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Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?

Geschrieben von Sarah Weber | Mar 16, 2026 9:15:00 AM

Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?

Ob eine Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Selbstständigkeit und die Teilhabe am Leben dauerhaft einschränkt. Eine feste Liste von Krankheiten, die automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis führt, gibt es deshalb nicht. Orientierung bietet aber eine Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle mit typischen Werten zum Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Ursächlich für eine Schwerbehinderung können sehr unterschiedliche Erkrankungen sein: angeborene Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten, psychische Erkrankungen, neurologische Leiden, Krebserkrankungen oder Folgen schwerer Funktionsstörungen im Alter. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb einen unterschiedlichen GdB erhalten.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Krankheiten häufig zu einer Schwerbehinderung führen, wie eine Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle zu verstehen ist, wo Sie den Antrag stellen und welche Hilfen es beim Ausfüllen gibt.

Wann gilt jemand als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gilt, wer einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Der GdB beschreibt nicht nur die Krankheit selbst, sondern vor allem deren Auswirkungen auf die Teilhabe am täglichen Leben. Er wird in Zehnerschritten festgestellt. Dabei werden mehrere Erkrankungen nicht einfach zusammengerechnet, sondern in ihrer Gesamtauswirkung bewertet.

Chronische oder besonders schwere Erkrankungen können einen hohen GdB begründen. Maßgeblich ist aber immer, wie stark die Krankheit den Alltag beeinflusst. So kann eine Person mit schwerer Migräne, chronischer Darmerkrankung, neurologischer Erkrankung oder psychischer Erkrankung je nach Ausprägung und Belastung im Alltag einen GdB erreichen, der zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führt.

Wichtig ist: Es gibt keine starre Krankheit = fester GdB-Regel. Tabellen sind nur Orientierungshilfen. Die konkrete Entscheidung hängt von ärztlichen Unterlagen, Befunden und den tatsächlichen Einschränkungen ab.

Wie und wo bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag auf Feststellung des GdB und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der im Bundesland zuständigen Behörde für Soziales. Welche Stelle zuständig ist, kann regional unterschiedlich geregelt sein.

Das Antragsformular finden Sie häufig online auf der Website der zuständigen Behörde. Teilweise ist eine digitale Antragstellung möglich, teilweise muss der Antrag noch ausgedruckt oder per Post eingereicht werden.

Hilfreich ist es, wenn Sie möglichst viele Unterlagen direkt mitschicken, zum Beispiel:

  • Arztberichte
  • Krankenhausberichte
  • Reha-Berichte
  • Diagnosen
  • Befunde
  • Nachweise über Therapien
  • Angaben zu konkreten Einschränkungen im Alltag

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser kann die Behörde die Situation bewerten.

Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?

Viele Betroffene und Angehörige sind mit dem Antrag überfordert – vor allem ältere Menschen oder Personen, die wenig Erfahrung mit Formularen, Behörden oder digitalen Anträgen haben. Unterstützung gibt es unter anderem bei:

  • EUTB-Beratungsstellen
  • Sozialverbänden wie VdK oder SoVD
  • örtlichen Beratungsstellen
  • Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen
  • Angehörigen, Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuern

Solche Stellen können oft erklären, welche Unterlagen wichtig sind und wie der Antrag sinnvoll ausgefüllt wird. Ob Unterstützung auch vor Ort oder in Einzelfällen zu Hause möglich ist, hängt vom jeweiligen Träger und Wohnort ab.

Sobald der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Darin stehen der festgestellte GdB und gegebenenfalls zuerkannte Merkzeichen. Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle mit Grad der Behinderung

Die folgende Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle zeigt typische Orientierungswerte. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung. Maßgeblich ist immer, wie stark die Krankheit den Alltag dauerhaft einschränkt.

