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Betreutes Wohnen – Kosten, Voraussetzungen, notwendige Verträge und Kostenübernahme

Unter den Wohnformen für ältere Menschen erfreut sich das Betreute Wohnen immer größerer Beliebtheit. Doch bevor Sie sich eventuell dafür entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen und grundsätzliche Überlegungen anstellen. In diesem Artikel klären wir einige Fragen rund um das Thema Betreutes Wohnen: Kosten, Voraussetzungen und Verträge sind einige wichtige Punkte davon.

Was ist Betreutes Wohnen?

Für das Betreute Wohnen sind auch Begriffe wie Wohnen mit Service gängig. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Wohnform, bei der ältere Menschen in einer Seniorenwohnanlage Wohnungen zur Verfügung gestellt bekommen, wozu sie einige Serviceleistungen dazu buchen können. Meist geht es dabei um pflegerische Betreuung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird.

Als Bewohner haben Sie beim Betreuten Wohnen die Möglichkeit, entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten Leistungen wie beispielsweise Essen auf Rädern oder aber ein Reinigungsservice für Ihren Haushalt dazu zu buchen. Das oberste Prinzip dieser Wohnform im Alter ist es, dass Sie noch so viel wie möglich selbst machen und Ihren Alltag eigenständig bewältigen. Für den Notfall ist aber eine Unterstützung jederzeit und rasch vor Ort und kann Aufgaben übernehmen.

Unterschiedliche Betreuungsvarianten

Der Begriff des Betreuten Wohnens ist rechtlich nicht geschützt, womit es unterschiedliche Versionen gibt. Damit ist auch klar, dass Sie sich im Vorfeld gut überlegen sollten, welche Unterstützung Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen möchten. Sie haben die Auswahl zwischen Wohnanlagen, die

  • über ein integriertes Pflegeheim verfügen
  • eine Betreuung durch eine Sozialstation oder einen mobilen Pflegedienst anbieten
  • einen integrierten Hausmeisterservice offerieren
  • über ein zusätzliches zubuchbares Serviceangebot wie Essen auf Rädern, Friseur, Einkaufsservice oder Reinigungsdienst verfügen

Pflegeleistungen, die im Betreuten Wohnen angeboten werden

Werden Sie als pflegebedürftiger Mensch, der einen Pflegegrad zugeteilt bekommen hat, in einem Betreuten Wohnen-Heim betreut, erhalten Sie grundsätzlich die gleichen Pflegeleistungen wie Personen, die zu Hause gepflegt werden. Damit können Sie sämtliche Leistungen der Pflegekasse wie

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Leistungen aus der Kurzzeitpflege
  • Leistungen aus der Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat
  • Kostenlose Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4000 Euro pro Maßnahme

beziehen. Außerdem erhalten Sie notwendige Hilfsmittel wie beispielsweise einen Rollator oder einen erhöhten Toilettensitz und einen Duschsessel.

Betreutes Wohnen Kosten – Wohnung kaufen oder mieten?

Die Frage, ob Sie eine Wohnung, in der Betreutes Wohnen angeboten wird, kaufen oder mieten möchten, müssen Sie selbst gut überlegen und entscheiden. Denn beide Möglichkeiten haben ihre Vor- aber auch Nachteile. Der Kauf einer Immobilie bei Niedrigzinsen macht natürlich Sinn, demgegenüber steht die Tatsache, dass Sie in einer gemieteten Immobilie flexibler sind.

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Hausnotruf als Alternative

Ein Hausnotruf kann eine Alternative zum betreuten Wohnen sein, da er Ihnen ermöglicht, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, während Sie dennoch im Notfall schnelle Hilfe rufen können. Insbesondere für Menschen, die noch relativ selbstständig leben, aber gelegentlich Unterstützung benötigen, kann ein Hausnotruf eine gute Lösung darstellen.

Info-Broschüre zum Hausnotruf herunterladen

Mietwohnungen des Betreuten Wohnens – das sollten Sie beachten

Sollten Sie später doch in ein Pflegeheim wechseln müssen, sind Sie in einer gemieteten Wohnung natürlich flexibler. Vor allem da die Pflege dann nicht mehr gewährleistet ist und Sie vielleicht die finanziellen Mittel für die Pflegeheimkosten benötigen.

