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24 Stunden Pflege: Tipps & Fakten rund um die „polnische Pflegekraft“

Pflege ist aufwändig und anstrengend. Deshalb entscheiden sich Angehörige oder Betroffene oft für eine „polnische Pflegekraft“ für eine 24 Stunden Pflege. Dabei hat die Rund-um-die-Uhr Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen durch osteuropäische Hilfskräfte eine lange Tradition. Tatsächlich können diese auch aus Rumänien oder Bulgarien stammen, wenngleich sich in weiten Teilen der Bevölkerung der Begriff „polnische Pflegekraft“ als Synonym für die 24 Stunden Betreuung etabliert hat.

Apropos, 24 Stunden: In diesem Zusammenhang muss gleich zu Beginn dieses Ratgebers mit einem Vorurteil aufgeräumt werden. Denn schon allein aus arbeitsrechtlichen Gründen kann niemand rund um die Uhr für eine pflegebedürftige Person tätig sein.

 

Eine Wohngemeinschaft mit einer osteuropäischen Hilfskraft entlastet Pflegebedürftige und deren Familien

Vielmehr spielt dieser Begriff auf die Tatsache an, dass polnische und andere osteuropäische Pflegekräfte, die zum Beispiel über eine Agentur beauftragt werden (was durchaus legal ist!), im Haushalt der oder des Pflegebedürftigen leben und somit, neben der Grundpflege, auch als Gesellschafter und irn eine Art Rufbereitschaft fungieren.
Denn natürlich existiert auch beim Modell der „polnischen Pflegekraft“ der Anspruch auf Ruhezeiten, Privatsphäre und Freizeit. Ein eigenes Zimmer ist daher in aller Regel obligatorisch.

Ein historischer Rückblick

In Mode kam dieses Modell der Rund-um-die-Uhr Betreuung durch osteuropäische Pflege- und Hilfskräfte naturgegeben erst mit dem Fall des Eisernen Vorhangs, sprich den friedlichen Revolutionen im Jahr 1989. Somit haben Glasnost, die russische Politik der Offenheit und Transparenz sowie der Fall des Kommunismus in vielen Staaten Osteuropas (die heute auch der EU angehören) deutschen Senioren und deren pflegenden Angehörigen unbeabsichtigt eine nennenswerte Entlastung gebracht.

Eine Entlastung die, wenn alle Verträge in Ordnung sind, im Übrigen durchaus legal ist. Schließlich hat sich die böhmische (Synonym) oder polnische Pflegekraft längst aus dem Zwielicht der Schwarzarbeit und/oder illegalen Einwanderung (die bei vielen Beschäftigungsverhältnissen früherer Tage in der Tat gegeben war!) erfolgreich befreit.

Kann ich mir eine polnische Pflegekraft überhaupt leisten?

Doch just diese legale Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft bedingt natürlich, dass eine 24 Stunden Pflege niemals zu Schnäppchenpreisen vermittelt werden kann, sondern durchaus ihren Preis hat. Eine beispielhafte Kostenaufstellung für eine solche Pflege finden Sie in unserem vorangegangenen Artikel.

Grundsätzlich müssen Sie als pflegende Angehörige hierbei allein beim sogenannten Entsendemodell, bei dem Sie eine Vermittlungsagentur mit der Suche nach einer polnischen Hilfskraft beauftragen, mit Preisen von rund 2.600 Euro pro Monat rechnen, was unter anderem mit dem deutschen Mindeststundenlohn (derzeit: 12 Euro) zu tun hat. Eine Summe die zweierlei klar macht:

  • Entgegen dem womöglich irreführenden Namen ist auch von einer Pflegekraft aus Osteuropa natürlich keine wirkliche Rund-um-die-Uhr Versorgung zu erwarten.
  • Die Zuzahlungen, die auf pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörigen zukommen, sind durchaus beträchtlich.