Schwerbehinderung

Grad der Behinderung

Schlaf-Apnoe-Syndrom  50
Lungentuberkulose 100
Arterielle Verschlusskrankheiten 50-100
Herz-Erkrankungen 50-100
Fehlen/Ausfall einer Niere (mit Beeinträchtigung der zweiten Niere) 60-80
Krampfadern (mit Funktionseinschränkung des betroffenen Körperteils) 50-70
Zwerchfellbrüche 50-100
Erkrankung der Atmungsorgane (mit langfristiger Beeinträchtigung der Lungenfunktion) 50-100
Bronchialasthma 50-70
Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation 90-100
Verlust der Gebärmutter/Sterilität (ab Stadium T2b NO MO) 60-80
Verlust des Penis 50
Diabetes mellitus 50
Hodgin-Krankheit (mindestens sechs Monate andauernde Therapie) 60-100
Generalisierte Haut- und Schleimhauterkrankungen 50-100
Mukoviszidose 80-100
Leukämie 100
Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich 80
Versteifung der Kniegelenke 80
Versteifung der Hüftgelenke 80-100
Hämophilie mit stark ausgeprägter Blutungsneigung 50-80
Hirnschäden mit Leistungsbeeinträchtigung / schweren psychischen Störungen 50-100
Massive Entstellung des Gesichts 50
Epileptische Anfälle (mittleres Auftreten) 60-80
Schwere Migräne 50-60
Parkinson-Syndrom mit deutlichen Bewegungsstörungen 50-70
Schwere Gesichtsneuralgien 50-60
Ausfall der Gesichtsfeldhälften 60
Erhebliche Gleichgewichtsstörungen  50-80
Gänzlicher Verlust der Nase 50
Tinnitus mit schweren psychischen und sozialen Folgen 50
Artikulationsstörung mit starker Unverständlichkeit 50
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit schweren Folgestörungen 100
Psychische Störungen durch psychotroper Substanzen 50-70
Schizophrenie 50-70
Neurosen mit erheblichen Störungen 50-70
Depressionen / schwere psychische Erkrankungen je nach Ausprägung
Schlaganfall-Folgen je nach Ausprägung
Multiple Sklerose je nach Ausprägung
Rheumatische Erkrankungen je nach Ausprägung
Chronische Darmerkrankungen je nach Ausprägung
Inkontinenz je nach Ausprägung

Wichtig: Diese Tabelle dient der Orientierung. Es gibt keine Garantie, dass bei einer Diagnose automatisch ein bestimmter GdB anerkannt wird.

 

Welche Krankheiten führen häufig zu einer Schwerbehinderung?

Viele Menschen verbinden Schwerbehinderung vor allem mit sichtbaren körperlichen Einschränkungen. Tatsächlich kommen jedoch auch zahlreiche andere Ursachen infrage. Häufig sind es Erkrankungen, die sich über längere Zeit entwickeln oder den Alltag dauerhaft stark beeinträchtigen.

Dazu gehören unter anderem:

Damit ein Schwerbehindertenausweis infrage kommt, reicht die Diagnose allein nicht aus. Entscheidend ist, wie sehr Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Belastbarkeit oder Selbstversorgung im Alltag eingeschränkt sind.

Demenz als Ursache für eine Schwerbehinderung

Demenz kann eine Schwerbehinderung begründen, weil sie nicht nur das Gedächtnis betrifft, sondern häufig auch Orientierung, Urteilsvermögen, Verhalten, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe stark beeinträchtigt.

Bei Demenzerkrankungen hängt die Bewertung davon ab, wie schwer die Auswirkungen im Alltag sind. Insbesondere wenn Orientierungslosigkeit, erhebliche Gedächtnisstörungen, Verhaltensveränderungen, Aggressivität, depressive Symptome oder ein hoher Betreuungsbedarf auftreten, kann ein höherer GdB anerkannt werden.

Gerade bei Demenz ist es wichtig, nicht nur die Diagnose, sondern die konkreten Alltagsprobleme im Antrag zu beschreiben. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Weglauftendenzen
  • Probleme bei Körperpflege oder Ernährung
  • Orientierungsschwierigkeiten
  • Hilfebedarf bei Alltagsentscheidungen
  • nächtliche Unruhe
  • Überforderung in sozialen Situationen

Kann Inkontinenz eine Schwerbehinderung begründen?

