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Plötzlich Pflegefall – was nun?

Meist tritt ein Pflegefall sehr unerwartet ein und stellt alle Betroffenen vor immense Herausforderungen und Anforderungen. In erster Linie müssen dann wichtige Überlegungen und Entscheidungen getroffen werden. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wann Beratung und Hilfe sinnvoll ist.

 

Die notwendige Unterstützung schonend aber bestimmt vermitteln

Es ist klar, dass niemand gerne auf Einschränkungen oder gar auf seine Selbstständigkeit verzichtet. Damit verbunden ist die Herausforderung gegeben, dass viele Pflegebedürftige eine gewisse Zeit benötigen, um sich auf die neue Situation einzustellen und diese auch zu akzeptieren. Um mögliche Vorbehalte abzubauen, macht es gegebenenfalls Sinn, jemanden zur Unterstützung heranzuziehen, beispielsweise eine Fachkraft einer Sozialstation. Sollte ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden, ist es sinnvoll, gemeinsam einige Heime vorab anzusehen.

Häufig müssen auch Kompromisse gefunden werden. Während Sie einerseits auf die Wünsche der pflegebedürftigen Person eingehen, müssen Sie prüfen, ob sich diese mit Ihren Möglichkeiten als pflegender Angehöriger und Ihrem häuslichen Umfeld vereinen lassen können.

Eigene Situation für Pflegefall klären

Wenn Sie die Pflege Ihrer Angehörigen selbst übernehmen, sollten Sie sich im Vorfeld einige Fragen dazu stellen. Prüfen Sie zum einen, ob Sie, falls nötig, beruflich eine Pflegezeit beantragen können. Außerdem sollten Sie kontrollieren, wie Ihr Einkommen bzw. Ihre Absicherung gewährleistet ist, wenn Sie im Beruf kürzer treten oder diesen sogar komplett aufgeben müssen.

Auch die häusliche Situation sollte genau in Augenschein genommen werden. Ist Ihr Zuhause geeignet, um einen pflegebedürftigen Menschen aufzunehmen? Wie sieht es beispielsweise mit Treppen oder der räumlichen Gegebenheit von Türen aus? Verfügt das Badezimmer über entsprechende sanitäre Anlagen, die auch für Pflegebedürftige gut zu nutzen sind?

Haben Sie es mit einem Demenzpatienten zu tun, müssen die eigenen vier Wände einem noch höheren Sicherheitsstandard entsprechen. Dies betrifft sowohl die Einrichtung, als auch die räumliche Gestaltung.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen, gilt es außerdem folgende Fragen zu klären:

  • Wer kümmert sich um den Haushalt, u.a. Essen zubereiten, Einkaufen gehen und Putzen, aber auch Wäsche waschen?
  • Gibt es in der Gemeinde ehrenamtliche Mitarbeiter, die bei der Betreuung aushelfen können?
  • Können notwendige Therapiemaßnahmen wie Physio-, Ergotherapie oder Psychotherapie in der näheren Umgebung oder sogar vor Ort erfolgen?
  • Gibt es ambulante Dienste wie Essen auf Rädern oder andere Lieferservice-Angebote? Kann ich hierfür bei Bedürftigkeit einen Zuschuss beantragen?
  • Wie kann die Mobilität des pflegebedürftigen Angehörigen erhalten bleiben? Gibt es hier Unterstützung, damit soziale Kontakte erhalten bleiben und einer Vereinsamung vorgebeugt werden kann?

Pflege im Heim – was muss organisiert und geklärt werden

Wenn Sie sich entscheiden bzw. wenn klar ist, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nicht zu Hause betreut werden kann, sollten Sie den Gedanken verfolgen, die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim zu organisieren. Dazu gilt es,

  • die tatsächliche Erfordernis der Unterbringung in einem Heim feststellen zu lassen
  • zu prüfen, mit welchen Kosten diese Pflegeform verbunden ist
  • im Vorfeld einige Pflegeheime zu besuchen und zu schauen, welches am besten zu dem Pflegebedürftigen passt.
    Wenn Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sich nicht sofort entscheiden können, besteht vielerorts die Möglichkeit des kurzzeitigen Probewohnens. Beachten Sie zudem, dass für Demenzpatienten, die eine Weglauftendenz haben, die Unterbringung in einem Pflegeheim mit einer Spezialstation für diese Patientengruppe notwendig ist.

