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Barrierefrei Wohnen – ab sofort gibt’s dazu wieder den KfW-Zuschuss

Barrierefrei wohnen: Egal ob mit fortschreitendem Alter, aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, die uneingeschränkte Mobilität und Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden ist für viele das Maß aller Dinge. Wenn Sie Ihr Zuhause dafür umbauen oder adaptieren möchten, haben Sie jetzt wieder die Möglichkeit auf eine Förderung der KfW-Bank zu setzen, die dazu unterschiedliche Programme – vom Zuschuss bis zu günstigen Krediten – anbietet. 

Barrierefrei wohnen & KfW Zuschuss – Um was geht es genau?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Bank genannt, ist eine öffentlich-rechtliche Förderbank, die national agiert, und für förderungswürdige Zwecke sowohl Zuschüsse als auch günstige Kredite anbietet.

Zu diesen förderungswürdigen Zwecken zählt auch das altersgerechte Wohnen, bei dem das Förderprodukt 159 „Altersgerecht umbauen – Kredit“ und das Förderprodukt 455 „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“ zur Anwendung kommt. Diese können gegebenenfalls mit anderen Förderungen und Krediten kombiniert werden.

Um eine Bewilligung zu erhalten, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen, vor allem aber gelten die Zuschüsse oder Kredite nicht für jede Maßnahme, die Barrierefreiheit im Wohnraum herstellt. Jede dieser Maßnahmen unterliegt zudem speziellen Kriterien, zu denen neben der korrekten Antragstellung vor Beginn der baulichen Maßnahme auch eine Ausführung dieser durch ein Fachunternehmen zählen. Ratsam ist es, im Vorfeld der geplanten Umbauarbeiten eine individuelle Beratung und Planung in Anspruch zu nehmen, damit eine bestmögliche Unterstützung und eine auf die individuellen Ansprüche abgestimmte Finanzierung durch Zuschüsse und Kredite erzielt werden kann.

Eine wissenswerte Information im Zusammenhang mit barrierefrei wohnen ist, dass Sie als Mieter vor der Planung und dem Antrag auf eine KfW-Unterstützung in jedem Fall mit Ihrem Vermieter sprechen sollten. Stellen Sie Ihren Bedarf klar dar und besprechen Sie die Möglichkeiten bzw. die Konditionen, was genau, zu welchem Zeitpunkt Sie barrierefrei umgestalten oder bauen möchten. Sie können bei dieser Gelegenheit mit Ihrem Vermieter auch eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung eingehen.

Wer bekommt eine Finanzierung bei der KfW?

Grundsätzlich erhalten die Förderung zum barrierefreien Wohnen mit einem Investitionszuschuss bzw. einem entsprechenden Kredit alle Privatpersonen, unabhängig von ihrem Alter. Sie sollten einfach als

  • Eigentümer oder
  • Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Käufer einer Eigentumswohnung
  • Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder
  • Mieter

die Absicht haben, Barrieren in Wohnräumen zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen.

Die Finanzierungsunterstützung der KfW ist zweckgebunden

Sowohl der Kredit 159 als auch der Investitionszuschuss 455 für den altersgerechten Umbau sind zweckgebundene Leistungen. Das heißt, Sie können Sie nur für jeweilige Maßnahmen, die Sie im Vorfeld beantragt haben, auch verwenden. Förderungswürdig sind dabei Umbauten in den eigenen vier Wänden, beispielsweise

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Die barrierefreie Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden im Rahmen einer Umnutzung zum Wohnraum
  • Der Kauf von sanierten Immobilien, die barrierefrei gemacht wurden
  • Umbauten von Wohn- und Mieteigentum gemäß KfW-Standard „Altersgerecht bauen“

Zu beachten ist, dass Sie bei entsprechend richtiger Beantragung einer Förderung zum altersgerechten Umbau nicht nur eine Maßnahme in Anspruch nehmen können. Sie können zur Erweiterung weitere Fördermittel verwenden, beispielsweise die Förderung 433 „Energieeffizient sanieren“!. Damit sind im Endeffekt höhere Investitionen möglich.

