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Pflege zu Hause – Der große Ratgeber für die häusliche Pflege

Pflege zu Hause soll Betroffenen im Pflegefall ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen. Das stellt sowohl für Betroffene als auch für deren Angehörige eine Herausforderung dar. Ob und in welcher Form die Pflege zu Hause möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Alles was Sie zum Thema Pflege zu Hause wissen sollten, finden Sie im folgenden Ratgeber.

 

Was versteht man überhaupt unter häuslicher Pflege?

Als pflegebedürftig gilt ein Mensch, wenn er durch Krankheit oder Behinderung (auch altersbedingt) seinen Alltag dauerhaft nicht mehr allein bewältigen kann und dabei auf die Hilfe anderer angewiesen ist. In Deutschland wird der individuelle Pflegebedarf in Pflegegrade von 1-5 eingeteilt. Nach der Zuerkennung eines Pflegegrades durch die Pflegekassen richten sich die damit verbundenen Unterstützungsleistungen. Mehr hierzu lesen Sie in unserem Artikel zu Pflegeansprüchen nach Pflegegrad.
Grundsätzlich wird zwischen der häuslichen und der stationären Pflege unterschieden. Die stationäre Pflege ist mit der Unterbringung in einer speziellen Einrichtung, also einem Pflegeheim, verbunden. Viele Betroffene wünschen sich jedoch eine Betreuung im häuslichen Rahmen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Pflege zu Hause durch Angehörige

Die pflegebedürftige Person wird zu Hause durch nahestehende Personen betreut. Dies kann sowohl im eigenen Haushalt als auch im Haushalt der Pflegeperson/en sein. Professionelle Pflegedienstleistungen werden dabei nicht in Anspruch genommen.

Häusliche Pflege durch 24h-Betreuung

Durch Angehörige, Pflegedienste oder gewerbliche Betreuungspersonen kann eine 24h-Betreuung organisiert werden, die zu Hause stattfindet. Häusliche Tätigkeiten, körperbezogene Pflege und Tagesgestaltung werden auf diese Weise sichergestellt. Bekannt ist in diesem Zusammenhang vor allem der Einsatz von Pflegekräften vornehmlich aus Osteuropa. Sie werden meist durch Agenturen vermittelt und in der Regel im eigenen Haushalt untergebracht. So können Angehörige zeitgleich entlastet werden. Durch die persönliche Betreuung in den eigenen vier Wänden und dem direkten Ansprechpartner vor Ort, können Betroffene maximal von unserem Service profitieren.

Ambulante Pflege

Der oder die Pflegebedürftige wohnt zu Hause und nimmt die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch. Der Pflegedienst kommt regelmäßig ins Haus und übernimmt je nach Bedarf Pflege- und Versorgungsmaßnahmen. Die ambulante Pflege kann auch in Kombination mit der Pflege durch Angehörige in Anspruch genommen werden.

Betreute/gemeinschaftliche Wohneinrichtungen

Zwar erfordern betreute Wohneinrichtungen der Pflegeorganisation in der Regel einen Umzug, dennoch wird sie gern als Sonderform häuslicher Versorgung betrachtet, da sie sich deutlich von einer stationären Unterbringung unterscheidet. Die Pflegebedürftigen leben hier in eigenen Wohneinheiten, die Privatsphäre und eine möglichst eigenständige Lebensführung ermöglichen. Dennoch sind, je nach Modell, verschiedene Versorgungsleistungen gegeben.

Wie läuft die Beantragung eines Pflegegrades ab?

Welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, hängt wie erwähnt vor allem vom Pflegegrad ab. Der Antrag dazu muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann zunächst durch ein formloses Schreiben geschehen. Es muss vom Versicherten (bzw. unter Umständen von dessen rechtlichem Betreuer) unterzeichnet und mit Datum (Stichtag für den Beginn von Zahlungen) versehen sein. Denken Sie an eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Sie erhalten dann von der Pflegekasse ein Antragsformular. Diese Formulare sind für Laien meist schwer durchschaubar, deshalb ist es in jedem Fall empfehlenswert beim Ausfüllen Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Nachdem das ausgefüllte Antragsformular bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird diese einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragen. Der Gutachter wird bei einem angekündigten Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit begutachten und das Ergebnis der Pflegekasse mitteilen. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet diese dann ob und zu welchem Grad eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Informationen und Tipps zur Vorbereitung für das MD-Gutachten, finden Sie hier.

