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Ambulante Pflege – Leistungen, Kosten & Übersicht

Die gewohnte Atmosphäre im eigenen Zuhause ist für viele auch bei Pflegebedürftigkeit sehr groß. Damit dies auch möglich ist, gibt es die ambulante Pflege, die im Wesentlichen Pflegebedürftige und ihre Angehörige unterstützt.

Ambulante Pflege Definition

Benötigt ein Pflegebedürftiger und seine Angehörigen Unterstützung in den eigenen vier Wänden, kommt der ambulante Pflegedienst zum Einsatz. Er hilft bei der täglichen Pflege, aber auch Versorgung des Betroffenen und trägt viel zur Entlastung der Angehörigen bei. Diese können damit den Alltag besser organisieren und vielleicht ja sogar weiterhin ihrer normalen Beschäftigung nachgehen.

Ambulante Pflege funktioniert weitgehend so, dass Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes zum Pflegebedürftigen nach Hause kommen und sich dort um ihn kümmern bzw. ihn unterstützen. Damit ist weitgehend gewährleistet, dass er in seinen eigenen vier Wänden bleiben und so weit wie möglich, ein selbstständiges Leben aufrechterhalten werden kann.

Leistungen der ambulanten Pflege

Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst anbietet, sind folgende Tätigkeiten:

  • Die sogenannte Grundpflege, also die tägliche Körperpflege, aber auch etwaige Unterstützung beim Essen und der Mobilität bzw. wenn notwendig bei der Lagerung des Pflegebedürftigen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen
  • Beratung und Unterstützung zum einen des Pflegebedürftigen, zum anderen aber auch seiner Angehörigen
  • Psychosoziale Betreuung

Manchmal und nur unter gewissen Voraussetzungen kann es auch zur häuslichen Pflege gehören, dass Medikamente verabreicht werden oder Spritzen gegeben bzw. Wunden versorgt werden. Auch die Blutzuckerkontrolle oder die Blutdruckmessung können in diesem Zusammenhang erfolgen.

Welche Aufgaben die ambulante Pflege bzw. der Pflegedienst übernehmen, wird in Absprache mit dem Pflegebedürftigen selbst oder seinen Angehörigen bzw. mit der Krankenkasse vereinbart. Damit wird die Betreuung im Rahmen der ambulanten Pflege ganz konkret auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt.

Vorteile der ambulanten Pflege

Der wesentliche Vorteil ist natürlich, dass der Betroffene, auch wenn er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann, in seinen vier Wänden bleiben kann. Die ambulante Pflege ermöglicht ihm das Leben zu Hause so lange, wie er selbst es so möchte. In diesem Zusammenhang ist der nächste Vorteil der ambulanten Pflege zu erwähnen, nämlich kann sich der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung meist wohlfühlt und damit seine psychische Verfassung positiv ist. Gerade bei kranken Personen kann damit eine gewisse Stabilität in der Psyche erhalten bleiben, die sich förderlich auf den kompletten Gesundheitszustand auswirkt.

Ein weiterer positiver Aspekt der ambulanten Pflege ist es, dass kranke Menschen früher in ihr Zuhause zurückkehren können. Längere stationäre Aufenthalte in einem Krankenhaus bleiben ihnen so erspart.

Ambulante Pflege gewährleistet nicht nur den Erhalt der Gesundheit bei den betroffenen Personen, sondern sie fördert diese auch noch. Denn es ist ein unumstrittenes Ziel, dem Pflegebedürftigen ein maximales Maß an Lebensqualität zu gewährleisten. Es werden aber auch die Angehörigen durch die ambulante Pflege entlastet. Sie können die Betreuung oder Pflege kurzfristig einem ausgebildeten Pfleger überlassen oder aber sich die Aufgaben mit diesem teilen.

Es liegt auf der Hand, dass viele Pflegebedürftige besorgt sind, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Umgekehrt sind Angehörige früher oder später auch überfordert mit der Betreuung oder Pflege ihres Familienmitgliedes. Ambulante Pflege kann hier ausgleichend wirken und somit einen positiven Effekt auf das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen erreichen. 

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Wann und für wen ambulante Pflege möglich ist

Grundsätzlich ist eine ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst immer dann eine wertvolle Hilfe, wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig seinen Alltag bestreiten kann. Möchte er dennoch gerne in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, ist ambulante Pflege die Lösung. Denn die Pflegebedürftigkeit nimmt meist weiter zu und über kurz oder lang übersteigt sie die Möglichkeiten und Kräfte der Angehörigen. Diese gehen in einer Jonglierübung zwischen Job, Alltag und Familie bzw. Pflegebedürftigen auf und bleiben meist selbst auf der Strecke.

Ambulante Pflege kommt aber dann auch zur Betreuung in Frage, wenn der Betreffende nach einem Krankenhausaufenthalt – etwa infolge eines Unfalles oder nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall – nach Hause kommt und noch nicht wieder selbstständig seinen Alltag bewältigen kann.

Kosten der ambulanten Pflege

Die Frage nach den Kosten ist nicht so einfach zu beantworten, denn die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt nur einen Anteil. Wieviel hängt nicht zuletzt vom Pflegegrad des Betroffenen ab. Den restlichen Betrag muss er selbst zahlen.

