Die Pflegereform 2027 soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, pflegende Angehörige entlasten und Leistungen einfacher zugänglich machen. Vorgesehen sind unter anderem neue Pflegebudgets, eine professionelle Pflegebegleitung, mehr Prävention und ein digitales Pflege-Cockpit.
Doch wichtig ist: Die meisten dieser Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Bis Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat zugestimmt haben und das Gesetz verkündet wurde, können sich einzelne Regelungen noch ändern.
AKTUELLER STATUS
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht final beschlossen. Alle darauf beruhenden Änderungen werden in diesem Artikel als geplant oder vorgesehen bezeichnet.
Immer mehr Menschen benötigen Pflege, während die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung stärker steigen als ihre Einnahmen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gibt es inzwischen mehr als sechs Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
Gleichzeitig erleben viele Familien das bestehende System als kompliziert. Leistungen müssen teilweise getrennt beantragt und abgerechnet werden. Hinzu kommen fehlende Ansprechpartner, eine hohe Belastung pflegender Angehöriger und Schwierigkeiten, kurzfristig Unterstützung zu finden.
Die geplante Pflegereform verfolgt deshalb zwei große Ziele: Die Finanzierung der Pflegeversicherung soll stabilisiert und die Versorgung einfacher, präventiver und stärker auf die häusliche Pflege ausgerichtet werden.
Nein. Die zentrale Pflegereform für 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 5. Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist ein Vorschlag des zuständigen Ministeriums. Er kann nach Beratungen mit Verbänden, innerhalb der Bundesregierung sowie im Bundestag und Bundesrat noch verändert werden.
|
Thema |
Status |
Einordnung |
|
Pflegeneuordnungsgesetz |
Noch nicht beschlossen |
Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 |
|
Neue Pflegebudgets |
Geplant |
Bestandteil des Referentenentwurfs |
|
Änderungen bei Pflegegrad 1 |
Geplant |
Bestandteil des Referentenentwurfs |
|
Neue Schwellenwerte |
Geplant |
Bestandsschutz ist vorgesehen |
|
Pflegebegleitung und Pflege-Cockpit |
Geplant |
Ausgestaltung kann sich noch ändern |
|
Pflegefachassistenz ab 2027 |
Beschlossen |
Bundeseinheitliche Ausbildung ab 1. Januar 2027 |
|
Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte |
Beschlossen |
Wesentliche Teile seit 1. Januar 2026 in Kraft |
Die Unterscheidung ist wichtig: Politische Pläne und Referentenentwürfe schaffen noch keine neuen Ansprüche. Verbindlich werden Regelungen erst, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die jeweiligen Vorschriften in Kraft treten.
Nach dem Referentenentwurf soll das bisherige Pflegegeld nicht einfach ersatzlos entfallen. Es soll in einem neuen sogenannten Entlastungsbudget aufgehen.
Dieses Budget soll höher sein als das bisherige Pflegegeld und flexibler genutzt werden können. Vorgesehen ist, dass daraus beispielsweise Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder eine Ersatzpflege finanziert werden können, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
Für ambulante Pflegesachleistungen ist ein eigenes Sachleistungsbudget geplant. Auch hier sollen bisher getrennte Leistungen gebündelt und leichter nutzbar werden.
EINORDNUNG
Diese neuen Budgets sind noch nicht beschlossen. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln für Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiter.
Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält und das geplante Entlastungsbudget nutzt, soll in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte dieses Budgets bekommen. Gleichzeitig soll eine intensivere Pflegebegleitung zur Verfügung stehen.
Die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums: Direkt nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit benötigen Familien häufig nicht nur Geld, sondern vor allem Unterstützung beim Aufbau einer tragfähigen Versorgung. Für Betroffene kann die reduzierte Zahlung allerdings eine spürbare finanzielle Belastung bedeuten. Ob die Regelung unverändert beschlossen wird, ist derzeit offen.
Nein. Nach dem aktuellen Entwurf sollen alle fünf Pflegegrade erhalten bleiben.
Pflegegrad 1 soll jedoch stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll dort entfallen. Stattdessen sind intensivere Beratung, Begleitung und Präventionsangebote vorgesehen.
Pflegeleistungen mit präventiver Wirkung sollen bestehen bleiben. Dazu zählt nach dem Entwurf beispielsweise der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, etwa für einen barrierearmen Badumbau.
Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in einem Sozialraumbudget aufgehen. Geplant sind 175 Euro monatlich. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sieht der Entwurf 300 Euro vor.
