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Pflegedienst Voraussetzungen – wann kann ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Auch wenn die Beauftragung von einem Pflegedienst meist mit fortschreitendem Alter zum Thema wird, kann es im Alltag rasch gehen, dass eine Situation eintritt, in der ein ambulanter Pflegedienst notwendig wird.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Pflegedienst?

Damit Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen können und Unterstützung bei seiner Finanzierung erhalten, müssen Sie über Pflegegrad 2 bis 5 verfügen. Wenn Sie nur Pflegegrad 1 haben, können Sie natürlich ebenso den Pflegedienst beauftragen, müssen die Kosten dafür aber weitgehend selbst tragen.

Ambulanter Pflegedienst ohne Pflegegrad?

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben. Sie müssen allerdings die Kosten dafür dann zuerst einmal selbst leisten. Vielleicht haben Sie ja bereits einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegeversicherung gestellt. In diesem Fall erhalten Sie bei Genehmigung des Pflegegrades und bei Einreichen der entsprechenden Rechnung den bezahlten Betrag wieder erstattet.

Wann sollte ein Pflegedienst beauftragt werden?

Palliativpflege-3

Wenn Sie das Gefühl haben, mit der Pflege und Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen an Ihre Grenzen zu stoßen, sollten Sie sich überlegen, Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich am besten möglichst zeitnah an die Krankenkasse Ihres Angehörigen und holen Sie sich Rat ein.

Wenn Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger dauerhafte Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die entsprechende Pflegekasse wenden. Den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung finden Sie unter anderem online oder bei der regionalen Stelle Ihrer Pflegekasse. Beachten Sie dabei, dass der Pflegebedürftige innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre dort versichert gewesen sein muss. Andernfalls ist eine Unterstützung von dieser Seite nicht möglich.

Hier finden Sie alle Aufgaben eines Pflegedienstes.

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Hausnotruf als Alternative

Wenn Sie sich noch nicht für einen Pflegedienst entscheiden, jedoch Ihre Angehörigen immer in Sicherheit wissen möchten, könnte ein Hausnotruf genau das Richtige für Sie sein. Denn so sind Ihre Angehörigen rund um die Uhr abgesichert und können im Notfall mit nur einem Knopfdruck Hilfe rufen.

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Pflegetagebuch als Orientierungshilfe

Um festzustellen, ob Ihr Angehöriger Pflegebedarf im Sinne der Pflegekasse hat, kann das Führen eines sogenannten Pflegetagebuches helfen. Schreiben Sie mindestens eine Woche lang sämtliche unterstützenden Maßnahmen, die Sie für Ihren Angehörigen erbringen, minutengenau auf. Das sind wichtige erste Anhaltspunkte, mit denen der Medizinische Dienst in der Folge die Eintragung in einen Pflegegrad umsetzen kann. Und dann gibt es auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Unterstützung, etwa zur Finanzierung eines Pflegedienstes.

Zusätzlich zum Pflegetagebuch brauchen Sie eine Bestätigung des behandelnden Arztes, dass sich der Zustand Ihres pflegebedürftigen Angehörigen innerhalb der kommenden sechs Monate nicht zum Besseren verändern wird.

Dies alles gibt Aufschluss darüber, wann bzw. ob der Zeitpunkt gekommen ist, für die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen einen Pflegedienst zu beauftragen. Nach dieser Feststellung müssen Sie sich nur noch entscheiden, wekchen Pflegedienst Sie in Anspruch nehemen wollen. Die Auswahl reicht hier von einer einfachen häuslichen Krankenpflege bis hin zur 24-Stunden-Pflege.

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