Pflegegeld für Pflegefall beantragen

Wird Ihr Angehöriger zum Pflegefall, erhält er einen Pflegegrad. Die Beantragung ist wichtig, denn ohne ausgewiesenen Pflegegrad gibt es weder finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes, noch weitere wichtige Unterstützungsleistungen. Den Antrag auf Pflegegeld können Sie auch als Angehöriger im Namen des Pflegebedürftigen stellen. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Grundsätzlich kann der Antrag auch telefonisch bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Ratsam ist es dennoch, einen schriftlichen Antrag per E-Mail oder auf postalischem Weg einzureichen. Damit können Sie später den Verlauf dokumentieren. Nach Eingang des Antrags bei der Kasse erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) und infolgedessen dann die Zuteilung zu einem Pflegegrad.

Nutzen Sie Beratungen

Wird ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall, dann haben Sie nicht nur eine Menge Fragen, sondern auch Anspruch auf eine Beratung durch die Pflegekasse. Diese können Sie meist direkt im Anschluss an den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse nutzen. Sie erhalten dazu entweder direkt einen Termin oder aber einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausgestellt.
Ist Letzteres der Fall, haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Gutschein einzulösen. In manchen Regionen gibt es auch die Möglichkeit, dass Pflegeberater zu Ihnen bzw. zum Pflegebedürftigen nach Hause kommen. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus, so berät der soziale Dienst.
Beratungen bieten auch die kommunalen Pflegestützpunkte oder Seniorenbüros bzw. die Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden an.

Hilfsmittel beantragen

Sobald der Pflegegrad Ihres pflegebedürftigen Angehörigen feststeht, sollten Sie auch die nötigen und genehmigungsfähigen Hilfsmittel beantragen. Diese dienen dazu, dass die zu pflegende Person einfacher und besser am täglichen Leben teilnehmen kann. Zudem können sie die Pflege im Allgemeinen für alle Betroffenen erleichtern.

Prüfen Sie genau, welche Hilfsmittel notwendig sind. Dazu stehen Ihnen entweder der Pflegedienst, aber auch die Mitarbeiter der Sozialstation zur Verfügung, manchmal sogar der behandelnde Arzt.

Es ist klar, dass jeder Pflegefall individuell ist. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass beispielsweise die Mobilität des Pflegebedürftigen verbessert wird. Während ein richtiges Pflegebett meist nicht notwendig ist, sondern ein höhenverstellbares Seniorenbett ausreicht, sind Rollstuhl bzw. Rollator sozusagen fast immer ein Must-Have.

Weitere praktische Hilfsmittel sind beispielsweise

  • ein Badewannenlifter, aber auch
  • Kompressionsstrümpfe
  • Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Einlagen
  • Spezialmatratzen

Prüfen Sie auch, ob eventuell ein Hausnotruf sinnvoll ist. Dieser kann bei Bedarf ebenfalls als Kassenleistung für den Hausnotruf in Anspruch genommen werden. Hier finden Sie die besten Hausnotrufsysteme im Vergleich.

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Vollmachten und Verfügungen beachten

Vollmachten oder Verfügungen werden häufig vernachlässigt, allerdings sind sie gerade im Fall der Fälle, wenn plötzlich jemand pflegebedürftig wird, enorm wichtig. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören neben der Vorsorgevollmacht bzw. einer Generalvollmacht, auch die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

Während die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden dürfen, wenn sich der Betreffende selbst nicht mehr äußern kann, geht es bei der Betreuungsvollmacht darum, wer in welchem Umfang und für welche Geschäfte den Pflegebedürftigen vertreten kann. Damit kann im Ernstfall eine gesetzliche Betreuung vermieden werden, sollte der Betreffende keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Weitere Vollmachten, die wichtig sind, sind beispielsweise

  • die Gesundheitsvollmacht
  • die Sorgerechtsverfügung
  • die Postvollmacht
  • eine Vollmacht zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • eine Pflegeverfügung

Auch eine Trauerverfügung bzw. eine Organverfügung können zum Thema werden.

