Skip to content
Kommt eine Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70?

EU-Pläne zur Fahrtauglichkeitsprüfung: Mögliche Auswirkungen für Senioren

Die Europäische Kommission plant derzeit eine Reform für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Dazu gehören auch Diskussionen um die Verschärfung der Fahrtauglichkeitsprüfung, bei der besonders ältere Menschen im Fokus stehen. Viele Senioren befürchten nun, dass ihre Mobilität und damit ihre Unabhängigkeit vor großen Einschränkungen steht. Was aber steckt hinter den Plänen und wen betreffen sie tatsächlich?

Kurz & Knapp: Die EU-Pläne zur Fahrtauglichkeitsprüfung

Die Europäische Kommission plant eine Verschärfung der Fahrtauglichkeitsprüfung für Menschen über 70 Jahren. Ein Medical Screening soll alle 5 Jahre stattfinden und nur bei Bestehen die Gültigkeit des Führerscheins verlängern. In Deutschland existiert bereits eine ähnliche Regelung für Führerscheine der Klassen C und D. 

Die Kommission beruft sich auf eine Studie aus den Niederlanden, die besagt, dass nur sehr wenige Personen über 70 nicht mehr fahrtauglich sind. Kritische Stimmen halten dem entgegen, dass bereits jetzt im deutschen Straßenverkehrsgesetz die Fahrtauglichkeit geregelt sei. Allerdings sollen die EU-Pläne einen präventiven Ansatz verfolgen und dazu beitragen, einen altersgerechten öffentlichen Personennahverkehr zu fördern, damit Senioren im Alltag nicht auf das Auto angewiesen sind. Zusätzlich wird auch immer mehr auf Ermäßigungen für Senioren mit dem Rentenausweis oder der Bahncard 25 gesetzt, die zusätzliche Anreize für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen sollen.

Wieso eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren wichtig ist

Autofahren im Alter kann zu einer echten Herausforderung werden. Obwohl immer wieder geäußert wird, dass im Alter die Fahrsicherheit abnimmt, lässt sich dies nicht voll umfassend mit Statistiken belegen. Laut Statistischem Bundesamt waren Verkehrsteilnehmer über 65 im Jahr 2021 nur für 17,4 % der Verkehrsunfälle mit Personenschaden verantwortlich – während ihr Anteil an der Bevölkerung bei 22 % liegt.

Alter allein ist daher kein Kriterium, jedoch trifft es zu, dass mit den Lebensjahren auch die Einschränkungen durch Krankheiten oder Medikamenteneinnahme zunehmen. Besonders Medikamente für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wirken oft auf die Fahrtüchtigkeit, da sie z. B. die Reaktionsfähigkeit herabsetzen können. 

Hinzu kommt, dass Veränderung ein schleichender Prozess ist und sich gegen teilweise jahrzehntelange Fahrerfahrung behaupten muss. Dadurch haben Senioren oft eine getrübte Sicht auf ihre eigene Fahrleistung und tun Fehler schnell als schlechte Tagesform ab – ohne zu merken, dass sich die schlechten Tage womöglich häufen. Erkrankungen wie Demenz, die die kognitive Leistung betreffen, können auch das Einsichtvermögen negativ beeinflussen.

Noch selbst Auto fahren zu können, ist für viele gleichbedeutend mit Selbstständigkeit im Alter. Doch heutzutage bieten der öffentliche Personennahverkehr und spezielle Fahrdienste weitaus mehr Angebote als früher und machen das eigene Auto teilweise sogar obsolet. Darüber hinaus orientiert sich die kommunalpolitische Stadtplanung zunehmend an einer Quartiersentwicklung der kurzen Wege, sodass ein Auto für den alltäglichen Bedarf kaum noch gebraucht wird. Eine Fahrtauglichkeitsprüfung kann daher für manche den entscheidenden Impuls setzen, sich für eine Mobilität mit Wahlmöglichkeiten zu entscheiden und das Auto aufzugeben.

Was bedeuten die geplanten Änderungen der EU für Senioren?

Die Europäische Kommission schlägt vor, für Menschen über 70 Jahren ein Medical Screening vorzuschreiben, bei dem die Fahrtauglichkeit überprüft wird. Diese Prüfung soll alle 5 Jahre stattfinden und nur bei Bestehen soll der Führerschein seine Gültigkeit behalten. Das ist ein großer Unterschied bei deutschen PKW-Führerscheinen, die bislang unbegrenzt gültig waren. 

Die Kommission beruft sich in ihrer Begründung dabei auf eine Studie aus den Niederlanden, die besagt, dass nur 0,8% aller EU-Bürger über 70 nicht mehr fahrtauglich sind. 36% sind zudem mit Einschränkungen fahrtauglich, müssen also eine Brille tragen oder dürfen z. B. nicht im Dunkeln ein Auto führen. Sie führt aus, dass die Verschärfung der Gültigkeitsregeln daher nur für sehr wenige Personen einen Unterschied machen würde und somit keinen massiven Eingriff darstelle.

Diese Form der Fahrtauglichkeitsprüfung existiert für Führerscheine der Klassen C oder D auch derzeit schon in Deutschland. Besitzer dieser Lizenzen müssen sich ab Erteilung alle 5 Jahre einer ärztlichen Prüfung unterziehen, um die Gültigkeit zu behalten. 

Es gibt ebenfalls im deutschen Gesetz bereits einen Paragrafen, der die Fahrtauglichkeit im Straßenverkehrsgesetz regelt: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“ (§2 Abs. 4 StVG).  

Allerdings kommt dieser Paragraf in der Regel nur dann zum Tragen, wenn bei einem Unfall im Nachhinein die Schuldfrage zu klären ist. Die EU-Pläne zur Fahrtauglichkeitsprüfung hingegen zielen auf einen präventiven Ansatz ab, bei dem es nicht erst zu einem Personenschaden kommen muss. Darüber hinaus will man so für Druck in der Verkehrspolitik sorgen, einen altersgerechten öffentlichen Personentransport voranzutreiben und zu fördern, für mehr Sicherheit für Senioren im Alltag und sodass sie nicht auf ein Auto angewiesen sein müssen.

Sample Image

Mit einem Hausnotrufgerät abgesichert sein.

Mit einem Hausnotruf erhalten Sie immer schnelle Hilfe, wenn Sie z.B. einmal stürzen - 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Jetzt auch mit integriertem Sturzsensor verfügbar.

Sample Pop-Up Button

Weitere Artikel, die Ihnen gefallen könnten: