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Freistellung zur Pflege von Angehörigen – Was steht mir zu?

Stand 10. Juli 2024

Wer ältere Familienangehörige hat, kann unerwartet und unvorbereitet in die Situation kommen, dass dieser pflegebedürftig wird und eine Freistellung zur Pflege von Angehörigen notwendig ist. Dann gilt es viel zu klären, zu organisieren und vorzubereiten. Damit pflegende Angehörige genügend Zeit zur Pflege haben, gibt es seit 01.01.2015 in Deutschland das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Darin ist genau festgehalten, welche Freistellungsmöglichkeiten es gibt und wie diese konkret aussehen. Alle Infos rund um das Thema Freistellung zur Pflege von Angehörigen und Familienpflegezeit haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

 

4 Möglichkeiten der beruflichen Freistellung zur Pflege von Angehörigen

Grundsätzlich können Sie vier unterschiedliche Varianten der beruflichen Freistellung zur Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen. Diese sind

  1. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  2. Die Pflegezeit
  3. Die Familienpflegezeit
  4. Die Begleitung in der letzten Lebensphase

 

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Diese Form der Arbeitsfreistellung ist vor allem dafür gedacht, wenn in Ihrem Umfeld ein plötzlicher Pflegefall eintritt oder wenn ein Angehöriger nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehrt und Pflegebedarf vorliegt. Es liegt auf der Hand, dass es da viel zu organisieren gibt.

Die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist auf 10 Arbeitstage begrenzt, wobei Sie sich dabei eine komplette Auszeit von Ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen. Es geht also nicht, wie oft irrtümlich angenommen, um eine Teilzeitreduzierung. Die gesetzlichen Regelungen für diese Form der Freistellung zur Pflege sind im Pflegezeitgesetz, kurz PflegeZG, genau geregelt. 

Wichtigste Voraussetzung ist, dass dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 bescheinigt wurde. Auch wenn die Pflegestufe 1 in Zusammenhang mit den finanziellen Leistungen kein voller Pflegegrad ist, können Sie eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung dafür beantragen.

 

Der finanzielle Aspekt bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung

Wenn Sie sich jetzt fragen, wie es mit Ihrem Einkommen oder Gehalt während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aussieht, so ist dies nicht ganz einfach zu beantworten. Denn Sie haben zwar einen rechtlichen Anspruch auf die Freistellung zur Pflege von Ihrer beruflichen Tätigkeit, jedoch haben Sie keinen auf die Vergütung für diesen Zeitraum. Der für Sie geltende Arbeits- oder Tarifvertrag könnte jedoch eine entsprechende Regelung enthalten.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch könnte den Anspruch auf die Weiterzahlung Ihres Gehalts oder Lohnes regeln. Zur Anwendung kommt für diesen Fall § 616 „Vorübergehende Verhinderung“. Danach hat ein Arbeitnehmer dann Anspruch auf die Fortzahlung seines Entgeltes, wenn er aus persönlichen Gründen, die er nicht selbst verschuldet hat, für eine verhältnismäßig erhebliche Zeit nicht arbeiten kann.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Sie auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen sind, sollte bei einer zehntägigen Freistellung für die Pflege von Angehörigen keine vertraglich festgelegte Regelung bestehen. Sollten Sie keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung erhalten, können Sie das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Minijob haben.

 

So gehen Sie am besten im Fall der Fälle vor

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht schriftlich beantragen müssen. Selbstverständlich sollten Sie aber Ihren Arbeitgeber unverzüglich nach Eintritt des Pflegefalls in der Familie über die Vorkommnisse informieren.

Ebenso ist zu beachten, dass Ihr Vorgesetzter gemäß § 2 Pflegezeitgesetz das Recht hat, einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen zu verlangen. Das kann neben einem ärztlichen Attest auch das Schreiben bezüglich der Pflegestufeneinstufung sein.

 

Freistellung zur Pflege von Angehörigen – Die Pflegezeit

Die Pflegezeit, die allgemein auch als Pflegeurlaub bekannt ist, ist abhängig davon, wie hoch die Arbeitnehmerzahl in Ihrem Beschäftigungsbetrieb ist. Unter Umständen sieht es um diese Form der Arbeitsfreistellung schlecht aus, wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten und Ihr Arbeitgeber der Auszeit nicht zustimmt.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Pflegezeit um eine Freistellung von Ihrer beruflichen Tätigkeit für bis zu gesamt 6 Monaten. Dabei kann diese entweder vollständig oder als Teilzeit in Anspruch genommen werden.

 

Wichtige Details zur Pflegezeit

Details zur Pflegezeit sind im Pflegezeitgesetz gesetzlich verankert. Beachten Sie, dass Sie diese Form der Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können. Dabei ist es auch erlaubt, einen Pflegedienst zur Unterstützung beizuziehen.

