Pflegegrad 1 Leistungen – Geldleistungen im Überblick
Diese Pflegegrad 1 Leistungen stehen Betroffenen zu - alle Geldleistungen, Sachleistungen für geringe Pflegebedürftigkeit im Überblick.
Stand 01. Juli 2024
Fragen Sie sich, ob Ihnen bereits für Pflegegrad 1 Leistungen zustehen? Wir zeigen es Ihnen! Obwohl der Pflegegrad 1 erst „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ unterstellt, gibt es auch hier bereits eine Fülle von Zuschüssen und Geldleistungen, die den pflegenden Angehörigen ihre tägliche Routine erleichtern.
Somit macht – sobald eine beginnende Gebrechlichkeit im näheren Freundes- oder Familienkreis festgestellt wird – eine zeitnahe Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchaus Sinn.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Voraussetzung für eine Einstufung in diesen ersten der fünf derzeit existierenden Pflegegrade sind beginnende Beeinträchtigungen, zum Beispiel im kognitiven Bereich, aber auch bei alltäglichen Verrichtungen wie Telefonaten oder der Morgentoilette.
Auch Probleme im motorischen Sektor, etwa beim Treppensteigen oder aufrechten Sitzen, könnten – zusammen mit weiteren Parametern – zu einer Einstufung in Pflegegrad 1 führen.
Auf diese Punkte kommt es an
Im internen Punktesystem der Pflegekassen kommen Betroffene mit Pflegegrad 1 dabei nach den neuen Begutachtungsrichtlinien, die seit 2017 gelten, auf 12,5 bis 27 Punkte und haben somit zum Beispiel das Anrecht auf bestimmte Pflegehilfsmittel oder auch Entlastungsleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung.
Ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden hier jedoch noch nicht gezahlt.
Pflegegrad 1 Leistungen im Überblick:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: kein Anspruch
- Tages- und Nachtpflege: kein Anspruch
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: kein Anspruch
gezahlt werden dagegen folgende Pflegegrad 1 Leistungen:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro im Monat
- Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch wie saugende Betteinlagen, Mund-Nasen-Bedeckungen oder Einmalhandschuhe für bis zu 40 Euro im Monat
- Zuschüsse für den Betrieb eines Hausnotrufs (bis zu 30,35 Euro im Monat)
- sowie eine ggf. notwendige Wohnraumanpassung (4000 Euro/Gesamtmaßnahme)
Pflegegrad 1- Fazit
Auch bei noch moderaten Einschränkungen greifen Gesetzgeber und Pflegekassen den Betroffenen und deren Angehörigen tatkräftig unter die Arme mit einigen Pflegegrad 1 Leistungen. Eine Hilfe, die nicht erst jetzt, zu Zeiten von Corona, wo Alltagsmasken allgegenwärtig sind, Sinn macht!
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Pflegedienstleistungen für die verschiedenen Pflegestufen
Geldleistung für Pflegegrade 1-5 Tabelle ✓ Umbaumaßnahmen ✓ Pflegesachleistungen ✓ Verbrauchspflegehilfsmittel ✓ Entlastungsbetrag ✓ Verhinderungspflege ✓ Kurzzeitpflege ✓ Tages- und Nachtpflege ✓