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Alles, was pflegende Angehörige wissen müssen

Stand 24. Juli 2024

In den letzten Jahren wurden neben finanziellen Zuwendungen an Pflegebedürftige auch Hilfen für pflegende Angehörige sukzessive ausgebaut.
Angefangen bei einer Anrechnung der Pflegezeiten auf die spätere Rente bis hin zu technischen Hilfsmitteln laut Leistungsverzeichnis und / oder Hilfsmitteln für die Pflege zum Verbrauch. Ein Blick in die Bestimmungen lohnt sich! In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen deshalb alles, was pflegende Angehörige wissen müssen.

 

Die Hilfestellungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige

Tatsächlich sollte niemand, der pflegebedürftige Angehörige bei sich zu Hause oder aber in deren häuslichem Umfeld versorgt, dem vermeintlichen Papierkrieg aus dem Weg gehen. Denn die Hilfestellungen der Pflegekassen sind durchaus umfangreich und sollten dort, wo sie Sinn machen, auch ausgeschöpft werden.

So vermag bereits ein Pflegebett, das ganz auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen abgestimmt ist, die tägliche Routine deutlich zu erleichtern. Denn hier kann die Liegefläche für einen bequemeren Einstieg nach unten abgesenkt werden. Im Umkehrschluss lassen sich Pflegebetten, etwa zum Waschen oder Wechseln von Windeln, auf eine bequeme Arbeitshöhe anheben. Ein Luxus, den pflegende Angehörige – zumal bei schwergewichtigen Pflegepersonen – rasch zu schätzen lernen. Hier gibt es dann weitere Hilfsmittel, wie Lifter, die einen Transfer vom Rollstuhl ins Bett und wieder zurück erleichtern.

Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel entlasten pflegende Angehörige wie auch die pflegebedürftige Person selbst! Denn gerade professionelle Pflegekräfte, aber auch pflegende Angehörige haben oftmals mit Nacken- und Rückenschmerzen zu kämpfen, die durch die einseitige Belastung und / oder das schwere Heben ausgelöst werden.

Doch auch die Pflegebedürftigen selbst können von derartigen technischen Hilfsmitteln laut Verzeichnis nur profitieren. Pflegebetten mit ihren speziellen Matratzen und Verstellmöglichkeiten zum Beispiel verhindern ein Wundliegen.

Zudem reagieren Senioren und Pflegebedürftige oftmals schmerzempfindlich auf Griffe, so dass ein Lifter, der eine schonende Mobilisierung aus dem Bett in den Rollstuhl (und wieder zurück) ermöglicht, auch von den Betroffenen selbst meist sehr geschätzt wird.

Was ist ein Hilfsmittelverzeichnis?

Gelistet werden derartige Produkte in einem so genannten Hilfsmittelverzeichnis. Hier unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Für erstere, etwa Rollstühle und Pflegebetten, ist ein Rezept vonnöten, das dann bei einem Sanitätshaus eingereicht wird. Dies stimmt sich mit der Pflegekasse ab und wird dann entweder ein neuwertiges Gerät oder auch ein in einem Zentrallager gewartetes und überholtes Hilfsmittel an die pflegebedürftige Person, respektive pflegende Angehörige, ausliefern.

Hier braucht niemand in Sorge zu sein, da derartige gebrauchte technische Hilfen zum einen generalüberholt sind und zum anderen regelmäßig – wie es im übrigen auch gesetzlich vorgeschrieben ist – durch das Sanitätshaus gewartet werden. Dies geschieht in aller Regel automatisch und ohne Zutun der pflegenden Angehörigen. Will meinen: Das Sanitätshaus wird auf Sie zukommen und wird sich terminlich mit Ihnen abstimmen.

Benötigen Sie noch weitere Informationen rund um das Hilfsmittelverzeichnis, schauen Sie sich unseren ausführlichen Artikel zu diesem Thema an. Wir geben Ihnen außerdem in einer Schritt für Schritt Anleitung wichtige Tipps, wie Sie die Hilfsmittel richtig beantragen und worauf Sie achten sollten.

