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Rentenerhöhung 2022 – alles was Sie wissen müssen

Hinsichtlich der Rente wird es in Deutschland in diesem Jahr einige Änderungen geben. Im nachstehenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte um die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils, die Rentenerhöhung selbst und wer davon profitiert sowie weitere Infos.

Die Rentenerhöhung 2022 kommt

Arbeitsminister Hubertus Heil hat für Juli 2022 eine Rentenerhöhung angekündigt. Der Grund dafür ist eine Änderung der Rentenformel. Die Erhöhung der Rente könnte jedoch bescheiden ausfallen. Grund für den Anstieg der Renten ist der sogenannte Nachholfaktor, der wieder aktiviert wird. Immerhin hat die ältere Generation aufgrund von Corona im vergangenen Jahr auf eine Erhöhung verzichten müssen, deshalb wird nun mit einem zusätzlichen Plus der Rentenbezüge von ca. 4 Prozent gerechnet.

Altersgrenze steigt weiter

Mit Beginn des Jahres 2022 ist die Altersgrenze für den Antritt der regulären Altersrente auf 65 Jahre und 11 Monate gestiegen. Betroffen sind Versicherte, die 1957 geboren sind und nun das 65. Lebensjahr erreichen. Wer später geboren wurde, muss mit einer weiteren Erhöhung des Eintrittsalters rechnen. Im Jahr 2031 liegt die reguläre Altersgrenze für den Rentenbezug dann bei 67 Jahren.

Für die so genannte “Rente ab 63”, die ja für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei gilt, steigt die Altersgrenze für alle, die 1959 geboren sind, auf 64 Jahre und 2 Monate. Wer später geboren wurde, muss mit einer weiteren Erhöhung des Eintrittsalters rechnen, bis dann im Jahr 2029 die Altersgrenze von 65 Lebensjahren erreicht sein wird.

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Zuverdienstgrenze für die Frührente wurde angehoben

Eine positive Nachricht betrifft alle, die Frührentner sind und noch arbeiten gehen. Denn die Grenze für zusätzliche Verdienste für die Altersrente wird um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass die Hinzuverdienstgrenze nach wie vor bei 46.060 Euro im Jahr liegt. Vor Corona lag dieser Wert noch bei nur 6.300 Euro. Alles über die Möglichkeiten, Grenzen und die Rechtsgrundlage über den Hinzuverdientest bei Rentner finden Sie hier.

Beitragsbemessungsgrenze wird angeglichen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird zwischen den alten und neuen Bundesländern weiter angeglichen. Für die alten Bundesländer sinkt sie auf 7050 Euro pro Monat, während sie in den neuen Bundesländern auf 6750 Euro monatlich ansteigt.

Diese Beitragsbemessung bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dessen Höhe das Arbeitseinkommen für die Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Wessen Einkommen darüber liegt, muss keine Beiträge mehr bezahlen.

Rentenerhöhung geht mit Steuererhöhung einher

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung bleibt gegenüber dem Vorjahr gleich und liegt nach wie vor bei 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung. Doch bei der Versteuerung der Rente gibt es in diesem Jahr Änderungen. Denn wer 2022 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seines Rentenbezugs versteuern. Und zwar genauer gesagt, 82 Prozent statt bisher 81 Prozent. Das bedeutet, dass nur mehr 18 Prozent der ersten kompletten Bruttojahresrente steuerfrei sind. Der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bleibt davon aber unberührt.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Änderungen

Grundsätzlich berechnet sich die Erwerbsminderungsrente aus den bisher vergangenen Versicherungszeiten. Dazu erhalten erwerbsgeminderte Personen dank der sogenannten Zurechnungszeit eine höhere Rente, da sie dank dieser so gestellt werden, als hätten sie weiterhin gearbeitet und Beiträge geleistet. Damit steigt im Endeffekt der gesamte Rentenbezug der Betroffenen. Seit dem Jahr 2019 erfolgt eine Anpassung dieser Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter. Endet also die Zurechnungszeit bei Renteneintritt im Jahr 2021 beim Betroffenen im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten, so steigt dies bei Beginn der Rente im Jahr 2022 auf 65 Jahre und 11 Monate.

Höchstbeitrag für freiwillige Versicherung sinkt

Der Höchstbetrag für die freiwillige Versicherung im Jahr 2022 sinkt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern von 1320,60 auf 1311,30 Euro monatlich. Für die gesetzliche Rentenversicherung liegt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung seit Jänner 2022 weiterhin bei 83,70 Euro pro Monat. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit sind Versicherte, die entweder die reguläre Altersgrenze erreicht haben oder die eine volle Altersrente erhalten.

Rentenerhöhung durch neuen Regelsatz für Grundsicherung im Alter

Seit Anfang Januar bekommen alle, die Grundsicherung im Alter beziehen, geringfügig mehr Geld ausbezahlt. Der Regelsatz ist nämlich für alleinstehende Erwachsene um drei Euro angehoben worden und liegt nun bei 449 Euro im Monat.

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Rentenerhöhung 2022 – Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das neue Jahr für Rentner sowohl positive wie auch negative Effekte hat. Hinsichtlich der Rentenerhöhung ist abzuwarten, wie die Politik entscheidet und wie viel mehr Geld Rentenbezieher dann tatsächlich erhalten werden.

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