Die Pflege in Deutschland steht seit langem unter enormem Druck durch den demografischen Wandel, den zunehmenden Fachkräftemangel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Daher hat die neue Bundesregierung weitreichende Veränderungen im Wahlkampf und ihren Koalitionsvertrag angekündigt, die die gesetzlichen Voraussetzungen wie auch die praktische Pflegearbeit verbessern sollen.
Welche Veränderungen schon 2026 kommen sollen und was sich ansonsten in der Pflege ändern könnte, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
2026 wird vor allem eine Übergangsphase sein, in der größere Reformen aus 2025 begonnen und neue Verbesserungen angestoßen werden. Eine der größten ist die geplante Reform der Finanzstruktur im gesamten Pflegesystem, die 2027 beschlossen werden soll, und der die Krankenhausreform vorangeht. Für 2026 ist daher nur eine Zwischenfinanzierung geplant, die den Bedarf abdeckt, aber der Reform nicht vorgreift.
Eines der wichtigsten aktuellen Projekte ist der Transformationsfonds zur sicheren Finanzierung der Umsetzung der Krankenhausreform ab 2026. Dafür sind auf 10 Jahre hin Fördergelder in Milliardenhöhe (bis zu 50 Milliarden) zur Verfügung gestellt worden, um große Umstellungen in der Finanzstruktur von Krankenhäusern bewerkstelligen zu können.
War bisher das System der Fallpauschale Grundlage der Krankenhausfinanzierung, sollen nun sukzessive Vorhaltepauschalen Einzug halten. Diese garantieren die Existenz von Krankenhäusern, indem statt der Auslastung und durchgeführten Behandlungen der Versorgungsauftrag und die Behandlungsqualität im Mittelpunkt stehen. Zudem erhalten Krankenhäuser Leistungsgruppen zugewiesen, die eine Spezialisierung und damit eine bessere Versorgungsqualität fördern.
Auch das Patientenrecht auf informierte Entscheidung wurde in dem Zuge gestärkt: In einem Bundes-Klinik-Atlas können Patienten künftig einsehen, welches Krankenhaus welche Leistungen in welcher Qualität anbietet, um auf dieser Grundlage ihre Wahlentscheidungen für nicht zeitkritische Behandlungen zu fällen.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind mehrere Projekte für 2026 skizziert, die ähnlich der Neuaufstellung der Finanzstruktur die Pflege generell in den Blick nehmen und das System von Grund auf modernisieren wollen.
Zentral ist dabei die Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung, die Mittel flexibler vergeben und Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger ausbauen will. Zudem sollen Doppelstrukturen erkannt und abgebaut werden, die Abläufe unnötig kompliziert machen.
In diesem Zuge will die Regierung die Trennung zwischen häuslicher und stationärer Pflege prüfen und flexibilisieren, um stärker den individuellen Bedarf von Pflegebedürftigen gerecht zu werden, wie es auch bereits in Skandinavien der Fall ist.
Pflegende Angehörige sollen von der angekündigten Reform besonders profitieren, da mehr als 75 % aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden, meist durch enge Familienangehörige. Auch sollen sie durch die Flexibilisierung von stationärer und ambulanter Pflege profitieren, die dem dynamischen Pflegealltag gerechter werden will.
Zahlen und genauere Projekte sind jedoch noch nicht bekannt. Allerdings wird eine routinemäßige Erhöhung der Finanzhilfen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erwartet, die zuletzt 2025 um ca. 5 % erhöht wurden.
Ein ambitioniertes Vorhaben ist die Einführung eines sogenannten Familienpflegegeldes, das sich am Elterngeld orientiert. Bereits jetzt existiert die Familienpflegezeit, die allerdings keinen finanziellen Ausgleich für die aufgewendete Zeit bietet.
Die Ausgestaltung und Höhe eines solchen Familienpflegegeldes ist noch unbekannt, ebenso die Frage, ob es einkommensabhängig berechnet werden würde, wie lange ein Anspruch darauf besteht und ob es eine Abstufung für diejenigen geben wird, die in Teilzeit pflegen und arbeiten.
