Allgemein, Pflegerecht und Pflegekasse, Für pflegende Angehörige
Die elektronische Patientenakte - Erklärung, Registrierung & Vorteile
Was ist die elektronische Patientenakte ✓ Registrierung und Nutzung ✓ Vorteile für Senioren ✓Datenschutz und Bedienungsfreundlichkeit ✓ eRezept ✓
Stand 02. Januar 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information durch Ihre Krankenkasse widersprechen. Sie gilt als revolutionärer Sprung in der medizinischen Versorgung und in der Kommunikation mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Mit der ePA können Gesundheitsdaten digital gespeichert und verwaltet werden, was den Austausch zwischen Patienten und medizinischen Fachkräften erleichtert.
Über die Jahre wurden jedoch viele Sorgen zum Projekt „elektronische Patientenakte“ geäußert, die sich vor allem auf den Datenschutz und die Bedienungsfreundlichkeit beziehen. Darüber hinaus ist die Registrierung, Nutzung und auch die Vorteile des Systems kaum bekannt und daher wird sie aktuell nur wenig genutzt. Jedoch könnten vor allem Senioren davon profitieren, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Speicher für alle möglichen Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikamentenpläne, etc. Sie soll die Verwaltung medizinischer Unterlagen einfacher machen und dadurch Verwaltungsprozesse vereinfachen, Behandlungen sicherer machen und somit auch Arztpraxen mehr Zeit für die Patientenversorgung geben.
Da medizinische Daten besonderem Datenschutz unterliegen, erfolgt der Zugriff über sichere Apps, die die Krankenkassen ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Die Kommunikation mit Arztpraxen und Apotheken verläuft dann über eine Schnittstelle in deren Verwaltungssystem. Welche Unterlagen und Informationen dort gespeichert sind und wer Zugriff darauf hat, entscheiden allein die Patienten selbst. Patienten können zudem gezielt entscheiden, ob sie bestimmte Informationen, wie besonders sensible Diagnosen oder private Anmerkungen, nicht in der ePA speichern möchten.
Vorteile einer elektronischen Patientenakte
Der größte Vorteil der elektronischen Patientenakte liegt darin, dass die digitale Speicherung die typischen Probleme physischer Dokumente umgeht, wie Platzmangel, Schäden durch Brand, Flut oder Verschmutzung, oder Verlust im Laufe der Jahre.
Besonders praktisch ist das Abrufen der medizinischen Vorgeschichte innerhalb von Sekunden für die behandelnden Ärzte. Denn bei der Anamnese, die jeder Untersuchung vorausgeht, sind Laien schnell verunsichert, welche Informationen über ihre Gesundheitsgeschichte relevant sind. Schnell werden kleinere Erkrankungen vergessen oder Allergien bleiben unerwähnt. Dabei kann gerade dies von erheblicher Bedeutung für eine Behandlung sein!
Mit der elektronischen Patientenakte kann Ihr Arzt nun zielgerichtet genau die Informationen abrufen, die er benötigt, und somit mehr Zeit für Ihre Fragen und Ihre Therapie aufwenden. Dies senkt auch das Risiko von Fehlbehandlungen, sich widersprechenden Therapien oder unerwünschte Wechselwirkung von Medikamenten.
Verpassen Sie keine wertvollen Tipps mehr.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem libify Newsletter. Erhalten Sie wöchentlich interessante und praktische Beiträge rund um das Thema Pflege, Sicherheit sowie Tipps für ein erfülltes Leben im Alter.
Denn auch Medikationspläne sind in der elektronischen Patientenakte speicherbar. Dadurch entfallen die oft handschriftlich noch mit Korrektur versehenen Ausdrucke und damit auch die Sorge, den Plan immer griffbereit zu haben. So können Sie immer sicher sein, dass Ihre Verschreibungen und auch die Dosis jederzeit aktuell und aufeinander abgestimmt ist.
Gerade in Notsituationen kann es sogar lebensrettend sein, dass Ihre Informationen sofort und stets aktuell abrufbar sind. Denn für eine optimale Behandlung braucht der Rettungsdienst oder Arzt Kenntnisse über Ihre medizinische Vorgeschichte und Ihre aktuelle Medikation, die Sie aber unter Umständen nicht immer bei einer akuten Erkrankung äußern und darlegen können. Immer mehr Notärzte sind mit dem entsprechenden Equipment unterwegs, um im Notfall über Ihre elektronische Gesundheitskarte alle notwendigen Unterlagen abrufen zu können. Denn oft entscheiden bei einer akuten Erkrankung wie einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt schon Minuten über den weiteren Zustand Ihrer Gesundheit.
