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Heimbeatmung – Erklärung, Organisation und was es zu beachten gilt

Beatmete Patienten in einem Krankenhaus, besser gesagt einer Intensivstation, finden nicht das angenehmste und motivierendste Umfeld vor. Grundsätzlich geht es nämlich bei dieser Station in einem Krankenhaus immer um eine Akuttherapie, während beatmungspflichtige Personen auch ambulant betreut werden können. Sofern hier auch eine sichere Versorgung und Pflege stattfinden kann. Und genau hier kommt die Heimbeatmung ins Spiel, bei der einiges zu beachten ist.

Heimbeatmung – was ist das genau?

Bei der Heimbeatmung geht es um eine zeitlich begrenzte, aber möglicherweise auch dauerhafte künstliche Beatmung des Betroffenen durch besondere Beatmungsgeräte. Sie findet außerhalb einer klinischen Einrichtung statt, entweder zu Hause im gewohnten Umfeld des Betroffenen oder aber auch in speziellen Pflegeheimen.

Zu unterscheiden sind dabei Personen, die nur in bestimmten Situationen, etwa während der Nacht, beatmet werden müssen, und Patienten, die grundsätzlich noch selbst atmen können, dabei aber eine unterstützende Beatmungsform benötigen. Letztendlich gibt es dann auch noch die Personengruppe, die dauerhaft und fortlaufend auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist.

Ursachen, die eine künstliche Beatmung notwendig machen

Erkrankungen, die eine Störung der Atmung verursachen können, sind unter anderem

  • Hirn- oder Lungenschädigungen
  • Schwere Schädel-Hirn-Traumata, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall
  • Erkrankungen der oberen und / oder unteren Luftwege
  • Gendefekte
  • Störungen der Regulation der Atmung, das sogenannte Udine-Syndrom
  • Neuromuskuläre Krankheiten, wie etwa die spinale Muskeldystrophie
  • COPD, also die chronisch obstruktive Lungenerkrankung
  • ALS, die amyotrophe Lateralsklerose

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Ursachen für die Beatmung einer Person meist bei temporären oder dauerhaften Störungen des Nervensystems oder aber der Atemmuskulatur liegen.

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Vorteile der Heimbeatmung

Die Beatmung in der vertrauten häuslichen Umgebung, kann sich positiv auf die Lebensqaulität der Patienten auswirken. Damit in Zusammenhang kommt es häufig zu einer Stabilisierung oder sogar Verbesserung des Allgemeinzustandes des Betroffenen. Infektionen, die sich Personen mit künstlicher Beatmung oft in einem Krankenhaus zuziehen, können dank der Heimbeatmung minimiert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Zudem besteht eine größtmögliche Mobilität und damit verbunden auch eine Teilnahme am sozialen Leben.

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Welche Voraussetzungen es für die Heimbeatmung benötigt

Damit eine Heimbeatmung zu Hause erfolgreich ist, sind viele praktische Aspekte zu beachten. Zudem muss eine intensive, multidisziplinäre Zusammenarbeit erfolgen, die weit über den rein medizinischen Bereich hinausgeht.

Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betroffene physisch entsprechend stabil ist und erfolgreich an ein Heimbeatmungsgerät adaptiert werden kann. Zudem muss eine pflegerische, soziale und natürlich medizinische Unterstützung in Absprache mit Sozial- und Pflegedienst, aber auch den zuständigen behandelnden Ärzten und den Angehörigen gewährleistet sein. Im besten Fall ist auch bereits vor der Entlassung des Betroffenen in die eigenen vier Wände, die Kostenübernahme der Heimbeatmung beantragt und sogar genehmigt.

Formen der Heimbeatmung

Für die Heimbeatmung gibt es unterschiedliche Formen, die sowohl abhängig vom Zustand des Betroffenen als auch der Dauer der notwendigen Beatmung sind.

