Pflegereform 2026: Das ändert sich in der Pflege
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Stand 22. Januar 2026
Der Druck im Pflegesystem ist enorm. Mangelndes Personal, steigende Kosten, immer mehr Menschen, die Hilfe brauchen, so kann es nicht weitergehen. Mit der Pflegereform 2026 will die Bundesregierung das System entlasten und neu befähigen.
Einige Veränderungen sind schon seit 2025 spürbar, andere kommen erst Schritt für Schritt. Hier erfahren Sie, was 2026 bereits beschlossen ist, was geplant ist und was noch in Prüfung oder Diskussion steht.
Finanzielle Entlastung und Pflegeleistungen
2026 wird kein radikaler Umbruch, sondern eher ein Übergangsjahr. Die großen Reformpläne laufen bereits, aber viele Punkte werden erst 2027 oder 2028 richtig greifen.
Diese Änderungen sind Teil der Pflegereform 2026 in Deutschland:
Pflegeleistungen 2026 Tabelle
Die Pflegeleistungen wurden 2025 um 4,5% erhöht. Für 2026 sind keine weiteren Erhöhungen vorgesehen.
Die konkreten Beträge finden Sie in der Abbildung Pflegeleistungen 2026 Tabelle:
| Pflegegrad: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Pflegegeld (monatlich) | - | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (monatlich) | - | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Teilstationäre Pflege (monatlich) | - | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Stationäre Pflege (monatlich) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel (monatlich) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Hausnotruf (monatlich) | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € | bis zu 30,35 € |
| Digitale Pflegeanwendungen (monatlich) | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € | 53 € |
| Kurz-/Verhinderungs-pflege (jährlich) | - | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Wohngruppen-zuschlag (monatlich) | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
| Einmaliger Umbau-Zuschuss (einmalig) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Status: Beschlossen
Transformationsfonds für Krankenhausreform
Der Transformationsfonds für Krankenhäuser wurde beschlossen und startete am 1. Januar 2026. Ziel ist die Modernisierung und Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft über die kommenden zehn Jahre. Insgesamt stehen bis zu 50 Mrd. Euro für diese Maßnahmen bereit, davon übernimmt der Bund 29 Mrd. Euro.
Das Programm unterstützt Krankenhäuser dabei, weg von reinen Fallpauschalen zu kommen und eine faire Grundfinanzierung über Vorhaltepauschalen zu erhalten. Krankenhäuser werden dafür vergütet, dass sie eine hochwertige Versorgung bereitstellen – unabhängig von der Menge der behandelten Fälle.
Zusätzlich wird der Bundes-Klinik-Atlas flächendeckend eingeführt, sodass Patienten künftig online sehen können, welche Klinik welche Leistungen anbietet und wie gut diese bewertet sind.
Status: Beschlossen / Teilweise umgesetzt
Was bedeutet die Pflegereform 2026 für pflegende Angehörige?
Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Für sie ist die Reform besonders wichtig. Auch sollen sie durch die Flexibilisierung von stationärer und ambulanter Pflege profitieren, die dem dynamischen Pflegealltag gerechter werden will.
Nach einer Erhöhung um 4,5 % zum Jahresbeginn 2025 sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für 2026 keine Erhöhung vor, für Finanzhilfen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Status: Beschlossen
Familienpflegegeld 2026
Ein ambitioniertes Vorhaben ist die Einführung eines sogenannten Familienpflegegeldes, das sich am Elterngeld orientiert. Bereits jetzt existiert die Familienpflegezeit, die allerdings keinen finanziellen Ausgleich für die aufgewendete Zeit bietet.
Die Regierung arbeitet an einem Modell, das Pflegezeiten besser absichert. Wie hoch das Geld ausfallen wird und wer Anspruch hat, ist allerdings noch offen.
Die Bundesregierung plant auch eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung für 2026. Weitere Entlastungen für Pflegebedürftige sowie die Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim werden ebenfalls diskutiert, stehen aber noch nicht fest.
Status: Geplant / in Prüfung
Was bedeutet die Pflegereform 2026 für Fachkräfte?
Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten Probleme in der Pflege, und er ist längst Alltag in vielen Einrichtungen. 2026 kommt hier Bewegung rein: Die Ausbildung in der Pflege wird moderner, klarer und attraktiver.
Erhöhung beim Pflegemindestlohn
Seit 31. Juli 2025 gelten die Pflegemindestlöhne für Deutschland, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die hohe Belastung der täglichen Arbeit zu würdigen. Die Löhne sind vom allgemeinen Mindestlohn abgekoppelt und werden regelmäßig angepasst. Die derzeitigen Mindestlöhne gelten bis zum 30. Juni 2026. Ab dem 1. Juli 2026 ist eine weitere Erhöhung geplant, gefolgt von einer weiteren Anpassung ab Juli 2027.
Pflegemindestlohn Tabelle:
|
Qualifikation |
ab 31.07.2025 |
ab 01.07.2026 |
ab 01.07.2027 |
|
Pflegehilfskraft |
16,10 € |
16,52 € |
16,95 € |
|
Qualifizierte Pflegehilfskraft |
17,35 € |
17,80 € |
18,26 € |
|
Examinierte Pflegefachkraft |
20,50 € |
21,03 € |
21,58 € |
Status: Beschlossen
Neue Pflegeassistenzausbildung
Seit Herbst 2025 ist offiziell: Der Bundesrat hat dem neuen Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Ab 2027 startet damit eine einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzberufe – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe.
Ab 1. Januar 2026 traten vorbereitende Regelungen in Kraft, darunter Verordnungsermächtigungen, der Rahmenlehrplan und die Finanzierung.
