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Rente 2023 + Steuertabelle: Das steht Ihnen zu!

Wie jedes Jahr treten zum 01.01.2023 wieder einige Neuerungen für die Rente in Kraft. Noch wichtiger als in den Jahren zuvor ist die Frage der Erhöhung der Beträge und Entlastung von Rentenbeziehern durch andere Maßnahmen, denn die Inflation von derzeit knapp 9% und die Explosion von Energie- und Lebensmittelpreisen kann für viele sogar zur Armutsfalle werden.

Da die Rente immer um ein Jahr verzögert angepasst wird, sind die Neuerungen auf diese Probleme des neuen Alltags noch nicht eingestellt. Somit bleibt offen, ob und wann über das Jahr noch außerhalb der Reihe Maßnahmen eingeleitet werden, um die wachsende Gruppe der Rentenempfänger zu unterstützen. Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Rente 2023, der Steuertabelle und der Steuererklärung ankommt. 

Aktualisierung März 2023: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023 fällt höher aus als erwartet. In Westdeutschland liegt diese bei 4,39% und in Ostdeutschland bei 5,86%. Weitere Infos finden Sie unten im Text. 

Erhöhung der Rentenbeträge in 2023

Die Erhöhung der Rentenbeträge steht immer zum 1. Juli eines Jahres an, da sie auf Grundlage der Daten der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres berechnet wird. Diese liegt üblicherweise im Frühjahr vor. Nun steht die Rentenerhöhung für dieses Jahr fest und fällt sogar höher aus als erwartet. Die alten Bundesländer (Westdeutschland) können mit einer Erhöhung von 4,39% und die neuen Bundesländer (Ostdeutschland) mit 5,86% rechnen. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert von 36,02 Euro auf 37,60 Euro (Westdeutschland) bzw. von 35,52 Euro auf 37,60 Euro. Somit sind nun beide Werte auf demselben Stand, ein Jahr früher als gesetzlich vorgeschrieben. 

Zusätzlich bleibt bei manchen Rentenempfängern von der gleichen Rente 2023 mehr auf dem Konto, da die Grenze der steuerpflichtigen Jahresbruttorente angehoben wurde. Ab 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro jährlich, also sind nur Renten über monatlich 909,- Euro steuerpflichtig. Dies ist ein deutliches Plus zum Grundfreibetrag vor den Pandemie-Sonderregelungen und wird vielen Rentnern das Leben und die Steuererklärung deutlich vereinfachen. Für das gemeinsam veranlagte Einkommen von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt entsprechend der doppelte Grundfreibetrag von 21.816 Euro. Ebenso sind nun Rentenbeiträge für alle Steuerzahlenden voll absetzbar, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.  

Auch der Freibetrag bei Betriebsrenten steigt. Wer eine Betriebsrente bezieht, zahlt die vollen Krankenkassenbeiträge von knapp 20%. Die Grenze der Anrechnung ist aber gestiegen, sodass nur noch auf eine Rente von über 169,75 Euro die Beiträge berechnet werden. 

Auch wer Frührente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich freuen. Für Frührentner ist die Hinzuverdienstgrenze gefallen, sodass auch ein Renteneintritt vor dem 67. Lebensjahr nicht mehr einer beruflichen Betätigung entgegensteht. Für die Erwerbsminderungsrente ist zukünftig ein Hinzuverdienst von 17.820 Euro anrechnungsfrei. 

Wie die Rentenbeträge berechnet werden

Die individuelle Rente wird durch viele Faktoren beeinflusst und berechnet. Den meisten Einfluss haben Beitragszeiten und der durchschnittliche Lohn auf die Anzahl der erworbenen Rentenpunkte. Dadurch fließt auch die Frage der Erwerbstätigkeit in West- oder Ostdeutschland ein, die sich noch immer in ihren Löhnen unterscheidet. Um die Inflation auszugleichen, gibt es zudem eine jährliche Rentenanpassung, um den Wert der Rentenpunkte im Vergleich zum Moment ihrer Erwerbung zu erhalten.  

Wichtig ist auch das Renteneintrittsalter. Denn je früher man in Rente geht, desto niedriger fallen die Beiträge aus - doch wer über das 67. Lebensjahr hinaus arbeitet, kann auch zusätzliche Rentenpunkte verdienen. 

Zu den Beitragszeiten gehören auch Rentenversicherungszeiten, in denen man keine Beiträge selbst gezahlt hat. Das sind Zeiten wie Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Zeiten als Hausfrau oder Hausmann, die der Gesetzgeber so anerkennt.  

Ein Sonderfall ist die noch Anrechnung von Zeiten, in denen man in einem anderen Land Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.  