Denn selbst bei Vorliegen eines Pflegegrades 2 oder höher, der Anspruch auf ein Pflegegeld bedingt, kann allein die so genannte Barleistung durch die Pflegekasse ausgezahlt werden. Eine Verrechnung mit den Sachleistungen, wie bei einem deutschen ambulanten Pflegedienst, ist beim Einsatz einer sogenannten polnischen Hilfskraft dagegen nicht möglich!

Welche Aufgaben werden in der 24 Stunden Pflege übernommen?

Tatsächlich unterscheiden sich die Ansprüche und Erwartungshaltungen an eine polnische Pflegekraft und einen professionellen Hilfsdienst gewaltig. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass eine 24 Stunden Betreuung aus dem osteuropäischen Ausland in aller Regel keine Ausbildung als Pflegekraft oder gar Krankenschwester absolviert hat.

Diese Tatsache soll indes weder die Leistung derartiger Hilfskräfte schmälern noch braucht es Ängste bei den Angehörigen pflegebedürftiger Personen zu schüren. Denn die allermeisten dieser polnischen Pflegekräfte sind gleichermaßen ehrlich wie ihrer Aufgabe gewachsen.

Übernommen werden gemeinhin Tätigkeiten rund um die Grundpflege wie zum Beispiel:

  • Waschen und/oder Duschen
  • Mundhygiene
  • Ankleiden und Kämmen
  • Blasen- und Darmentleerung (entweder mittels Hilfe beim Toilettengang oder – falls nötig – auch durch einen Wechsel der Windel)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und dem Zubettgehen

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Dazu kommen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie

  • Einkaufen
    sowie
  • Putzen und Aufräumen der Wohnung

aber auch gesellschaftliche Verpflichtungen, etwa

  • Vorlesen
  • Gemeinsame Spaziergänge (insofern noch möglich)
    und
  • Begleitung bei Frisör- und Arztbesuchen

Doch Obacht: Polnische und andere osteuropäische Pflegekräfte sind keine willenlosen, stets zur Verfügung stehenden Roboter. Daher muss sowohl beim Entsendemodell über eine Agentur und erst recht dann, wenn Sie selbst als Arbeitgeber auftreten, die maximale wöchentliche Arbeitszeit klar und fair berechnet und definiert werden.

Welche Tätigkeiten dürfen Pflegekräfte aus Osteuropa nicht wahrnehmen?

Wie bereits oben beschrieben, stellt auch bei nicht ausgebildeten Hilfskräften aus Polen oder anderen osteuropäischen EU Staaten die Übernahme der Grundpflege keinerlei Problem dar. Denn die kann ja auch – ebenso legal – von den ebenfalls fachfremden Angehörigen übernommen werden.

Anders sieht es bei der so genannten Behandlungspflege, etwa dem Anrichten von Medikamenten oder einer Wundversorgung aus, die ausschließlich professionellen Pflege- und Hilfsdiensten vorbehalten bleibt und durch den Hausarzt per Rezept verordnet wird.

Verschiedene Wege führen zur 24 Stunden Pflege

Den vermutlich einfachsten Weg zu einer zuverlässigen Rund-um-die-Uhr Pflege bietet nach wie vor der Gang zu einer darauf spezialisierten Agentur. Hier, beim so genannten Entsendemodell, sind Sie kein Arbeitgeber, sondern beauftragen lediglich eine Vermittlungsagentur. Diese regelt dann auch nahezu sämtliche anfallenden Formalitäten, wie zum Beispiel:

  • Verträge
  • Steuern, die im Heimatland der Pflegekraft anfallen
  • Sozialabgaben

Dennoch sind Sie auch hier, als Auftraggeber, mitnichten von jeglicher Sorgfaltspflicht entbunden. Relevant für Sie ist unter anderem die so genannte A1 Bescheinigung, die eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung im Heimatland der polnischen Pflegekraft belegt (die Agentur kann aber dennoch in Deutschland angesiedelt sein).

Zudem sollten Sie bei einer Rechnungssumme, die deutlich unter 2.000 Euro liegt, hellhörig werden, da sich derartige „Kampfpreise“ kaum mit dem deutschen Mindestlohn, der auch polnischen und anderen osteuropäischen Pflegekräften zusteht, in Einklang bringen lassen.

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Woran erkenne ich eine gute Agentur?

Seriöse Agenturen werden Ihnen diese A1 Bescheinigung ungefragt vorlegen und auch offen auf all Ihre Fragen Auskunft geben, darunter sicher zu dem oftmals strittigen Thema, wie viel Arbeitseinsatz und Rufbereitschaft Sie letzten Endes zur vereinbarten Summe einfordern können.

Trotz einiger „schwarzer Schafe“ sind Sie beim Entsendemodell in aller Regel auf der sicheren Seite. Denn Sie müssen nicht selbst Arbeitsverträge aufsetzen oder Preise aushandeln. Auf der Kehrseite wird Ihnen die Agentur womöglich bestimmte Vorgaben an das Wohnumfeld, wie ein abschließbares Zimmer und ggf. auch ein separates Bad, für die polnische Pflegekraft mit auf den Weg geben.

Alternativ zum Entsendemodell könnten Sie aber auch selbst eine osteuropäische Pflegekraft, die bei sich zu Hause ein Gewerbe angemeldet hat, mit der Betreuung der pflegebedürftigen Person beauftragen. Darin liegt dann aber auch die Crux: Denn sollte sich im Nachgang eine Scheinselbstständigkeit herausstellen, werden die Ämter womöglich auch an Sie mit Straf- und Nachzahlungen herantreten.

Noch kniffliger wird die Angelegenheit, sollten Sie selbst als Arbeitgeber auftreten. Denn in diesem Fall müssen Sie sämtliche Formalitäten vom eigentlichen Arbeitsvertrag bis hin zu den Sozialleistungen und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbst ausarbeiten und regeln (was ohne anwaltlichen Beistand die meisten von uns überfordern dürfte). Zudem sind Sie für die Erteilung einer Betriebsnummer, die Abführung der Lohnsteuer und vieles mehr verantwortlich. Nicht zuletzt ist dieses Modell mit den höchsten Kosten, die sich rasch auf 5.000 Euro im Monat und mehr aufsummieren, verknüpft. Auf der anderen Seite können Sie hier viele Modalitäten selbst – respektive mit Hilfe eines Anwalts Ihres Vertrauens – aushandeln.

Unser Fazit zur 24 Stunden Betreuung durch eine polnische Pflegekraft

Nicht nur wegen der Gesellschaft, die damit für die pflegebedürftige Person verknüpft ist, hat die Rund-um-die-Uhr Betreuung für viele Familien durchaus „Charme“. Allerdings darf man weder den Begriff allzu wörtlich nehmen (in aller Regel müssen die pflegenden Angehörigen selbst mit Hand anlegen!) noch eine Versorgung zum Schnäppchenpreis erwarten.

Denn bereits die legale polnische Hilfskraft, die Ihnen eine Agentur vermittelt, kostet rund 2600 Euro. Beauftragen Sie eine ausländische Gewerbetreibende, müssen Sie bis zu 3.000, im Falle, dass Sie selbst als Arbeitgeber auftreten, sogar 5.000 Euro im Monat einkalkulieren.

Minimieren lassen sich diese Kosten zum einen durch das Pflegegeld (Barleistung) wie auch steuerliche Vorteile. Dennoch bleibt die Erkenntnis, dass sich diese Kosten allein durch die Rente und/oder Pension einer pflegebedürftigen Person nur selten aufbringen lassen. Zumal dann nicht, wenn auch noch hohe Mietzahlungen anfallen.

Selbstgenutztes Wohneigentum, das vielleicht sogar schon behindertengerecht gestaltet ist (auch für die so genannte Wohnraumanpassung, gibt es in aller Regel Zuschüsse der Kassen), stellt damit auch im Hinblick auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit eine nahezu ideale Form der Altersvorsorge dar!

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