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Alle Aenderungen zur Rente 2024 im Uberblick

Rente 2024 - Alle Änderungen im Überblick

Stand 13. März 2024

Im März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details zum Rentenpaket II bekannt, das unter anderem eine neue Finanzierung über das Generationenkapital und die Sicherung des Rentenniveaus mit sich bringt. Wer aber profitiert davon besonders und welche Änderungen ergeben sich noch 2024 für die Rente?

 

Übersicht: Änderungen in der Rente ab 01.Juli 2024

Das neue Rentenpaket II der Bundesregierung fasst zwei wesentliche Aspekte ins Auge: Die Finanzierung soll langfristig vom demografischen Wandel unabhängig werden und durch ein Generationenkapital abgesichert sein. Außerdem sollen Maßnahmen sicherstellen, dass das Rentenniveau dauerhaft bei 48 % verbleibt.

Die Erwerbsminderungsrente hat bereits 2014 und 2019 Änderungen erfahren, die jedoch nur für neue Rentenanträge galten. Nun sollen diese Renten angeglichen werden, um alle Rentenberechtigten einheitlich zu behandeln.

Ab dem 01. Juli steigt die Rente deutlich um 4,57 %. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 37,60 € auf 39,32 €.  Dieser Wert gilt einheitlich für die alten und neuen Bundesländer, da seit dem vergangenen Jahr die Rentenangleichung in Ost und West erreicht wurde.

Eine negative Veränderung ergibt sich für Rentenberechtigte aus der Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrages. Dieser steigt je nach Kasse unterschiedlich stark an, sodass sich ein Wechsel lohnen könnte.

 

Änderungen in der Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur mehr eingeschränkt arbeitsfähig sind und noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Wer nach 2001 und vor 2018 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, erhält nun ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag. Bei Eintritt vor 2014 beträgt dieser 7,5 Prozentpunkte, danach 4,5 Prozentpunkte. Grundlage für die Berechnung sind die individuellen Rentenpunkte, die am 30. Juni 2024 vorliegen.

Die Auszahlung erfolgt dabei in zwei Stufen: Ab Juli 2024 greift ein vereinfachter Zuschlag, ab Dezember 2025 erhöht sich diese Summe dann auf die vollständigen und dann berechneten individuellen Rentenpunkten. Im Juli 2025 soll zusätzlich noch durch die Rentenanpassung die gesamte Rente erhöht werden.

Änderungen in der Finanzierung der Rente

Bisher wurde die Rente durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert: Durch die Rentenbeiträge der aktuell erwerbstätigen Menschen und Zuschüsse durch den Staat bildete sich ein Kapital, aus dem die Rente für Berechtigte gezahlt wurde. Mit dem Rentenpaket 2024 soll sich dies nun erstmals ändern.

Zukünftig soll in den “Rententopf” auch Geld aus einem Aktienkapital fließen, das bis 2030 einen Kapitalstock von mindestens 200 Milliarden Euro beinhalten wird. Ziel der zusätzlichen Finanzierung ist es, die Folgen des demografischen Wandels abzudämpfen. Denn durch sinkende Geburtenrate und der aktuelle Eintritt vieler “Baby-Boomer” in die Rente kann das Rentenniveau bedroht werden.

Grund für die zeitlichen Abschnitt 2014 und 2018 sind die Änderungen, die 2014 bzw. 2019 in Kraft getreten sind und nur für Neuzugänge galten. Mit der Anpassung sollen nun alle Renten angeglichen werden. Die Anpassung erfolgt automatisch für die Rentenberechtigten und wird bis zur Anpassung im Dezember 2025 zunächst getrennt von der eigentlichen Rente gezahlt.

Die als “Generationenkapital” bezeichnete Finanzierung soll global und renditeorientiert angelegt werden und ab 2036 durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr ausschütten. Die Auszahlungen sind gesetzlich auch strikt an die gesetzliche Rentenversicherung zweckgebunden.

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Sicherung des Rentenniveaus

Das Rentenniveau ist das Verhältnis einer Durchschnittsrente zum durchschnittlichen Einkommen der aktuell Berufstätigen. Durch ein stabiles Rentenniveau soll sichergestellt werden, dass die Rente ein gerechtes Einkommen ist. Denn bislang wurde die Rente im sogenannten Umlageverfahren gezahlt, sodass man durch die eigenen Beiträge in die Rentenversicherung die Renten der zu dem Zeitpunkt Berechtigten finanzierte. So laufen Niveau von Rente und Einkommen ähnlich, während man durch den Aufbau eines Kapitals durch Rentenbeiträge aufgrund der steigenden Inflation am Ende einen deutlich niedrigeren Vermögenswert hätte.

Bis 2025 war das Rentenniveau bei 48 % gesetzlich abgesichert. Da nun absehbar war, dass das Rentenniveau ohne weitere Absicherung langfristig auf unter 43 % sinken können, beinhaltet das Rentenpaket II auch eine Niveauschutzklausel, die diese Grenze weiterhin zusichert. Die Klausel findet in der Rentenanpassungsformel statt, die bis 2039 gültig ist.

 

Für wen sich die Rente 2024 erhöht

Zum 1. Juli wird die Rente generell um 4,57 % erhöht sowie die Erwerbsminderungsrente für alle, die seit 2001 und vor 2018 in diese eingetreten sind. Um 7,5 % für diejenigen, die vor 2014 rentenberechtigt wurden, und um 4,5 % für alle nach 2014. Dadurch soll die Rente nach den Änderungen 2014 und 2019 vereinheitlicht werden.

Rentenangleichung Ost-West

Die Angleichung der Rentenwerte in den Ost- und Westbundesländern wurde mit der Rentenanpassung 2023 vorzeitig zu 100 % erreicht. Aus diesem Grund ist die Rentenerhöhung ab diesem Jahr in beiden Ost- und West-Bundesländern gleich. 

 

Ausblick auf Änderungen in der Rente

Da die Rente sich an vielen Faktoren wie Inflationsrate, Beschäftigtenzahlen, demografischem Wandel und anderen Einflüssen orientiert, ist eine Prognose über die Rentenentwicklung nie garantiert. Dennoch zeichnen sich einige Aspekte und politische Wege ab, die ein klareres Bild ergeben.

So soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 % bleiben. Seit 2018 ist er stabil und wird sich voraussichtlich auch bis mindestens 2027 noch halten können. 2028 jedoch schätzt man einen Anstieg auf 20 %, ab 2035 sogar auf 22,3 %. Diesen Wert soll er dann jedoch aufgrund der neuen Finanzierung durch Aktienkapital bis mindestens 2045 halten können.

Mehr zur Rente 2025 finden Sie hier.

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