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Pflegende Angehoerige werden informiert

Alles, was pflegende Angehörige wissen müssen

Stand 21. Mai 2025

Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Baustein in der häuslichen Pflege. Deswegen wurden in den letzten Jahren nicht nur die finanzielle Unterstützung der Pflegebedürftigen selbst, sondern auch Hilfen für pflegende Angehörige sukzessive ausgebaut. Denn oft sind es schon Kleinigkeiten, die den Pflegealltag deutlich erleichtern und so die häusliche Pflege erst möglich machen - wie ein höhenverstellbares Pflegebett, das den Ein- und Ausstieg unterstützt und so Angehörige körperlich weniger belastet.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen deshalb alles, was Sie als pflegende Angehörige rund um Beantragung von Hilfsmitteln, finanziellen Hilfen, Rentenvorteilen etc. wissen müssen. 

Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel umfassen alle möglichen Geräte oder Vorrichtungen, die dauerhaft verwendet werden können und die Pflege erleichtern oder zu einem selbstbestimmten Alltag eines Pflegebedürftigen beitragen. Das kann spezielles Pflegemobiliar umfassen wie Pflegebetten, Hilfsmittel zur Umlagerung oder Rollstühle, aber auch Hygienehilfen wie Bettpfannen oder Waschsysteme zur Körperpflege im Bett. 

Mit diesen technischen Hilfsmitteln werden pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte insbesondere körperlich entlastet. Nicht selten umfasst Pflege nämlich bestimmte Bewegungs- und Hebeabläufe, die den Nacken und den Rücken stark beanspruchen. Die Folgen reichen von schmerzendem Muskelkater bis hin zu Verschleißerscheinungen mit langwierigen Therapien. 

Und auch die Pflegebedürftigen profitieren von technischen Hilfsmitteln wie Schutzvorrichtungen gegen das Wundliegen, was der Gesundheit allgemein zugutekommt.

 

Was kosten technische Hilfsmittel?

Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel hängen vom jeweiligen Produkt ab. Pflegekassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, wenn ein Pflegegrad vorliegt. In der Regel müssen Pflegebedürftige bei technischen Pflegehilfsmitteln einen Eigenanteil von 10 % der Kosten zahlen – jedoch maximal 25 € pro Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe erstatten die Pflegekassen bis zu 40 € pro Monat, ohne dass ein Eigenanteil anfällt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich, und eine Aufnahme im Hilfsmittelverzeichnis ist ebenfalls nicht mehr Voraussetzung

 

Mit einem Hausnotrufsystem abgesichert

Besonders wenn die zu pflegende Person oft alleine ist, lohnt sich die Anschaffung eines Hausnotrufes, damit in Notfällen schnell Hilfe geholt werden kann. Mit nur einem Knopfdruck wird der Betroffene mit der Notrufzentrale verbunden und die entsprechende Hilfe organisiert. Dies gibt Ihren Angehörigen und auch Ihnen ein gutes und sicheres Gefühl im Alltag.

libifyBasic eignet sich hierbei optimal für zuhause, da mit nur einem Knopfdruck am Notrufarmband in sekundenschnelle Hilfe geholt werden kann. libifyHome verfügt zudem über einen Sturzsensor im Armband, und kann somit auch bei einem Sturz ohne manuellen Knopfdruck ausgelöst werden. Diese Lösung ist besonders nützlich für Personen mit erhöhtem Sturzrisiko. 
Wenn Ihr Angehöriger viel unterwegs ist, ist libifyMobil 2.0 die perfekte Lösung. So ist man nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs oder auf Reisen innerhalb Deutschlands stets abgesichert – entweder per Knopfdruck oder automatisch bei einem Sturz.

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Sicher unterwegs mit libifyMobil 2.0

libifyMobil 2.0 ist die ideale Lösung für aktive Senioren, die auch unterwegs nicht auf Sicherheit verzichten möchten. Das mobile Notrufsystem mit integrierter Sturzerkennung und GPS-Ortung sorgt dafür, dass im Notfall schnell Hilfe kommt – egal, wo Sie sich gerade in Deutschland befinden. So ist man bei Spaziergängen, Einkäufen oder Reisen stets bestens abgesichert.