Ein entsprechender Bescheid muss Ihnen spätestens fünf Wochen nach Antragseingang vorliegen.
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, besteht innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit zum begründeten schriftlichen Widerspruch. Auch hier ist die Hilfe eines Experten ratsam. Als nächste Instanz kann bei erneuter Ablehnung das Sozialgericht hinzugezogen werden.

Wie kann die Pflege zu Hause finanziert werden?

In Bezug auf die Pflege zu Hause gilt es auch finanzielle Aspekte zu bedenken. Dabei geht es häufig nicht nur um die Versorgung der pflegebedürftigen Person. Die Pflege eines Angehörigen kann viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen und lässt sich häufig nicht ohne weiteres mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren. Oft können pflegende Angehörige gar nicht mehr oder kaum in vollem Umfang dem Beruf nachgehen. Auch ihr Auskommen muss also gesichert werden.

Die Leistungen der Pflegekassen bilden die Grundlage für die Finanzierung der Pflege zu Hause. Diese erhalten Sie in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem. Es können außerdem je nach Pflegegrad verschiedene Zusatzleistungen beantragt werden.

Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekassen

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lifter, Vorlagen, Desinfektionsmittel, etc.) werden ebenfalls auf Antrag durch die Pflegekassen finanziert. Größere und technische Hilfsmittel erhalten Pflegebedürftige meist auf Leihbasis über Sanitätshäuser. Der Arzt muss hierfür eine Verordnung ausstellen. Für Verbrauchsgüter wird eine monatliche Pauschale übernommen. Entstehen Mehrkosten, müssen Sie diese allerdings selbst tragen. Wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen können und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in unserer ausführlichen Anleitung.

Verhinderungspflege

Abhängig vom Pflegegrad besteht bei der Pflege zu Hause Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege. Es handelt sich dabei um die Finanzierung einer einspringenden Vertretungsperson für den pflegenden Angehörigen, wenn dieser verhindert ist.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bezeichnet eine stationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Sie kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson erkrankt ist oder schlicht und einfach einmal Urlaub braucht.

Tagespflege und Nachtpflege

Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen übernehmen für einen gewissen Zeitraum die Betreuung Pflegebedürftiger außer Haus. Dies kann für einige Stunden oder auch ganze Tage in Anspruch genommen werden. Pflegepersonen können dadurch mehr persönlichen Freiraum erhalten. In welchem Rahmen diese Leistung durch die Pflegekasse finanziert wird, richtet sich nach dem Pflegegrad.

Tipp

Pflegebedürftige Personen haben in vielen Fällen auch die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Dieser ist zwar nicht direkt mit finanziellen Leistungen verbunden, kann aber im Alltag Erleichterungen und Vergünstigungen bringen, beispielsweise durch spezielle Parkplätze oder die Möglichkeit kostenlos eine Begleitperson in Bus oder Bahn mitzunehmen. Ansprechpartner ist hier das Versorgungsamt, bzw. das Bürgerbüro Ihrer Stadt.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine reine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und über die frei verfügt werden kann. Bei der Pflege zu Hause wird es häufig für den Lebensunterhalt pflegender Angehöriger aufgewendet. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und hängt davon ab, ob und in welchem Umfang auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegesachleistungen

Bei Pflegesachleistungen handelt es sich nicht etwa um gegenständliche Leistungen, sondern um die Finanzierung der Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Auch eine Haushaltshilfe kann bei Pflegebedürftigkeit als Pflegesachleistung gelten.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst. Es kann allerdings sein, dass die Leistungen des Pflegedienstes nicht vollständig durch die Kasse gedeckt werden, sodass Zuzahlungen aus eigener Tasche geleistet werden müssen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch individuell kombiniert werden.

Pflege zu Hause – Was ist rechtlich zu beachten?

Die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, bedeutet nicht automatisch, dass man sich gleich um all dessen Angelegenheiten kümmern kann oder muss. Pflegebedürftige sind aber häufig nicht mehr sehr mobil und/oder in ihren geistigen Fähigkeiten eingeschränkt. Es kann deshalb hilfreich oder sogar notwendig sein, die pflegebedürftige Person auch bei Rechtsgeschäften vertreten zu können, damit beispielsweise Bank- oder Versicherungsangelegenheiten unkompliziert erledigt und medizinische Auskünfte eingeholt werden können.

Er können Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder spezielle Vollmachten für einzelne Angelegenheiten sinnvoll sein. Informationen dazu erteilen Anwälte und Notare, aber auch spezielle Beratungs- und Anlaufstellen.

