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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Was versteht man darunter und wie läuft der Antrag ab?

Stand 06. April 2021

Jeder, der schon mal eine Seniorenresidenz besucht hat, kennt die Boxen. Die kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beinhalten, beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittelspender. Die waren hier bereits vor Zeiten der Pandemie aufgestellt. Diese Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch erleichtern Hilfsdiensten wie auch pflegenden Angehörigen die Pflege. Darum stehen die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch natürlich auch privaten Personen für die Pflege von Angehörigen zu. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen (und bis zu einem gewissen Höchstbetrag) von der Pflegekasse finanziert.

Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Abgrenzung

Dabei müssen jedoch Pflegehilfsmittel ganz klar von medizinisch indizierten Verordnungen abgegrenzt werden. Maßnahmen zu einer Dekubitusbekämpfung und -prophylaxe, etwa Sitzringe, aber auch die eigentliche Inkontinenzversorgung (Stichwort: Windeln) werden nach wie vor vom behandelten Hausarzt per Rezept verordnet. Saugfähige Einlagen, die die Matratze und Bettwäsche vor Verschmutzungen schützen, müssen dagegen zu den so genannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gezählt werden. Dabei spielt es für einen Antrag keinerlei Rolle, ob die tägliche Versorgung allein von den Angehörigen des Patienten oder aber durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wird. Bekanntlich kann ja zudem eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen von den Angehörigen gewählt werden. Auch dann stehen den privaten Pflegepersonen kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu.

Hilfe-beim-Antrag-und-Abgrenzung

Wie läuft der Antrag für kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Falls nun auch Sie für Ihre tägliche Routine und einen zu pflegenden Angehörigen derartige Pflegehilfsmittel beantragen möchten, ist dazu ein formloses Schreiben an die Pflegekasse der erste Schritt.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller, in dessen Namen Sie tätig werden, einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Dabei kann es sich sowohl um Pflegegrad 1, 2, 3, 4 wie auch die höchste Stufe 5 handeln. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen. Ob dabei Angehörige die Versorgung allein übernehmen oder zusätzlich ein Seniorenservice engagiert wird, spielt wie gesagt für eine Bewilligung keinerlei Rolle. Lediglich dann, wenn ein professioneller Pflegedienst die komplette Versorgung der oder des Pflegebedürftigen übernimmt. In diesem Fall wird die Leistung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist direkt über diesen Dienstleister abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie keinen eigenen Antrag stellen müssen.
Ansonsten jedoch können und sollten die Angehörigen selbst aktiv werden. Eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie diese Pflegehilfsmittel beantragen können, finden Sie in unserem entsprechenden Artikel zu diesem Thema.

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Alle Leistungen auf einem Blick

Nehmen Sie Gebrauch von allen Leistungen, die Ihnen im jeweiligen Pflegegrad zustehen. In unserer aktuellen Broschüre finden Sie alle Informationen zu Definition, Voraussetzungen und Leistungen im Überblick.

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Hilfe beim Antrag und Abgrenzung zu anderen Hilfsmitteln

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Nicht zu verwechseln sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit anderen technischen Hilfsmitteln wie Liftern oder Rollstühlen. Die werden nämlich nur einmalig angeschafft bzw. dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen nach einer Generalüberholung in einem Zentrallager zur Verfügung gestellt, während Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im wahrsten Wortsinn im Verlauf des Monats aufgebraucht werden. Eine genaue Aufstellung, was darunter fällt, wie auch eine Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln nach Pflegehilfsmittelverzeichnis, finden Sie im Anschluss an diesen Text.
Beim Antrag selbst kann dann häufig der beauftragte Pflegedienst helfen. Zu beachten ist, dass bei Beamten und anderen beihilfeberechtigten Personen lediglich die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe durch die Pflegekasse selbst erstattet wird. Der Rest wird dagegen dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird dann über die Beihilfe beantragt und auch ausgezahlt.
Hier gilt also dasselbe Prozedere wie für das Pflegegeld (Barleistung) oder die Rechnungen des Pflegedienstes, die ja bei Beihilfeberechtigten ebenfalls um 50 Prozent von der Pflegekasse gekürzt werden.


Welche Summe steht zur Verfügung und was ist eine so genannte „Pflegebox“?

Dabei stehen pro Monat im Rahmen einer Pauschalleistung für so genannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch Betteinlagen zur Verfügung. Ist der Antrag erst einmal bewilligt, können derartige Hilfsmittel selbst besorgt und mit den Kassen über ein spezielles Kostenübernahme-Formular monatlich abgerechnet werden.
Noch einfacher gestaltet sich die Versorgung mit derartigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen einer so genannten „Pflegebox“: Die wird – meist online – bei den entsprechenden Anbietern (die dann auch selbst mit der Pflegekasse abrechnen!) bestellt und kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Benötigen Sie beispielsweise mehr Betteinlagen, können Sie Ihre Bestellung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pauschale jederzeit ändern.

Auch wir von libify bieten Ihnen eine solche Pflegebox an, die wir nach Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen und Ihnen monatlich nach Hause liefern.

Unser Fazit zum Thema kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern Angehörigen, aber auch professionellen Pflegediensten den täglichen Umgang mit den Senioren und/oder Pflegebedürftigen enorm. Niemand sollte den einmaligen Verwaltungsaufwand scheuen. Sobald der „Papierkrieg“ einmal bewältigt ist, läuft die Versorgung – zumal dann, wenn die so genannte Pflegebox genutzt wird – quasi von selbst.
Deshalb nutzen Sie diesen Service, den Ihnen der Gesetzgeber und die Krankenkassen zur Verfügung stellen. Es lohnt sich!

Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

  •  Saugende Bettschutzeinlagen
  •  Hand- und / oder Flächendesinfektionsmittel
  •  Einmalhandschuhe
  •  Schutzschürzen für den Einmalgebrauch oder auch zur Wiederverwertung
    aber auch
  •  Schutzmasken

Technische Pflegehilfsmittel laut Verzeichnis sind dagegen:

  •  Pflegebett, ggf. samt Zubehör wie Tische zum Anrichten des Essens
  •  Roll- & Pflege-Rollstühle
  •  Toilettenstühle
  •  Lifter zum Transfer aus dem Bett in den Rollstuhl oder auch in die Badewanne
    sowie
  • Rollatoren und andere Hilfsmittel, die der Mobilität dienen

Bei technischen Pflegehilfsmitteln handelt es sich im Wesentlichen also um technische Hilfen, die nur einmal angeschafft werden!

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