

Welche Voraussetzungen müssen für eine Verhinderungspflege erfüllt sein?
Pflegende Angehörige werden mit der Verhinderungspflege unterstützt und bekommen so Zeit für sich. Aber unter welchen Voraussetzungen?
- Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Voraussetzungen müssen für eine Verhinderungspflege erfüllt sein?
- 1.1 Ein weitreichender Schritt!
- 1.2 Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege
- 1.3 Die Hilfestellungen der Pflegekassen konsequent ausnutzen!
- 1.4 Wie hoch ist die Verhinderungspflege und wie wird sie beantragt?
- 1.5 Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
- 1.6 Auch eine stundenweise Entlastung ist möglich
- 1.7 Unser Fazit
Pflegende Angehörige sind oft chronisch überlastet und brauchen auch ab und zu Zeit für sich. Da hilft die Verhinderungspflege. Nicht erst durch die Corona Krise sind pflegende Angehörige in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Denn die unterliegen immensen physischen wie auch psychischen Belastungen, so dass Rückenprobleme, aber auch eigene Depressionen – und das bis hin zum Burnout-Syndrom – oftmals nahezu vorprogrammiert sind.
Ein weitreichender Schritt!
Dennoch entscheiden sich viele Angehörige, sei es aus Kostengründen oder auch getreu dem Motto, „einen alten Baum verpflanzt man nicht (mehr)“, zum Schritt der häuslichen Pflege.
Für die pflegebedürftige Person selbst bringt die Versorgung im häuslichen Umfeld in aller Regel mehr Vorteile als Nachteile mit sich. Denn die können in ihrer Wohnung weitgehend selbstbestimmt leben, haben ihr gewohntes soziales Umfeld, ihre eigenen Möbel wie auch die alten Hobbys, denen sie – so weit dies ihre Einschränkungen noch zulassen – auch weiterhin nachgehen können. Zurückstecken müssen indes die pflegenden Angehörigen, deren Tages- und Lebensrhythmus nunmehr straff auf die übernommen Pflichten abgestimmt werden muss.
Aber auch diese Angehörigen brauchen von Zeit zu Zeit Urlaub, um sich zu entspannen oder werden durch eine eigene Krankheit von der Pflege der Angehörigen abgehalten. In so einem Fall greift die Verhinderungspflege, durch deren Leistungen Ausgaben für eine übergangsweise Pflege ausgeglichen werden sollen.
Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege
Die Pflege zu Hause ist deutlich kostengünstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Denn die dabei anfallenden Kosten übersteigen oftmals Altersbezüge und Pflegesachleistungen, so dass ein Erbe oder eine Immobilie oft noch zu Lebzeiten des Pflegebedürftigen „aufgezehrt“ werden muss.
Eine Ersparnis, die allerdings oftmals teuer erkauft wird. Nämlich dann, wenn die Gesundheit der pflegenden Angehörigen ernsthaft leidet. Verschiedenen Untersuchungen zufolge, fühlen sich rund 75 Prozent der Angehörigen körperlich oder auch seelisch überfordert, oftmals regelrecht ausgebrannt. Kein Wunder, da die eigene Lebensqualität durch die Pflegetätigkeit meist derb ausgebremst wird und nunmehr vieles zu kurz kommt.
Die Hilfestellungen der Pflegekassen konsequent ausnutzen!
Insofern stehen – neben den Pflegebedürftigen selbst – auch deren Angehörige im Fokus des Gesetzgebers und der Pflegekassen. Die nämlich honorieren die tägliche Pflegearbeit durchaus. Das beginnt bei einer späteren Rente für pflegende Angehörige und reicht bis hin zur so genannten Verhinderungspflege, wenn die Angehörigen mal selbst krank werden. Selbstredend darf dieses Instrument auch während des eigenen, wohlverdienten Urlaubs genutzt werden.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege und wie wird sie beantragt?
„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr“, heißt die genaue Formulierung im Gesetzestext, die klar stellt, dass auch Aus- und Erholungszeiten für pflegende Angehörige völlig legitim sind.
Beantragen lässt sich diese Verhinderungspflege über ein formloses Schreiben an die zuständige Kranken-, bzw. Pflegekasse, die diese dann genehmigt und ein Übernahmeformular ausstellt. Da gerade eine Verhinderung durch eine eigene Erkrankung ja nun mal kurzfristig und unerwartet auftreten kann, muss dieser Antrag nicht zwangsläufig mit Vorlauf gestellt werden. Vielmehr kann der mit der Ersatzpflege beauftragte Hilfsdienst den Antrag auch noch mit Eintreten der Zwangslage für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige einreichen.
Möglich ist eine jährliche Kostenübernahme von bis zu 1.612 Euro.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Allerdings besteht erst ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit Grad 1 bleiben hier außen vor. Zudem bleibt diese Summe von Pflegegrad 2 bis hin zu Pflegegrad 5 identisch und erhöht sich nicht mit wachsenden Einschränkungen bei der betroffenen Person.
Nicht zuletzt müssen pflegende Angehörige, die diese Hilfsgelder beantragen, die pflegebedürftige Person zuvor bereits sechs Monate im häuslichen Umfeld betreut haben.
Auch eine stundenweise Entlastung ist möglich
Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob diese Gelder „am Stück“ oder tage- oder gar stundenweise aufgebraucht werden. Etwa für einen eigenen Arztbesuch, eine ambulante OP (nach der der oder die pflegende Angehörige noch nicht wieder voll belastbar ist) oder auch einen Kurzurlaub.

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Unser Fazit
Die Verhinderungspflege ist ein probates Mittel, um pflegende Angehörige zu entlasten und die ärgsten Sorgen wie auch körperlichen Folgen der anstrengenden Tätigkeit ein wenig abzumildern.
Im Umkehrschluss sind die Gelder, wie Experten und Betroffene beklagen, rasch aufgebraucht und zum Beispiel nach einer längeren eigenen Krankheit kann damit nur noch schwerlich der dringend benötigte Genesungsurlaub überbrückt werden. Insofern bleibt die Erkenntnis, dass viele pflegende Angehörige beinahe Übermenschliches leisten und – wie andere Ehrenamtliche (zum Beispiel in Sportvereinen) – die Sozialkassen jährlich um Unsummen entlasten!
In unserem Artikel „Gibt es bei der Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Was steht mir zu?„, erfahren Sie weitere interessante Informationen zum Thema Pflege von Angehörigen.
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