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Der Kredit 159 für altersgerechtes Bauen

Hier können Sie sogenannte Arbeiten an der Fassade und zur äußeren Erschließung, wie etwa eine Verbesserung der Außenbeleuchtung und Beschriftung, aber auch eine automatische Türöffnung und eine Anbringung von Haltegriffen sowie eines rutschhemmenden Bodenbelages vornehmen und finanzieren lassen. Auch eine Umgestaltung des ebenerdigen Eingangsbereiches sowie die Montagehöhe de Briefkastens und eventuell der Gegensprechanlage, die damit sowohl stehend als auch sitzen genutzt werden kann, damit Betroffene barrierefrei wohnen können, sind finanzierbare Projekte.

Im Inneren kann der Eingangsbereich bzw. das Treppenhaus mit einem schwellenlosen Zugang und rollstuhlgerechtem Aufzug bzw. Treppenliften versehen werden. Oder aber Sie lassen Bedienelemente und eine optimale Beleuchtung, die blendfrei und ohne Verschattung wirkt, einbauen. Ebenso gehört zu den förderungswürdigen Maßnahmen die Anbringung von beidseitigen Handläufen sowie Haltesystemen bei Stufen und Podesten.

Im Wohnbereich selbst gilt es im Rahmen eines barrierefreien Umbaus Schwellenfreiheit bei den Balkontüren sowie Türschwellen herzustellen und Türrahmen oder Durchgänge zu erweitern. Ebenso sind rutschhemmende Bodenbeläge und Haltegriffe bzw. gegebenenfalls ein Rampensystem zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Räume eine förderungswürdige Maßnahme. Auch ein Einbau von Assistenzsystemen kann mittels einer KfW-Finanzierung möglich sein.

Barrierefrei wohnen durch Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, sind ein förderungswürdiger Bereich. Etwa der Einbau einbruchhemmender Türen oder Garagenzugänge, aber auch entsprechende Nachrüstsysteme sowie der Einbau von Gittern und Rollläden.

Die angeführten Beispiele sind immer nur dann förderungswürdig, wenn Sie sie in Wohnungen oder Häusern vornehmen lassen, die im Alltag genutzt werden. Nicht mit einer Förderung finanzierbar sind Maßnahmen, die Sie in Ferienwohnungen oder Ferienhäusern sowie in Immobilien, die dem Beherbergungsbetrieb vorbehalten sind, vornehmen lassen möchten.

Beachten sollten Sie außerdem, dass Sie die Projekte zum altersgerechten Umbau Ihres Zuhauses erst nach der Bewilligung umsetzen sollten. Eine Umschuldung eines bestehenden Kredits oder eine Nachfinanzierung von Kosten durch Fördermittel ist nicht möglich.

Qualitätsmerkmal „Altersgerechter Umbau“ – was bedeutet das?

Die KfW-Bank hat einen hochwertigen Standard definiert, der als Qualitätsmerkmal „Altersgerechtes Haus“ vergeben wird, wenn die Kriterien erfüllt wurden. Bei der Umsetzung der entsprechend notwendigen Umbaumaßnahmen gibt es einen Zuschuss durch die Bank für den Bauherrn. Die Anforderungen, die den Standard definieren, müssen dabei komplett erfüllt werden. Dazu zählen

  • Barrierereduzierter Zugang zu Haus und Wohnung durch den Einbau von Rampen oder Aufzügen und Treppenliften
  • Barrierereduzierte Gestaltung der Wohn- und Schlafbereiche durch die Gestaltung mit elektrischen Fenstern und Rollläden bzw. das Entfernen von Türschwellen
  • Barrierefreie Gestaltung der Küche sowie
  • Barrierereduzierung im Badezimmer, beispielsweise durch eine ebenerdige Dusche
  • Verminderung oder bestenfalls Vermeidung von Hindernissen, die einen Niveau-Unterschied zwischen Wohnbereichen darstellen, beispielsweise durch Rampeneinbau oder Treppenlifte
  • Ausstattung der Wohnung bzw. des Hauses mit modernen Bedienelementen wie Haltegriffe oder Kommunikationssysteme

Als Alternative zu einer Finanzierung über die KfW-Bank gibt es für Einzelmaßnahmen, die die Barrieren in Ihrem Zuhause reduzieren, auch den Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4000 Euro. Dabei steht eine nachhaltige Verbesserung der Selbstständigkeit bzw. der Pflege im häuslichen Umfeld im Mittelpunkt, Voraussetzung ist allerdings ein anerkannter Pflegegrad.