Bisher gab es in Deutschland 27 unterschiedliche Varianten der Pflegeassistenzausbildung, je nach Bundesland mit eigenen Regeln und Inhalten. Das neue Gesetz schafft ein einheitliches System.
Künftig gilt:
-
Einheitliches Berufsbild, bundesweit anerkannt – in Klinik, Altenheim oder ambulanter Pflege.
-
Faire Bezahlung für alle Auszubildenden.
-
Flexible Ausbildungsformen: 18 Monate Vollzeit, Teilzeit möglich; verkürzte Dauer bei vorhandener Pflegeerfahrung.
-
Zugang auch für Menschen ohne klassischen Schulabschluss, wenn die Pflegeschule Erfolgschancen sieht.
Ziel ist, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und klare Aufstiegswege zu schaffen. Wer möchte, kann später in verkürzter Zeit zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren – ein durchlässiges System vom Einstieg bis zum Pflegestudium.
Status: Beschlossen
Entlastung für Pflegefachkräfte
Ein weiteres wichtiges Ziel: Pflegefachkräfte sollen spürbar entlastet werden. Die neuen Assistenzkräfte übernehmen künftig Aufgaben, die bisher oft bei examinierten Pflegekräften lagen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt, die direkte Arbeit mit den Menschen.
Das Pflegefachassistenzgesetz schafft also nicht nur neue Karrierechancen, sondern auch mehr Struktur und Rückhalt im Alltag. Es ist ein Baustein der Pflegereform 2026, die zeigt: Pflege soll in Deutschland nicht nur funktionieren, sie soll wieder Zukunft haben.
Status: Beschlossen

Bürokratieabbau und Beteiligung
Bürokratieabbau und Qualitätsprüfungen
MD-Prüfungen werden frühzeitiger angekündigt, Intervalle von hochqualitativen Einrichtungen auf zwei Jahre verlängert, Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß reduziert.
Status: Beschlossen
Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen
Pflegefachkräfte dürfen bestimmte ärztliche Leistungen eigenverantwortlich übernehmen. Die Beteiligung der Pflegeorganisationen wird gesetzlich gestärkt.
Status: Beschlossen
Digitalisierung
Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Systeme „ePA-ready“ sein. Wer nicht kompatible Software nutzt, kann bestimmte Leistungen nicht abrechnen. Härtefälle werden durch Richtlinien geregelt.
Status: Beschlossen
Innovationen und Modellprojekte
Präventionsberatung
Pflegefachkräfte dürfen gezielt Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten und Problemen für Pflegebedürftige zu Hause empfehlen.
Status: Beschlossen

Kooperationsprojekt für Antragsvereinfachung
Ein Gremium beim Spitzenverband der Pflegekassen arbeitet daran, Anträge und Formulare für Pflegeleistungen leichter verständlich und einfacher auszufüllen zu machen.
Status: Beschlossen
Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen
Verträge, Leistungen und Qualitätsregeln werden angepasst, damit neue Wohnformen für Pflegebedürftige besser unterstützt werden. Stationäre Anbieter können in Modellprojekten flexiblere Angebote ausprobieren.
Status: Beschlossen
Arzneimittelversorgung
Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen
Seit dem 18. Dezember 2025 gibt es einheitliche Standardverträge, die genau festlegen, welche Rechte und Pflichten Sponsoren und Prüfzentrums bei klinischen Studien haben. Dadurch starten neue Prüfungen schneller, weil langwierige Vertragsverhandlungen entfallen.
Status: Beschlossen
Koordinierungsstelle BfArM – PEI
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird eine neue Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) besser organisiert. So können Zulassungen, Prüfungen und Genehmigungen schneller abgewickelt werden, ohne dass die Behörden ihre Eigenständigkeit verlieren.
Status: Beschlossen
Fazit – Pflegereform 2026
Die Pflegereform 2026 bringt wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte. Beschlossene Maßnahmen sorgen für finanzielle Stabilität, Entlastung im Pflegealltag und bessere Ausbildungs- und Karrierechancen. Geplante Initiativen wie das Familienpflegegeld und die Reform der Pflegefinanzierung zeigen, dass das System langfristig moderner und flexibler werden soll. Mit Bürokratieabbau, Digitalisierung, innovativen Wohnformen und verbesserten Ausbildungsstrukturen wird die Pflege in Deutschland robuster, zukunftsfähiger und stärker an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet.
Mehr Infos zu Pflegeleistungen finden Sie hier: Pflegeleistungen für die verschiedenen Pflegegrade
Häufig gestellte Fragen
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Geplant sind unter anderem eine Reform der Finanzstruktur im gesamten Pflegesystem, die Einführung eines Transformationsfonds zur sicheren Finanzierung der Krankenhausreform ab 2026 sowie die Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung, die Mittel flexibler vergeben und Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger ausbauen soll.
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Aktuell ist keine Erhöhung des Pflegegeldes für 2026 vorgesehen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025, als das Pflegegeld um 4,5 % erhöht wurde. Eine weitere Erhöhung ist für 2028 geplant, wobei die genaue Höhe noch nicht festgelegt wurde.
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Die Bundesregierung plant die Einführung eines sogenannten Familienpflegegeldes, das sich am Elterngeld orientiert. Dieses soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen.
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Die nächste geplante Änderung des Pflegegeldes ist für 2028 vorgesehen. Die genaue Höhe der Erhöhung wird sich an der Inflationsrate der vorangegangenen Jahre orientieren.
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Das Familienpflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Es soll als Lohnersatzleistung dienen, im Falle, dass eine angehörige Person wegen einem Pflegefall, plötzlich nicht mehr den eigenen Beruf so ausüben kann wie zuvor.
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