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Rentenpunkte berechnen

Rentenpunkte berechnen - so geht’s

Stand 19. Juni 2024

Die Rente kann durch vieles beeinflusst werden: Frühzeitiger Eintritt vor der Altersgrenze, private Altersvorsorge, Erwerbsminderungsrente und vieles mehr. Entscheidend für die Grundlage ist aber immer die Rentenhöhe. Dass diese durch individuelle Rentenpunkte berechnet wird, ist dabei noch recht bekannt. Wie diese allerdings gesammelt werden und welche Faktoren dabei Einfluss nehmen, ist hingegen vielen unklar.

In diesem Artikel informieren wir Sie daher umfassend zum Thema Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte, wie diese berechnet werden und was sie für Ihre Rente bedeuten.

 

Was sind Rentenpunkte?

Ihre zukünftige Rente wird anhand Ihrer Entgeltpunkte berechnet, auch Rentenpunkte genannt. Diese berechnet Ihnen jedes Jahr die Deutsche Rentenversicherung, indem Ihr Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten gesetzt wird. 

Dieser durchschnittliche Verdienst entspricht dabei exakt 1 Rentenpunkt, verdienen Sie also das Doppelte des Durchschnittsverdienstes, erhalten Sie 2 Rentenpunkte, verdienen Sie die Hälfte, so erhalten Sie 0,5 Rentenpunkte. Ihr Rentenpunkt wird auf bis zu 4 Nachkommastellen gerundet.

Wenn Sie kein Einkommen in diesem Zeitraum haben, gibt es diverse Fälle von Ersatzzeiten, in denen Sie Rentenpunkte anhand eines fiktiven Einkommens erhalten. Das ist z.B. der Fall, während Sie ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen.

Grundlage der jährlichen Berechnung ist die unmittelbare Nähe zum jeweiligen Geldwert. So erhalten Sie eine objektive Berechnung Ihrer Beiträge, die auch späterer Inflation standhält. Das macht Ihre Rente gerechter.

Die Rentenformel

Die sogenannte Rentenformel (auch: Entgeltpunkte-Formel) berechnet Ihre monatliche Rentenhöhe aus vier verschiedenen Faktoren: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor.

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe

Dies soll die Berechnung transparent und nachvollziehbar für Sie machen. Auch fließen hier sowohl der Wert Ihrer Rentenbeiträge während Ihrer Versichertenzeit wie auch die Anpassung der Rente an den heutigen Geldwert ein. Damit sind Sie abgesichert gegen größere Verluste durch z.B. Inflation.

Welche Faktoren beeinflussen die Rentenpunkte?

Einkommen

Da sich die Rentenpunkte maßgeblich aus dem Verhältnis Ihres Verdienstes zum durchschnittlichen Verdienst aller Rentenversicherten berechnet, hat die Höhe Ihres Einkommens in der Regel einen gewichtigen Einfluss auf Ihre Rentenpunkte. Allerdings sollten Sie zwischen Einkommen und Verdienst unterscheiden. Denn Einkommen kann nicht allein Gehalt sein, sondern auch aus Privatvermögen wie Immobilien stammen, sich aus Selbstständigkeit ergeben oder als Unterhalt, Aufwandsentschädigung oder Schenkung darstellen. Nicht jede Einkommensart fließt aber in die Rentenpunkte ein. Bei Unsicherheiten berät Sie hierbei die Deutsche Rentenversicherung.

Um die meist niedrigeren Arbeitsentgelte in der ehemaligen DDR auszugleichen, wird zusätzlich für diese Zeit ein Hochwertungsfaktor in den neuen Bundesländern genutzt. Dieser berechnet bis zur Angleichung der Lohn- und Einkommensverhältnisse den Verdienst analog zum West-Durchschnittsentgelt. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das geringere Lohnniveau nicht nachteilig auf die Rentenhöhe auswirkt und alle Bundesbürger in der Rente gleichgestellt sind. 

Beitragszeiten

Beitragszeiten sind die Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das sind typischerweise die Jahre, in denen Sie angestellt arbeiten oder als Selbstständige freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Seit 2018 liegt dieser Satz für gesetzlich Rentenversicherte bei 18,6 %, wovon die Hälfte der Arbeitgeber trägt.

Neben den Versicherungsbeiträgen rechnet der Staat aber auch für Ersatzzeiten ein fiktives Einkommen an und honoriert damit den Einsatz für Familie oder die Gesellschaft. So sind Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst und Zeiten der Pflege von Angehörigen ebenfalls für die Rentenpunkte relevant. Ebenso erhalten Sie Punkte in der Zeit einer beruflichen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit und während Sie Sozialleistungen beziehen. Wie viele Rentenpunkte Ihnen dann jeweils gutgeschrieben werden, hängt unmittelbar an der Höhe Ihres Verdienstes in den übrigen Versicherungszeiten.

