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Pflegereform 2026: Das ändert sich in der Pflege

Geschrieben von libify | Nov 5, 2025 4:15:22 PM

Der Druck im Pflegesystem ist enorm. Mangelndes Personal, steigende Kosten, immer mehr Menschen, die Hilfe brauchen, so kann es nicht weitergehen. Mit der Pflegereform 2026 will die Bundesregierung das System entlasten und neu befähigen.

Einige Veränderungen sind schon seit 2025 spürbar, andere kommen erst Schritt für Schritt. Hier erfahren Sie, was sich 2026 wirklich ändert, wo die Reform noch in Arbeit ist – und was schon beschlossen wurde.

 

Was ändert sich 2026 gesetzlich in der Pflege?

2026 wird kein radikaler Umbruch, sondern eher ein Übergangsjahr. Die großen Reformpläne laufen bereits, aber viele Punkte werden erst 2027 oder 2028 richtig greifen.

Ein zentraler Baustein bleibt die geplante Neuregelung der Finanzstruktur in der Pflege – also wie Geld zwischen Pflegekassen, Einrichtungen und Versicherten verteilt wird. Das sogenannte Strukturgesetz Pflege soll bis Frühjahr 2027 stehen. Für 2026 wird der laufende Bedarf noch über eine Zwischenfinanzierung gedeckt.

Diese Änderungen sind Teil der großen Pflegereform 2026 in Deutschland, die das gesamte Pflegesystem neu ordnen soll.

 

Transformationsfonds für Krankenhausreform

Transformationsfonds für Krankenhäuser wurden beschlossen, um Umbauten und Modernisierungen in den kommenden zehn Jahren mit mehreren Milliardenbeträgen abzusichern.

Das Ziel: weg von der reinen Fallpauschale, hin zu einer fairen Grundfinanzierung – den sogenannten Vorhaltepauschalen. Krankenhäuser sollen dafür bezahlt werden, dass sie da sind und eine gute Versorgung leisten – nicht nur für die Menge der Fälle.

Außerdem wird der neue Bundes-Klinik-Atlas eingeführt. Wo Patientinnen und Patienten künftig online nachsehen können, welche Klinik welche Leistungen anbietet und wie gut sie bewertet sind. Die Testphase hat bereits begonnen und hat ermöglicht, dass der Atlas 2026 flächendeckend verfügbar sein soll.

Was steht im Koalitionsvertrag für 2026?

Die Regierung plant, die Pflege langfristig einfacher, digitaler und flexibler zu machen. Dafür sollen Doppelstrukturen verschwinden, Abläufe zwischen ambulanter und stationärer Pflege besser zusammenpassen und Angehörige mehr Unterstützung bekommen.

Ein spannender Punkt hier ist die Trennung zwischen häuslicher und stationärer Pflege, die überprüft werden soll. Pflegeangebote sollen sich stärker an den tatsächlichen Lebenssituationen der Menschen orientieren, so wie es bereits in skandinavischen Ländern gilt.

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden 2026 oder 2027 erwartet. Diese strukturellen Anpassungen sind Kern der Pflegereform ab 2026, mit der die Pflege in Deutschland langfristig entlastet werden soll.

 

 

Was ändert sich 2026 für pflegende Angehörige?

Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Für sie ist die Reform besonders wichtig. Auch sollen sie durch die Flexibilisierung von stationärer und ambulanter Pflege profitieren, die dem dynamischen Pflegealltag gerechter werden will. 

Nach einer Erhöhung um 4,5 % zum Jahresbeginn 2025 sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für 2026 keine Erhöhung vor, für Finanzhilfen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

 

Geplant: Familienpflegegeld

Ein ambitioniertes Vorhaben ist die Einführung eines sogenannten Familienpflegegeldes, das sich am Elterngeld orientiert. Bereits jetzt existiert die Familienpflegezeit, die allerdings keinen finanziellen Ausgleich für die aufgewendete Zeit bietet. 

Die Regierung arbeitet an einem Modell, das Pflegezeiten besser absichert. Wie hoch das Geld ausfallen wird und wer Anspruch hat, ist allerdings noch offen. Ein Start frühestens ab Mitte 2026 ist realistisch. Das Familienpflegegeld 2026 gilt als eines der zentralen Herzstücke der kommenden Reform, auch wenn Details noch erarbeitet werden.

Die Bundesregierung plant auch eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung für 2026. Weitere Entlastungen für Pflegebedürftige sowie die Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim werden ebenfalls diskutiert, stehen aber noch nicht fest.

 

Kostenlose Online-Pflegekurse

Ein weiterhin bestehendes, wertvolles Angebot für pflegende Angehörige sind die kostenlosen Online-Pflegekurse von Pflege-hilft.de, die praxisnah und einfach erklärt werden. Diese Kurse liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Pflege, sondern auch wichtige Tipps und Anleitungen für den Pflegealltag. 

Nach dem erfolgten Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie herunterladen und ausdrucken können. Die Teilnahme ist für gesetzlich Versicherte kostenlos und erfordert lediglich eine Registrierung.

Pflege-hilft unterstützt ein selbstbestimmtes und familiäres Leben im Alter. Somit sind Pflegebedürftige sowie das gesamte Pflegesystem ein wenig befreiter.

