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Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Stand 02. Februar 2026 | von Stefan Dietzel

Stefan ist tief in der Pflege- und Hausnotrufbranche verwurzelt und verfügt über fundiertes Wissen in diesem Bereich. Sein Ziel ist es, die Branche mit neuen Impulsen weiterzuentwickeln. Dabei legt er besonderen Wert darauf, relevantes Wissen zugänglich zu machen und so Transparenz sowie mehr Selbstbestimmung im Alltag zu fördern.

Stefan Dietzel

 

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden in mehreren Reformstufen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen – auch mit Blick auf Arbeit und Alltag. Da dank moderner Medizin die Lebenserwartung steigt und Technologie viele Barrieren abbaut, wird Erwerbstätigkeit immer zugänglicher für Menschen mit Schwerbehinderung. 

Viele Schwerbehinderungen werden erst im Laufe des Lebens erworben und das oftmals im höheren Alter. Der Gesetzgeber berücksichtigt diese Situation mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt.

 

Übersicht: Schwerbehinderung

Eine Behinderung ist gesetzlich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.” (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, finanzielle Unterstützung und das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Grad der Behinderung (GdB)

Eine Behinderung wird mit dem Grad der Behinderung, kurz GdB, bewertet. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Menschen mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50, können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, etwa im Arbeitsleben. Die Gradhöhe richtet sich nach mehreren Faktoren und berücksichtigt vor allem die Einschränkungen im Alltag. 

Neben dem Grad können auch weitere Merkzeichen die Behinderung oder Schwerbehinderung ergänzen, die auf spezifische Einschränkungen hindeuten.

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Behinderung & Hausnotruf

Personen mit Behinderung kann ein Hausnotruf mehr Sicherheit und Entlastung bieten. Mit Pflegegrad ist sogar eine Kostenübernahme der Pflegekasse möglich. Vor allem ein mobiler Hausnotruf gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Sie in einer Notfall-Situation nicht allein sind und jederzeit und überall schnelle Hilfe rufen können.

 

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Umständen früher in Rente gehen und die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Dafür muss die Schwerbehinderung bereits bei Renteneintritt festgestellt worden sein und Sie müssen die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Darüber hinaus ist ein Renteneintritt erst dann möglich, wenn Sie das maßgebende Lebensalter erreicht haben. Dieses ist je nach Geburtsjahr unterschiedlich gestaffelt.

Altersgrenzen nach Geburtsjahr

Geburtsjahr Frühester Renteneintritt mit Abschlägen Abschlagsfreie Rente
1964 oder später 62 Jahre 65 Jahre
1952–1963 60–62 Jahre (schrittweise) 63–65 Jahre (schrittweise)
  • Für jeden Monat vorzeitig ab Rentenbeginn: Abschlag 0,3 %, maximal 10,8 %

  • Abschläge bleiben dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze

 

Voraussetzung für die Altersrente bei Schwerbehinderung

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie beantragen, wenn bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist. Außerdem müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 65 Jahren möglich. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 gelten Übergangsregelungen mit schrittweise steigenden Altersgrenzen.

Für die Wartezeit von 35 Jahren werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragszeiten: Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit

  • Ersatzzeiten: z.B. Zeiten politischer Verfolgung oder kriegsbedingter Unterbrechungen

  • Freiwillige Beiträge: vom Versicherten selbst gezahlt

  • Kindererziehungszeiten: bis 3 Jahre je Kind

  • Pflege von Angehörigen: nicht erwerbsmäßig

  • Versorgungsausgleich: bei Scheidung

  • Minijobs: anteilig berücksichtigt

  • Rentensplitting: zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern

  • Anrechnungszeiten: z. B. Krankheit, Ausbildung, Studium

Hinweis: Der Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Beginn der Altersrente festgestellt sein, jedoch noch nicht zwingend bei Antragstellung. Allerdings ist es ratsam, dass das Verfahren beim zuständigen Versorgungsamt bereits begonnen wurde, um Verzögerungen bei der Rentenauszahlung zu vermeiden.

