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Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Stand 02. Februar 2026

 

Mit dem Bundesteilhabegesetz 2021 wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen geschaffen, somit auch in der Arbeitswelt. Da dank moderner Medizin die Lebenserwartung steigt und Technologie viele Barrieren abbaut, wird Erwerbstätigkeit immer zugänglicher für Menschen mit Schwerbehinderung. 

Viele Schwerbehinderungen werden erst im Laufe des Lebens erworben und das oftmals im höheren Alter. Der Gesetzgeber begegnet diesem mit der Möglichkeit zur Altersrente bei Schwerbehinderung, die Lebensleistung würdigt und den Lebensabend absichert. Doch wann sind Sie antragsberechtigt und welchen Vorteil bringt Ihnen diese Rentenform?

 

Übersicht: Schwerbehinderung

Eine Behinderung ist gesetzlich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.” (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, finanzielle Unterstützung und das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Grad der Schwerbehinderung (GdB)

Eine Behinderung wird in Zehnerschritten als Prozent eingeteilt. Der niedrigste Grad beträgt dabei 20, der höchste Grad 100. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und einem Grad der Schwerbehinderung. Wer weniger als 50 und mehr als 30 hat, kann aber z.B. im Arbeitsleben auch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gradhöhe richtet sich nach mehreren Faktoren und berücksichtigt vor allem die Einschränkungen im Alltag. 

Neben dem Grad können auch weitere Merkzeichen die Behinderung oder Schwerbehinderung ergänzen, die auf spezifische Einschränkungen hindeuten.

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Behinderung & Hausnotruf

Personen mit Behinderung kann ein Hausnotruf mehr Sicherheit und Entlastung bieten. Mit Pflegegrad ist sogar eine Kostenübernahme der Pflegekasse möglich. Vor allem ein mobiler Hausnotruf gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Sie in einer Notfall-Situation nicht allein sind und jederzeit und überall schnelle Hilfe rufen können.

 

Info-Broschüre zum Hausnotruf herunterladen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Umständen früher in Rente gehen und die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Dafür muss die Schwerbehinderung bereits bei Renteneintritt festgestellt worden sein und Sie müssen die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Darüber hinaus ist ein Renteneintritt erst dann möglich, wenn Sie das maßgebende Lebensalter erreicht haben. Dieses ist je nach Geburtsjahr unterschiedlich gestaffelt.

Altersgrenzen nach Geburtsjahr

Geburtsjahr Frühester Renteneintritt mit Abschlägen Abschlagsfreie Rente
1964 oder später 62 Jahre 65 Jahre
1952–1963 60–62 Jahre (schrittweise) 63–65 Jahre (schrittweise)
  • Für jeden Monat vorzeitig ab Rentenbeginn: Abschlag 0,3 %, maximal 10,8 %

     

  • Abschläge bleiben dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze

 

Voraussetzung für die Altersrente bei Schwerbehinderung

Eine Altersrente bei Schwerbehinderung können Sie beantragen, wenn bei Renteneintritt eine Krankheit, die als Schwerbehinderung eingestuft wird, vorliegt, bei Ihnen also mindestens ein Schwerbehindertengrad von 50 festgestellt wurde. Außerdem müssen Sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen können und die geltende Altersgrenze erreicht haben.

Die Altersgrenze bei Schwerbehinderung steigt analog zur Altersgrenze der regulären Altersrente seit 2012 an. Lag sie früher bei 63 Jahren, so soll sie 2031 65 Jahre erreicht haben und somit kontinuierlich 2 Jahre vor der Altersgrenze des regulären Renteneintritts liegen. Grund dafür ist die Anerkennung der höheren alltäglichen Belastung durch die Berufstätigkeit für Schwerbehinderte.

Für die Mindestversicherungszeit werden dieselben Zeiten angerechnet wie für die reguläre Altersrente:

  • Beitragszeiten: Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit

  • Ersatzzeiten: z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld

  • Freiwillige Beiträge: vom Versicherten selbst gezahlt

  • Kindererziehungszeiten: bis 3 Jahre je Kind

  • Pflege von Angehörigen: nicht erwerbsmäßig

  • Versorgungsausgleich: bei Scheidung

  • Minijobs: anteilig berücksichtigt

  • Rentensplitting: zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern

  • Anrechnungszeiten: z. B. Krankheit, Ausbildung, Studium

Hinweis: Der Grad der Schwerbehinderung muss bei Beginn der Altersrente festgestellt sein, jedoch noch nicht bei Antragsstellung. Allerdings ist es ratsam, dass bei Antragstellung das Verfahren beim zuständigen Versorgungsamt bereits begonnen wurde, um keine Verzögerung der Rentenauszahlung zu riskieren.