 

Pflegeleistungen in 2026

Die Pflegeleistungen wurden 2025 um 4,5% erhöht. Für 2026 sind keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Die Werte gelten unverändert bis mindestens 2028, was alle Pflegegrade und Leistungen im Rahmen der Pflegereform 2026 betrifft.

Die Leistungen bleiben also für das Jahr 2026 voraussichtlich stabil: 

Pflegegrad: 1 2 3 4 5
Pflegegeld
(monatlich)
- 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Teilstationäre Pflege - 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Stationäre Pflege - 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel (monatlich) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Hausnotruf (monatlich) bis zu 30,35 € bis zu 30,35 € bis zu 30,35 € bis zu 30,35 € bis zu 30,35 €
Digitale Pflegeanwendungen (monatlich) 53 € 53 € 53 € 53 € 53 €
Kurz-/Verhinderungs-pflege

Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr
Wohngruppen-zuschlag 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Einmaliger Umbau-Zuschuss 4.180 € pro Maßnahme 4.180 € pro Maßnahme 4.180 € pro Maßnahme 4.180 € pro Maßnahme 4.180 € pro Maßnahme

Die in 2025 Erhöhung des Pflegegeldes wird voraussichtlich bis 2028 gelten.

 

Was ändert sich 2026 für Fachkräfte?

Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten Probleme in der Pflege, und er ist längst Alltag in vielen Einrichtungen. 2026 soll hier endlich Bewegung reinkommen: Die Ausbildung in der Pflege wird moderner, klarer und attraktiver.

Neue Pflegeassistenzausbildung

Seit Herbst 2025 ist es offiziell: Der Bundesrat hat dem neuen Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Damit gibt es nun eine einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzberufe – ein wichtiger Schritt, um die Pflegeberufe insgesamt zu stärken.

Bislang war das ein Flickenteppich: In Deutschland existierten 27 verschiedene Varianten der Pflegeassistenzausbildung, je nach Bundesland mit ganz eigenen Regeln und Inhalten. Das neue Gesetz räumt damit auf.

Künftig gilt:

  • Einheitliches Berufsbild, das bundesweit anerkannt ist, egal ob in Klinik, Altenheim oder ambulanter Pflege.
  • Faire Bezahlung für alle Auszubildenden, nicht mehr nur in manchen Regionen.
  • Flexible Ausbildungsformen: 18 Monate in Vollzeit, Teilzeit möglich.
  • Wer bereits Pflegeerfahrung hat, kann die Ausbildungszeit verkürzen.
  • Und: Auch Menschen ohne klassischen Schulabschluss können starten, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgschancen zutraut.

Das Ziel ist klar: Pflegeberufe sollen wieder Lust machen. Das neue Berufsbild öffnet zudem den Weg nach oben, wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren, und zwar in verkürzter Zeit. So entsteht endlich ein durchlässiges System, vom Einstieg bis zum Pflegestudium.

Entlastung für Pflegefachkräfte

Ein weiteres wichtiges Ziel: Pflegefachkräfte sollen spürbar entlastet werden.
Die neuen Assistenzkräfte übernehmen künftig Aufgaben, die bisher oft bei examinierten Pflegekräften lagen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt, die direkte Arbeit mit den Menschen.

Das Pflegefachassistenzgesetz schafft also nicht nur neue Karrierechancen, sondern auch mehr Struktur und Rückhalt im Alltag. Es ist ein Baustein der Pflegereform 2026, die zeigt: Pflege soll in Deutschland nicht nur funktionieren, sie soll wieder Zukunft haben.

 

Erhöhung beim Pflegemindestlohn

Der Pflegemindestlohn ist vom generellen Mindestlohn abgekoppelt und soll die Attraktivität des Berufes steigern, sowie die hohe Belastung der täglichen Arbeit honorieren. Zuletzt wurde für 3 Jahre ab 2024 eine jährliche Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen. 

Ab 31. Juli 2025 gilt der Pflegemindestlohn von 16,10 € pro Stunde für Pflegehilfskräfte und 20,50 € für examinierte Pflegefachkräfte. Die neuen Löhne gelten bis zum 30. Juni 2026. Gewerkschaften rechnen auch für 2026 und darüber hinaus mit einer weiteren Erhöhung, auch aufgrund der veränderten Ausbildungs- und Tätigkeitsanforderungen. 

 

Fazit

Insgesamt betrachtet könnten sich 2026 viele Änderungen für die Pflege ergeben - einige bereits in den praktischen Auswirkungen, andere in Gesetzesentwürfen und Diskussionen. Das Pflegesystem robuster, sicherer und individueller zu machen und somit auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, ist ein großes Unterfangen für eine Politik, die alle Aspekte der Pflege einbeziehen will. 

Entlastung von pflegenden Angehörigen, eine sichere Finanzierung von Gesundheitseinrichtungen und mehr Leistungen der Pflegeversicherungen versprechen eine menschenzentrierte Pflege der Zukunft. Noch sind viele Details aber offen und hängen von der konkreten Umsetzung ab. 

 

Häufig gestellte Fragen