Steuertabelle 2023: Beispiele für die kommende Rentenanpassung

Monatlicher Rentenbetrag in 2022

Neuer Rentenbetrag 2023 (West)

Neuer Rentenbetrag 2023 (Ost)

500 Euro

521,95 Euro

529,30 Euro

600 Euro

626,34 Euro

635,16 Euro

700 Euro

730,73 Euro

741,02 Euro

800 Euro

835,12 Euro

846,88 Euro

900 Euro

939,51 Euro

952,74 Euro

1000 Euro

1043,90 Euro

1058,60 Euro

1100 Euro

1148,29 Euro

1164,46 Euro

1200 Euro

1252,68 Euro

1270,32 Euro

1300 Euro

1357,07 Euro

1376,18 Euro

1400 Euro

1461,46 Euro

1482,04 Euro

1500 Euro

1565,85 Euro

1587,90 Euro

1600 Euro

1670,24 Euro

1693,76 Euro

1700 Euro

1774,63 Euro

1799,62 Euro

1800 Euro

1879,02 Euro

1905,48 Euro

1900 Euro

1983,41 Euro

2011,34 Euro

2000 Euro

2087,80 Euro

2117,20 Euro

 

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Änderung in der Steuererklärung für die Rente ab 2023

Auch wer Rente bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zumindest gilt dies für alle diejenigen, deren Rente den Grundfreibetrag von 10.908 Euro übersteigt, also mehr als 909 Euro monatlich oder 1818 Euro bei einem gemeinsam veranlagten Einkommen eines Ehepaares oder einer eingetragen Lebenspartnerschaft beträgt.  

Die Angabe der Rente erfolgt seit 2023 auch nicht mehr als „sonstiges Einkommen“, sondern in einer eigenen Einkommensart mit der Anlage R, R-AUS oder R-AV/bAV. Ratsam ist, die Einkommenssteuererklärung digital mit dem Programm ELSTER des Finanzamtes zu erledigen, da dieses dem Finanzamt schon elektronisch gemeldeten Daten abrufen und eintragen kann. Auch kann in der Regel Ihre Steuersoftware auf das Programm ELSTER zugreifen und so Ihre Steuererklärung verständlicher machen und somit vereinfachen. 

2023 sind zudem die Rentenfreibeträge auf 17% gesunken. Das bedeutet, dass dann 83% der Rente versteuert werden müssen. Dafür sind die Rentenbeiträge ab 2023 für alle Steuerzahler vollständig absetzbar, um eine Doppelbesteuerung für Rentner zu verhindern. Dies ist besonders attraktiv, wenn Sie noch in der Rente gelegentlich berufstätig werden und so zusätzliches Einkommen haben, das Sie versteuern müssen. 

Für Frührentner entfällt die Hinzuverdienstgrenze zur Gänze, bei der Erwerbsminderungsrente kann man nun immerhin 17.820,- Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. 

Rente_2023_Steuertabelle_2

Kurzübersicht: Wie muss die Rente in der Steuererklärung angegeben werden?

Es ist empfehlenswert, die Einkommenssteuererklärung digital anzufertigen und abzusenden. Dafür stellt das Finanzamt das Programm ELSTER bereit, in dem auch alle elektronisch gemeldeten Daten abrufbar sind. ELSTER kann in der Regel auch mit einer Steuersoftware kooperieren, sodass für Sie die Erklärung einfacher und verständlicher ausfällt.

Seit 2023 müssen Sie die Rente nicht mehr als „sonstiges Einkommen“ angeben, sondern greifen auf eine eigene Einkommensart zurück. Dafür benötigen Sie die Anlage R für Rente im Inland, R-AUS für Renten mit ausländischen Versicherungen und R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder betrieblicher Altersvorsorge. 

Die Steuererklärung unterscheidet zwischen steuerpflichtigen Renten, steuerfreien Renten und nicht-steuerbaren Renten. Steuerpflichtig sind alle Rentenbeiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Rürup-Rente. Steuerfreie oder nicht-steuerbare Renten sind Sonderfälle, wie die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Sachleistung und Kinderzuschüsse aus der Rentenversicherung. 

Ausblick Rente, Steuertabelle & Co: Rentenänderungen in den kommenden Jahren

Bis 2024 soll das Rentenniveau gesichert oberhalb von 48% bleiben. Die Fortführung danach ist ungewiss, soll aber nach Wahlprogrammen der Regierungsparteien nicht von Absenkung bedroht sein. 

Viele Einflüsse auf den Wert der ausgezahlten Rente sind jedoch ungewiss und bereiten den Sozialverbänden und auch Rentnerinnen und Rentnern große Sorgen. Da die Auswirkung von Inflation und steigenden Energiepreisen nur wenig absehbar sind, doch unmittelbar wirken, werden vielerorts Forderungen laut, die Rente in diesen Zeiten nicht mehr um ein Jahr verzögert anzupassen. Um Altersarmut und Ängste zu verhindern, sollte schnell und effektiv auf Veränderungen des Alltags und der Wirtschaft reagiert werden. 

Immer wieder in der Diskussion ist auch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Führende Ökonomen sehen ein Ungleichgewicht durch den demographischen Wandel der Gesellschaft, unter dem bei Untätigkeit auch das Rentensystem teilweise zu kollabieren droht. Schon jetzt beträgt die Rentenzahlung knapp ein Viertel der Haushaltsgröße der Bundesmittel und es könnte sich in den folgenden Jahren auf die Hälfte steigern. Um dem entgegenzuwirken, soll die Altersvorsorge zukünftig kapitalgedeckt sein. Dabei zahlt die Rentenversicherung 2 - 3 % der Beiträge automatisch in einen speziell geschaffenen Fonds ein, dessen Erträge das Rentensystem auffangen sollen. 

Darüber hinaus steigt seit der Einführung 2020 die Grenze des zu versteuernden Einkommens. Sind es 2023 jetzt noch 83%, steigt sie schrittweise bis 2040 auf 100 %. 

Aber auch gute Nachrichten begleiten die Jahre. So soll 2024 der Grundfreibetrag der Rente auf 11.604,- Euro angehoben werden und danach auch weiter steigen.

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