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Ambulant betreutes Wohnen – was ist das und wie läuft es ab?

Der Begriff ambulant betreutes Wohnen ist eigentlich nichts anderes, als wenn Sie zu Hause wohnen bleiben und dabei von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Natürlich kann diese Pflegeform auch in einer entsprechenden Wohnanlage erfolgen. Allerdings sollten Sie abklären, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind und Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegen.

Voraussetzungen für ein ambulant betreutes Wohnen

Die Voraussetzung für das ambulant betreute Wohnen, sofern es in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus erfolgt, ist natürlich, dass diese zumindest halbwegs barrierefreies Wohnen gestattet und zudem pflegegerecht ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein ambulanter Dienst in der Nähe verfügbar ist, der dann die entsprechenden Grund- bzw. Wahlleistungen anbietet, wie es sie auch in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen gibt.

Für wen eignet sich das ambulant betreute Wohnen?

Im betreuten Wohnen ist grundsätzlich eine gewisse Eigenständigkeit des Betroffenen wichtigste Voraussetzung. Das heißt, Sie sollten noch weitgehend selbstständig agieren können, was die Bewältigung des Alltags betrifft. Gleichzeitig gehen Sie beim ambulant betreuten Wohnen aber auf Nummer Sicher, denn eine Betreuungsleistung ist im Bedarfsfall rasch und zuverlässig vor Ort. Dabei dienen die unterschiedlichen Unterstützungsleistungen vorwiegend dazu, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange aufrechtzuerhalten.

Die Vor- und Nachteile des ambulant betreuten Wohnens

Die Vorteile sind rasch geklärt, dazu zählen unter anderem

  • Sie können im gewohnten Umfeld wohnen bleiben
  • Sie erhalten eine regelmäßige Betreuung bzw. Beratung, wie Sie die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten oder sogar verbessern können
  • Sie genießen verlässliche und vertraglich fixierte Leistungen
  • Es gibt regelmäßige, mindestens zweiwöchentliche, Besuche einer qualifizierten Betreuungsperson
  • Benötigte Hilfen werden vermittelt

Doch auch die Nachteile sollten Sie im Auge haben, diese sind unter anderem

  • Die Wohnung bzw. das Zuhause ist unter Umständen nicht barrierefrei
  • Schwindet die Mobilität, laufen Sie Gefahr, zu vereinsamen
  • Es gibt keine Angebote hinsichtlich einer Freizeitgestaltung
  • Es sind keine Gemeinschaftsräume vorhanden
  • Die Geselligkeit wird nicht aktiv gefördert
  • Wenn Sie pflegebedürftig werden, müssen Sie im hohen Alter eventuell noch umziehen

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Hausnotruf als Alternative

Ein Hausnotruf kann eine Alternative zum ambulant betreuten Wohnen darstellen, wenn Sie noch relativ selbständig sind. Er ermöglicht Ihnen, in Ihren eigenen vier Wänden zu wohnen und Ihr Leben selbstbestimmt weiterzuführen, während Sie dennoch im Notfall schnelle Hilfe rufen können. 

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Unterschied zwischen betreutem Wohnen und ambulant betreutem Wohnen

Das betreute Wohnen findet meist in einer entsprechenden Wohnanlage statt, wo Sie entweder eine Wohnung mieten oder kaufen können. Sind Sie dann eingezogen, können Sie eine Betreuung vor Ort direkt in Anspruch nehmen, die unterstützend wirkt. Meist gibt es in der Anlage auch gemeinsame Freizeitaktivitäten oder auch Gemeinschaftsräume.

Beim ambulant betreuten Wohnen, das auch als Betreutes Wohnen zu Hause bezeichnet wird, werden Sie in Ihren eigenen vier Wänden durch externe Dienstleister betreut. Deren Koordinierung erfolgt beispielsweise über einen Pflegedienst, oder eine Beratungsstation. Dort können Sie wahlweise auch Dienste dazu kaufen, etwa Essen auf Rädern, oder eine Haushaltshilfe und sogar eine 24-Stunden-Pflegekraft.

Was ist eine betreute Wohngemeinschaft

Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist viel mehr als eine Alternative zum Betreuten Wohnen. Sie können bei dieser Wohnform zwischen zwei Kategorien wählen. Da ist zum einen die Form, bei der sich betreuungs- und / oder pflegebedürftige Personen zusammentun und sich gemeinsam Wohnraum beschaffen. Dieser wird individuell nach den Bedürfnissen der Bewohner mit den erforderlichen Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder betreuerischen Sektor aufgewertet.

Wesentlicher Unterschied zu einer Pflegeeinrichtung ist dabei, dass es keinen sogenannten Träger gibt, also niemanden, der die Gesamtorganisation bzw. die Verantwortung für das Wohnen bzw. die notwendigen Dienstleistungen übernimmt bzw. erbringt. Entscheidendes Kriterium ist vielmehr, dass Sie in einer betreuten Wohngemeinschaft weitgehend in der Gestaltung Ihres Lebensumfeldes völlig frei und selbstbestimmt sind.

Zum anderen gibt es die Kategorie der betreuten WG in der Form, dass ein Anbieter das organisatorische Rückgrat darstellt. Diese sind meist ambulante Pflegedienste, wobei Sie dabei beachten sollten, dass Sie ein gekoppeltes Vertragsverhältnis eingehen müssen. Rechtlich gesehen ist das quasi ein „Alles-aus-einer-Hand“-Vertrag, der nicht nur die Immobilie, sondern auch das entsprechende Dienstleistungspaket regelt. Beim Wohnraum geht es um einen Mietvertrag, die Dienstleistungen werden abhängig von der individuellen Vereinbarung entweder durch einen oder mehrere Dienstleister erbracht.

Die Verträge können Sie entweder individuell abschließen oder als sogenannte Auftraggebergemeinschaft. Oft gibt es für ambulante Betreuung ausschließlich Pflegeverträge, manchmal ist auch eine Kombination aus Pflege- und Betreuungsverträgen möglich, in denen die Leistungen für die Gemeinschaft als Ganzes und für Sie individuell aufgetrennt werden können.

Folgende Bedingungen müssen für eine Betreute Wohngemeinschaft vorliegen

Der Vermieter der Immobilie und der Pflegedienst, der die ambulanten Leistungen erbringt, müssen zwei unterschiedliche Personen sein
Der Mietvertrag muss unabhängig vom Pflege- bzw. Betreuungsvertrag abgeschlossen werden
Es muss eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Pflege- bzw. Betreuungsanbieter geben
Es darf keine Träger bzw. Betreiber der WG geben
Die eigene Haushaltsführung muss gemäß SGB XI gewährleistet sein

Die Kosten für das ambulant betreute Wohnen in einer WG

Wenn Sie sich für eine ambulant betreute Senioren-WG entscheiden, und mindestens drei pflege- bzw. betreuungswürdige Personen mit einziehen, können Sie einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro beantragen. Das ist in § 38a SGB XK so geregelt.

Das Zusammenwohnen mit mehreren Personen bedeutet auch, dass Sie Kosten sparen, etwa bei der Heizung oder Fernseher, Telefon bzw. Internet.

Wenn Sie Ihre Wohnung für das ambulant betreute Wohnen umbauen, kann dies von der Pflegekasse mit einer finanziellen Förderung unterstützt werden. Wichtig ist, dass Ihr Zuhause dabei barrierefrei wird. Die Kosten werden bis zu einem Betrag von 2500 Euro pro Person übernommen. Die Höchstgrenze für eine WG liegt insgesamt bei 10 000 Euro. 

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