Ein weiterhin bestehendes wertvolles Angebot für pflegende Angehörige sind die kostenlosen Online-Pflegekurse von Pflege-hilft.de, die praxisnah und einfach erklärt werden. Diese Kurse liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Pflege, sondern auch wichtige Tipps und Anleitungen für den Pflegealltag. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie herunterladen und ausdrucken können. Die Teilnahme ist für gesetzlich Versicherte kostenlos und erfordert lediglich eine Registrierung.
Die Pflegeleistungen wurden bereits 2025 angepasst, und es wird erwartet, dass auch in den kommenden Jahren kontinuierliche Anpassungen vorgenommen werden (spätestens 2028), um den gestiegenen Kosten und der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden. Für 2026 sind noch keine konkreten Erhöhungen bekannt.
Pflegegrad: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld (monatlich) |
- | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | - | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Teilstationäre Pflege | - | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Stationäre Pflege | - | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Pflegehilfsmittel (monatlich) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Hausnotruf (monatlich) | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € |
Digitale Pflegeanwendungen (monatlich) | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € |
Kurz-/Verhinderungs-pflege |
- |
Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr | Entlastungsbudget 3.539 € /Jahr |
Wohngruppen-zuschlag | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
Einmaliger Umbau-Zuschuss | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme | 4.180 € pro Maßnahme |
Der wachsende Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme in der professionellen Pflege und droht sich weiter zu verschärfen. 2026 soll nun insbesondere der Einstieg in Pflegeberufe grundlegend reformiert werden, um die Pflege generell attraktiver zu machen und Fachkräfte zu entlasten, und damit auch die Erfahrungen für Pflegebedürftige zu verbessern.
Die Pflegeassistenz unterstützt Pflegefachkräfte praktisch in den alltäglichen Aufgaben. Bisher ist die Ausbildung und Ausgestaltung auf Landesebene geregelt, ebenso wie weitere Pflegehilfsberufe. Dies jedoch führt zu großen Unterschieden in den Ausbildungsinhalten, was Qualifikation und Einsatzmöglichkeiten innerhalb verschiedener Bundesländer kaum vergleichbar macht und somit auch die Anerkennung in einem anderen Bundesland erschwert.
Eine bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung soll hier Abhilfe schaffen. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt seit 2024 vor und soll noch 2025 verabschiedet werden. Die neue Ausbildung soll nicht nur einheitliche Standards schaffen, sondern gleichzeitig auch die Kompetenzen erweitern.
Der Pflegemindestlohn ist vom generellen Mindestlohn abgekoppelt und soll die Attraktivität des Berufes steigern, sowie die hohe Belastung der täglichen Arbeit honorieren. Zuletzt wurde für 3 Jahre ab 2024 eine jährliche Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen.
Ab 31. Juli 2025 gilt der Pflegemindestlohn von 16,10 € pro Stunde für Pflegehilfskräfte und 20,50 € für examinierte Pflegefachkräfte. Die neuen Löhne gelten bis zum 30. Juni 2026. Gewerkschaften rechnen auch für 2026 und darüber hinaus mit einer weiteren Erhöhung, auch aufgrund der veränderten Ausbildungs- und Tätigkeitsanforderungen.
Insgesamt betrachtet könnten sich 2026 viele Änderungen für die Pflege ergeben - einige bereits in den praktischen Auswirkungen, andere in Gesetzesentwürfen und Diskussionen. Das Pflegesystem robuster, sicherer und individueller zu machen und somit auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, ist ein großes Unterfangen für eine Politik, die alle Aspekte der Pflege einbeziehen will.
Entlastung von pflegenden Angehörigen, eine sichere Finanzierung von Gesundheitseinrichtungen und mehr Leistungen der Pflegeversicherungen versprechen eine menschenzentrierte Pflege der Zukunft. Noch sind viele Details aber offen und hängen von der konkreten Umsetzung ab.