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Sonderfall Grundrentenzeit

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, kann seit 2019 unter Umständen einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten. Dies betrifft in erster Linie diejenigen, die sehr lange mit einem unterdurchschnittlichen Verdienst gearbeitet haben. Bezogen auf den gesamten Zeitraum der Versichertenzeit muss dieser Verdienst unter 80 % oder niedriger des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Diese Grenze ist dabei gestaffelt: Ab 35 Jahren beträgt die Grenze 80 %, zuvor war sie deutlich niedriger. Außerdem muss der Verdienst mindestens 30 % des Durchschnittseinkommens betragen haben.

Der Zuschlag wird automatisch ermittelt und verrechnet, sodass Berechtigte keinen zusätzlichen Antrag stellen müssen.

Erwerbsminderungsrente

Weitere Faktoren zur Berechnung der Rentenhöhe

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor bezieht sich auf das Alter des Renteneintritts oder die Hinterbliebenenrente nach dem Alter des Verstorbenen. Er soll die individuell unterschiedlich langen Rentenbezugszeiten ausgleichen, die durch früheren oder späteren Renteneintritt entstehen. 

So wird bei Eintritt in die Rente vor Erreichen der Altersgrenze ein Abschlag von 0,3 % für jeden Monat berechnet. Wer später in die Rente eintritt als vorgesehen, kann einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat erwarten.

Aktueller Rentenwert 

Der aktuelle Rentenwert ist gesetzlich festgelegt und entspricht einer vollen monatlichen Rente aus den jährlichen Beiträgen eines Durchschnittsverdieners. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli durch die Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt, um Veränderungen in den durchschnittlichen Gehältern zeitnah zu entsprechen.

Ab Juli 2024 beträgt der aktuelle Rentenwert in den alten wie neuen Bundesländern 39,32 €.

Rentenartfaktor

Neben der Altersrente gibt es noch weitere Rentenarten wie die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Der Rentenartfaktor entspricht einer gesetzlichen Vorgabe zur Höhe der Renten im Verhältnis zur Altersrente. 

Die volle Erwerbsminderungsrente, die Erziehungsrente und die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sind dabei der Altersrente gleichgestellt und haben daher den Rentenartfaktor 1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat den Faktor 0,5, während die Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667 beträgt. Der Faktor der kleinen Hinterbliebenenrente ist ab Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 0,25 und bei der großen Hinterbliebenenrenten 0,55 bzw. 0,6. Bei der Waisenrente beträgt der Faktor für Halbwaisen 0,1 und für Vollwaisen 0,2.

Beispiele für die Berechnung von Rentenpunkten

Beispiel 1: Vollzeitbeschäftigt

Frau W arbeitet seit 40 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. Ihr Verdienst liegt im Durchschnittseinkommen, sodass Sie insgesamt 40 Rentenpunkte gesammelt hat. Sie tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente ein und hat somit keine Abschläge. Sie erhält mit dem aktuellen Rentenwert 1504,00 € Rente monatlich.

Beispiel 2: Teilzeitbeschäftigung und Erziehungszeit

Frau K hat drei Kinder großgezogen und wurde, als diese alt genug waren, in einem Großunternehmen angestellt. Für die Erziehungszeit erhält sie 7,5 Entgeltpunkte. Sie arbeitete für 20 Jahre in einer Teilzeitstelle 60 % bei durchschnittlichem Verdienst, erhielt also 12 Entgeltpunkte. Als Ihre Schwiegermutter pflegebedürftig wird, kündigt sie und pflegte diese Zuhause. Insgesamt erhält sie so 30 Entgeltpunkte. Ihre monatliche Rente beläuft sich somit auf 1128,00 € in 2024.

Beispiel 3: Selbstständigkeit

Herr B ist selbständiger Tischler und ist als Handwerker verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Er trägt damit die 18,6 % Pflichtbeiträge vollständig selbst. Er arbeitet noch einige Zeit nach dem Erreichen der Altersgrenze weiter und sammelt insgesamt in der Zeit 50 Entgeltpunkte. Damit erhält er eine monatliche Rente von 1880,00 €.

 

Tabelle: Durchschnittseinkommen seit 2002

Das Durchschnittseinkommen entspricht immer einem Rentenpunkt.

Jahr

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer (inkl. Hochwertungsfaktor)

2002

28.626 €

23.911 €

2003

28.938 €

24.230 €

2004

29.060 €

24.355 €

2005

29.202 €

24.691 €

2006

29.494 €

24.938 €

2007

29.951 €

25.294 €

2008

30.625 €

25.829 €

2009

30.506 €

26.047 €

2010

31.144 €

26.560 €

2011

32.100 €

27.342 €

2012

33.002 €

28.004 €

2013

33.659 €

28.617 €

2014

34.514 €

29.588 €

2015

35.363 €

30.744 €

2016

36.187 €

31.700 €

2017

37.077 €

32.598 €

2018

38.212 €

33.699 €

2019

39.301 €

36.255 €

2020

39.167 €

36.604 €

2021

40.463 €

38.317 €

2022

42.053 €

40.358 €

2023

43.142 €

41.967 €

Alle Informationen und aktuelle Änderungen in der Rente ab 01. Juli 2024 finden Sie hier. Falls Sie sich für Informationen zur Rente 2025 interessieren, können Sie diese hier nachlesen.

 

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