welche Geld- und Sachwerte Sie besitzen. Dazu zählen auch Immobilien, Autos oder wertvoller Schmuck.

Unterlagen, die Sie zum Antrag für die Grundsicherung beilegen müssen, sind

  • Ein gültiger Personalausweis
  • Der Rentenbescheid
  • Nachweise über weitere Vermögens- oder Einkommenswerte
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Nachweis über eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung

Grundsicherung Rentner: Höhe der Auszahlung

Der Grundsicherungsbetrag ist nicht für alle gleich. Das Sozialamt legt fest, wie hoch Ihr individueller Bedarf ist. Dabei zahlt das Sozialamt eine Pauschale für Nahrung, Kleidung und Hausrat bzw. Körperpflege oder Strom. Das wird auch als Regelsatz bezeichnet, der im Jahr 2020 für Alleinstehende bei 432 Euro und für Paare bei 389 Euro pro Person, pro Monat lag.

Über diesen Regelsatz hinaus werden Leistungen für die Unterkunft und die Heizung bezahlt, wobei hier die tatsächlichen Kosten – sofern sie angemessen sind – beglichen werden.

Um Anspruch auf die Grundsicherung zu haben, müssen Sie im Vorfeld Ihre Ersparnisse bis auf ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 5000 Euro aufgebraucht haben. Wichtig zu wissen ist, dass auch Sachwerte wie beispielsweise ein eigenes Auto zu diesem Betrag dazugerechnet werden.

Wenn Sie sich jetzt fragen, was alles als Vermögen gilt, das im Vorfeld des Anspruches auf Grundsicherung verbraucht werden muss, ist die Antwort einfach. Denn es zählt alles dazu, was Sie theoretisch zu Geld machen können, also zum Beispiel

  • Bankguthaben
  • Wertpapiere
  • Bausparverträge
  • Kapitallebensversicherungen
  • Erbansprüche
  • Haus- und Immobilienbesitz
  • Erbbau- und Nießbrauch
  • Gemälde, Schmuck
  • Immobilien- und Grundbesitz

Das Sozialamt nimmt genau in Augenschein, ob und welche Ihrer vorhandenen Vermögensgegenstände verwertbar sind oder ob sie zum Schonvermögen dazuzurechnen sind. Zusätzlich wird geprüft, wie weit der Verkauf für Sie eine besondere Härte darstellt. Das kann dann der Fall sein, wenn es sich um ein Familien- oder ein Erbstück handelt. Ein Auto kann beispielsweise auch zum Schonvermögen gezählt werden, wenn sein Verkaufswert unter dem Freibetrag liegt.

Müssen die Kinder die Grundsicherung für Sie später zurückzahlen?

Die Antwort auf diese in der Bevölkerung verbreitete Meinung ist Nein. Auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff auf die Kinder verzichten die Behörden im Falle der Grundsicherung im Alter. Auch Ihre Erben müssen keine Kosten refundieren.

Wenn Ihre Kinder allerdings sehr hoch verdienen und mehr als 100 000 Euro pro Jahr einnehmen, entfällt die Grundsicherung im Alter für Sie. Für so einen Fall haben Sie dann Anspruch auf eine andere Form der Sozialleistung, nämlich die Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese kann sich das zuständige Sozialamt allerdings von den Kindern zurückholen. Zu beachten ist, dass es für diese Sozialleistung aber recht hohe Freigrenzen gibt, die zur Anwendung gebracht werden müssen.

Welchen Einfluss hat die Grundsicherung auf eine bestehende Mietwohnung?

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45 bis 50 Quadratmeter für eine Einzelperson
60 Quadratmeter bzw. zwei Zimmer für zwei Personen
75 Quadratmeter bzw. drei Zimmer für einen Drei-Personenhaushalt
85 bis 90 Quadratmeter oder vier Zimmer für vier Personen

Ist das Sozialamt der Meinung, dass Ihre Wohnung für Ihren Bedarf unangemessen ist, können Sie dazu aufgefordert werden, sich ein anderes Zuhause zu suchen bzw. können Ihre Zahlungen entsprechend gekürzt werden. Wichtig ist, dass ein eventueller Umzug für Sie zumutbar sein muss. Dies gilt vor allem in Bezug auf soziale Bindungen in Ihrem Umfeld oder aber die bestehende Infrastruktur.

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, die Sie selbst bewohnen, müssen Sie diese im Falle eines Bezuges von Grundsicherung nicht verkaufen. Die Größe des Eigenheims ist dabei bei einem Haus auf bis zu 130 Quadratmeter, bei einer Wohnung auf bis zu 120 Quadratmeter beschränkt.

Grundsicherung vs. Hilfe zum Lebensunterhalt – was ist der Unterschied

Neben der Grundsicherung im Alter gibt es auch die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialleistung. Doch wenn Sie erstere beziehen, haben Sie einige Vorteile, etwa durch den Wegfall der Option einer darlehensweisen Gewährung bei kurzfristigem Bedarf. Mit der Grundsicherung schlechter gestellt als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sind Sie in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung.

Die Grundsicherung ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, das heißt sie kann nur mit Einschränkungen wieder aufgehoben werden. Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder auch zum Arbeitslosengeld müssen Sie keine Weiterbewilligungsanträge stellen. Sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, verlängert sich die Bewilligung zur Grundsicherung automatisch.

Ein weiterer Vorteil der Grundsicherung besteht darin, dass es dabei keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gibt. Sollte Ihr Ehepartner über ein eigenes Einkommen oder eine eigene Rente verfügen, wird dieses zwar bei Ihrem Anspruch auf die Grundsicherung berücksichtigt, allerdings sind bei Bedürftigkeit nur Sie Leistungsempfänger und Ihr Partner nicht.

Grundrente abgelehnt – was tun?

Grundsicherung Rentner – Probleme die auftreten können: Wurde Ihr Antrag auf Grundrente abgelehnt und Sie sind damit nicht einverstanden, und fürchten eine Altersarmut? Dann können Sie bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei der Behörde einbringen. Diese entscheidet in der Folge und lässt Ihnen einen sogenannten Widerspruchsbescheid zukommen. Auch dann haben Sie wiederum einen Monat Zeit, um gegebenenfalls beim Sozialgericht dagegen Klage zu erheben. Diese Verfahren sind gerichtskostenfrei.

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