  • Bei der ambulanten Pflege gibt es im Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch eine Pflegesachleistung. Den Pflegebedürftigen steht allerdings der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu, der für die Betreuung durch die ambulante Pflege verwendet werden kann.
  • Bei Pflegegrad 2 gibt es 316 Euro Pflegegeld bzw. 689 Euro Pflegesachleistungen im Monat. Wer die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch nimmt, kann hier die Pflege durch Angehörige mit der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst kombinieren. Damit erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistung. Zudem gibt es den Anspruch auf Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege, die 689 Euro monatlich betragen. 125 Euro Entlastungs- und Betreuungsleistung gibt es ebenso wie bis zu 1612 für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bekommen bei häuslicher Pflege 728 Euro Pflegegeld und 1612 Pflegesachleistungen pro Monat. Dazu besteht Anspruch auf Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege, aber auch Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. 125 Euro können an Betreuungs- und Entlastungsleistungen ebenso bezogen werden.
  • Wer mit Pflegegrad 5 eingestuft ist, kann für die ambulante Versorgung 904 Euro an Pflegegeld und 1995 Euro Pflegesachleistungen beziehen. Zusätzlich gibt es wieder Leistungen aus der Nacht- bzw. Tagespflege, der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege und die 125 Euro für zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden von der Kasse bezahlt.

Ist ein Pflegebedürftiger privat versichert, erhält er statt der Pflegesachleistungen die Kostenerstattung im Umfang der sozialen Pflegeversicherung bezahlt.

 Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen finden Sie auch in unserem Artikel „Rente für Pflege von Angehörigen rückwirkend – Geht das?„.

Den richtigen Anbieter für die ambulante Pflege finden

Auf der Suche nach dem passenden Anbieter für die ambulante Pflege lohnt sich ein Blick auf die kostenlose Übersicht der zugelassenen Pflegedienste bei den Pflegekassen. Zudem findet man auch im Branchenbuch bzw. in der örtlichen Umgebung des Pflegebedürftigen Hinweise auf die zur Verfügung stehenden Anbieter. Vielfach werden ambulante Pflegedienste auch von kirchlichen Institutionen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Das deutsche Pflegeportal hat eine Übersicht über die Anbieter nach Bundesland erstellt.

Da sich gerade bei der ambulanten Pflege die Frage nach der Qualität des Angebotes stellt, gilt es hier im Vorfeld eine sorgfältige Auswahl zu treffen. Immerhin kann die ambulante Pflege auch für den Betroffenen eine sehr intime Situation im Alltag darstellen, weshalb er sich unbedingt mit dem Anbieter wohlfühlen muss. Grundsätzlich sind folgende Punkte bei der Auswahl eines Pflegedienstes zu beachten:

  • Anzahl der fix beschäftigten Fach- und Hilfskräfte im Unternehmen
  • Dauer des Bestandes des Unternehmens
  • Können vom Pflegedienst auch alle notwendigen Hilfen durchgeführt werden, beispielsweise ärztliche Verordnungen
  • Werden die Einsätze der mobilen Pflegekräfte nach dem gewohnten Tagesablauf des Pflegebedürftigen abgestimmt
  • Gibt es eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, etwa teilstationäre Unterbringungsmöglichkeiten
  • Gibt es einen individuell angepassten Pflegeplan, der gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen besprochen und erstellt wird.

Bevor die Entscheidung für eine ambulante Pflegeversorgung fällt, sollte ein ausführliches Gespräch mit der Pflegeeinrichtung geführt werden. Aspekte wie gegenseitige Sympathie oder die Möglichkeit, auf Fragen und Wünsche einzugehen, sollten nicht außer Acht gelassen werden.


Sonderfall ambulante Pflege – die Verhinderungspflege

Wer als Angehöriger seinen pflegebedürftigen Verwandten betreut, muss nicht rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen. Hier gibt es die Möglichkeit, auf eine sogenannte Ersatz- bzw. Verhinderungspflege zu setzen. Diese darf bis zu sechs Wochen pro Jahr dauern und kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Wird dort ein bestimmter finanzieller Betrag gewährt, kann ersatzweise die ambulante Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden. Diese kann durch einen professionellen Pflegedienst ebenso wie von einem Nachbarn oder einer sonst dem Pflegebedürftigen nahestehenden Person geleistet werden.

Essen auf Rädern – eine Sonderform der ambulanten Pflege

Viele Pflegebedürftigen, die zu Hause noch mittels ambulanter Pflege betreut werden, können sich nicht mehr selbst mit Nahrung versorgen. Damit der Betroffene dennoch regelmäßig mit Mahlzeiten versorgt wird, gibt es vielerorts einen Menübringdienst, der auch als Essen auf Rädern bekannt ist. Diese Dienstleistung wird meist von Sozialstationen oder anderen sozialen Einrichtungen angeboten. Fertige Mahlzeiten werden dabei jeden Tag ins Haus geliefert, wobei es hier Unterschiede im Angebot gibt. Denn die Palette reicht von servierfertigen Speisen bis hin zu solchen, die aufgewärmt werden müssen oder sogar noch tiefgekühlt angeliefert werden.

Die Kosten für ein Menü für den Pflegebedürftigen liegen durchschnittlich zwischen 4,50 Euro und 7 Euro. Klar ist, dass sich hier ein Preisvergleich der Anbieter lohnt. Ist der Pflegebedürftige sozial schwach oder reicht seine Rente für das Essen auf Rädern nicht aus, kann beim Senioren- oder Sozialamt ein entsprechender Zuschuss beantragt werden.

Worauf bei der Ernährung von Senioren außerdem geachtet werden soll, finden Sie in unserem Artikel „Ernährung im Alter – Was ist zu beachten?„.

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