Als pflegende Angehörige sind Sie mit der elektronischen Patientenakte besonders dann gut beraten, wenn die pflegebedürftige Person eine beginnende Demenz aufweist oder bereits mit kognitiven Einschränkungen lebt. Denn in der Zeit, in der Sie sich an die Veränderungen bei Ihren Angehörigen gewöhnen, können viele Fehler passieren: Die pflegebedürftige Person vergisst z. B. die Dosisanpassung eines Medikaments oder berichtet Ihnen nicht von einer Diagnose. Durch die digitalen Unterlagen können Sie mit den Ärztinnen fundierte medizinische Entscheidungen treffen, auch wenn die betroffene Person sich an Vieles nicht mehr erinnern kann.
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig: Sie können jederzeit entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. Dies erhöht die Transparenz und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Patienten und medizinischen Fachkräften
Kritik an der elektronischen Patientenakte
Kritik an der elektronischen Patientenakte wurde vor allem aus Sorge um den Datenschutz geäußert. Trotz hoher Sicherheitsstandards gibt es Bedenken, dass bei der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten Angriffe durch Cyberkriminelle nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Schließlich gehören medizinische Daten doch zu den sensibelsten persönlichen Daten unserer Zeit. Es muss jedoch betont werden, dass die ePA verwendet modernste Sicherheitsstandards, darunter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten bestmöglich zu schützen.
Dem gegenüber steht aber die Entscheidungshoheit der Patienten, welche Daten und Unterlagen überhaupt in der elektronischen Patientenakte gesichert werden und wer darauf, wann und wie lange Zugriff erhält – und auch, ob sie die ePA überhaupt nutzen wollen. Denn das Verfahren setzt auf die sogenannte Opt-In-Variante: Damit meint man, dass Sie als Patientin sich bewusst für die Verwendung entscheiden können, es aber keine Verpflichtung zur Nutzung oder Nachteile aufgrund der Nichtnutzung gibt. Dank moderner Verschlüsselungstechnologien und Zugriffskontrollen behalten Versicherte die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie entscheiden selbst, welche medizinischen Fachkräfte Zugriff erhalten. Zusätzlich können Daten jederzeit gelöscht oder gesperrt werden.
Zugriff auf Ihre Daten haben Sie und alle diejenigen, denen Sie explizit den Zugang gewähren. Dazu gehören:
- Sie selbst: Patienten haben das Recht, eigene elektronische Patientenakte einzusehen und zu verwalten.
- Behandelnde Ärzte und Krankenhäuser: Ärzte und andere medizinische Fachkräfte haben Zugriff auf die ePA des Patienten, um ihm eine angemessene medizinische Versorgung zu bieten.
- Notfallrettungskräfte: In einem medizinischen Notfall dürfen auch Rettungskräfte auf die elektronische Patientenakte zugreifen, um lebenswichtige Informationen über den Patienten zu erhalten.
- Bevollmächtigte Personen: Wenn ein Patient eine andere Person bevollmächtigt hat, seine elektronische Patientenakte einzusehen, kann diese Person ebenfalls auf die ePA zugreifen.
Dieser Zugriff ist auch reversibel, Sie können also jederzeit Unterlagen und Daten löschen und auch einen gewährten Zugang wieder zurückziehen. Auch die Krankenkasse hat ohne Ihre Einwilligung keine Möglichkeit, auf Ihre Patientenakte zuzugreifen.
Und selbst Minderjährigen oder Personen, die in medizinischen Fragen rechtlich vertreten werden, räumt das Gesetz eine hohe Entscheidungskompetenz ein. Solange die Einwilligungsfähigkeit gegeben ist, entscheiden Sie auch bei einer rechtlichen Vertretung alleine über den Zugriff auf Ihre Daten.
Widerspruch elektronische Pateintenakte
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten rechtzeitig und in verständlicher Form über die Einführung der ePA sowie die Möglichkeiten des Widerspruchs zu informieren.
Wenn Sie keine ePA wünschen, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Information durch Ihre Krankenkasse widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder online bei Ihrer Krankenkasse erfolgen. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben oder ein entsprechendes Formular, das viele Krankenkassen auf ihren Websites bereitstellen. Alternativ können Sie den Widerspruch auch telefonisch einleiten, wobei dieser oft schriftlich bestätigt werden muss.
Falls Sie den Widerspruch nicht rechtzeitig einreichen, wird Ihre ePA automatisch eingerichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie zur Nutzung verpflichtet sind. Auch nach der Einrichtung können Sie jederzeit eine Löschung der ePA beantragen, indem Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Dieser Vorgang wird in der Regel innerhalb weniger Tage umgesetzt und Ihre gespeicherten Daten werden vollständig entfernt. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
Was bringt die elektronische Patientenakte für Senioren?
Noch immer nutzen nur sehr wenige Versicherte die elektronische Patientenakte. Dabei kann sie gerade für Senioren viel Nutzen bringen!