EINORDNUNG
Auch diese Beträge sind bislang lediglich Bestandteil des Referentenentwurfs.
Das ist geplant. Die Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung sollen leicht angehoben werden. Dadurch könnten Menschen, die künftig erstmals einen Pflegegrad beantragen, etwas höhere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Für Personen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Sie sollen ihren Pflegegrad nicht allein aufgrund der neuen Schwellenwerte verlieren. Die Pflegegrade selbst sollen also erhalten bleiben. Verändern könnte sich vor allem die Einstufung neuer Antragstellerinnen und Antragsteller.
Ein zentraler Baustein der Reform ist die geplante Pflegebegleitung. Professionelle Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter sollen Familien dabei helfen,
Ergänzend ist ein Überbrückungsbudget für akute Pflegenotfälle vorgesehen. Es könnte beispielsweise eingesetzt werden, wenn die Hauptpflegeperson plötzlich erkrankt oder aus anderen Gründen ausfällt. Damit sollen kurzfristig ambulante Notdienste oder Plätze in der Akut-Kurzzeitpflege genutzt werden können.
Gerade bei der Pflege zu Hause kann eine solche Unterstützung entscheidend sein. Neben professioneller Hilfe tragen auch ein barrierearmes Wohnumfeld, geeignete Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange sicher und selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Das Pflege-Cockpit soll eine zentrale digitale Plattform für Pflegebedürftige und Angehörige werden. Informationen, Anträge und Kommunikationsmöglichkeiten mit der Pflegekasse sollen dort gebündelt erreichbar sein.
Statt verschiedene Anlaufstellen und Formulare suchen zu müssen, soll künftig möglichst ein einziger Zugang genügen. Wann das Pflege-Cockpit tatsächlich verfügbar wäre und welche Funktionen es zum Start enthalten würde, steht noch nicht abschließend fest.
Der Referentenentwurf enthält auch Maßnahmen zur Stabilisierung der Einnahmen der Pflegeversicherung. Vorgesehen sind unter anderem:
EINORDNUNG
Auch diese Änderungen sind noch nicht geltendes Recht. Welche Finanzierungsmaßnahmen am Ende beschlossen werden, kann sich im parlamentarischen Verfahren verändern.
Anders als das Pflegeneuordnungsgesetz ist die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung bereits gesetzlich geregelt. Sie soll am 1. Januar 2027 starten und die bisher unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungen schrittweise ersetzen.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate und wird vergütet. Sie soll ein bundesweit einheitliches Berufsbild schaffen, den Wechsel zwischen Bundesländern erleichtern und neue Wege in den Pflegeberuf eröffnen.
Ebenfalls bereits beschlossen ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Wesentliche Regelungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Pflegefachkräfte erhalten dadurch mehr eigenständige Kompetenzen.
EINORDNUNG
Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 und die erweiterten Befugnisse für Pflegefachkräfte gehören zu den bereits verbindlich geregelten Bausteinen.
Familien müssen nicht bis 2027 warten, um ihre Pflegesituation zu verbessern. Sinnvoll ist es bereits heute,
Ein Hausnotruf kann dabei ein wichtiger Teil des persönlichen Sicherheitsnetzes sein. Er ermöglicht es älteren und pflegebedürftigen Menschen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, auch wenn Angehörige gerade nicht vor Ort sind.
Die Pflegereform 2027 könnte die häusliche Pflege deutlich verändern. Neue Budgets, eine professionelle Pflegebegleitung, mehr Prävention und digitale Zugänge versprechen einfachere Abläufe. Gleichzeitig enthält der Entwurf Einschnitte, etwa beim Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1, bei neuen Pflegegrad-Einstufungen und bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige.
Entscheidend bleibt: Der größte Teil der Reform ist noch nicht beschlossen. Pflegebedürftige und Angehörige sollten deshalb keine finanziellen oder organisatorischen Entscheidungen allein auf Grundlage der geplanten Regelungen treffen.
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), laufendes Verfahren und Referentenentwurf vom 5. Juni 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
Bundesministerium für Gesundheit: Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/zukunftspakt-pflege-11-12-2025
Bundesministerium für Gesundheit: Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-verabschiedet-gesetz-zur-einfuehrung-eines-neuen-berufsbildes-pflegefachassistenz-pm-09-10-2025
Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesetz-befugniserweiterung-entbuerokratisierung-pflege