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Behindertenparkplatz: Voraussetzung, Beantragung und Rechte

Ein Behindertenparkplatz ist ein alltäglicher Anblick im öffentlichen Parkraum. Wer gehbeeinträchtigt oder sogar auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder Angehörige mit entsprechender Behinderung pflegt, profitiert sehr von den barriereärmeren Stellplätzen.

Daher greift die öffentliche Hand auch härter zu, wenn ein solcher Parkplatz unberechtigt in Anspruch genommen oder die Nutzung verhindert wird.

Doch wer ist zur Nutzung eines solchen Behindertenparkplatzes berechtigt und wie kann man einen Behindertenparkausweis beantragen?

 

Was macht einen Behindertenparkplatz aus?

Ein Behindertenparkplatz ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgelegt. Er sichert die selbstbestimmte Teilhabe im Alltag, indem er die besonderen Bedürfnisse in Fragen der Mobilität berücksichtigt.

Das betrifft besonders zwei Punkte: Ein Behindertenparkplatz ist wesentlich breiter als herkömmliche Parkplätze und zudem nah an wichtigen Gebäuden gelegen.

Üblicherweise ist ein Parkplatz 2,3 m bis 2,5 m breit. Ein Behindertenparkplatz hingegen ist mindestens 3,5 m breit. So ist das Ein- und Aussteigen für gehbehinderte Personen selbst dann möglich, wenn sie aus einem Rollstuhl umsteigen. Und auch für diverse Formen von behindertengerecht umgebauten Autos ist ein gefahrloser Aus- und Einstieg für die Fahrenden möglich.

Die Nähe zu Eingängen wichtiger Gebäude sichert gehbehinderten oder anderweitig eingeschränkten Personen einen möglichst kurzen Weg. Denn viele können aufgrund einer Erkrankung, chronischer Schmerzen oder körperlicher Einschränkung nur kurze Strecken bewältigen.

Daher sind Behindertenparkplätze auch besonders dort zu finden, wo eine Teilhabe am Alltag oder die Gesundheitsversorgung stattfindet: In der Nähe von Einkaufsstraßen, Kultureinrichtungen und medizinischen Versorgungszentren.

In Tiefgaragen und Parkhäusern müssen sich die Behindertenparkplätze auch in der Nähe der Aufzüge befinden.

Rechtliches zum Behindertenparkplatz

Man erkennt einen Behindertenparkplatz vor allem am Rollstuhlfahrersymbol, das sowohl auf einem Schild, als meist auch auf dem Boden direkt angebracht ist. Öffentliche Parkplätze müssen inzwischen nach DIN 18040-1 auch mindestens 1% der Parkplätze barrierefrei als Behindertenparkplatz ausweisen, wobei es nicht weniger als 2 Stellplätze sein dürfen.

Nutzen dürfen einen Behindertenparkplatz ausschließlich diejenigen Menschen, die eine Berechtigung in Form eines blauen Behindertenparkausweises vorweisen können. Dabei ist nicht entscheidend, ob die berechtigte Person auch tatsächlich fährt oder gefahren wird. Auch als Beifahrende sind Sie berechtigt, einen Behindertenparkplatz zu nutzen, selbst wenn Sie nur gebracht oder abgeholt werden.

Nicht erlaubt ist die Nutzung eines Behindertenparkplatzes für Besorgungen, die von Angehörigen oder nahestehenden Personen für die Inhaber eines Behindertenparkausweises unternommen werden. Dann muss auf einen herkömmlichen Parkplatz zurückgegriffen werden.

Die Unterstützung der Autonomie und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein hohes Gut. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, dem droht deshalb eine Geldbuße von 55€ (Stand 2022), zudem kann der Wagen abgeschleppt werden, wenn er länger als 3 Minuten auf dem Parkplatz steht. Die Kosten fallen dann ebenfalls dem Falschparker zu.

Um die Berechtigung nachzuweisen und nicht fälschlicherweise abgeschleppt zu werden, ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Behindertenparkausweis immer sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

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Der Behindertenparkausweis

Ein Behindertenparkausweis berechtigt zur Inanspruchnahme mehrerer Sonderregelungen beim Parken auf Parkplätzen und auch in eingeschränkten Parkzonen.

Es gibt ihn in blauer und oranger Form, wobei der blaue Behindertenparkausweis EU-Norm ist und auch EU-weit gilt, während der orange Behindertenparkausweis lediglich in Deutschland gilt und weniger Rechte verleiht.

  • Der blaue Behindertenparkausweis berechtigt Sie in Deutschland zum Parken:
  • auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze
  • bis zu 3 h im eingeschränkten Halteverbot
  • auf Parkplätzen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung
  • auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 h
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkplätze, solange Ihr Auto den übrigen fließenden und stehenden Verkehr nicht
  • unverhältnismäßig beeinträchtigt
  • in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen erlaubt ist, während der Ladezeiten
  • auf zeitlich begrenzten Parkplätzen über die Begrenzung hinaus
  • im Zonenhalteverbot, in dem Parken erlaubt ist, über die zugelassene Parkdauer hinweg

Der orange Behindertenparkausweis schließt nur das Parken auf mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen aus und gilt ansonsten analog.

Auf Privatgelände können andere Regeln existieren, zum Beispiel auf einem Firmengelände oder auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt. Üblicherweise sind diese Regelungen dann jedoch ausgeschildert.

Auch sollten Sie beachten, dass der blaue Behindertenparkausweis zwar EU-weit gilt, jedoch in anderen Ländern oft noch andere Parkregeln gelten. Informieren Sie sich vor Reisen daher gründlich über die dortigen Regelungen zu Behindertenparkplätzen und anderen Parksonderregeln für Inhaber von Behindertenparkausweisen.

Wer kann einen Behindertenparkausweis beantragen?

Ein Behindertenparkausweis ist nicht gleichbedeutend mit dem Schwerbehindertenausweis. Er muss eigenständig beantragt werden und unterliegt engen Voraussetzungen. Auch reicht entgegen häufig geäußerter Meinung nicht das Vorliegen eines Pflegegrades oder einer Pflegebedürftigkeit aus.

Für den blauen Behindertenparkausweis muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) vorliegen oder es müssen beidseitig Gliedmaßen fehlen oder stark eingeschränkt sein.

Einen orange Behindertenparkausweis kann beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit folgenden Merkmalen hat:

Merkmal G (gehbehindert), B (Begleitperson) und mindestens GdB (Grad der Behinderung) 80 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
Merkmal G, B, mindestens GdB 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und mindestens GdB 50 für Funktionsstörungen am Herzen oder den Atmungsorganen
mindestens GdB 60 bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
mindestens GdB 70 bei künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung

Eltern können für ein entsprechend schwerbehindertes Kind einen Behindertenparkausweis beantragen, auch hier gilt aber, dass dieser nur benutzt werden darf, wenn tatsächlich das Kind mitfährt.

Wie beantragt man einen Behindertenparkausweis?

Die Beantragung eines Behindertenparkausweises unterscheidet sich von Kommune zu Kommune und auch von Bundesland zu Bundesland, meist schon in der Frage des zuständigen Amtes. Oft sind das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde zuständig, jedoch gibt es auch Kommunen, in denen der Antrag an das Landratsamt zu richten ist. Die Informationen, wie Ihre Kommune dies handhabt, finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Stadtverwaltung oder in städtischen Info-Points und Bürgerämtern.

Der Antrag auf Erteilung eines Parkausweises ist normalerweise auch als Vordruck online oder in Bürgerämtern zu erhalten. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen Sie noch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder eines anderen Nachweises Ihrer Berechtigung, eine Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes und ein Lichtbild.

Die Beantragung eines Behindertenparkausweises ist nicht kostenpflichtig. Die Gültigkeit ist an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises gekoppelt und liegt also maximal bei fünf Jahren, bis er verlängert werden muss.