Der Investitionszuschuss 455 für Einzelmaßnahmen

Wenn Sie nicht gleich Ihr komplettes Zuhause umbauen oder barrierefrei gestalten müssen oder möchten, können Sie auch Einzelmaßnahmen vornehmen lassen. Diese sind mittels des KfW-Investitionszuschusses „Altersgerecht Umbauen“ finanzierbar, allerdings müssen dabei folgende Aspekte erfüllt sein:

  • Die Maßnahmen dienen zum Abbau bzw. der Reduktion von Hindernissen in Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, zu den Garagen oder zu anderen Plätzen rund um das Haus.
  • Barrieren im Bereich der Zugänge zu Haus und Wohnung werden abgebaut
  • Erweiterte Bewegungsflächen werden angelegt
  • Schutzmaßnahmen im Umfeld des Hauses oder der Wohnung werden errichtet, beispielsweise wird der Eingangsbereich überdacht
  • Kauf, Ein- und Umbau von Aufzugsanlagen oder Treppenliften bzw. Rampensystemen
  • Einbau von bodengleichen Duschen im Badezimmer, Modernisierung von Waschbecken und WC
  • Anschaffung, Ein- und Umbau moderner Hilfsmittel wie Kommunikations- und Orientierungssysteme, Gegensprechanlagen oder Halte- und Stützsysteme
  • Schaffung von barrierefreien Wohnbereichen, indem Nicht-Wohnbereiche, die ein Heizungssystem aufweisen, umgebaut werden
    Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch.

Barrierefrei Wohnen: Voraussetzungen für eine KfW-Förderung

Um in den Genuss individueller Förderungen durch die KfW zu kommen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt in erster Linie, dass Sie eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen vor Baubeginn bewilligen lassen. Weiters müssen die Arbeiten zum barrierefreien Umbau entsprechend der DIN 18040-2 durch ein Fachunternehmen erbracht werden. Diese Norm bestimmt die exakten Erfordernisse für die Gestaltung eines Wohnraumes über die barrierefreie Planung „Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden sowie dazugehörige Außenanlagen.

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll zu wissen, dass Begriffe wie „seniorengerecht“ oder „barrierearm“ oder „behindertenfreundlich“§ nicht geschützt sind und demnach auch nicht der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen.

Wenn Sie eine Fördermaßnahme der KfW-Bank in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie also auf die Einhaltung der DIN 18040-2 Norm achten, denn nur sie gewährleistet eine finanzielle Unterstützung.

Es gibt einen Katalog der KfW-Bank, in dem detaillierte Anforderungen für Maßnahmen, die durch sie gefördert werden, enthalten sind. Dabei geht es beispielsweise um

  • Mindestmaße und sichere Ausgestaltungen von Wegen zu und von Gebäuden
  • Mindestanforderungen für Bodenbeläge auf Wegen und Stellflächen sowie im Innenbereich
  • Mindestmaße für die Durchgangsbreite bei Haus- und Wohnungstüren
  • Einfache Bedienbarkeit von Türen im Innenbereich
  • Mindestmaße für Hausflure und Aufzugskabinen
  • Ausstattung von Aufzügen mit Notruffunktionen
  • Beidseitige Handläufe im Treppenbereich und rutschhemmende Bodenbeläge bei den Stufen
  • Mindestmaße von Rampen oder Treppenliftanlagen
  • Mindestgröße für Wohn- und Schlafbereiche sowie Flure
  • Ausführung und Beschaffenheit von sanitären Anlagen
  • Einbindung von Assistenzsysteme und Kommunikationsanlagen für Notfälle

Die Höhe der Förderungen bei der KfW

Wie hoch eine Förderung oder die individuellen Konditionen für den Kredit bei der KfW-Bank sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Den Zuschuss können Sie selbst bei der KfW-Bank beantragen, wenn Sie eine Finanzierung über einen Kredit wünschen, stellt den Antrag die Bank oder die Versicherung.

Der Investitionszuschuss 455 beläuft sich auf 10 Prozent der Gesamtkosten, bis maximal 5000 Euro pro Wohneinheit. Wenn Sie Maßnahmen für die Barrierereduzierung und beispielsweise den Einbruchschutz kombinieren, erhalten Sie bis zu 6250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Für Maßnahmen, die ausschließlich den Einbruchschutz betreffen, können Sie bis zu 1600 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie den Zuschuss gemäß des Standards „Altersgerechtes Haus“ verwenden möchten, können Sie bis zu 12,5 Prozent der Kosten bis maximal 6250 Euro erhalten.

Die Maßnahmen zur Barrierereduzierung können Sie ab einer Investitionssumme von 2000 Euro bis höchstens 50000 Euro pro Wohneinheit bezuschussen lassen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten und sobald das beauftragte Unternehmen die Arbeiten bestätigt hat.

Das Kreditprogramm 159 der KfW-Bank ist mit einer Höhe von bis zu 50000 Euro je Wohneinheit dotiert. Verrechnet wird dabei ein effektiver Jahreszins von 0,78 Prozent. Wenn Sie eine längere Tilgungsfrist als die Zinsbindung vereinbart haben, erhalten Sie vor Ablauf der Bindungsfrist ein Prolongationsangebot, um die Zinsanpassung neu zu verhandeln.

Beachten Sie, dass der Kredit 159 ein sogenanntes Annuitätendarlehen ist, bei dem Sie den Gesamtbetrag in Raten zurückzahlen. Der Gesamtbetrag besteht aus der Kreditsumme selbst sowie den Zinsen. Die Rate, die Sie an die Bank leisten, enthält neben der Tilgung auch die Rückzahlung der Zinsen. Grundsätzlich gibt der Sollzins darüber Aufschluss, wie viel Sie zusätzlich zur Betragstilgung an die Bank zahlen müssen. Beim Effektivzinssatz ist neben dem Sollzinssatz auch ein Betrag für Nebenkosten wie Kosten für die Bearbeitung etc. enthalten.

Barrierefrei Wohnen – Antrag auf Fördermittel der KfW-Bank stellen

Wenn Sie nach umfassender Beratung und Überlegung zum Schluss gekommen sind, eine Finanzierung über die KfW-Bank in Anspruch nehmen zu wollen, stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschuss oder Kredit. Für letzteres wenden Sie sich am besten an Ihre Hausbank, die alle weiteren Schritte einleitet und begleitet.

Den Zuschuss 455 können Sie auch selbst direkt auf der Website der KfW-Bank beantragen. Dazu registrieren Sie sich einfach und melden sich anschließend an. Dann heißt es, das entsprechende Antragsformular ausfüllen, eine eindeutige Identifikation mit Ihrer Person, am besten mit dem Postident-Verfahren durchführen, und die benötigten Unterlagen hochladen. Sie erhalten eine unmittelbare Rückmeldung, die entweder als Zusage oder als Bearbeitungsnachricht verfasst ist.

Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang – die Fördermittel für den Zuschuss 455 sind begrenzt und sind meist ab dem späten Sommer nur mehr für bereits bewilligte Maßnahmen zur Verfügung. Deshalb ist es sinnvoll, diese Maßnahmen bereits im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres zu beantragen.

Sobald die Zusage der KfW-Bank bei Ihnen eingegangen ist, können Sie das entsprechend zertifizierte Fachunternehmen mit den Arbeitsausführungen beauftragen und beginnen lassen. Der Kredit wird dabei nach Absprache zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank ausgezahlt. Der Förderzuschuss aber wird ca. drei Monate nach Abschluss der Arbeiten bzw. Einsendung des Nachweises über die Fertigstellung der Maßnahme durch das Fachunternehmen ausbezahlt.

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