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Wie wirkt sich das Einkommen auf die Altersrente aus?

Die Höhe der Altersrente richtet sich einerseits nach den Beitragsjahren und andererseits nach der einkommensabhängigen Höhe der gezahlten Rentenbeiträge. Beide Faktoren können die Höhe maßgeblich und unabhängig voneinander beeinflussen.

Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt mittels eines komplizierten Algorithmus. Entscheidend dabei sind die Entgeltpunkte, die Sie für jedes Jahr, in dem Sie Rentenbeiträge zahlen, erhalten. Je höher Ihre Beiträge sind, desto mehr Entgeltpunkte erhalten Sie. Hinzu kommen z.B. Entgeltpunkte für die Sorgearbeit für Kinder oder Angehörige. Dennoch hängt eine höhere Rente auch stark vom Einkommen während der Berufstätigkeit ab.

Um einen Inflationsausgleich zu schaffen, werden diese Entgeltpunkte dann bei Auszahlung der Rente an einen aktuellen Rentenwert gebunden. Sie erhalten also nicht die genauen Beiträge, die sie gezahlt haben, sondern eine Entsprechung im heutigen Währungswert.

Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach Entgeltpunkten, die sich aus den gezahlten Rentenbeiträgen und Sonderpunkten (z. B. für Kindererziehung oder Pflege) ergeben. Diese Punkte werden bei Rentenauszahlung auf den aktuellen Rentenwert umgerechnet, um die Inflation auszugleichen.

Hinweis: Menschen mit Schwerbehinderung haben oft geringere Einkommen, sodass die Rente niedriger ausfallen kann. Weitere finanzielle Unterstützung kann durch Pflegeleistungen, Persönliches Budget oder steuerliche Nachteilsausgleiche erfolgen.

Hinzuverdienst in der Altersrente

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie daher grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre gesetzliche Altersrente wegen des Hinzuverdienstes gekürzt wird. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten können jedoch weiterhin bestehen.

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Beantragung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Stellen Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung etwa drei Monate vor Rentenbeginn. Der Grad der Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen; das Verfahren beim Versorgungsamt sollte bereits gestartet sein, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Rentenversicherung prüft dann Ihre Versicherungszeiten und Mindestanforderungen.

Was passiert, wenn der Grad der Behinderung sich verändert?

Wenn nach Eintritt in die Rente bei Schwerbehinderung Ihr Grad der Behinderung sich verbessert, wird in der Regel keine erneute Prüfung der Altersrente veranlasst, sodass sich für Sie nichts ändert.

Weitere Unterstützung in der Rente bei Schwerbehinderung

Wer eine Schwerbehinderung hat, erlebt oft Nachteile im Alltag. Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, gibt es daher einige gesetzliche Nachteilsausgleiche, die individuell in Anspruch genommen werden können. Dies betrifft generelle Dinge wie Steuerentlastungen aufgrund der oft höheren finanziellen Belastung durch Hilfsmittel, Krankheitszeiten und Ähnliches.

Mit einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie aber auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser enthält neben dem Grad der Behinderung auch weitere Merkmale. Er ist ein einfacher Nachweis für eine Schwerbehinderung und wird in der Regel von zuständigen Stellen als solches akzeptiert. Sie erhalten damit Ermäßigungen und Unterstützung bei Freizeitangeboten, in der Mobilität und in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. 

Darüber hinaus steht Ihnen auch in der Rente das Persönliche Budget zu. Dieses erhalten Sie anstelle von Sachleistungen, sofern Sie dies wünschen, und können damit frei eigene Entscheidungen über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote treffen. Die Höhe dieses Budgets hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Die Kostenträger sind mannigfaltig, von Kranken- und Pflegekassen über das Versorgungsamt bis zum Sozial- und Integrationsamt. Sind mehrere Kostenträger für Sie zuständig, ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget ratsam. 

 

FAQ - Altersrente Schwerbehinderung

Stefan Dietzel

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