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Was ist eine Tagespflege und wer hat Anspruch auf Zuschüsse?

Inwiefern können Angehörige durch eine Tagespflege bei der Pflege unterstützt werden? Wir erklären es Ihnen.

Es gibt unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente, die die Pflege in häuslicher Umgebung für die Pflegebedürftigen selbst und auch für die oftmals an ihrer Leistungsgrenze agierenden Angehörigen angenehmer gestalten sollen. Hierzu zählt, neben der Verhinderungspflege, vornehmlich die Tagespflege gezählt werden.

Tagespflege – eine Definition

Sie dient dazu, den oftmals äußerst monotonen Pflegealltag aufzulockern und kann somit den Betroffenen selbst Abwechslung und den pflegenden Angehörigen Entlastung verschaffen. Dazu gibt es bestimmte Einrichtungen, die sich auf die stundenweise Betreuung von Senioren und anderen pflegebedürftigen Personen spezialisiert haben. Diese können somit zu Hause, in ihrem gewohnten Umfeld, wohnen bleiben und dennoch über einen bestimmten Tageszeitraum hinweg kompetent versorgt werden.

Vorteile der Tagespflege

Tatsächlich bietet sich die Tagespflege auch und gerade dann an, wenn sich pflegende Angehörige mit bestimmten Tätigkeiten wie medizinischen Versorgungen, etwa einem Verbandswechsel, oder auch dem Toiletten-Gang, überfordert fühlen. Diese Verpflichtungen lassen sich durch eine stundenweise Betreuung dann quasi „auslagern“.

Zudem erhalten aber auch die Pflegebedürftigen selbst wieder vermehrt soziale Kontakte zur Außenwelt und können dadurch besser am öffentlichen Leben teilhaben, als wenn sie „nur“ zu Hause von Angehörigen betreut werden. Die wiederum profitieren von der kleinen Auszeit, wenn sie ihre pflegebedürftigen Verwandten in einer Tageseinrichtung stundenweise gut versorgt wissen.

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Für wen und welche Anlässe ist die Tagespflege gedacht?

Tatsächlich stellt die Tagespflege ein probates Mittel dar, um Pflegebedürftige, aber auch deren pflegende Angehörige bei der ambulanten Pflege zu unterstützen. Zum Beispiel dann, wenn die Betreuungspersonen gleichzeitig berufstätig und damit zwingend tagsüber außer Haus sind.
Hier kann dann die Tagespflege eine weitaus bessere Versorgung gewährleisten, als dies bei lediglich sporadischen (Kontroll-)Besuchen durch einen Pflegedienst der Fall wäre. Denn dabei bliebe der Pflegebedürftige ja viele Stunden am Tage allein!

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Wie hoch sind die Zuschüsse zur Tagespflege und wer hat Anspruch darauf?

Natürlich muss dieses Mehr an Service aber auch bezahlt werden. Denn sowohl Unterbringung als auch Verpflegung kosten Geld. Dazu kommen die Fahrtkosten für einen Transportdienst und natürlich die individuell anfallende pflegerische Versorgung.
Anspruch auf Zuschüsse zu einer Tagespflege bestehen ab Pflegegrad 2. Betroffene, die lediglich Pflegegrad 1 besitzen, könnten somit allenfalls ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro im Monat; bei allen Pflegegraden identisch) für die Tagespflege „aufzehren“.

Ab Pflegegrad 2 stehen dann folgende Summen monatlich für eine Tages- oder auch Nachtpflege zur Verfügung:

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Teilstationäre Pflege

Fazit

Die teilstationäre Pflege, meist vom Frühstück bis zum Nachmittag (daher auch der Begriff Tagespflege), vermag die pflegenden Angehörigen zu entlasten, bringt aber auch, wie oben beschrieben, für die Betroffenen selbst Vorteile mit sich. Damit stellt sie ein probates Mittel dar, um die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren und möglichen Problemen vorzubeugen.

Tatsächlich lässt sich durch die Tages- und Nachtpflege eine Unterbringung im Heim oftmals verhindern oder zumindest hinauszögern; unter anderem kann diese Form der stundenweisen Versorgung für an Demenz erkrankte Personen ideal sein.
Da die Preise der Einrichtungen variieren, kann es Sinn machen, sich unterschiedliche Angebote einzuholen. Übrigens wird das Pflegegeld bei einer Inanspruchnahme der Tages-, respektive Nachtpflege, nicht gekürzt!

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