Mit zunehmendem Alter wächst häufig der Stapel der medizinischen Unterlagen stark an. Typische Alterserkrankungen erfordern häufigere Arztbesuche, die ihrerseits in neuen Befunden und Arztbriefen münden. Da verliert man schnell den Überblick – und den Platz. Auch wird es mit der Fülle an Informationen schwieriger, immer die relevanten Dinge parat zu haben, und bei Untersuchungen vergessen Sie nur zu schnell die kleineren Erkrankungen in Ihrem Leben, die Ihnen unwichtig erscheinen.
Mit der elektronischen Patientenakte haben Sie stets Ihre aktuelle medizinische Vorgeschichte dabei wie auch Ihre aktuelle Medikation und können sich so ganz auf Ihre Behandlung fokussieren. Auch die Arbeit Ihrer Ärzte profitiert davon, denn es vermeidet Fehl- und Doppeldiagnosen, das Risiko von unerwünschten Wechselwirkungen bei der Verschreibung von Medikamenten und kann dadurch im Notfall Ihre Behandlung und damit Ihre Gesundheit entscheidend beeinflussen.
Außerdem können Angehörige oder rechtliche Betreuer bei der Verwaltung der ePA unterstützen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen immer verfügbar sind. Auch Pflegeeinrichtungen profitieren von der ePA, da sie den Austausch mit Ärzten und Apotheken erleichtert und die Dokumentation von Medikationsplänen vereinfacht.
Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte?
Seit Anfang 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich (Opt-out-System). Das bedeutet, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, ohne diese aktiv beantragen zu müssen. Diese Änderung soll die Verbreitung der ePA deutlich erhöhen.
- Online-Portal: Die meisten Krankenkassen stellen ein sicheres Online-Portal zur Verfügung, über das Patienten auf ihre ePA zugreifen können. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein Kartenlesegerät und eine PIN oder einen Zugangscode.
- Gesundheits-App: Einige Krankenkassen bieten auch mobile Gesundheits-Apps an. In der App müssen Sie sich mit einem digitalen Kundenkonto anmelden und zusätzlich noch für die elektronische Patientenakte registrieren. Dafür müssen Sie sich auch verifizieren, wofür es mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Verifikation über die Digitalfunktion Ihres Personalausweises oder auch eine persönliche Bestätigung bei einem Kundencenter Ihrer Krankenkasse. So können Sie per Smartphone oder Tablet Ihre Akte stets unkompliziert mit sich tragen.
In der Akte sind Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Medikamentenpläne oder Untersuchungsprotokolle zu finden. Sie können aber auch selbst noch zusätzliche Dokumente hochladen, ohne dass Ihre Arztpraxis dies veranlasst. Ihre Krankenkasse ist Ihnen bei all diesen Schritten behilflich, wenn Sie dies wünschen, und auch Ihre Arztpraxis kann Sie bei der Handhabung unterstützen.
Zugriff erhält Ihr Arzt dann über das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und nach Bestätigung Ihrerseits durch Ihre PIN, die Sie bei der Registrierung erhalten. Nur dann kann die Praxissoftware auf Ihre freigegebenen Daten zugreifen und auch selber Daten hochladen.
Wie hängt die elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte und dem eRezept zusammen?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt zunehmend die klassische Krankenkassenkarte und dient als Schlüssel zu digitalen Gesundheitsservices. Auf dem integrierten Chip sind neben Ihren Stammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum auch wichtige medizinische Notfalldaten speicherbar, z. B. Hinweise auf bestehende Krankheiten wie Epilepsie oder die Einnahme blutverdünnender Medikamente. Zusätzlich können Kontakte für den Notfall hinterlegt werden. Ein Medikamentenplan kann ebenfalls auf der eGK gespeichert werden, unabhängig davon, ob eine elektronische Patientenakte (ePA) genutzt wird.
Über die elektronische Gesundheitskarte erhalten Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nach Ihrer Freigabe Zugang zu Ihrer ePA. Dies ermöglicht es, Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationspläne direkt digital auszutauschen und zu verwalten.
Das eRezept ergänzt dieses digitale System, indem es den herkömmlichen Papier-Rezeptblock ersetzt. Ärzte können Rezepte direkt elektronisch in die ePA eintragen oder an eine von Ihnen gewählte Apotheke übermitteln. Dies spart Zeit und Wege: Für regelmäßig benötigte Medikamente reicht beispielsweise ein vierteljährlicher Arztbesuch, während Folgerezepte bequem telefonisch angefordert und elektronisch ausgestellt werden können. Die Apotheke informiert Sie digital, sobald Ihr Medikament abholbereit ist, oder bietet eine Lieferung an.
Dank der Verknüpfung von ePA, eGK und eRezept wird der Zugang zu medizinischen Daten und Leistungen deutlich einfacher, transparenter und effizienter.
Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Was versteht man darunter und wie läuft der Antrag ab?
Pflegehilfsmittel - Hygiene, Schutz und Erleichterung im Alltag.