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Das Pflegetagebuch – eine wichtige Hilfe für den Gutachter

Ein Pflegetagebuch dient dazu, um festzuhalten, wie viel Zeit Sie pro Tag für die Unterstützung oder Pflege Ihres Angehörigen verwenden. Das umfasst sowohl die Hilfe bei der Körperpflege als auch bei der Bewegung, Ernährung, dem Toilettengang oder der Versorgung im Haushalt.

 

Wichtige Unterstützung für den Gutachter

Wenn Sie einen Pflegegrad für Ihren unterstützungsbedürftigen Angehörigen beantragen, wird dieser von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung begutachtet und eingestuft. Doch ein Besuch allein reicht dazu meist nicht aus. Eine wichtige Unterstützung und Hilfe ist daher die Dokumentation des täglichen Aufwandes an Pflegeleistungen in einem Pflegetagebuch.

Sie sollten dabei genau erfassen, welche Leistungen im Bereich der

  • Körperpflege
  • Bewegung
  • Ernährung
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Versorgung im Haushalt

erbracht werden. Medizinische Behandlungen, wie etwa Wechsel von Verbänden oder die Gabe von Medikamenten müssen im Pflegetagebuch nicht erfasst werden.

Der Zeitaufwand bei der Laienpflege

Es liegt auf der Hand, dass ein Laie – wie etwa ein pflegender Angehöriger – anders pflegt als dies eine professionelle Pflegekraft tut. Deshalb sollten Sie im Pflegetagebuch auch alle Tätigkeiten, die Sie für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen erledigen, minutengenau festhalten. Wenn Sie den Aufwand nur schätzen, kann es schnell passieren, dass Sie sich vertun.

Zudem machen ungenaue Angaben naturgemäß keinen allzu guten Eindruck auf den Gutachter. Damit er die Pflegeeinstufung möglichst genau und korrekt vornehmen kann, muss er wissen, wie viel Zeitbedarf Sie für die Unterstützung des Pflegebedürftigen haben.

Die meisten Pflegetagebücher haben entsprechende Vorlagen, die Ihnen eine Hilfestellung geben wie Sie Art, Dauer und Zeit der Hilfeleistung genau festhalten. Zudem finden Sie darin meist Orientierungswerte, die im XI Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind. Sollten Sie einen erhöhten Zeitaufwand haben, weil pflegeerschwerende Faktoren wie Übergewicht oder mangelhafte Beweglichkeit und fehlende Kooperationsbereitschaft seitens des Pflegebedürftigen vorliegen, müssen Sie dies im Pflegetagebuch unbedingt festhalten.

Zeiten im Pflegetagebuch richtig erfassen

Pflegezeiten bestehen aus den Pflegetätigkeiten, die für die Körperpflege, die Mobilität sowie die Ernährung und die Haushaltspflege notwendig sind. Jeder einzelne Vorgang ist dabei mit bestimmten Zeiten versehen, weshalb es notwendig ist, dass Sie alles extra erfassen.

Unter den Bereich der Körperpflege fallen etwa

  • Waschen
  • Duschen
  • Haarewaschen und Kämmen
  • Zahn- und Gesichtspflege sowie bei Männern das Rasieren

Für eine Ganzkörperwäsche sind etwa 20 bis 25 Minuten vorgesehen.

Als Hilfe bei der Mobilität ist 

  • das Aufstehen und Zubettgehen erfasst, aber auch das An- und Auskleiden
  • das Gehen und Treppensteigen
  • das Verlassen und Wiederaufsuchen der eigenen Wohnung.

Für den kompletten Vorgang des Ankleidens werden etwa 8 bis 10 Minuten verrechnet.

Hilfe bei der Ernährung beinhaltet sämtliche Tätigkeiten, bei denen es um die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung geht. Dazu zählt auch die Versorgung mittels Sonderkost. Für die Hilfe zur Nahrungsaufnahme einer durchschnittlichen Hauptmahlzeit werden etwa 15 bis 20 Minuten berechnet.

Was die hauswirtschaftliche Versorgung betrifft, so geht es dabei im Wesentlichen um

  • Einkaufen und Kochen
  • Wohnungsreinigung, Spülen, Staubsaugen
  • Waschen der Kleidung
  • Beheizen der Wohnung

Für diesen Punkt gibt es keine Orientierungszeiten, da jeder Haushalt für sich in Eigenschaft, Größe und Handhabung unterschiedlich ist. 

Formen der Unterstützung und Erfassung im Pflegetagebuch

Die Unterstützung, die Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen gewähren, kann sehr unterschiedlich ausfallen und damit im Zeitaufwand variieren. Deshalb macht es Sinn, wenn Sie im Pflegetagebuch genau festhalten, wie Sie Ihren Angehörigen zum Beispiel beim Essen unterstützt haben. Haben Sie die Nahrung einfach in mundgerechte Stücke zerteilt oder haben Sie Ihren Angehörigen definitiv gefüttert. Es ist augenscheinlich, dass hier unterschiedlich viel Zeit notwendig ist.

Laut Gesetzgeber gibt es fünf Formen der Hilfeleistung für Pflegebedürftige:

  1. Unterstützung – im Pflegetagebuch mit U erfasst; 

Damit ist gemeint, wenn Ihr Angehöriger die Tätigkeit prinzipiell noch eigenständig erledigen kann, aber vorher oder nachher Unterstützung benötigt. Zum Beispiel kann der Betroffene zwar noch selbst duschen, braucht jedoch Unterstützung beim Aufstellen des Duschhockers oder es müssen die Duschutensilien zurecht gelegt werden.

  1. Teilweise Übernahme – im Pflegetagebuch mit TÜ gekennzeichnet

Darunter versteht man die Tatsache, dass der Betroffene etwas nur mehr teilweise selbstständig machen kann und er Hilfe zur vollständigen Durchführung braucht.

  1. Vollständige Übernahme – im Pflegetagebuch mit VÜ festgehalten

Das bedeutet, dass Sie als Angehöriger die komplette Verrichtung der Tätigkeit übernehmen, weil es der Pflegebedürftige nicht mehr eigenständig kann. Dies sollte jedoch nur dann der Fall sein, wenn es gar nicht mehr anders möglich ist.

  1. Anleitung findet sich im Pflegetagebuch mit A

Damit ist gemeint, dass Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zur eigenständigen Verrichtung einer Tätigkeit anleiten bzw. motivieren.

  1. Beaufsichtigung wird erfasst mit B

Mit dieser Form der Unterstützung gewährleisten Sie, dass der Pflegebedürftige eine Tätigkeit selbstständig und vollständig ausführen kann. Sie kontrollieren und sichern lediglich ab. Davon umfasst sind vor allem alle Tätigkeiten, bei denen eine Verletzungsgefahr vorliegt. Als Beispiele können Kochen oder aber Rasieren genannt werden.

Die beiden letztgenannten Formen der Hilfe für pflegebedürftige Angehörige sind vor allem für geistig und seelisch Beeinträchtigte, aber auch für psychisch Kranke und geistig verwirrte Personen gedacht. Damit können Sie (noch) vorhandene Fähigkeiten entsprechend fördern und erhalten.

Detail am Rande zu den Pflegeunterstützungen

Auch wenn Sie naturgemäß für die aktivierende Pflege, also die Anleitung oder Beaufsichtigung und Unterstützung, mehr Zeit benötigen als für die unterstützende Pflege, sollten Sie doch erstgenannter den Vorzug geben. Denn sie fördert die Selbstständigkeit und erhält weitgehend die Gesundheit Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Zudem kann die aktivierende Pflege in manchen Fällen zur Einstufung in einen höheren Pflegegrad führen.

Downloads und Muster zum Pflegetagebuch

Vorschläge und Musterformulare für die optimale Zeiterfassung und die Führung eines Pflegetagebuches finden Sie in vielen Beispielen online. Eine sehr aufschlussreiche Tabelle zum Zeitaufwand finden Sie HIER.

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