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Wie wirkt sich das Einkommen auf die Altersrente aus?

Die Höhe der Altersrente richtet sich einerseits nach den Beitragsjahren und andererseits nach der einkommensabhängigen Höhe der gezahlten Rentenbeiträge. Beide Faktoren können die Höhe maßgeblich und unabhängig voneinander beeinflussen.

Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt mittels eines komplizierten Algorithmus. Entscheidend dabei sind die Entgeltpunkte, die Sie für jedes Jahr, in dem Sie Rentenbeiträge zahlen, erhalten. Je höher Ihre Beiträge sind, desto mehr Entgeltpunkte erhalten Sie. Hinzu kommen z.B. Entgeltpunkte für die Sorgearbeit für Kinder oder Angehörige. Dennoch hängt eine höhere Rente auch stark vom Einkommen während der Berufstätigkeit ab.

Um einen Inflationsausgleich zu schaffen, werden diese Entgeltpunkte dann bei Auszahlung der Rente an einen aktuellen Rentenwert gebunden. Sie erhalten also nicht die genauen Beiträge, die sie gezahlt haben, sondern eine Entsprechung im heutigen Währungswert.

Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach Entgeltpunkten, die sich aus den gezahlten Rentenbeiträgen und Sonderpunkten (z. B. für Kindererziehung oder Pflege) ergeben. Diese Punkte werden bei Rentenauszahlung auf den aktuellen Rentenwert umgerechnet, um die Inflation auszugleichen.

Hinweis: Menschen mit Schwerbehinderung haben oft geringere Einkommen, sodass die Rente niedriger ausfallen kann. Weitere finanzielle Unterstützung kann durch Pflegeleistungen, Persönliches Budget oder steuerliche Nachteilsausgleiche erfolgen.

Hinzuverdienst in der Altersrente

Seit dem 01. Januar 2023 ist die Grenze für Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Altersrente weggefallen. Auch in der Altersrente für Schwerbehinderung können Sie daher unbegrenzt einer Nebentätigkeit nachgehen, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

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Beantragung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Stellen Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung etwa drei Monate vor Rentenbeginn. Der Grad der Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen; das Verfahren beim Versorgungsamt sollte bereits gestartet sein, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Rentenversicherung prüft dann Ihre Versicherungszeiten und Mindestanforderungen.

Was passiert, wenn der Grad der Behinderung sich verändert?

Wenn nach Eintritt in die Rente bei Schwerbehinderung Ihr Grad der Behinderung sich verbessert, wird in der Regel keine erneute Prüfung der Altersrente veranlasst, sodass sich für Sie nichts ändert.

Weitere Unterstützung in der Rente bei Schwerbehinderung

Wer eine Schwerbehinderung hat, erlebt oft Nachteile im Alltag. Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, gibt es daher einige gesetzliche Nachteilsausgleiche, die individuell in Anspruch genommen werden können. Dies betrifft generelle Dinge wie Steuerentlastungen aufgrund der oft höheren finanziellen Belastung durch Hilfsmittel, Krankheitszeiten und Ähnliches.

Mit einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie aber auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser enthält neben dem Grad der Behinderung auch weitere Merkmale. Er ist ein einfacher Nachweis für eine Schwerbehinderung und wird in der Regel von zuständigen Stellen als solches akzeptiert. Sie erhalten damit Ermäßigungen und Unterstützung bei Freizeitangeboten, in der Mobilität und in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. 

Darüber hinaus steht Ihnen auch in der Rente das Persönliche Budget zu. Dieses erhalten Sie anstelle von Sachleistungen, sofern Sie dies wünschen, und können damit frei eigene Entscheidungen über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote treffen. Die Höhe dieses Budgets hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Die Kostenträger sind mannigfaltig, von Kranken- und Pflegekassen über das Versorgungsamt bis zum Sozial- und Integrationsamt. Sind mehrere Kostenträger für Sie zuständig, ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget ratsam. 

 

FAQ - Altersrente Schwerbehinderung

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