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Pflegefall

Wenn jemand plötzlich zum Pflegefall wird, müssen Sie die dann notwendige Betreuung finanziell organisieren können. Wichtig ist, dass Sie sämtliche in Frage kommenden Leistungen wie Tages- oder Verhinderungspflege bzw. die Kurzzeitpflege und zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.

Lassen Sie sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat, errechnen. Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es dazu einen Pflegeleistungs-Rechner.

In der Folge kalkulieren Sie die Finanzierung der Pflege und erfahren so, wie viel Ihnen vom Pflegegeld nach Abzug aller notwendigen Rechnungen für den ambulanten Pflegedienst übrig bleibt. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

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Vergessen Sie nicht, dass notwendige Fahrten zum Arzt oder zu einer medizinischen Behandlung wie beispielsweise Dialyse, aber auch ins Krankenhaus oder zu Reha, unter bestimmten Umständen von der Kasse gezahlt werden. Hier gilt es den entsprechenden Fahrkostenzuschuss zu beantragen. Auch die sogenannte Zuzahlungsbefreiung sollten Sie rechtzeitig beantragen, damit sind zuzahlungspflichtige Hilfsmittel in der Zukunft für Sie bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen keine finanzielle Belastung mehr.

Auch bei den alltäglichen Kosten können Sie Erleichterungen in Anspruch nehmen, beispielsweise ist jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad von der GEZ-Gebühr befreit und erhält eine Stromkostenerstattung für von der Krankenkasse bezahlte elektrische Hilfsmittel.

Wenn Sie die Pflege für Ihren Angehörigen selbst übernehmen, bezahlt die Pflegekasse unter gewissen Voraussetzungen Ihre Rentenbeiträge. Dies müssen Sie dort entsprechend beantragen. Ebenso sind Sie unter bestimmten Bedingungen arbeitslosenversichert und unfallversichert. Auch dies sollten Sie unbedingt prüfen lassen und gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

Pflegepauschbetrag und Steuer beachten

Als pflegender Angehöriger können Sie eine Steuerpauschale, den sogenannten Pflegepauschbetrag, bei der alljährlichen Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich können Sie sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen und von Ihnen selbst geleistet werden müssen, bei der Steuer des Pflegebedürftigen einreichen. Dazu sollten Sie alle Belege, über eventuelle Eigenkosten für einen notwendigen Umbau der Wohnung, Eigenanteile für den Pflegedienst oder das Pflegeheim, aber auch Kosten für Medikamente, den Einbau eines Treppenliftes etc. aufheben und bei der Steuererklärung beilegen.
Im Übrigen sollten Sie wissen, dass Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim, die nicht vom Betroffenen selbst getragen werden können, nicht automatisch von Ihnen als Angehörige zu leisten sind.

Angehörige haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Sie Ihren Angehörigen unerwartet pflegen (müssen), haben Sie dazu einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu zehn freie Arbeitstage. Dies wird auch als kurzzeitige Arbeitsverhinderung bezeichnet und kann dann geltend gemacht werden, wenn der pflegebedürftige Angehörige sehr nahe verwandt ist, beispielsweise Eltern, Großeltern, aber auch Lebenspartner oder Geschwister und Kinder. Außerdem muss damit gerechnet werden können, dass die zu pflegende Person einen Pflegegrad erhalten wird. Sie sind dann verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber so rasch wie möglich mitzuteilen, wie lange der Pflegebedarf dauert und wann Sie wieder Ihrer Arbeit nachgehen können.

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Plötzlich Pflegefall

Plötzlich Pflegefall - Fazit

Auch wenn ein Pflegefall meist sehr unerwartet auftritt und alle Betroffenen vor eine große Herausforderung stellt, sollten Sie nicht verzagen. Glücklicherweise stehen Ihnen einige der oben genannten Unterstützungen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihnen und Ihren Angehörige in dieser schweren Situation Abhilfe schaffen.

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