Hilfen und Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten keine direkten finanziellen Hilfen in Form von Zahlungen. Pflegebedürftige Personen können jedoch ihr Pflegegeld an sie weitergeben.

Finanzielle und soziale Absicherung

Zudem haben pflegende Angehörige Anspruch auf Leistungen zur sozialen Absicherung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Dies gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 bei einer nicht erwerbsmäßigen Pflege über mindestens 10 Stunden wöchentlich an wenigstens 2 Tagen in der Woche. Der genaue Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflegeleistung (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination).

Pflege und Beruf

Häusliche Pflege und Beruf lassen sich häufig nur schwer vereinbaren, sodass es nötig sein kann, die berufliche Tätigkeit ruhen zu lassen oder wenigstens einzuschränken. Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, haben die Möglichkeit, für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten in Pflegezeit zu gehen. Lohnansprüche bestehen für diesen Zeitraum allerdings nicht.

Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienpflegezeit. Sie ermöglicht es, die wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf 15 Stunden zu reduzieren.

Sowohl für Pflegezeit als auch für Familienpflegezeit können Angehörige vom Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen erhalten, um Lohnverluste zu kompensieren.

Kuren

Manche Kranken- und Pflegekassen gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Kuren oder Vorsorgeleistungen für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige Personen können bei einigen speziellen Angeboten sogar teilnehmen. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.

Spezielle Reiseanbieter und Organisationen, sowie Wohlfahrtsverbände bieten ebenfalls häufig kostengünstige, behindertengerechte Reiseangebote. Sehr sinnvoll kann auch ein Pflegekurs sein, bei dem die wichtigsten Grundlagen der Pflege erlernt werden können. Ein solcher Kurs kann über die Pflegekasse finanziert werden.

 

Finanzielle Hilfen für Umbauten

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, können behindertengerechte Umbauten, beispielsweise des Bades, den Alltag erheblich erleichtern. Allerdings sind sie natürlich auch mit erheblichen Kosten verbunden. Um die finanzielle Belastung zu mindern, können verschiedene Hilfen genutzt werden.

Bezuschussung durch die Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad können Sie für Umbaumaßnahmen für – beispielsweise – ein barrierefreies Bad einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Dieser kann pro anspruchsberechtigter Person im Haushalt bis zu 4000 Euro betragen.
Der Zuschuss muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies muss nicht zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen geschehen, dies ist jedoch zur Absicherung ratsam. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Rahmenbedingungen.
Achten Sie darauf, Hilfsmittel wie Duschsitz oder Handgriffe nicht in diese Rechnungen einfließen zu lassen. Sie können separat erstattet werden.

Zuschüsse oder Finanzierung über die KfW-Bank

Über die KfW-Bank können ebenfalls Zuschüsse in Form von staatlicher Förderung beantragt werden. Genaue Auskünfte über die Voraussetzungen erhalten Sie dort.
Selbiges gilt für ein zinsgünstiges Darlehen, falls Sie für die Umbaumaßnahmen eines benötigen. KfW-Förderungen und -Finanzierungen für entsprechende Umbauten sind auch dann möglich, wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Steuervorteile

Menschen mit einer entsprechenden Behinderung (Schwerbehindertenausweis) können barrierefreie Umbauten als außergewöhnliche Belastung steuerlich Absetzen. Steuerberater oder Finanzämter erteilen dazu entsprechende Auskünfte.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Insbesondere Menschen mit sehr niedrigem Einkommen können unter Umständen noch weitere Zuschüsse oder Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Ansprechpartner können hier Ämter, insbesondere das Sozialamt und die Agentur für Arbeit, aber auch die Gemeindeverwaltung sein. Kirchliche Organisationen oder private Stiftungen können in Härtefällen ebenfalls Ansprechpartner sein.

Wer kann bei der Pflege zu Hause unterstützen?

Dass die Pflege zu Hause finanziell und auch körperlich belastend sein kann, ist den meisten Menschen klar. Dazu kann eine enorme psychische Belastung kommen. Das gilt auch für die Pflegebedürftigen, denn ihnen fällt es oft schwer, mit den eigenen Einschränkungen umzugehen. Hinzu kommt das Gefühl, anderen zur Last zu fallen.
Depressionen, Konflikte und Überforderung auf beiden Seiten können die Folgen sein. Deshalb ist ein stabiles Netzwerk zur Hilfe und Unterstützung wichtig, das Sie im Alltag, aber auch bei akuten Problemen auffangen kann. Suchen Sie am besten schon frühzeitig entsprechende Kontakte.

