Rente 2026 in Deutschland – Das ändert sich
Änderungen zur Rente 2026 ✓Rentenerhöhung ✓Erwerbsminderungsrente ✓ Schwerbehindertenrente ✓Hinterbliebenenrente ✓ Renteneintrittsalter ✓ Fazit
Stand 14. Januar 2026
Auch im Jahr 2025 debattierten Politiker über die Rente und haben diverse Änderungen beschlossen. So wird die Rente für Seniorinnen und Senioren wahrscheinlich erhöht. Welche Dinge sich konkret ändern, zeigen wir Ihnen in unserem Überblicks-Beitrag zur Rente 2026 in Deutschland.
Überblick: Wissenswertes zur Rente
Unter den Begriff der Rente fallen alle Zahlungen, die der finanziellen Vorsorge im Alter dienen. Die reguläre Altersrente dürfen alle Menschen beziehen, die gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Berechtigt für die Altersrente sind demnach alle Personen, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht und fünf Jahre Mindestversicherungszeiten haben. Neben der Altersrente gibt es noch weitere Rentenarten für Hinterbliebene oder Personen, die nur eingeschränkt berufstätig sein können.
Wird die Rente 2026 erhöht?
Im Jahr 2026 wird die Rente wahrscheinlich erhöht, wobei sich das Gesetz an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientiert. Maßgeblich dafür ist das von der Rentenversicherung erklärte Mindestsicherungsniveau. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem durchschnittlichen Verdienst oder höher, die mehr als 45 Jahre berufstätig waren, mindestens 48 Prozent eines durchschnittlichen Lohns als Rente bekommen. Auch nach 2031 soll das Rentenniveau ohne die sogenannte Haltelinie laut Vorausberechnungen stabil bleiben und bis 2039 auf 46,3 Prozent fallen.
Insgesamt sollen die Renten zum Stichtag des 1. Juli 2026 Modellrechnungen zufolge um 3,7 Prozent steigen. Wer eine monatliche Bruttorente von 1.000 € bekommt, würde demnach ab Juli des aktuellen Jahres ein Plus von 37 Euro erhalten. Damit haben Rentnerinnen und Rentner folglich spürbar mehr Geld übrig, wobei die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben. Eine endgültige Entscheidung über die Erhöhung fällt das Bundeskabinett erst im Frühjahr. Dabei werden Faktoren wie die Konjunktur und die Lohnentwicklung herangezogen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Wie die Bundesregierung mitteilt, ändern sich 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit höherem Einkommen dürfte dies wichtig sein. Betroffen sind laut Angaben der Bundesregierung alle Jahresbruttoeinkommen über 69.750 €.
Erwerbsminderungsrente 2026
Bei der Erwerbsminderungsrente können betroffene Personen ab dem Jahr 2026 mehr dazuverdienen. Wer eine volle Erwerbsminderung erhält, darf fortan jährlich maximal bis zu 20.700 Euro hinzuverdienen, ohne Abschläge befürchten zu müssen. Wer eine teilweise Erwerbsminderung hat, darf rund 41.500 € verdienen.
Hinterbliebenenrente 2026
Auch bei der Witwenrente ergeben sich 2026 Änderungen. Im Juli steigen die Beiträge ebenso wie der aktuelle Rentenwert an. Dann werden sich wahrscheinlich auch die Freibeträge erhöhen, die auf das angerechnete Einkommen herangezogen werden und derzeit bei 1.076,86 € liegen.
Schwerbehindertenrente 2026
Menschen mit einer Schwerbehinderung können laut Gesetzesregelung früher in Rente gehen. Jedoch wird die Untergrenze für den Renteneintritt angehoben. So dürfen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 mit einer Schwerbehinderung nach § 37 SGB VI maximal drei Jahre früher mit 62 Jahren mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Dies ist insofern ein Nachteil, da Menschen aus dem Jahrgang 1963 bisher noch mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen durften.
Für diese Art der Rente muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % betragen. Sollten Seniorinnen und Senioren herabgestuft werden, macht es Sinn, Widerspruch einzulegen. Möglicherweise lohnt sich sogar eine Klage vor Gericht, um weiterhin einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente zu haben.
Freiwillig Versicherte 2026
Für freiwillig einzahlende Personen steigen in der Rentenversicherung sowohl Mindest- als auch Höchstbeiträge an. Wie die Deutsche Rentenversicherung bekanntgibt, liegt der Mindestbeitrag ab 2026 bei 112,16 € und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 € im Monat.

Renteneintrittsalter 2026: Was ist neu?
Lange wurde darüber diskutiert, das reguläre Renteneintrittsalter zu erhöhen. Nun steht fest, dass es bis zum Jahr 2031 in kleinen Schritten von 65 auf 67 Jahre steigt. Gleichzeitig gibt es bei den unterschiedlichen Altersgruppen Abweichungen zu beachten:
- Für Versicherte, die mindestens 35 Jahre eingezahlt haben, gibt es die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. So können Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 als langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Einzahlzeit vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter auf bis zu 67 Jahre. Wer mit 63 nicht mehr arbeiten möchte, muss einen monatlichen Abschlag bei der vorzeitig bezogenen Rente einkalkulieren. Ein Beispiel: Seniorinnen und Senioren aus dem Jahrgang 1963, die dieses Jahr in Rente gehen möchten, müssten einen Abschlag von 13,8 Prozent einrechnen. Und: Die Abschläge erhöhen sich bei jedem neuen Rentenjahrgang – auf derzeit maximal 14,4 Prozent.
- Eine andere Regelung existiert für Versicherte, die länger als oder genau 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Hier erhöht sich das Renteneintrittsalter von 63 auf knapp 65 Jahre. So können erstmals rentenberechtigte Personen als „besonders langjährig Versicherte” ohne Abschläge mit 64 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen.