Wenn Sie sich für die Miete der Wohnung beim Betreuten Wohnen entscheiden, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht wegen Eigenbedarfs später gekündigt werden können. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie vermutlich eine Kaution hinterlegen müssen, weitere Kosten können entstehen, wenn Sie die Wohnung über einen Makler vermittelt bekommen.

Betreutes Wohnen Kosten beachten beim Wohnungskauf

Bei den Überlegungen, ob Sie sich eine Wohnung in einer Anlage für Betreutes Wohnen kaufen sollten, sind mehrere Aspekte zu beachten. Zum einen sollten Sie klar rechnen, ob Sie sich eine eventuelle Finanzierung auch später noch leisten können, immerhin sind bei Eigentumswohnungen immer auch etwaige Instandhaltungen zu beachten. Klar ist, dass eine Wohnung in den meisten Fällen eine gewinnbringende Investition ist, die sich nach Jahren mit guter Rendite wieder veräußern lassen.

Allerdings sind Sie in einer Eigentumswohnung weniger flexibel, wenn Ihr Pflegebedarf im Alter steigt und Sie dadurch mehr Kosten haben. Dann ist es mitunter ein Risiko, wenn Sie die Wohnung wieder veräußern müssen und dabei weniger Ertrag machen.

Beachten Sie in jedem Fall, dass beim Kauf einer altersgerechten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und günstige Darlehen durch die KfW-Bank möglich sind.

Standard- und Wahlleistungen gewährleisten individuelle Betreuung

Träger des Betreuten Wohnens bieten nicht nur die Wohnungen selbst an, sondern sorgen auch für die Betreuung. Dafür gibt es neben den Standardleistungen, auch solche, die zugekauft werden können. Erstgenannte sind meist im Miet- oder Kaufpreis der Wohnung bereits enthalten. Beachten Sie aber, dass es bei beiden Angeboten keinerlei Standardisierung gibt. Das heißt, es liegt an Ihnen, sich zu überlegen, welche Leistungen Sie benötigen und welche Sie bei der gewählten Wohnung selbst tragen müssen.

Der Katalog an Leistungen für die Dienste, die zugekauft werden können, ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Beispielsweise umfasst ist aber meistens

  • Ein 24-Stunden Notruf im Haus
  • Ein Hausmeisterservice, der Winterdienst und / oder Straßenreinigung umfasst
  • Reinigung der Wohnung und Wäscheservice
  • Restaurant / Café, Vollpension
  • Organisation von Essen auf Rädern oder anderen Menü-Bringdiensten
  • Betreuungs- und Ansprechpartner mit fixen Sprechzeiten oder / und eine Rezeption
  • Ansprechpartner für die Organisation von Hilfeleistungen / Beschaffung von Medikamenten
  • Betreuung und Unterstützung bei privaten Verwaltungsaufgaben bspw. Schriftverkehr mit Behörden oder Ämtern
  • Begleit- und Fahrservice
  • Erledigung von Einkäufen
  • Organisation von Freizeitbeschäftigung, Spieleabende etc.
  • Seelsorgerische und therapeutische Betreuung
  • Ambulante Pflege
  • Tagesbetreuung und Tagespflege bzw. Nachtpflege für pflegebedürftige Bewohner

Vorteile des Betreuten Wohnens

Die Betreute Wohnform im Alter bietet Vor- aber auch Nachteile, die Sie gut gegeneinander abwägen sollten. Denn gerade im fortgeschrittenen Alter ist ein Umzug eine immense Herausforderung und sollte nicht zu oft vorkommen.

Vorteile des Betreuten Wohnens sind unter anderem, dass Sie unter den Mitbewohnern viele Personen antreffen werden, die die gleichen Interessen haben. Damit wird die Gefahr der Vereinsamung minimiert, denn auch alleinstehende Personen finden hier einfach wieder Anschluss und Unterhaltung. Außerdem sind die Wohnanlagen sehr ruhig, da keine Familien mit kleinen Kindern darin wohnen, abgesehen davon ist natürlich eine barrierefreie Gestaltung gegeben. Die Wohnräume selbst sind meist direkt mit einem Aufzug erreichbar.

