Pflegegeld ist ein zentraler Baustein der häuslichen Pflege in Deutschland. Für pflegebedürftige Menschen bietet es finanzielle Unterstützung, während es pflegenden Angehörigen ermöglicht, ihre Liebsten zu Hause zu versorgen. Im Jahr 2026 bleibt das Pflegegeld unverändert, bietet aber weiterhin die Möglichkeit, die Pflege flexibel zu gestalten und zusätzliche Leistungen der Pflegekassen zu kombinieren.
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche gepflegt werden. Es wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und kann frei verwendet werden. Ausgezahlt wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person.
In der Praxis dient das Pflegegeld häufig als:
Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige
Unterstützung für Haushalt, Mobilität oder Alltagsorganisation
Ergänzung zu anderen Pflegeleistungen
Pflegegeld bleibt eine zentrale Säule der häuslichen Pflege
Keine neue Pflegereform
Pflegegeld wird nicht gekürzt und voraussichtlich zum 01.01.2028 erhöht
Kombination mit Pflegesachleistungen bleibt weiterhin möglich
Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Maßgeblich ist der Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Anspruch auf Pflegegeld besteht:
ab Pflegegrad 2
bei häuslicher Pflege
unabhängig davon, ob Angehörige verwandt sind
Auch Pflegegrad 1 bleibt relevant, da hier bereits Entlastungsleistungen und Zuschüsse genutzt werden können – Pflegegeld selbst gibt es jedoch erst ab Grad 2.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2026 |
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Hinweis: Die nächste planmäßige Anpassung des Pflegegeldes ist für den 1. Januar 2028 angesetzt und richtet sich dann nach der Entwicklung von Löhnen und Preisen.
Auch wenn das Pflegegeld formal der pflegebedürftigen Person zusteht, kommt es in der Praxis fast immer den pflegenden Angehörigen zugute. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Zeit und Energie, die in die Pflege investiert wird, und kann direkt in Hilfsmittel, zusätzliche Unterstützung oder Entlastung investiert werden.
Tipps für pflegende Angehörige:
Pflegegeld flexibel nutzen: Zum Beispiel für zusätzliche Betreuung, Haushaltshilfe oder Freizeitangebote für den Pflegebedürftigen.
Kombination mit Pflegesachleistungen: Pflegegeld kann neben Pflegesachleistungen wie ambulanten Pflegediensten genutzt werden, um Lücken im Alltag auszugleichen.
Weiterbildung und Beratung: Viele Pflegekassen bieten Beratungen für Angehörige an, um Pflege sicherer und einfacher zu gestalten. Nutzen Sie das Angebot von Online-Pflegekursen mit Zertifikat, um bestens auf den Pflegealltag vorbereitet zu sein.
Entlastung im Notfall: Bei Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege wird Pflegegeld teilweise weitergezahlt, sodass Angehörige kurzfristig frei haben können.
Neben dem Pflegegeld stehen weiterhin beispielsweise zur Verfügung:
Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste)
Entlastungsbetrag von 131 € monatlich
Monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € pro Maßnahme)
Zuschuss für Hausnotrufgeräte (bis zu 30,35 monatlich)
Die Kombination dieser Leistungen ist oft entscheidend, um Pflege langfristig zu Hause zu ermöglichen. Den genauen Umfang der Pflegereform 2026 finden Sie hier.
Das Pflegegeld bleibt 2026 ein unverzichtbares Instrument, um häusliche Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Es ermöglicht flexible Nutzung, die Kombination mit anderen Leistungen und eine langfristige Versorgung zu Hause. Für pflegende Angehörige ist das Pflegegeld nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch eine Anerkennung ihrer wichtigen Arbeit. Mit der richtigen Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangeboten lässt sich die Pflege optimal gestalten – für Betroffene und Angehörige gleichermaßen.