Der personenbezogene Behindertenparkplatz

Außer den öffentlichen Behindertenparkplätzen gibt es auch personenbezogene Behindertenparkplätze, die am Wohnort oder am Arbeitsplatz eingerichtet werden können. Diese Parkplätze sind einer Person zugeordnet, daher sind auch andere mit eigenem Behindertenparkausweis nicht zum Parken auf dem Stellplatz berechtigt. Üblicherweise sind diese Plätze auch mit einem Schild gekennzeichnet, das die Nummer des Behindertenparkausweises aufführt, sodass dies sichergestellt ist.

Jedoch kann ein solcher Stellplatz nicht ohne Weiteres entstehen. Die Voraussetzungen sind, neben der grundsätzlichen Berechtigung in Form eines Behindertenparkausweises, dass Ihnen am fraglichen Gebäude keine Garage oder fester Stellplatz zugewiesen ist und ausreichend Platz für einen Behindertenparkplatz vorhanden ist. Dadurch soll der fließende oder ruhende Verkehr nicht eingeschränkt und etwaigen Gefahrenstellen vorgebeugt werden. Ist Ihnen ein Stellplatz zugewiesen, der jedoch unzumutbar ist, da er zum Beispiel zu weit entfernt vom Eingang oder nur durch eine Treppe begehbar ist, so reicht es, wenn Sie diese Unzumutbarkeit nachweisen.

Wie beantragt man einen personenbezogenen Behindertenparkplatz?

Wenn Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen möchten, brauchen Sie zuerst die Genehmigung des Grundstückseigentümers, üblicherweise also Ihres Vermieters oder Arbeitgebers. Handelt es sich um öffentlichen Raum, ist lediglich Ihre Wohnadresse oder Arbeitsstelle nachzuweisen in Form eines Miet- oder Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrags.

Die genehmigende Behörde ist dieselbe wie die, die Ihren Behindertenparkausweis ausstellt.

Den Antrag können Sie formlos stellen unter Begründung des Bedarfs eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes. Viele Kommunen stellen aber auch einen entsprechenden Vordruck bereit und bei vielen Arbeitgebern übernimmt die Personalabteilung die Beantragung auch für Sie oder unterstützt Sie dabei.

Auch hier gilt, dass Sie nicht selbst das Auto fahren müssen, um einen entsprechenden Parkplatz beantragen zu können, sondern auch für Ihre Beförderung durch Dritte antragsberechtigt sind.

Weiter benötigen Sie für den Antrag:

  • eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • eine Kopie Ihres Führerscheins oder der Sie befördernden Person und die Zulassungsbescheinigung des Autos
  • ein ärztliches Attest über die für Sie zumutbare Wegstrecke unter Benennung der Einschränkung
  • die Genehmigung Ihres Vermieters oder Arbeitgebers und/oder die Kopie des Mietvertrags oder Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrags

Die Beantragung ist kostenfrei, allerdings existiert kein Rechtsanspruch auf einen solchen Parkplatz. Ist eine Schaffung nicht möglich, weil z. B. Ihre Straße dafür zu eng ist, kann die Behörde dies nicht durchsetzen.

Auch ein personenbezogener Behindertenparkplatz ist wie der Behindertenparkausweis an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises gekoppelt, muss also regelmäßig mitverlängert werden.

Eine Besonderheit des personenbezogenen Behindertenparkplatzes ist, dass Angehörige, die für Sie Besorgungen erledigen, auch dann Ihr Auto auf Ihrem Parkplatz wieder abstellen dürfen, wenn Sie auf der Fahrt nicht mit im Auto sitzen. Die Rechtsprechung besagt, dass dann das Recht überwiegt, dass Sie nach dieser Besorgungsfahrt auf Ihr Auto eigenständig zugreifen können. Dafür muss allerdings gegeben sein, dass überwiegend Sie von dem Parkplatz profitieren.

-> Schwerbehindertenausweis: Welche Vorteile bringt er?
-> Zuschüsse & Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung

 

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