Nachteile sind unter anderem, dass Sie Ihre eigenen vier Wände verlassen und sich auf eine neue Wohnsituation einstellen müssen. Zudem ist die Wohnung meist beim Betreuten Wohnen kleiner. Was ein Vorteil ist, ist gleichzeitig ein Nachteil – denn die Tatsache, dass in solchen Wohnanlagen ausschließlich ältere Menschen leben, kann dazu führen, dass der Austausch mit jüngeren Nachbarn verloren geht. Auch der Kostenfaktor darf nicht vergessen werden, denn Betreutes Wohnen ist meist eine höhere finanzielle Belastung, da ja von vorneherein gewisse Serviceleistungen im Preis inkludiert sind – unabhängig davon, ob Sie sie in Anspruch nehmen oder nicht.

Beachten Sie, dass der Begriff des Betreuten Wohnens nicht gesetzlich geschützt ist und damit auch keine Normen oder Mindestanforderungen für derartige Wohnungen vorhanden sind. Das bedeutet, dass es auch keine zuständige Behörde gibt, die hier Standards überprüft. Mitunter kann das bedeuten, dass Sie hier keine Mindeststandards erwarten dürfen, sondern die Einrichtungen untereinander explizit vergleichen müssen.

Betreute Wohneinheiten unterliegen nicht dem Heimgesetz, womit sie auch keiner Kontrolle durch eine Heimaufsicht oder eine andere Kontrollinstanz unterstellt sind. Damit müssen Sie für sich selbst prüfen, ob die Anlage bzw. Wohneinrichtung das hält, was Ihnen im Vorfeld versprochen wurde.

Für wen Betreutes Wohnen geeignet ist

Die meisten älteren Menschen werden es schwierig finden, in ihrer Lebenssituation noch einmal die Wohnung zu wechseln, noch dazu in ein voll betreutes Wohnen. Geeignet ist diese Wohnform vor allem für Senioren, die sich noch in ein anderes Umfeld einfügen und anpassen können. Solche, die vielleicht noch Spaß daran haben, neue Bekanntschaften zu schließen und die im Alter auch noch Geselligkeit erleben möchten.

Wer allerdings stark auf fremde Hilfe angewiesen ist oder sogar schon schwer pflegebedürftig, der sollte sich überlegen, ob der Schritt in eine betreute Wohnform noch ausreicht. Grundsätzlich können Personen ab dem 60. Lebensjahr, Betreutes Wohnen nutzen.

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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Betreutem Wohnen

Es gibt nicht wirklich Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betreuten Wohnens. Es ist einfach eine Wohnform für ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen oder eine Betreuung gerne nutzen. Wer jedoch – wie oben bereits erwähnt – schwer pflegebedürftig ist, der sollte von der Betreuten Wohnform eher Abstand nehmen und sich gleich für ein Pflegeheim entscheiden.

Grundsätzlich ist Betreutes Wohnen weder von einem Pflegegrad noch einer Pflegebedürftigkeit abhängig. Oft entschließen sich Senioren einfach dafür als Vorsorgemaßnahme, auch wenn sie noch fit und agil sind. Die barrierefrei oder zumindest barrierearm gestalteten Wohnungen sind ab einem gewissen Alter einfach praktisch und bieten weniger Gefahrenpotential als das eigene Zuhause.

Kurzzeitpflege im Betreuten Wohnen – geht das?

Die Frage nach der Möglichkeit einer Kurzzeitpflege liegt für viele ältere Menschen auf der Hand, wenn sie sich für die Wohnform des Betreuten Wohnens interessieren. Ein Sturz oder eine plötzliche Krankheit können rasch auftreten und haben ziehen meist eine intensive Betreuung nach sich.