Privates Umfeld

Familie, Freunde und Nachbarn sind Ihnen am nächsten. Insbesondere mit Familienmitgliedern können vielleicht feste Absprachen zur Aufteilung der Belastungen getroffen werden. Aber auch Freunde, Bekannte und Nachbarn können Ansprechpartner sein. Dabei muss es ja nicht unbedingt um die Übernahme pflegerischer Maßnahmen gehen. Einkaufen, Hilfe in Haus oder Garten oder einfach mal ein gutes Gespräch können ebenfalls Freiräume schaffen und Sie entlasten.

Zögern Sie nicht, die Menschen in Ihrem Umfeld anzusprechen. Die meisten Menschen helfen gern, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen.

Ämter und Gesundheitskassen

Die verschiedenen zuständigen Ämter, sowie die Pflege- und Krankenkassen sind Anlaufstellen für Anträge, Auskünfte und rechtliche Fragen. Teilweise sind sie auch über spezielle Hotlines erreichbar.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit steht vor allem für Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung. Es ist unter der Telefonnummer 030-34060 6602 zu erreichen.

Über das Bundesamt für Familie wurde zudem ein Pflegetelefon eingerichtet. Hier erhalten Sie unter der Nummer 030-20179131 Beratung durch Experten. Anrufe werden dort anonym und vertraulich behandelt. Zusätzlich ist diese Anlaufstelle per Mail über die Adresse info@wege-zur-pflege.de verfügbar.

Weitere Anlaufstellen

Über 2,9 Millionen Menschen werden in Deutschland im heimischen Umfeld gepflegt. Das Thema Pflege zu Hause beschäftigt also nicht nur Sie. Entsprechend finden sich fast überall Anlaufstellen, Vereine und Selbsthilfegruppen, die Beratung und Unterstützung bieten. Neben Informationen und Tipps, finden Sie dort auch praktische Hilfe, etwa beim Ausfüllen von Formularen oder beim Stellen von Anträgen. Informationen über Anlaufstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Kommunen und Pflegekassen oder über Informationsangebote im Internet.

 

Checkliste Pflege zu Hause – Übersicht für Betroffene und Angehörige

Sie möchten die Pflege eines Angehörigen übernehmen oder für Ihre eigene häusliche Pflege vorsorgen? Mit unserer Checkliste erhalten Sie den nötigen Überblick über alle wichtigen Punkte:

Checkliste Pflege zu Hause: Zeit und Soziales
  • Wie muss der Tagesablauf strukturiert werden?
  • Welche Aufgaben fallen am Tag/in der Nacht an?
  • Wer beteiligt sich wie an der Pflege?
  • Lässt sich die Pflege mit dem Job vereinbaren? Wenn ja, wie?
  • Gibt es genug Raum für andere Aufgaben (beispielsweise Kinderbetreuung) und eigene Interessen?
  • Wie lassen sich Entlastungen und Auszeiten organisieren?
  • Wo kann im Notfall Hilfe gesucht werden?
Checkliste Pflege zu Hause: Finanzen und Rechtliches
  • Wie ist die finanzielle Situation?
  • Welche Anträge können/müssen gestellt werden? Was wird dafür benötigt?
  • Sind Vollmachten oder Verfügungen notwendig und auf dem neuesten Stand?
Checkliste Pflege zu Hause: Räumliche Organisation
  • Ist das häusliche Umfeld für die Pflege geeignet?
  • Wären Umbaumaßnahmen hilfreich oder nötig (z.B. im Bad)?
  • Welche Hilfsmittel sind für die Pflege zu Hause notwendig (Wannenlift, Pflegebett, Hygieneartikel, etc.)?
Checkliste Pflege zu Hause: Pflegerische/medizinische Organisation
  • Können und sollen alle Aufgaben selbst übernommen werden?
  • Wann ist die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst sinnvoll oder sogar notwendig?
  • Ist es sinnvoll oder sogar notwendig, dass die Pflegeperson/en einen Pflegelehrgang besuchen?
Checkliste Pflege zu Hause: Längerfristige Planungen
  • Was geschieht bei längerfristiger Verhinderung der Pflegeperson(en) (Urlaub, Krankheit,…)?
  • Kann die Pflege auch langfristig psychisch und/oder körperlich bewältigt werden?
  • Was ist, wenn sich der Pflegebedarf noch erhöht?
  • Ist das persönliche Pflegekonzept langfristig auch finanziell tragbar?
  • Wer kann im Notfall helfen (bei psychischen Krisen, plötzlicher Krankheit,…)?
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