Sie können die sechsmonatige Pflegezeit pro Pflegefall maximal einmal in Anspruch nehmen. Sollten Sie die Auszeit für einen geringeren Zeitraum beantragt haben und ist nach Ablauf dieser Zeit der Pflegebedarf nach wie vor vorhanden, können Sie die Pflegezeit auch verlängern.

 

Freistellung zur Pflege: Finanzielle Aspekte bei der Pflegezeit

Für die Inanspruchnahme der Pflegezeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der sowohl Umfang als auch Art der Freistellung zur Pflege vom Beruf exakt festgehalten werden. Beachten Sie, dass Sie während der Pflegezeit keinerlei Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben. Auch das oben erwähnte Pflegeunterstützungsgeld kann nicht beantragt werden. Allerdings können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 % Ihres tatsächlichen entfallenden Gehaltes beantragen. Dieses müssen Sie nach der Pflege an den Bund zurückzahlen.

Während der Pflegezeit unterliegen Sie einem Sonderkündigungsschutz. Ist die Pflegezeit zu Ende, können Sie ganz normal in Ihr Arbeitsverhältnis zurückkehren. Es kann auch der Fall eintreten, dass Sie den beantragten Zeitraum für die Freistellung nicht zur Gänze ausschöpfen müssen. In diesem Fall können Sie die Freistellung nach entsprechender Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten auch vorzeitig beenden.

 

Freistellung zur Pflege von Angehörigen – Die Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit bietet Ihnen die Möglichkeit, über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren die reguläre Arbeitszeit auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche einzuschränken. Die gesetzlichen Regelungen und Details für diese Form der beruflichen Freistellung zur Pflege von Angehörigen finden Sie im Familienpflegezeitgesetz, kurz FPfZG.

 

Familienpflegezeit – Details, die Sie kennen sollten

Grundsätzlich können Sie die Familienpflegezeit dann in Anspruch nehmen, wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mehr als 26 Mitarbeiter hat. Sie dient – ebenso wie die Pflegezeit – zur häuslichen Pflege naher Angehöriger, wobei Sie einen professionellen Pflegedienst beiziehen dürfen.

Sie können die Familienzeit pro Pflegefall nur einmal in Anspruch nehmen. Doch können Sie bei Bedarf eine Verlängerung beantragen. Ebenso wie bei der Pflegezeit sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Art der Freistellung sowie den Umfang mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

 

Finanzielle Aspekte bei der Familienpflegezeit

Diese Form der Freistellung ist eine, bei der kein Lohn bzw. Gehalt weitergezahlt wird. Sie erhalten auch kein Pflegeunterstützungsgeld. Allerdings die Form des zinslosen Darlehens, das Sie nach Beendigung der Pflege an den Bund zurückzahlen. Sie unterliegen während der Familienpflegezeit allerdings einem Sonderkündigungsschutz. 

Sie können die Pflegezeit mit der Familienpflegezeit kombinieren. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtdauer der Freistellung zur Pflege von der Arbeit nicht länger als 24 Monate dauern darf. Außerdem müssen die Abschnitte nahtlos ineinander übergehen.

 

Die Begleitung in der letzten Lebensphase

Ist die Pflege eines nahen Angehörigen schon eine emotionale Herausforderung, so gilt die vierte Form der Freistellung vom Beruf als noch beanspruchender. Es geht um die Begleitung in der letzten Lebensphase. Diese Zeit ist nicht nur gefühlsmäßig äußerst belastend und intensiv, sondern auch anstrengend in der Pflege. Deshalb besteht seit 2015 ebenfalls die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.

 

Exakte Regelung der Begleitung in der letzten Lebensphase

Sie können diese Form der Freistellung zu Pflege entweder komplett oder teilweise in Anspruch nehmen, und zwar für insgesamt drei Monate. Dabei muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nicht unbedingt in häuslicher Umgebung gepflegt werden, auch die Unterbringung in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz berechtigt zu dieser Form der Freistellung.

Sie können zur Abwendung von finanziellen Schwierigkeiten für diesen Zeitraum ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, das Sie anschließend wieder zurückzahlen.

 

Freistellung zur Pflege von Angehörigen – Wer ist berechtigt?

Auch wenn der Begriff des pflegenden Angehörigen für viele schon aussagt, was bzw. wer damit gemeint ist, gibt es hier eine exakte Definition. Diese ist wichtig, wenn es zu rechtlichen Komponenten bei der Freistellung zur Pflege von Angehörigen und der Familienpflegezeit kommt. Die Definition wurde seit 2015 erweitert und umfasst heute folgende Personen:

      • Bruder bzw. Schwester
      • Ehepartner und Eltern
      • Großeltern und Enkelkinder
      • Kinder, auch Adoptiv- und Pflegekinder bzw. Kinder des Ehe- oder Lebenspartners
      • Lebenspartner
      • Schwiegereltern bzw. Schwiegertochter und Schwiegersohn
      • Stiefeltern sowie
      • Partner, mit denen der Pflegebedürftige in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat

Gibt es bei der Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Das steht Ihnen zu!

 

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