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Pflegeheim Kosten – Was kostet die Unterbringung?

Im Pflegefall gibt es verschiedene Alternativen: Eine ist die Unterbringung im Pflegeheim. Dabei sind Pflegeheim Kosten ein wichtiger Faktor, der bei der Entscheidung berücksichtigt werden muss, aber auch der Wille des Pflegebedürftigen selbst. Viele Pflegebedürftige möchten zu Hause betreut werden, in ihrem gewohnten Umfeld. Doch es gibt auch jene, die ganz bewusst den Weg in ein Pflegeheim wählen. Denn hier finden sie Gesellschaft durch gleichgesinnte Bewohner. Zudem beschäftigen viele stationäre Einrichtungen sogenannte Alltagsbegleiter, die gemeinsam mit den Senioren und Pflegebedürftigen basteln oder musizieren und somit Abwechslung in einen ansonsten eintönigen Alltag bringen.
 

Pro & Contra sorgfältig abwägen

Tatsächlich setzen Einsamkeit und die stereotypen Tagesabläufe vielen Pflegebedürftigen, die ambulant bei sich zu Hause betreut werden, immer stärker zu. Und das nicht erst seit der Pandemie, die die Isolation vieler Senioren freilich nochmals verschärft hat. Doch schon vor Corona wurde die Anlieferung des Essens über den „Warmen Mittagstisch“ oder der Besuch des Pflegedienstes für viele Senioren zu dem Highlight des Tages. Zumal dann, wenn die pflegenden Angehörigen selbst berufstätig sind und zu wenig Zeit haben.
In solchen Fällen kann die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim in der Tat eine willkommene Alternative sein. Auch bei an Demenz erkrankten Personen bleibt, da diese ab einem gewissen Stadium kaum noch alleine leben können, oftmals keine andere Wahl.

Selbstbestimmt Vorsorge treffen

Auf der Kehrseite ist die Betreuung in einem Pflegeheim natürlich – und das nahezu zwangsläufig – anonymer als die Versorgung durch pflegende Angehörige vor Ort. Zudem müssen Senioren und Pflegebedürftige, die bei sich zu Hause versorgt werden, im Alter nicht mehr umziehen und bleiben stattdessen in ihrer gewohnten Umgebung, was durchaus seinen Charme hat.
Wie also sehen Ihre Wünsche an ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder Pflegefall aus? Die kann übrigens jedermann durch so genannte Vorsorge- und Betreuungsvollmachten frühzeitig artikulieren. Ein Dokument, in dem Sie – am besten notariell beglaubigt – bestimmen, von wem und wo Sie in einem etwaigen Pflegefall einmal betreut werden. Es macht also Sinn, sich noch vor Eintritt der Notlage mit diesem Thema zu befassen und vieles – möglicherweise bis hin zur eigenen Bestattung – noch selbst zu regeln.

Pflegeheim Kosten – ein wichtiger Faktor

Denn eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit erheblichen Kosten verknüpft, so dass viele pflegende Angehörige dieser möglichen Kosten- und Schuldenfalle lieber aus dem Weg gehen wollen. Schließlich schlagen bei einer Heimunterbringung nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch die eigentlichen Pflegekosten zu Buche. Zudem sind, wie bei den ambulanten Pflegediensten, so genannte Investitionskosten zu leisten und die Pflegeheim Bewohner müssen sich anteilig, per Umlage, an den Ausbildungskosten des Personals beteiligen. Dazu kommen noch Zahlungen für Zusatzleistungen wie Fußpflege (sofern diese, wie bei Diabetikern, nicht auf Rezept erfolgt) und Frisör.

Damit summieren sich die Kosten rasch auf. Dennoch schwanken diese je nach Bundesland und Unterkunft erheblich. So ergaben verschiedene Berechnungen aus dem Jahr 2019, dass Betroffene – nach Abzug der Leistungen aus der Pflegeversicherung – noch einen Eigenanteil zwischen 1.300 und 2.300 Euro leisten müssen, der durch die Rente oder Pension finanziert werden muss. Zahlen, die deutlich machen, dass die Altersbezüge häufig nicht ausreichen werden, um die Pflegeheim Kosten zu decken!

Welche Bezuschussung ist möglich?

Bei Vorhandenseins eines Pflegegrades bezuschusst die Pflegekasse die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim monatlich. Für Pflegegrad 1 können Sie dafür 125€, also den sogenannten Entlastungsbetrag, nutzen. Für Pflegegrad 2 erhalten Sie 770€ Unterstützung, für Pflegegrad 3 stehen Ihnen 1262€ zu. Ab Pflegegrad 4 werden Sie mit 1775€ unterstützt und bei Pflegegrad 5 sogar mit 2005€ im Monat. 

Eine Unterbringung im Pflegeheim ohne Pflegegrad ist möglich, aber kommt Sie um einiges teuerer. Es lohnt sich in jedem Fall zuvor einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. 