Was tun, wenn mal was kaputt geht?

Bei Defekten an den Geräten – zum Beispiel einem Pflegerollstuhl, dessen Rückenlehne sich nicht mehr nach hinten klappen lässt – müssen Sie dagegen selbst aktiv werden und mit Ihrem Sanitätshaus in Kontakt treten. In aller Regel benötigen Sie dann auch ein Rezept mit einem Reparaturauftrag, das Ihnen Ihr Hausarzt ausstellt.
Apropos, Rezept: Auch Hilfsmittel, die der (Dekubitus) Prophylaxe dienen, etwa Sitzringe, oder aufblasbare Waschbecken für die Haarpflege im Bett werden auf Rezept verordnet und in aller Regel (zumindest anteilig) von den Kassen getragen.
Doch es gibt auch Hilfsmittel, für die pflegende Angehörige beziehungsweise Betroffene selbst, kein Rezept brauchen. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Saugende Betteinlagen oder Einmalhandschuhe sind zum Beispiel Dinge, die täglich benutzt und dann in aller Regel auch im Verlauf eines Monats aufgebraucht werden (daher der Name).

Hierfür steht pflegenden Angehörigen ein Pauschalbetrag von 40 Euro zur Verfügung. Dieser kann, je nach den individuellen Bedürfnissen im Haushalt der zu pflegenden Person, aber auch für den Kauf von Atemmasken oder Hand- und Flächendesinfektionsmitteln genutzt werden.

Diese 40 Euro können beispielsweise in eine sogenannte Pflegebox investiert werden. Libify bietet einen solchen Service an, der den Alltag von pflegenden Angehörigen enorm erleichtert. Mit der PflegeBox erhalten Sie jeden Monat alle notwendigen Pflegehilfsmittel direkt nach Hause geliefert. Die beinhalteten Hilfsmittel können Sie sich monatlich wechselnd, angepasst an individuelle Bedürfnisse zusammenstellen lassen.

Beantragt werden derartige Hilfsmittel zum täglichen Verbrauch mit einem formlosen Schreiben an die Kranken- bzw. Pflegekasse. Möglich ist ein derartiger Antrag ab Pflegegrad 1.

Hat die Kasse die Übernahme bewilligt, können derartige Produkte im freien Handel besorgt und mittels eines Kostenübernahme-Formulars mit der Kasse abgerechnet werden.
Doch Obacht: Windeln zum Beispiel fallen nicht in diese Kategorie. Hierfür benötigen pflegende Angehörige ein Rezept und müssen danach mit der Pflegekasse in Kontakt treten. Denn in aller Regel schreiben die Versicherer ein spezielles Sanitätshaus, mit dem die Kasse feste Verträge hat, als Vertragspartner vor.
Daher wird die Apotheke vor Ort derartige Verordnungen in aller Regel nicht einlösen. Die müssen vielmehr postalisch an das Vertrags Sanitätshaus der Pflegekasse übermittelt werden, das die Inkontinenz-Versorgung dann per Paket geliefert. Drum werden Sie rechtzeitig aktiv, ehe Ihnen die Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung ausgehen.
Möglich sind allerdings Verordnungen für ein komplettes Kalenderjahr. Sie müssen also nicht ständig zum Arzt laufen.

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Im Notfall jederzeit abgesichert

Haben Sie schon an einen Hausnotruf gedacht? Mit einem Hausnotruf können Pflegebedürftige im Notfall jederzeit schnelle Hilfe rufen. Das bringt mehr Gelassenheit für Sie und für Ihre Angehörigen.

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Finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Neben derartigen Hilfsmitteln für die Pflege, steht Pflegebedürftigen natürlich auch eine Sach- und / oder Geldleistung zur Verfügung – das so genannte Pflegegeld. Das ist, je nach Pflegegrad, gestaffelt und kann an die versorgenden Personen als Anerkennung weiter gereicht werden.