  • Invasive Beatmung, die meist über eine Trachealkanüle erfolgt. Dabei wird die Kanüle beim Betroffenen direkt über eine kleine Öffnung im Hals in die Luftröhre eingeführt. Angewendet wird diese Form der Heimbeatmung, wenn der Betroffene eine dauerhafte Beatmung benötigt.
  • Nicht-invasive Beatmung in Form einer speziellen Atemmaske. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und Passformen, eine individuelle Anpassung an den Betreffenden wird meist in einem individuellen Schlaflabor gemacht. Diese Form der Heimbeatmung kommt dann zur Anwendung, wenn keine dauerhafte Beatmung, sondern nur eine temporäre Atemunterstützung notwendig ist.

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Ziele der Heimbeatmung

Vor allem eine invasive Beatmung ist sowohl für den Patienten selbst, sofern er noch an der Entscheidung beteiligt werden kann, als auch für seine Angehörigen ein schwieriges Thema. Vor allem Betroffene, die an neuromuskulären Erkrankungen oder an chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen leiden, müssen zu diesem Zeitpunkt sich selbst eingestehen, dass ihre Erkrankung in einem neuen Stadium angekommen ist. Der behandelnde Arzt muss immer bei einer Entscheidung für oder gegen eine Beatmungstherapie den (vermeintlich) freien Willen des Betroffenen anerkennen. Nutzen, aber auch Risiko und Prognose des Patienten müssen immer gegenüber gestellt werden.
Ein wichtiges Ziel für die Heimbeatmung ist aber, der Person, die dies benötigt, ein möglichst angenehmes Leben zu ermöglichen. Ist die Pflege in den eigenen vier Wänden gewährleistet, kann die Therapie der Heimbeatmung dazu beitragen, dass sich der Betroffene wieder besser fühlt und Lebensmut gewinnt.

Heimbeatmung in Kombination mit Pflege

Erfolgt die Beatmung invasiv, also mittels einer Trachelkanüle, ist die Kombination mit einer Intensivpflege unbedingt notwendig. Allein deswegen, da sich Betroffene nicht selbstständig diese Kanüle wechseln oder absaugen und die Tracheostomapflege selbst durchführen können. In diesem Zusammenhang sollten Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen auf eine ambulante Intensivversorgung achten.

Kosten die anfallen

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Was die Kosten für eine Heimbeatmung betrifft, so braucht es überhaupt zum Zustandekommen dieser Art der Intensivpflege eine ärztliche Verordnung für „häusliche Krankenpflege“ bei der zuständigen Krankenkasse. Dazu muss auch ein ausführlicher Überleitungsbogen mit allen Details der notwendigen medizinischen und pflegerischen Versorgung für den Betreffenden ausgefüllt werden. In vielen Kliniken und Krankenhäusern gibt es dazu extra Abteilungen, die als sogenannte Überleitungspflege bezeichnet werden.

Die Verordnung gilt für 10 Tage und muss einmal pro Vierteljahr vom Hausarzt bzw. behandelnden Arzt verlängert werden. Damit wird der Bedarf der 24-stündigen Überwachung bzw. Interventionsbereitschaft bei einer sogenannten vitalen Gefährdung gemäß SGB V, § 37 geltend gemacht.

Sollte der Pflegebedürftige noch keinen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt haben, so ist dies spätestens im Zuge des Antrags auf Intensivversorgung mit Heimbeatmung nachzuholen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Anfrage für die Versorgung möglichst frühzeitig gestellt wird, da die zuständigen Betreuer immer eine gewisse Vorlaufzeit benötigen.

Zu beachten ist allerdings, dass das Vorhandensein eines Pflegegrades bei der Kostenfrage nur ein geringes Ausmaß hat. Pauschal kann festgehalten werden, dass 21 Stunden pro Tag an die Krankenkasse verrechnet werden, 3 Stunden an die Pflegeversicherung. Ist der Betroffene, der auf Heimbeatmung angewiesen ist, in einem stationären Pflegeheim untergebracht, erfolgt die Finanzierung komplett über die Pflegeversicherung und den Eigenanteil, den er selbst zu zahlen hat.

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