Ab Januar 2022: Noch stärkere Entlastung bei der Unterbringung im Pflegeheim

Ab Januar 2022 bezuschussen Pflegekassen den pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen zusätzlich zum Leistungsbetrag. Der pflegebedingte Eigenanteil ist der monatliche Beitrag, der zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung gezahlt werden muss. Die Bezuschussung nimmt mit der Dauer des Heimanspruchs zu. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 % des Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr dann 25 %, im dritten Jahr dann 45 % und danach werden 70 % von der Kasse getragen.

Müssen Kinder für ihre Eltern die Pflegeheim-Kosten bezahlen?

 

Insofern müssen oftmals Sparguthaben oder auch Immobilien im Verlauf einer längeren Pflegebedürftigkeit „aufgezehrt“ werden. Sind derartige Vermögen nicht vorhanden, kann der Staat auch an die Nachkommen heran treten. Denn Kinder müssen quasi für ihre Eltern „haften“, wobei freilich ein angemessener Selbstbehalt nicht angetastet wird. Der beträgt zum Beispiel dann, wenn ein Nachkomme einen Partner und ein Kind hat, nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle (dabei handelt es sich um eine so genannte Unterhaltsrichtlinie) mindestens 3.240 Euro. Bei Singles ist dieser Betrag geringer.

Zudem sind die Zuzahlungen, die Kinder ggf. für die Heimunterbringung ihrer Eltern zu leisten haben, erst zu Beginn des Jahres durch den Gesetzgeber gedeckelt worden. So sind Kinder seit dem 1.1.2020 überhaupt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet. Entscheidend ist dabei nach Auskunft der Verbraucherzentrale allein das Einkommen des Kindes; das Einkommen des Ehepartners spielt dagegen keine Rolle. Beide zusammen können also diese 100.000 Euro Grenze durchaus und ohne verpflichtende Zuzahlungen überschreiten.

In solchen Fällen muss dann das Sozialamt für die Eltern einspringen, respektive die Pflegeheim Kosten bezahlen. Übrigens gilt dieser Freibetrag auch im umgekehrten Fall, also auch dann, wenn Eltern für ihre pflegebedürftigen Kinder zahlen sollen.

Enkelkinder können gar nicht zu Zahlungen herangezogen werden und auch Geschwister müssen nicht finanziell füreinander einstehen.

Sollten Kinder trotz dieses Selbstbehalts Zahlungen zur Heimunterbringung ihrer Eltern leisten müssen, so können diese in aller Regel als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, was für viele freilich nur ein geringer Trost ist.

Tipp: Hausnotrufsystem als optimale Lösung für alle Beteiligten

Vor allem Senioren, die eigentlich noch recht selbstständig sind, wollen oftmals noch nicht in ein Pflegeheim. Weil aber trotzdem die Gefahr besteht, dass sie beispielsweise nach einem Sturz auf fremde Hilfe angewiesen sind und Angehörige dieses Risiko nicht verantworten wollen, gibt es die Option einen Hausnotruf zu installieren. Libify biete drei verschiedene Notruf-Systeme an. Der Hausnotruf von libify ist eine Unterstützung, die unterschiedliche Funktionen kombiniert. Der Notfallknopf ermöglicht es Nutzern, unabhängig und selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben und die Sorgen von Angehörigen zu minimieren. Mit nur einem Knopfdruck bekommen Senioren die benötigte ärztliche Hilfe schnell, sicher und unkompliziert. Je nach Mobilität und Bedürfnissen der Senioren kann eine der drei Varianten libifyBasiclibifyHome und libifyMobil– gewählt werden.

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Rechtzeitig gemeinsam planen

Daher macht es Sinn, wenn Eltern bereits frühzeitig mit ihren Kindern zusammen besprechen, wie sie im Alter leben möchten und wie dieser Lebensabend (und damit womöglich auch die Unterbringung in einem Pflegeheim mit den damit verbundenen Pflegeheim Kosten) finanziert werden soll.

Hier gibt es mittlerweile unter anderem Modelle und Lebensentwürfe, die gleichermaßen exotisch wie kreativ sind. Etwa eine Pflege in Thailand oder auf den Philippinen, wo vor allem die laufenden Lebenshaltungskosten, aber auch die Preise für Medikamente äußert gering sind. Häufig stehen derartige Residenzen unter europäischer Leitung und beschäftigen – natürlich (!) – geschultes und deutschsprachiges Personal. Bedenken muss man freilich, dass sämtliche Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Pflege allein aufgebracht werden müssen, denn bei einer Heimunterbringung in Südostasien können Sie kein Pflegegeld aus Deutschland erhalten. Auf der Kehrseite genießen gerade hier ältere Menschen einen ganz besonderen Status und Respekt.

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