Sollte die Anlage des Betreuten Wohnens über ein Pflegeheim mit Kurzzeitbetreuung verfügen, können Bewohner natürlich bei Bedarf dorthin kurzfristig und kurzzeitig wechseln. Natürlich können Sie aber auch jede andere Einrichtung dafür in Anspruch nehmen. Ein Vorteil ist es dann, wenn Sie in einer Wohnanlage untergebracht sind, die dies gegebenenfalls für Sie organisiert. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, allerdings der finanzielle Aufwand für die Verpflegung und Unterkunft, aber auch mögliche Investitionskosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Betreutes Wohnen: Kosten

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Wenn Sie sich dafür interessieren, ins Betreute Wohnen zu wechseln, sollten Sie natürlich auch über die Kosten dafür Bescheid wissen. Grundsätzlich ist klar, dass es sich bei dieser Wohnform nicht nur um etwaige Miet- oder Hauskosten handelt, sondern die Belastung wesentlich höher ist. Leider ist es nicht möglich, hier fixe Preise zu nennen, da diese von der Anlage und dem Angebot der Betreuung abhängig sind.

Als Faustregel können Sie jedoch darauf setzen, dass je luxuriöser die Anlage ist, desto gefragter ist sie und desto höher sind die Kosten. Zudem wirken sich umfangreiche Serviceangebote natürlich auf den Preis aus. Wenn Sie unterschiedliche Anbieter vergleichen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese die gleichen Grundleistungen anbieten. Sonst wird ein Vergleich der Kosten nicht aussagekräftig.

Grundsätzlich haben Sie beim Betreuten Wohnen drei unterschiedliche Kostenarten, nämlich die Kosten für die Wohnung selbst, aber auch die Grundleistungen des Betreuten Wohnens und mögliche Wahlleistungen.

Betreutes Wohnen Kosten: Wohndarlehen

Es gibt Einrichtungen beim Betreuten Wohnen, die von den Mietern ein sogenanntes Wohndarlehen fordern. Damit geben Sie als Bewohner dem Betreiber der Anlage ein fix verzinstes Darlehen, das dazu dient, notwendige Sanierungen oder Reparaturen und Instandhaltungen zu finanzieren. Die Höhe dieses Wohndarlehens kann von ein paar Tausend Euro bis hin zu einigen Zehntausend Euro, das ist je nach Betreiber unterschiedlich.

Das Wohndarlehen wird zu einer vorgeschriebenen Mindestverzinsung angelegt, und erst bei Auszug oder beim Tod des alten Menschen wieder ausgezahlt.

Betreutes Wohnen Kosten – Wer zahlt?

Wenn Sie für Ihren Lebensunterhalt aus welchen Gründen auch immer nicht mehr selbst und vollständig aufkommen können, wird zuerst geprüft, ob Ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung leisten können. Ist dies nicht der Fall, gibt es Sozialleistungen wie Wohngeld oder die „Grundsicherung im Alter“.

Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen, werden die notwendigen Pflegeleistungen, auch in einem Betreuten Wohnheim, bis zum jeweiligen Höchstgrad von der Pflegekasse getragen. Kosten für den 24h-Hausnotruf können ebenfalls mit einem monatlichen Fixbetrag seitens der Pflegekasse gezahlt werden.

Für das Betreute Wohnen selbst gibt es keine Zuschüsse, nur betreute Wohngruppen, die ambulant unterstützt werden, erhalten eine sogenannte Anschubfinanzierung und jeder Bewohner eine monatliche Pauschale. 

Notwendige Verträge beim Betreuten Wohnen

Wenn Sie sich für das Betreute Wohnen entschieden haben, müssen Sie zwei Verträge abschließen – nämlich den Betreuungsvertrag und einen Mietvertrag bzw. einen Kaufvertrag, wenn Sie die Wohneinheit erwerben. Wichtig ist, dass Sie separate Verträge für die Wohnung und die Betreuung bekommen.

Der Betreuungsvertrag regelt die einzelnen Grund- und Wahlleistungen, die Sie als Bewohner eines Betreuten Wohnheimes in Anspruch nehmen. Wenn Betreuungs- und Mietvertrag in einem zusammengefasst sind, hat das den entscheidenden Nachteil, dass Sie sämtliche Dienste der Einrichtung in Anspruch nehmen müssen, auch wenn diese teurer sind als, wenn Sie diese von außen beziehen.

Wenn Sie die beiden Verträge aber getrennt eingehen, haben Sie freie Wahl bei den zusätzlichen Leistungen und können zudem die Verträge gesondert kündigen.

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