Ob eine Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Selbstständigkeit und die Teilhabe am Leben dauerhaft einschränkt. Eine feste Liste von Krankheiten, die automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis führt, gibt es deshalb nicht. Orientierung bietet aber eine Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle mit typischen Werten zum Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Ursächlich für eine Schwerbehinderung können sehr unterschiedliche Erkrankungen sein: angeborene Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten, psychische Erkrankungen, neurologische Leiden, Krebserkrankungen oder Folgen schwerer Funktionsstörungen im Alter. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb einen unterschiedlichen GdB erhalten.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Krankheiten häufig zu einer Schwerbehinderung führen, wie eine Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle zu verstehen ist, wo Sie den Antrag stellen und welche Hilfen es beim Ausfüllen gibt.
Als schwerbehindert gilt, wer einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Der GdB beschreibt nicht nur die Krankheit selbst, sondern vor allem deren Auswirkungen auf die Teilhabe am täglichen Leben. Er wird in Zehnerschritten festgestellt. Dabei werden mehrere Erkrankungen nicht einfach zusammengerechnet, sondern in ihrer Gesamtauswirkung bewertet.
Chronische oder besonders schwere Erkrankungen können einen hohen GdB begründen. Maßgeblich ist aber immer, wie stark die Krankheit den Alltag beeinflusst. So kann eine Person mit schwerer Migräne, chronischer Darmerkrankung, neurologischer Erkrankung oder psychischer Erkrankung je nach Ausprägung und Belastung im Alltag einen GdB erreichen, der zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führt.
Wichtig ist: Es gibt keine starre Krankheit = fester GdB-Regel. Tabellen sind nur Orientierungshilfen. Die konkrete Entscheidung hängt von ärztlichen Unterlagen, Befunden und den tatsächlichen Einschränkungen ab.
Den Antrag auf Feststellung des GdB und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der im Bundesland zuständigen Behörde für Soziales. Welche Stelle zuständig ist, kann regional unterschiedlich geregelt sein.
Das Antragsformular finden Sie häufig online auf der Website der zuständigen Behörde. Teilweise ist eine digitale Antragstellung möglich, teilweise muss der Antrag noch ausgedruckt oder per Post eingereicht werden.
Hilfreich ist es, wenn Sie möglichst viele Unterlagen direkt mitschicken, zum Beispiel:
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser kann die Behörde die Situation bewerten.
Viele Betroffene und Angehörige sind mit dem Antrag überfordert – vor allem ältere Menschen oder Personen, die wenig Erfahrung mit Formularen, Behörden oder digitalen Anträgen haben. Unterstützung gibt es unter anderem bei:
Solche Stellen können oft erklären, welche Unterlagen wichtig sind und wie der Antrag sinnvoll ausgefüllt wird. Ob Unterstützung auch vor Ort oder in Einzelfällen zu Hause möglich ist, hängt vom jeweiligen Träger und Wohnort ab.
Sobald der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Darin stehen der festgestellte GdB und gegebenenfalls zuerkannte Merkzeichen. Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die folgende Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle zeigt typische Orientierungswerte. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung. Maßgeblich ist immer, wie stark die Krankheit den Alltag dauerhaft einschränkt.
Schwerbehinderung |
Grad der Behinderung |
| Schlaf-Apnoe-Syndrom | 50 |
| Lungentuberkulose | 100 |
| Arterielle Verschlusskrankheiten | 50-100 |
| Herz-Erkrankungen | 50-100 |
| Fehlen/Ausfall einer Niere (mit Beeinträchtigung der zweiten Niere) | 60-80 |
| Krampfadern (mit Funktionseinschränkung des betroffenen Körperteils) | 50-70 |
| Zwerchfellbrüche | 50-100 |
| Erkrankung der Atmungsorgane (mit langfristiger Beeinträchtigung der Lungenfunktion) | 50-100 |
| Bronchialasthma | 50-70 |
| Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation | 90-100 |
| Verlust der Gebärmutter/Sterilität (ab Stadium T2b NO MO) | 60-80 |
| Verlust des Penis | 50 |
| Diabetes mellitus | 50 |
| Hodgin-Krankheit (mindestens sechs Monate andauernde Therapie) | 60-100 |
| Generalisierte Haut- und Schleimhauterkrankungen | 50-100 |
| Mukoviszidose | 80-100 |
| Leukämie | 100 |
| Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich | 80 |
| Versteifung der Kniegelenke | 80 |
| Versteifung der Hüftgelenke | 80-100 |
| Hämophilie mit stark ausgeprägter Blutungsneigung | 50-80 |
| Hirnschäden mit Leistungsbeeinträchtigung / schweren psychischen Störungen | 50-100 |
| Massive Entstellung des Gesichts | 50 |
| Epileptische Anfälle (mittleres Auftreten) | 60-80 |
| Schwere Migräne | 50-60 |
| Parkinson-Syndrom mit deutlichen Bewegungsstörungen | 50-70 |
| Schwere Gesichtsneuralgien | 50-60 |
| Ausfall der Gesichtsfeldhälften | 60 |
| Erhebliche Gleichgewichtsstörungen | 50-80 |
| Gänzlicher Verlust der Nase | 50 |
| Tinnitus mit schweren psychischen und sozialen Folgen | 50 |
| Artikulationsstörung mit starker Unverständlichkeit | 50 |
| Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit schweren Folgestörungen | 100 |
| Psychische Störungen durch psychotroper Substanzen | 50-70 |
| Schizophrenie | 50-70 |
| Neurosen mit erheblichen Störungen | 50-70 |
| Depressionen / schwere psychische Erkrankungen | je nach Ausprägung |
| Schlaganfall-Folgen | je nach Ausprägung |
| Multiple Sklerose | je nach Ausprägung |
| Rheumatische Erkrankungen | je nach Ausprägung |
| Chronische Darmerkrankungen | je nach Ausprägung |
| Inkontinenz | je nach Ausprägung |
Wichtig: Diese Tabelle dient der Orientierung. Es gibt keine Garantie, dass bei einer Diagnose automatisch ein bestimmter GdB anerkannt wird.