Mehr über das Produkt erfahren

 

 

Was ist ein Hilfsmittelverzeichnis?

Fast alle Produkte, für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen grundsätzlich die Kosten tragen, sind in dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Sie geben einen beispielhaften Überblick über beantragungsfähige Hilfsmittel und legen spezifische Mindestanforderungen an diese fest. Für Privatversicherte existiert ein Hilfsmittelkatalog ihrer jeweiligen Versicherung, jedoch gibt es keinen einheitlichen Katalog für alle Privatversicherungen. Viele orientieren sich dabei allerdings am Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.

Sie müssen sich nicht selbst um das Hilfsmittelverzeichnis bemühen, wenn Sie ein spezielles technisches Hilfsmittel oder Pflegemittel zum Verbrauch benötigen. Dafür ist in der Regel Ihr Sanitätshaus und Ihre Krankenkasse zuständig.

Weitere Informationen rund um das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie außerdem in unserem ausführlichen Artikel zu diesem Thema. Wir geben Ihnen hier eine Schritt für Schritt Anleitung und wichtige Tipps, wie Sie die Hilfsmittel richtig beantragen und worauf Sie achten sollten.

Was tun, wenn mal was kaputt geht?

Bei defekten technischen Hilfsmitteln - zum Beispiel einem Pflegerollstuhl, dessen Rückenlehne sich nicht mehr nach hinten klappen lässt - müssen Sie nur mit Ihrem Sanitätshaus in Kontakt treten, um eine Reparatur oder einen Ersatz zu erhalten. In aller Regel benötigen Sie dann auch ein Rezept mit einem Reparaturauftrag, das Ihnen Ihre Hausärztin ausstellt. Bei Hilfsmitteln, die rezeptfrei erhältlich sind, gilt dies natürlich nicht..

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Seien Sie gut vorbereitet

Haben Sie plötzlich einen Pflegefall und wissen nicht, was zu tun ist? Keine Sorge! In unserer übersichtlichen Checkliste finden Sie alle wichtigen To-dos, die Sie als pflegender Angehöriger erledigen sollten. 

Jetzt Checkliste herunterladen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Im Unterschied zu den technischen Hilfsmitteln sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht zur Mehrfachnutzung ausgelegt. Sie umfassen vor allem Einmal-Hygieneartikel wie Saugunterlagen für das Bett oder Einmalhandschuhe. 

Für diese Anschaffung steht pflegenden Angehörigen ein Pauschalbetrag von monatlich 42 € zur Verfügung, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Dieser kann, je nach individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Person, aber auch für den Kauf von Atemmasken oder Hand- und Flächendesinfektionsmitteln genutzt werden.

Der Antrag für die Pauschale für Pflegemittel zum Verbrauch kann formlos direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Allerdings sollten Sie vorher abklären, welche Pflegemittel tatsächlich unter die Pauschale fallen. Denn z.B. werden Windeln nicht davon abgedeckt, sondern diese Rezepte müssen bei speziellen Vertrags-Sanitätshäusern der Pflegekasse eingelöst werden. 


Pflegekurse für pflegende Angehörige

Plötzlich Pflegefall – was nun? Wer die Verantwortung übernimmt, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ist häufig zuvor noch nicht mit dem Thema Pflege in Berührung gekommen. Und nicht nur die tatsächlichen Handlungen sind dann zu bewältigen, sondern viel Organisation und Zeitaufwand stehen dann an. 

Veränderungen im Verhalten älterer Menschen sind belastend. Wie Sie damit umgehen, erfahren Sie in Wesensveränderung im Alter – Was steckt dahinter und Umgang als Angehöriger.

Viele Angehörige erleben Ablehnung gegenüber Hilfe oder Pflege. Der Artikel Was tun, wenn ältere Menschen Veränderungen ablehnen? bietet hilfreiche Tipps.

Um Angehörige auf die Aufgabe bestmöglich vorzubereiten, gibt es Pflegekurse, die auf verschiedene Krankheitsbilder, Vorerfahrungen und Bedürfnisse speziell eingehen.

Auch libify bietet kostenlose Pflegekurse für gesetzlich Versicherte gemäß § 45 SGB XI an, um den Einstieg zu erleichtern und die vielen Aspekte rund um die häusliche Pflege kompakt zu vermitteln. So sind Sie schnell bestens vorbereitet und rundum informiert.

Finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Neben den Hilfsmitteln für die Pflege stehen Pflegebedürftigen auch Sach- und Geldleistungen zur Verfügung. Allen voran steht dabei das sogenannte Pflegegeld. Das ist, je nach Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), gestaffelt und soll die Ausgaben für die häusliche Pflege abdecken. Häufig wird es als Aufwandsentschädigung und Anerkennung an pflegende Angehörige weitergereicht, jedoch entscheidet dies allein der Pflegebedürftige.

Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und beginnt bei 347 € im Monat, kann sich aber bis Pflegegrad 5 auf immerhin 990 € monatlich aufsummieren. 

Statt des Pflegegelds kann aber auch eine so genannte Pflegesachleistung gewählt werden, was die Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen Pflegedienst bedeutet. Da es sich hierbei um einen professionellen Betrieb handelt und somit die Anforderungen deutlich höher sind, ist auch die gezahlte Summe höher. Diese beginnt bei Pflegegrad 2 bereits bei 796 €.

Um dem individuellen Bedarf Rechnung zu tragen, können Pflegebedürftige auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistung wählen. In diesem Fall wird die nicht durch den Pflegedienst verbrauchte Summe prozentual errechnet und dann anteilig das Pflegegeld ausgezahlt. Häufig wird diese Kombination genutzt, wenn nur wenige pflegerische Handgriffe durch einen Pflegedienst erfolgen müssen und die restliche häusliche Pflege von Angehörigen durchgeführt werden kann. 

Wussten Sie, dass unter bestimmten Bedingungen sogar Fahrtkosten übernommen werden? Details lesen Sie im Beitrag Erstattung der Fahrtkosten für die Pflege eines Angehörigen.

In bestimmten Fällen kann auch das Arbeitsamt Unterstützung bieten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Pflege von Angehörigen & Arbeitsamt – Das steht Ihnen zu.

Weiteres Wissenswertes über das Pflegegeld für Angehörige und das Pflegeunterstützungsgeld haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Wie werden pflegende Angehörige noch entlastet?

Neben der häuslichen Versorgung gibt es Betreuungsangebote für Senioren mit unterschiedlichen Bedürfnissen, die zusätzliche Entlastung bringen können.

 

Was ist Elternunterhalt und welche Rechte und Pflichten kommen damit auf Angehörige zu?

Wenn Angehörige für Pflegekosten aufkommen sollen, spielt der Elternunterhalt eine Rolle. Unser Artikel Was ist Elternunterhalt und welche Rechte und Pflichten kommen damit auf Angehörige zu? liefert Antworten.

Gibt es eine Rente für Pflegezeiten für pflegende Angehörige?

Die sogenannte nicht erwerbsmäßige Tätigkeit durch pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld kann als versicherungspflichtige Tätigkeit eingestuft werden und trägt damit aktiv zum Erwerb von Rentenpunkten bei. Die Rentenerhöhung durch die Pflege von Angehörigen soll den Aufwand von pflegenden Angehörigen wertschätzen und den Verlust der Rentenpunkten auffangen, der durch die häufig notwendige Reduzierung der Arbeitsstunden zugunsten der Pflege entsteht.

Voraussetzung für die Anrechnung von Pflegezeiten ist ein Pflegegrad der Stufe 2 oder höher. Zudem muss die Pflege wöchentlich mindestens 10 Stunden, und das verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, in Anspruch nehmen. Ist der pflegende Angehörige dann zudem nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig, kann eine derartige versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen. 

Besonders attraktiv wird die Anrechnung dadurch, dass die Rentenbeiträge sich über ein fiktives Gehalt errechnen, das die Pflegekasse zugrunde legt. Auch übernimmt die Pflegekasse die daraus resultierenden Abgaben an den Rentenversicherer komplett.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind allerdings bestimmte Berufs- und Personengruppen wie Beamte oder Richter. Auch diejenigen, die bereits eine Vollrente beziehen, können nicht mehr von Beitragszahlungen für ihre nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen profitieren.

