Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Bis zu 32,13€ (27,00€ netto) Bezuschussung monatlich
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten eines Hausnotrufgerätes vollständig bzw. anteilig von der Pflegekasse übernommen werden. Hier erfahren Sie, wie die Kostenübernahme funktioniert.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert
Damit eine Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich ist, muss das jeweilige Hausnotrufgerät als zertifiziertes Pflegehilfsmittel anerkannt sein. Bei libify können alle Hausnotrufgeräte libifyBasic, libifyHome und libifyMobil 2.0 von den Pflegekassen bezuschusst werden.
2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)
3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt
1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert
2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)
3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt
1. Hausnotrufgerät ist als Pflegehilfsmittel zertifiziert
Damit eine Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich ist, muss das jeweilige Hausnotrufgerät als zertifiziertes Pflegehilfsmittel anerkannt sein. Bei libify können alle Hausnotrufgeräte libifyBasic, libifyHome und libifyMobil 2.0 von den Pflegekassen bezuschusst werden.
2. Vorliegen eines Pflegegrades (1-5)
3. Sie sind häufig allein bzw. eingeschränkt
Die Antragstellung: Unser Service für Sie
Die Beantragung der Bezuschussung für das Hausnotrufgerät mag auf den ersten Blick mühsam klingen, ist sie bei uns jedoch nicht: Damit Sie sich nicht mit den Formalitäten beschäftigen müssen, übernimmt libify die Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse für Sie. Füllen Sie einzig unser Formular zur Antragstellung aus, wir übernehmen dann den restlichen Schriftverkehr.
Wichtig: Eine finale Genehmigung kann die Pflegekasse erst mit Angaben zur Bestellung und zum Lieferzeitpunkt erteilen. libify räumt Ihnen bei Ihrer Bestellung daher Testzeiträume von zwei bis vier Wochen ein, damit Sie den Bescheid der Kasse abwarten können, während Sie Ihr Notrufsystem bereits nutzen.
Jetzt Beratung vereinbaren und schon bald abgesichert sein
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Rufen Sie uns ganz bequem unter 089 - 217 685 09 an und erhalten Sie alle Unterlagen per Post zugeschickt. Den Antrag auf Kostenübernahme können Sie dann ganz einfach ausfüllen und mit dem beigefügten Umschlag kostenlos an uns zurückschicken.
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Sie finden den Antrag auf Kostenübernahme auch in unserer Broschüre bei den gesamten Bestellunterlagen. Füllen Sie zusätzlich zu den restlichen Unterlagen bitte auch den Antrag auf Kostenübernahme aus und lassen Sie uns alle Dokumente zukommen.
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Natürlich können Sie uns den Antrag auf Kostenübernahme auch per E-Mail zukommen lassen. Haben Sie das libify Hausnotrufgerät bereits erhalten, nutzen Sie dafür bitte den Hauptantrag. Möchten Sie die Beantragung vor der Bestellung stellen, nutzen Sie bitte den Vorantrag.
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Auch das ist möglich. Nutzen Sie dafür bitte einfach das Formular für den Vorantrag. Eine finale Genehmigung kann die Pflegekasse allerdings erst mit Angaben zur Bestellung und dem Lieferzeitpunkt erteilen.
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Für eine Kostenübernahme muss das Hausnotrufgerät als Pflegehilfsmittel zertifiziert sein, ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegen und die versicherte Person häufig allein oder nicht in der Lage sein, im Notfall selbst Hilfe zu rufen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kostenübernahme genehmigt wird, entscheidet die zuständige Pflegekasse.
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Die Pflegekasse kann die Kosten für ein anerkanntes Hausnotrufsystem bis zu einem monatlichen Höchstbetrag übernehmen. Aktuell kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 32,13 € brutto (27 € netto) monatlich übernehmen. Ob die Kosten vollständig oder nur anteilig übernommen werden, hängt von der Bewilligung der Pflegekasse und dem gewählten System ab.
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Ja, für die Kostenübernahme muss ein Pflegegrad vorliegen. Ein Antrag ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann dieser bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
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Eine Kostenübernahme ist wahrscheinlicher, wenn Sie über weite Teile des Tages allein sind oder die Person, die mit Ihnen zusammenlebt, im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann. Die Pflegekasse prüft die persönliche Wohn- und Versorgungssituation und entscheidet im Einzelfall. Für die Genehmigung müssen zusätzlich auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein, wie ein anerkannter Pflegegrad und ein als Pflegehilfsmittel zugelassenes Notrufsystem.
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Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Dafür müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antrag kann je nach Situation postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. libify übernimmt die Antragstellung und den weiteren Schriftverkehr mit der Pflegekasse gerne für Sie. Bei Fragen zur Antragstellung können Sie eine kostenlose Beratung vereinbaren.
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Ja. Je nach libify-Hausnotrufsystem ist eine Nutzung bereits möglich, während die Genehmigung der Pflegekasse noch aussteht. libifyHome und libifyMobil haben jeweils einen vierwöchigen Testzeitraum. Beim libifyBasic gibt es keinen Testzeitraum, dafür beträgt die Mindestlaufzeit nur einen Monat. So kann das Hausnotrufsystem bereits genutzt werden, während die Entscheidung der Pflegekasse noch aussteht. Eine endgültige Genehmigung kann die Pflegekasse erst mit Angaben zur Bestellung und zum Lieferzeitpunkt erteilen.


