Skip to content
Rentenpunkte berechnen

Rentenpunkte berechnen - so geht’s

Stand 14. Januar 2026 | von libify

libify

Die Rente kann durch vieles beeinflusst werden: Frühzeitiger Eintritt vor der Altersgrenze, private Altersvorsorge, Erwerbsminderungsrente und vieles mehr. Entscheidend für die Grundlage ist aber immer die Rentenhöhe. Dass diese durch individuelle Rentenpunkte berechnet wird, ist dabei noch recht bekannt. Wie diese allerdings gesammelt werden und welche Faktoren dabei Einfluss nehmen, ist hingegen vielen unklar.

In diesem Artikel informieren wir Sie daher umfassend zum Thema Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte, wie diese berechnet werden und was sie für Ihre Rente bedeuten.

 

Was sind Rentenpunkte?

Ihre zukünftige Rente wird anhand Ihrer Entgeltpunkte berechnet, auch Rentenpunkte genannt. Diese berechnet Ihnen jedes Jahr die Deutsche Rentenversicherung, indem Ihr Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten gesetzt wird. 

Dieser durchschnittliche Verdienst entspricht dabei exakt 1 Rentenpunkt, verdienen Sie also das Doppelte des Durchschnittsverdienstes, erhalten Sie 2 Rentenpunkte, verdienen Sie die Hälfte, so erhalten Sie 0,5 Rentenpunkte. Ihr Rentenpunkt wird auf bis zu 4 Nachkommastellen gerundet.

Wenn Sie kein Einkommen in diesem Zeitraum haben, gibt es diverse Fälle von Ersatzzeiten, in denen Sie Rentenpunkte anhand eines fiktiven Einkommens erhalten. Das ist z.B. der Fall, während Sie ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen.

Grundlage der jährlichen Berechnung ist das Verhältnis Ihres Verdienstes zum Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten. So wird ermittelt, wie viele Rentenpunkte beziehungsweise Entgeltpunkte Ihnen für ein Kalenderjahr gutgeschrieben werden.

Die Rentenformel

Die sogenannte Rentenformel (auch: Entgeltpunkte-Formel) berechnet Ihre monatliche Rentenhöhe aus vier verschiedenen Faktoren: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor.

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe

Dies soll die Berechnung transparent und nachvollziehbar für Sie machen. In die Rentenformel fließen Ihre Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor ein. Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst und beeinflusst, wie viel ein Rentenpunkt in Euro wert ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Rentenpunkte?

Einkommen

Da sich die Rentenpunkte maßgeblich aus dem Verhältnis Ihres Verdienstes zum durchschnittlichen Verdienst aller Rentenversicherten berechnet, hat die Höhe Ihres Einkommens in der Regel einen gewichtigen Einfluss auf Ihre Rentenpunkte. Allerdings sollten Sie zwischen Einkommen und Verdienst unterscheiden. Denn Einkommen kann nicht allein Gehalt sein, sondern auch aus Privatvermögen wie Immobilien stammen, sich aus Selbstständigkeit ergeben oder als Unterhalt, Aufwandsentschädigung oder Schenkung darstellen. Nicht jede Einkommensart fließt aber in die Rentenpunkte ein. Bei Unsicherheiten berät Sie hierbei die Deutsche Rentenversicherung.

Frühere Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland werden inzwischen nicht mehr durch einen Hochwertungsfaktor ausgeglichen, da die Rentenberechnung mittlerweile einheitlich erfolgt.“

Beitragszeiten

Beitragszeiten sind die Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das sind typischerweise die Jahre, in denen Sie angestellt arbeiten oder als Selbstständige freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 18,6 %. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Beschäftigte diesen Beitrag in der Regel jeweils zur Hälfte.

Neben den Versicherungsbeiträgen rechnet der Staat aber auch für Ersatzzeiten ein fiktives Einkommen an und honoriert damit den Einsatz für Familie oder die Gesellschaft. So sind Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst und Zeiten der Pflege von Angehörigen ebenfalls für die Rentenpunkte relevant. Ebenso erhalten Sie Punkte in der Zeit einer beruflichen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit und während Sie Sozialleistungen beziehen. Wie viele Rentenpunkte Ihnen dann jeweils gutgeschrieben werden, hängt unmittelbar an der Höhe Ihres Verdienstes in den übrigen Versicherungszeiten.

Newsletter

Verpassen Sie keine wichtigen Renten-Informationen mehr!

Abonnieren Sie den libify Newsletter und erhalten Sie wöchentlich interessante und praktische Beiträge rund um das Thema Rente, Pflege, Sicherheit sowie Tipps für ein erfülltes Leben im Alter.

 

Sonderfall Grundrentenzeit

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, kann seit 2019 unter Umständen einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten. Dies betrifft in erster Linie diejenigen, die sehr lange mit einem unterdurchschnittlichen Verdienst gearbeitet haben. Bezogen auf den gesamten Zeitraum der Versichertenzeit muss dieser Verdienst unter 80 % oder niedriger des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Diese Grenze ist dabei gestaffelt: Ab 35 Jahren beträgt die Grenze 80 %, zuvor war sie deutlich niedriger. Außerdem muss der Verdienst mindestens 30 % des Durchschnittseinkommens betragen haben.

Der Zuschlag wird automatisch ermittelt und verrechnet, sodass Berechtigte keinen zusätzlichen Antrag stellen müssen.

Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen zur Grundrente werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die tatsächlichen Zuschläge können sich daher von Jahr zu Jahr leicht ändern.

Erwerbsminderungsrente

Weitere Faktoren zur Berechnung der Rentenhöhe

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor bezieht sich auf das Alter des Renteneintritts oder die Hinterbliebenenrente nach dem Alter des Verstorbenen. Er soll die individuell unterschiedlich langen Rentenbezugszeiten ausgleichen, die durch früheren oder späteren Renteneintritt entstehen. 

So wird bei Eintritt in die Rente vor Erreichen der Altersgrenze ein Abschlag von 0,3 % für jeden Monat berechnet. Wer später in die Rente eintritt als vorgesehen, kann einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat erwarten.

Aktueller Rentenwert 

Der aktuelle Rentenwert ist gesetzlich festgelegt und entspricht einer vollen monatlichen Rente aus den jährlichen Beiträgen eines Durchschnittsverdieners. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli durch die Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt, um Veränderungen in den durchschnittlichen Gehältern zeitnah zu entsprechen.

Für Renten ab Juli 2026 gilt ein aktueller Rentenwert von 42,52 Euro pro Entgeltpunkt.

Rentenartfaktor

Neben der Altersrente gibt es noch weitere Rentenarten wie die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Der Rentenartfaktor entspricht einer gesetzlichen Vorgabe zur Höhe der Renten im Verhältnis zur Altersrente. 

Die volle Erwerbsminderungsrente, die Erziehungsrente und die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sind dabei der Altersrente gleichgestellt und haben daher den Rentenartfaktor 1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat den Faktor 0,5, während die Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667 beträgt. Der Faktor der kleinen Hinterbliebenenrente ist ab Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 0,25 und bei der großen Hinterbliebenenrenten 0,55 bzw. 0,6. Bei der Waisenrente beträgt der Faktor für Halbwaisen 0,1 und für Vollwaisen 0,2.

Beispiele für die Berechnung von Rentenpunkten (Stand, ab Juli 2026)

Beispiel 1: Vollzeitbeschäftigt

Frau W arbeitet seit 40 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. Ihr Verdienst liegt im Durchschnittseinkommen, sodass sie insgesamt 40 Rentenpunkte gesammelt hat. Sie tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente ein und hat somit keine Abschläge. Mit dem aktuellen Rentenwert ab Juli 2026 erhält sie 1.700,80 Euro Bruttorente monatlich.

Beispiel 2: Teilzeitbeschäftigung und Erziehungszeit

Frau K hat drei Kinder großgezogen und wurde, als diese alt genug waren, in einem Großunternehmen angestellt. Für die Erziehungszeit erhält sie 7,5 Entgeltpunkte. Sie arbeitete 20 Jahre in einer Teilzeitstelle mit 60 % bei durchschnittlichem Verdienst und erhielt dadurch 12 Entgeltpunkte. Als ihre Schwiegermutter pflegebedürftig wurde, kündigte sie und pflegte diese zu Hause. Insgesamt erhält sie so 30 Entgeltpunkte. Ihre monatliche Bruttorente beläuft sich mit dem aktuellen Rentenwert ab Juli 2026 auf 1.275,60 Euro.

Beispiel 3: Selbstständigkeit

Herr B ist selbstständiger Tischler und als Handwerker verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Er trägt damit die 18,6 % Pflichtbeiträge vollständig selbst. Er arbeitet noch einige Zeit nach dem Erreichen der Altersgrenze weiter und sammelt insgesamt 50 Entgeltpunkte. Damit erhält er mit dem aktuellen Rentenwert ab Juli 2026 eine monatliche Bruttorente von 2.126,00 Euro.

Hinweis: Hinweis: Alle Beträge und Berechnungen basieren auf dem aktuellen Rentenwert ab Juli 2026. Die Deutsche Rentenversicherung passt Werte wie den aktuellen Rentenwert oder das Durchschnittseinkommen regelmäßig an.“

Tabelle: Durchschnittseinkommen seit 2002

Das Durchschnittseinkommen entspricht immer einem Rentenpunkt.

Jahr

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer / Ostwerte bis zur vollständigen Angleichung

2002

28.626 €

23.911 €

2003

28.938 €

24.230 €

2004

29.060 €

24.355 €

2005

29.202 €

24.691 €

2006

29.494 €

24.938 €

2007

29.951 €

25.294 €

2008

30.625 €

25.829 €

2009

30.506 €

26.047 €

2010

31.144 €

26.560 €

2011

32.100 €

27.342 €

2012

33.002 €

28.004 €

2013

33.659 €

28.617 €

2014

34.514 €

29.588 €

2015

35.363 €

30.744 €

2016

36.187 €

31.700 €

2017

37.077 €

32.598 €

2018

38.212 €

33.699 €

2019

39.301 €

36.255 €

2020

39.167 €

36.604 €

2021

40.463 €

38.317 €

2022

42.053 €

40.358 €

2023

43.142 €

41.967 €

Für 2024 und 2025 sind die Durchschnittsentgelte für die Rentenberechnung endgültig festgelegt. Für 2026 handelt es sich um eine vorläufige Prognose:

Jahr Durchschnittsentgelt Deutschland
2024 45.358 €
2025 50.493 €
2026 51.944 € (Prognose)

Hier finden Sie alle Informationen und aktuelle Änderungen der Rente 2026

libify

Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten: