

Pflegegrad 1: Leistungen, die Betroffenen zustehen
Wir informieren Sie über Pflegegrad 1 Leistungen, die Sie als Betroffene/r beantragen können. Unterstützung von Haushaltshilfe bis Hausnotruf.
Sie fragen sich, ob Ihnen mit Pflegegrad 1 Leistungen zustehen, die bei der Pflege unterstützen? Ja auch mit dem geringsten Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen zur Unterstützung zu. Wir informieren Sie, welche Pflegegrad 1 Leistungen das sind und wie der Pflegegrad definiert ist.
Prinzipiell ist der Pflegegrad 1 ein Instrument, das erst neu geschaffen wurde. Denn bis Ende 2016 gab es noch sogenannte Pflegestufen, die – je nach Schwere der Einschränkungen – mit den Zahlen 1 bis 3 klassifiziert wurden:
Die Schwere der Einschränkungen entscheidet!
Zum 1.1.2017 wurden dann die fünf Pflegegrade eingeführt. Damit wollten die Kassen den individuellen Bedürfnissen und Einschränkungen pflegebedürftiger Personen besser Rechnung tragen. Insbesondere wurde dabei auf die Schwere deren Einschränkungen eingegangen.
Zudem ging es darum, kognitive wie auch körperliche Einschränkungen gleich zu behandeln bzw. zu werten. Im Zuge dieser Reform sind dann zum Beispiel Pflegebedürftige mit der alten Pflegestufe 3 (jedoch ohne vorliegende Demenz) in den Pflegegrad 4 eingruppiert worden.
Wer profitiert von den Leistungen?
Grundsätzlich geht es also nach wie vor darum, auch bei diesen nun 5 vorliegenden Pflegegraden, die körperliche Mobilität, die geistigen und sprachlichen Fähigkeiten, aber auch die sozialen Kontakte und das Umfeld der betroffenen Personen zu gewichten und danach zu entscheiden.
Dabei können nun, seit 2017, auch jene von den Leistungen der Pflegekasse profitieren, die vorher durch das Raster fielen, nun jedoch Anspruch auf Pflegegrad 1 haben. Wenn man so will ein „Einstieg“ in die Pflege, eine Einstufung, bei der zum Beispiel noch keine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wird. Dennoch wird die Notwendigkeit diverser Hilfestellungen anerkannt und Betroffenen stehen einige Pflegegrad 1 Leistungen zu.
Zum Beispiel, weil die betroffene Person – wenngleich noch weitgehend selbstständig – so doch in ihrer Mobilität stark eingeschränkt ist. Etwa dergestalt, dass die Sauberkeit im Haushalt leidet. Daher bedingt der Pflegegrad 1 den Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro, der zum Beispiel für die Haushaltsführung, aber auch für andere Betreuungsleistungen aufgebraucht werden kann.
Da man Personen, die einen Pflegegrad 1 erhalten, zudem ein erhöhtes Sturzrisiko zuspricht, werden ebenso Zuschüsse zu einem Hausnotruf gewährt. Bei einem Hausnotruf, auch Heimnotruf oder Rufhilfe genannt, handelt es sich um ein System, das über den einfachen Druck auf einen Alarmknopf bei Unpässlichkeiten oder Stürzen automatisch einen Notruf an Kontaktpersonen oder einen Notfallservice absetzt. Solch ein System bietet auch libify in verschiedenen Ausführungen an.
Dies unterstützen die Pflegekassen beim Vorliegen von Pflegegrad 1 mit monatlichen Zuschüssen von bis zu 23 Euro für den Betrieb. Dadurch werden Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige, die sich für dieses Plus an Sicherheit entscheiden, nur noch mit geringen eigenen Zuzahlungen belastet.

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Pflegegrad 1 Leistungen – Fazit
Auch wenn bei Ihren Angehörigen und Freunden vielleicht noch keine „ernsthafte“ Gebrechlichkeit, respektive Pflegebedürftigkeit vorliegt, sollten Sie sich also dennoch für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (kurz: MD) entscheiden, der nach einer Prüfung eine derartige Einstufung befürwortet oder ablehnt.
Denn die Pflegegrad 1 Leistungen sind durchaus umfangreich und können die Betroffenen wie auch die pflegenden Angehörigen deutlich entlasten.
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