So beginnt die Barleistung bei Pflegegrad 2 mit 332 Euro im Monat und kann sich bis Pflegegrad 5 auf immerhin 947 Euro monatlich aufsummieren. Statt des Pflegegelds als Barleistung kann zudem eine so genannte Sachleistung, sprich die Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen Hilfsdienst, gewählt werden. Dann sind die zur Verfügung stehenden Summen deutlich höher und belaufen sich zum Beispiel bei Pflegegrad 2 bereits auf 761 Euro.

Nicht zuletzt kann eine Kombination aus Sach- und Barleistung gewählt werden. In diesem Fall wird die nicht durch den Hilfsdienst verbrauchte Summe prozentual errechnet und dann anteilig ausgezahlt.

Kurzum: Je mehr sie selbst tun, desto mehr Barmittel stehen Ihnen zur Verfügung. Für pflegende Angehörige, die den Großteil der anfallenden Arbeiten selbst übernehmen, kann die Versorgung ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld unter Umständen daher sogar finanziell attraktiv sein.

Eine Rente für Pflegezeiten für pflegende Angehörige?

Das übrigens auch im Alter. Denn die nicht erwerbsmäßige Tätigkeit durch pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld kann als versicherungspflichtige Tätigkeit eingestuft werden. Voraussetzung ist ein Pflegegrad der Stufe 2 oder höher. Zudem muss die Pflege wöchentlich mindestens 10 Stunden, und das verteilt auf mindestens zwei Tage, in Anspruch nehmen.

Ist der pflegende Angehörige dann selbst nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig, kann eine derartige versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen. Doch keine Sorge: Das kostet Sie als pflegenden Angehörigen keinen Cent. Denn die Rentenbeiträge errechnen sich über ein fiktives Gehalt, das die Pflegekasse zugrunde legt und die daraus resultierenden Abgaben an den Rentenversicherer dann auch komplett übernimmt.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind allerdings bestimmte Berufs- und Personengruppen wie Beamte oder Richter. Auch diejenigen, die bereits eine Vollrente beziehen, können nicht mehr von Beitragszahlungen für ihre nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen profitieren.

Da auch keine zurückliegenden Zeiten berücksichtigt werden, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie zeitnah beim Eintreten eines Pflegefalls:

  • einen Pflegegrad für Ihren Angehörigen beantragen und dann
  • wegen möglicher Beiträge zur Rentenversicherung mit der Pflegekasse in Kontakt treten.

Was tun, wenn die Pflegeperson mal krank wird?

Doch damit sind die Rechte pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger noch lange nicht erschöpft. Denn die Pflegekasse übernimmt auch einen Teil der Aufwendungen für die hauswirtschaftliche Versorgung. Das ist jedoch abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen.

Dazu zählen:

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und Wäsche einsortieren
  • Hilfe beim Einkaufen und andere Besorgungen aber auch die
  • Müllentsorgung

Zudem existiert das Instrument der so genannten Verhinderungspflege, die immer dann zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, wenn der pflegende Angehörige einmal krank wird oder auch bei einem Urlaub neue Kräfte „tankt“.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung des pflegenden Angehörigen bereits ein halbes Jahr (oder länger) in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde und mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist. In diesem Fall werden dann pro Jahr nachgewiesene Kosten von bis zu 1.612 Euro zusätzlich erstattet.
Die Tätigkeiten können dabei entweder durch einen professionellen Pflegedienst oder auch durch benachbarte Freunde erbracht werden.

Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige ausgeübt, können dagegen nachgewiesene Kosten bis zur Höhe des 1,5 fachen Pflegegeldes erstattet werden.

Pflegende Angehörige

Unser Fazit für pflegende Angehörige

Sie sehen also: Auch wenn die Pflege naher Angehöriger – neben aller schönen und anrührenden Momente – natürlich eine Belastung und Herausforderung für die Familie darstellt … niemand braucht sich davor zu fürchten. Denn der Gesetzgeber hat ein breit gefächertes Instrumentarium an Hilfsmitteln wie auch Geldleistungen zur Verfügung gestellt, das für pflegende Angehörigen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit deutlich erleichtert.

 

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