Die Rente für Pflege von Angehörigen rückwirkend – Geht das?
Nein, es werden keine zurückliegenden Zeiten berücksichtigt. Daher sollten Sie zeitnah beim Eintreten eines Pflegefalls nicht nur einen Pflegegrad für Ihren Angehörigen beantragen, sondern auch direkt wegen möglicher Anrechnung der Zeit auf die Rente mit der Pflegekasse in Kontakt treten.

Was tun, wenn die Pflegeperson mal krank wird?

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit ausfallen, darf die Pflege nicht vernachlässigt werden. Deswegen gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen. Auch wenn Urlaub oder dringende Termine anstehen, greift die Ersatzpflege. Sie kann sowohl von professionellen Pflegediensten wie auch von anderen Angehörigen erbracht werden. Sie wird allerdings erst ab Pflegegrad 2 gewährt. 

Neben der Verhinderungspflege gibt es noch weitere 5 Möglichkeiten für die Unterstützung der Pflege im Alter - unter anderem die Kurzzeitpflege, die aus demselben Budget bezahlt wird. Sie greift für längere, geplante Aufenthalte oder auch regelmäßige pflegerische Betreuung z.B. in einer Tageseinrichtung. 

Außerdem: Gibt es bei der Pflege von Angehörigen Sonderurlaub? Was steht mir zu?
Ja, es gibt verschiedene Modelle wie Sonderurlaub, Pflegezeit und Familienpflegezeit, die Sie nutzen können und Sie entlasten. Weitere Details finden Sie in unserem Beitrag Freistellung zur Pflege von Angehörigen – Was steht mir zu?

 

Vorsorgevollmacht

Gerade bei langfristiger Pflege sollte eine Betreuungsvollmacht vorliegen. Was zu beachten ist, erfahren Sie in Betreuungsvollmacht – Alles was zu wissen und zu beachten ist. Alternativ zur Betreuungsvollmacht gibt es die Betreuungsverfügung. Unser Artikel Was ist eine Betreuungsverfügung und was ist dabei zu beachten? erklärt die Unterschiede. Auch die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument. Lesen Sie mehr dazu in Das sollten Sie über die Vorsorgevollmacht wissen.

 

Wie werden pflegende Angehörige noch entlastet?

Neben der Pflege unterstützen Angehörige Pflegebedürftige auch bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Die Pflegekasse übernimmt auch einen Teil dieser Aufwendungen für die hauswirtschaftliche Versorgung, jedoch abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen.

Zu diesen Haushaltsaufgaben zählen:

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und Wäsche einsortieren
  • Hilfe beim Einkaufen und andere Besorgungen aber auch die
  • Müllentsorgung

Insbesondere durch den Entlastungsbetrag, der bereits ab Pflegegrad 1 gewährt wird, können sehr individuelle Unterstützungsleistungen abgedeckt werden. Viele Angehörige stehen vor der Herausforderung, Pflege mit dem Berufsleben zu vereinen. Lesen Sie hier mehr zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.


Umgang mit dem Tod eines Elternteils im Erwachsenenalter

Wenn der Pflegealltag endet, beginnt oft eine schwere Zeit. Wie Sie den Verlust verarbeiten können, lesen Sie im Beitrag Umgang mit dem Tod eines Elternteils im Erwachsenenalter.

 

 

Fazit

Die Pflege von Angehörigen ist eine Herausforderung, kostet Zeit und Anstrengung und wird oft aus dem solidarischen Gefühl der Verantwortung übernommen. Um diese Solidarität zu fördern und zu stärken, sind die Pflegekassen zu einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen verpflichtet, die einen individuellen Alltag von Pflegebedürftigen ermöglichen und pflegenden Angehörigen entlasten. Scheuen Sie sich daher nicht, diese in Anspruch zu nehmen und auch auf praktische Hilfen wie die Pflegebox zurückzugreifen, um den Organisationsaufwand gering zu halten. Ein sensibler Umgang mit dem Thema ist entscheidend. Lesen Sie dazu Pflege & Pflegebedürftigkeit im Alter – sensibler Umgang. Wie Sie den Pflegealltag mit Empathie gestalten, erfahren Sie in Angehörige pflegen mit Taktgefühl – So gelingt es ganz einfach.

 

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