Auch im Jahr 2025 debattierten Politiker über die Rente und haben diverse Änderungen beschlossen. So wird die Rente für Seniorinnen und Senioren wahrscheinlich erhöht. Welche Dinge sich konkret ändern, zeigen wir Ihnen in unserem Überblicks-Beitrag zur Rente 2026 in Deutschland.
Unter den Begriff der Rente fallen alle Zahlungen, die der finanziellen Vorsorge im Alter dienen. Die reguläre Altersrente dürfen alle Menschen beziehen, die gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Berechtigt für die Altersrente sind demnach alle Personen, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht und fünf Jahre Mindestversicherungszeiten haben. Neben der Altersrente gibt es noch weitere Rentenarten für Hinterbliebene oder Personen, die nur eingeschränkt berufstätig sein können.
Im Jahr 2026 wird die Rente wahrscheinlich erhöht, wobei sich das Gesetz an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientiert. Maßgeblich dafür ist das von der Rentenversicherung erklärte Mindestsicherungsniveau. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem durchschnittlichen Verdienst oder höher, die mehr als 45 Jahre berufstätig waren, mindestens 48 Prozent eines durchschnittlichen Lohns als Rente bekommen. Auch nach 2031 soll das Rentenniveau ohne die sogenannte Haltelinie laut Vorausberechnungen stabil bleiben und bis 2039 auf 46,3 Prozent fallen.
Insgesamt sollen die Renten zum Stichtag des 1. Juli 2026 Modellrechnungen zufolge um 3,7 Prozent steigen. Wer eine monatliche Bruttorente von 1.000 € bekommt, würde demnach ab Juli des aktuellen Jahres ein Plus von 37 Euro erhalten. Damit haben Rentnerinnen und Rentner folglich spürbar mehr Geld übrig, wobei die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben. Eine endgültige Entscheidung über die Erhöhung fällt das Bundeskabinett erst im Frühjahr. Dabei werden Faktoren wie die Konjunktur und die Lohnentwicklung herangezogen.
Wie die Bundesregierung mitteilt, ändern sich 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit höherem Einkommen dürfte dies wichtig sein. Betroffen sind laut Angaben der Bundesregierung alle Jahresbruttoeinkommen über 69.750 €.
Bei der Erwerbsminderungsrente können betroffene Personen ab dem Jahr 2026 mehr dazuverdienen. Wer eine volle Erwerbsminderung erhält, darf fortan jährlich maximal bis zu 20.700 Euro hinzuverdienen, ohne Abschläge befürchten zu müssen. Wer eine teilweise Erwerbsminderung hat, darf rund 41.500 € verdienen.
Auch bei der Witwenrente ergeben sich 2026 Änderungen. Im Juli steigen die Beiträge ebenso wie der aktuelle Rentenwert an. Dann werden sich wahrscheinlich auch die Freibeträge erhöhen, die auf das angerechnete Einkommen herangezogen werden und derzeit bei 1.076,86 € liegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung können laut Gesetzesregelung früher in Rente gehen. Jedoch wird die Untergrenze für den Renteneintritt angehoben. So dürfen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 mit einer Schwerbehinderung nach § 37 SGB VI maximal drei Jahre früher mit 62 Jahren mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Dies ist insofern ein Nachteil, da Menschen aus dem Jahrgang 1963 bisher noch mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen durften.
Für diese Art der Rente muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % betragen. Sollten Seniorinnen und Senioren herabgestuft werden, macht es Sinn, Widerspruch einzulegen. Möglicherweise lohnt sich sogar eine Klage vor Gericht, um weiterhin einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente zu haben.
Für freiwillig einzahlende Personen steigen in der Rentenversicherung sowohl Mindest- als auch Höchstbeiträge an. Wie die Deutsche Rentenversicherung bekanntgibt, liegt der Mindestbeitrag ab 2026 bei 112,16 € und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 € im Monat.
Lange wurde darüber diskutiert, das reguläre Renteneintrittsalter zu erhöhen. Nun steht fest, dass es bis zum Jahr 2031 in kleinen Schritten von 65 auf 67 Jahre steigt. Gleichzeitig gibt es bei den unterschiedlichen Altersgruppen Abweichungen zu beachten:
Auch Rentnerinnen und Rentner können vom Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen zur Kasse gebeten werden. Zutreffend ist dies meist bei Seniorinnen und Senioren, die steuerpflichtige Zusatzeinkünfte haben. Die steuerliche Belastung dürfte trotz Rentenerhöhung in etwa gleich bleiben. Grundsätzlich müssen Seniorinnen und Senioren, die den Freibetrag überschreiten und in diesem Jahr in Rente gehen, auf 84 Prozent ihrer Rente Steuern zahlen. Gleichzeitig könnten manche Rentnerinnen und Rentner durch die erhöhten Beiträge erstmals steuerpflichtig werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie ab Juli 2026 eine Steuererklärung einreichen müssen.
Das aktuelle Jahr 2026 dürfte für Rentnerinnen und Rentner sowohl Entlastungen als auch gestiegene Kosten bedeuten. Der erhöhte Grundfreibetrag sowie die Aktivrente bringen steuerliche Erleichterungen mit sich. Für bestimmte Personengruppen können die Änderungen aber auch Mehrkosten oder einen späteren Renteneintritt bedeuten. Dies trifft auf freiwillig Versicherte oder ältere Menschen mit einer Schwerbehinderung zu. Zugleich werden seitens der Politik zentrale Anreize gesetzt, um im Alter freiwillig weiterzuarbeiten, was angesichts des demografischen Wandels auch zukünftig von Bedeutung sein wird.
Zu beachten ist außerdem, dass der steuerpflichtige Teil der Rente steigt und sich auch das Renteneintrittsalter weiter erhöht. Bedenken Sie auch, dass die entsprechenden Grenzen unter Umständen lebenslang gelten. Bei einer falschen Einordnung drohen finanzielle Verluste. Um das zu verhindern, sollten Sie die eigene Rente vorausschauend planen, damit keine finanziellen Nachteile im Alter entstehen.