Ja, Inkontinenz kann bei der Feststellung des GdB berücksichtigt werden. Sie kann vor allem dann relevant sein, wenn sie dauerhaft besteht und den Alltag erheblich einschränkt, etwa durch ständigen Hilfsmittelbedarf, soziale Rückzugstendenzen, Schlafstörungen, Mobilitätseinschränkungen oder zusätzlichen Pflegebedarf. Maßgeblich sind Schweregrad und tatsächliche Auswirkungen auf die Teilhabe. Grundlage dafür sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Gerade dieser Punkt wird oft unterschätzt. Viele Betroffene sprechen aus Scham nicht offen darüber, obwohl Inkontinenz den Alltag massiv belasten kann. Wer betroffen ist, sollte deshalb im Antrag genau angeben:

  • wie häufig die Beschwerden auftreten
  • ob Hilfsmittel nötig sind
  • ob nachts Unterstützung nötig ist
  • ob es zu sozialem Rückzug oder Einschränkungen im Alltag kommt

Bei Schwerbehinderung zusätzlich Pflegegrad prüfen

Viele Erkrankungen, die zu einer Schwerbehinderung führen, gehen auch mit einem erhöhten Unterstützungs- oder Pflegebedarf einher. Trotzdem gilt: Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei unterschiedliche Verfahren. Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch, dass auch ein Pflegegrad vorliegt. Umgekehrt kann auch ein Pflegegrad bestehen, ohne dass ein GdB von 50 erreicht wird.

Ein zusätzlicher Antrag auf Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn regelmäßig Hilfe benötigt wird, etwa bei:

  • Körperpflege
  • Mobilität
  • Orientierung
  • Medikamenteneinnahme
  • Ernährung
  • Alltagsorganisation

Das ist besonders relevant bei Demenz, neurologischen Erkrankungen, schweren chronischen Leiden oder starker körperlicher Einschränkung.

Merkzeichen beim Schwerbehindertenausweis

Auf dem Schwerbehindertenausweis können zusätzlich sogenannte Merkzeichen eingetragen werden. Sie geben an, welche besonderen Beeinträchtigungen vorliegen und welche Nachteilsausgleiche dadurch möglich sind.

Beispiele:

  • G = erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H = hilflos
  • Bl = blind
  • Gl = gehörlos
  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Welche Merkzeichen zuerkannt werden, hängt nicht nur von der Krankheit, sondern von den konkreten funktionellen Einschränkungen ab. Im Bescheid der zuständigen Behörde wird festgelegt, ob und welche Merkzeichen anerkannt werden.

Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises können je nach Merkzeichen zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, Ermäßigungen, Mobilitätsvorteile oder weitere Nachteilsausgleiche umfassen.

Wann ist ein Hausnotruf sinnvoll?

Ein Hausnotruf kann sinnvoll sein, wenn eine Erkrankung oder Einschränkung das Risiko erhöht, im Notfall nicht schnell genug Hilfe rufen zu können. Das betrifft nicht nur Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, sondern besonders auch alleinlebende Senioren oder Personen mit Sturzrisiko, Gleichgewichtsstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder Demenz.

Ein Hausnotruf ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • häufig Schwindel oder Stürze vorkommen
  • eine plötzliche Verschlechterung möglich ist
  • die Person allein lebt
  • schnelle Hilfe im Notfall wichtig ist
  • Angehörige entlastet werden sollen

Wenn zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt, kann unter Umständen eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss möglich sein. Ob ein Hausnotruf individuell notwendig ist, hängt von der Lebenssituation und dem tatsächlichen Risiko ab.

Fazit

Eine Schwerbehinderung kann durch sehr unterschiedliche Krankheiten oder Funktionsstörungen verursacht werden. Eine starre Liste gibt es nicht. Entscheidend ist immer, wie stark die Beeinträchtigung den Alltag und die Teilhabe am Leben einschränkt. Die Schwerbehindertenausweis-Krankheiten-Tabelle bietet deshalb nur eine erste Orientierung.

Besonders wichtig ist, im Antrag nicht nur die Diagnose zu nennen, sondern die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag möglichst konkret zu beschreiben. Das gilt auch für Erkrankungen, die oft übersehen werden, zum Beispiel psychische Erkrankungen, Demenz oder Inkontinenz.

Wer Unterstützung braucht, sollte sich Hilfe bei Beratungsstellen, Sozialverbänden oder Angehörigen holen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, neben dem Schwerbehindertenausweis auch einen Pflegegrad prüfen zu lassen, um Vorteile bei steuerlichen Vergünstigungen, vergünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln, Berechtigung für einen Behindertenparkplatz , Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung und Sozialleistungen zu erhalten. Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen, z. B. vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Häufig gestellte Fragen