Viele Menschen verbinden Schwerbehinderung vor allem mit sichtbaren körperlichen Einschränkungen. Tatsächlich kommen jedoch auch zahlreiche andere Ursachen infrage. Häufig sind es Erkrankungen, die sich über längere Zeit entwickeln oder den Alltag dauerhaft stark beeinträchtigen.
Dazu gehören unter anderem:
Damit ein Schwerbehindertenausweis infrage kommt, reicht die Diagnose allein nicht aus. Entscheidend ist, wie sehr Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Belastbarkeit oder Selbstversorgung im Alltag eingeschränkt sind.
Demenz kann eine Schwerbehinderung begründen, weil sie nicht nur das Gedächtnis betrifft, sondern häufig auch Orientierung, Urteilsvermögen, Verhalten, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe stark beeinträchtigt.
Bei Demenzerkrankungen hängt die Bewertung davon ab, wie schwer die Auswirkungen im Alltag sind. Insbesondere wenn Orientierungslosigkeit, erhebliche Gedächtnisstörungen, Verhaltensveränderungen, Aggressivität, depressive Symptome oder ein hoher Betreuungsbedarf auftreten, kann ein höherer GdB anerkannt werden.
Gerade bei Demenz ist es wichtig, nicht nur die Diagnose, sondern die konkreten Alltagsprobleme im Antrag zu beschreiben. Dazu zählen zum Beispiel:
Ja, Inkontinenz kann bei der Feststellung des GdB berücksichtigt werden. Sie kann vor allem dann relevant sein, wenn sie dauerhaft besteht und den Alltag erheblich einschränkt, etwa durch ständigen Hilfsmittelbedarf, soziale Rückzugstendenzen, Schlafstörungen, Mobilitätseinschränkungen oder zusätzlichen Pflegebedarf. Maßgeblich sind Schweregrad und tatsächliche Auswirkungen auf die Teilhabe. Grundlage dafür sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Gerade dieser Punkt wird oft unterschätzt. Viele Betroffene sprechen aus Scham nicht offen darüber, obwohl Inkontinenz den Alltag massiv belasten kann. Wer betroffen ist, sollte deshalb im Antrag genau angeben:
Viele Erkrankungen, die zu einer Schwerbehinderung führen, gehen auch mit einem erhöhten Unterstützungs- oder Pflegebedarf einher. Trotzdem gilt: Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei unterschiedliche Verfahren. Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch, dass auch ein Pflegegrad vorliegt. Umgekehrt kann auch ein Pflegegrad bestehen, ohne dass ein GdB von 50 erreicht wird.
Ein zusätzlicher Antrag auf Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn regelmäßig Hilfe benötigt wird, etwa bei:
Das ist besonders relevant bei Demenz, neurologischen Erkrankungen, schweren chronischen Leiden oder starker körperlicher Einschränkung.
Auf dem Schwerbehindertenausweis können zusätzlich sogenannte Merkzeichen eingetragen werden. Sie geben an, welche besonderen Beeinträchtigungen vorliegen und welche Nachteilsausgleiche dadurch möglich sind.
Beispiele:
Welche Merkzeichen zuerkannt werden, hängt nicht nur von der Krankheit, sondern von den konkreten funktionellen Einschränkungen ab. Im Bescheid der zuständigen Behörde wird festgelegt, ob und welche Merkzeichen anerkannt werden.
Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises können je nach Merkzeichen zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, Ermäßigungen, Mobilitätsvorteile oder weitere Nachteilsausgleiche umfassen.
Ein Hausnotruf kann sinnvoll sein, wenn eine Erkrankung oder Einschränkung das Risiko erhöht, im Notfall nicht schnell genug Hilfe rufen zu können. Das betrifft nicht nur Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, sondern besonders auch alleinlebende Senioren oder Personen mit Sturzrisiko, Gleichgewichtsstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder Demenz.
Ein Hausnotruf ist besonders dann sinnvoll, wenn:
Wenn zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt, kann unter Umständen eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss möglich sein. Ob ein Hausnotruf individuell notwendig ist, hängt von der Lebenssituation und dem tatsächlichen Risiko ab.
Eine Schwerbehinderung kann durch sehr unterschiedliche Krankheiten oder Funktionsstörungen verursacht werden. Eine starre Liste gibt es nicht. Entscheidend ist immer, wie stark die Beeinträchtigung den Alltag und die Teilhabe am Leben einschränkt. Die Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle bietet deshalb nur eine erste Orientierung.
Besonders wichtig ist, im Antrag nicht nur die Diagnose zu nennen, sondern die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag möglichst konkret zu beschreiben. Das gilt auch für Erkrankungen, die oft übersehen werden, zum Beispiel psychische Erkrankungen, Demenz oder Inkontinenz.
Wer Unterstützung braucht, sollte sich Hilfe bei Beratungsstellen, Sozialverbänden oder Angehörigen holen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, neben dem Schwerbehindertenausweis auch einen Pflegegrad prüfen zu lassen, um Vorteile bei steuerlichen Vergünstigungen, vergünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln, Berechtigung für einen Behindertenparkplatz , Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung und Sozialleistungen zu erhalten. Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen, z. B. vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.