Rente 2026: Was sonst noch wichtig ist
- Ab 2026 kann die Rente nicht mehr bar, sondern nur noch per Überweisung ausgezahlt werden. Deshalb sollten berechtigte Personen über ein Girokonto verfügen. Für Seniorinnen und Senioren ist es daher ratsam, dem Rentenservice schnellstmöglich die Kontoverbindung mitzuteilen, damit es nicht zu einer Unterbrechung der Zahlungen kommt. Ausgebliebene Rentengelder entfallen allerdings nicht einfach, sondern werden nachgezahlt, sobald die Kontoverbindung vorliegt, teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit.
- Aktivrente: Rentner dürfen ab 2026 bis zu 2000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dieser finanzielle Bonus ist besonders für Rentnerinnen und Rentner interessant, die weiterhin berufstätig sein möchten. Auf den Freibetrag, den ausschließlich abhängig Beschäftigte erhalten können, fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
- Frühstart-Rente: Kinder ab 6 Jahren bekommen bis zur Volljährigkeit 10 € pro Monat vom Staat für ein Altersvorsorge-Depot, später ca. 2500 € zusätzliche Rente.
- Mütterrente III: Eine neue Regelung zur Mütterrente tritt 2027 in Kraft. Auch Eltern von vor 1992 geborenen Kindern erhalten rückwirkend drei Erziehungsjahre bzw. drei Rentenpunkte pro Kind, wodurch es ein Plus von etwa 20 € im Monat pro Kind geben soll.
- Minijob: Gehen Seniorinnen und Senioren im Alter einer geringfügigen Beschäftigung nach, so dürfen sie ab diesem Jahr trotz Rente mehr verdienen. Fortan dürfen sich Rentnerinnen und Rentner, die einen regulären Minijob ausüben, monatlich bis zu 603 € steuerfrei hinzuverdienen. Bei kurzfristigen Beschäftigungen ergeben sich indes keine Änderungen. Hier gilt die bereits festgelegte Dauer von drei Monaten oder maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: Engagieren sich Rentnerinnen und Rentner im Ehrenamt, dann profitieren sie nach wie vor von steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Als Ehrenamtspauschale gilt 2026 ein jährlicher Betrag von 960 €, während die Übungsleiterpauschale bei 3.300 € jährlich liegt.
Rente und Steuern - was gibt es zu beachten?
Auch Rentnerinnen und Rentner können vom Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen zur Kasse gebeten werden. Zutreffend ist dies meist bei Seniorinnen und Senioren, die steuerpflichtige Zusatzeinkünfte haben. Die steuerliche Belastung dürfte trotz Rentenerhöhung in etwa gleich bleiben. Grundsätzlich müssen Seniorinnen und Senioren, die den Freibetrag überschreiten und in diesem Jahr in Rente gehen, auf 84 Prozent ihrer Rente Steuern zahlen. Gleichzeitig könnten manche Rentnerinnen und Rentner durch die erhöhten Beiträge erstmals steuerpflichtig werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie ab Juli 2026 eine Steuererklärung einreichen müssen.
Fazit: Bedeutung der Neuerungen 2026
Das aktuelle Jahr 2026 dürfte für Rentnerinnen und Rentner sowohl Entlastungen als auch gestiegene Kosten bedeuten. Der erhöhte Grundfreibetrag sowie die Aktivrente bringen steuerliche Erleichterungen mit sich. Für bestimmte Personengruppen können die Änderungen aber auch Mehrkosten oder einen späteren Renteneintritt bedeuten. Dies trifft auf freiwillig Versicherte oder ältere Menschen mit einer Schwerbehinderung zu. Zugleich werden seitens der Politik zentrale Anreize gesetzt, um im Alter freiwillig weiterzuarbeiten, was angesichts des demografischen Wandels auch zukünftig von Bedeutung sein wird.
Zu beachten ist außerdem, dass der steuerpflichtige Teil der Rente steigt und sich auch das Renteneintrittsalter weiter erhöht. Bedenken Sie auch, dass die entsprechenden Grenzen unter Umständen lebenslang gelten. Bei einer falschen Einordnung drohen finanzielle Verluste. Um das zu verhindern, sollten Sie die eigene Rente vorausschauend planen, damit keine finanziellen Nachteile im Alter entstehen.
Häufig gestellte Fragen
-
Jeder neue Jahrgang an Rentnerinnen und Rentnern muss einen höheren Prozentsatz seiner Rente versteuern. Für Neurentner sind es 84 Prozent, in den kommenden Jahren wird dieser Prozentsatz sukzessive weiter um jeweils 0,5 Prozentpunkte angehoben.
-
Die Bundesregierung plant zum jetzigen Stand, die Rente etwa um 3,73 Prozent anzuheben.
-
Wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Aber: Eine „Rente mit 63“ gibt es im herkömmlichen Sinn nicht mehr, da das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro neuem Jahrgang ansteigt. Beispiel: Für Seniorinnen und Senioren des Geburtsjahrgangs 1964 oder später gilt ein Renteneintrittsalter von knapp 65 Jahren.
-
Die Aktivrente bekommen abhängig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner, die sich im Alter etwas dazuverdienen möchten. Davon ausgenommen sind jedoch Freiberufler und Selbstständige, Land- und Forstwirte sowie Beamte.
Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten:
Finanzielle Hilfe im Alter, Rente
Renteneintrittsalter – ab wann und wie Sie in Rente gehen können
Ab wann Sie in Rente gehen können ✓ Renteneintrittsalter berechnen ✓ Möglichkeiten der Frührente ab 63 ✓ Abschläge, die es zu beachten gibt ✓
