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Tipps, wie Sie früher in Rente gehen können.

Tricks, um früher in Rente zu gehen - so klappt's

Die Zeit der Rente nimmt heutzutage für viele eine wichtigere Rolle ein als für die Generationen davor. Denn dank der modernen Medizin sind viele beim Renteneintritt noch ausgesprochen fit und freuen sich auf den neuen Lebensabschnitt. Reisen, ein neues Hobby oder die Verwirklichung eines Lebenstraumes sind zum Greifen nah!

Da ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen dafür interessieren, bereits früher in Rente zu gehen. Gerade mit der immer wieder geführten Diskussion um ein höheres Renteneintrittsalter scheint der Trend zu einer individuellen Renteneintrittsgestaltung zu gehen. 

Aber welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen überhaupt, früher als vorgesehen in Rente zu gehen - und was bedeutet dies für Ihre Rentenhöhe? Wie können Sie Abzüge vermeiden und welche Chancen ergeben sich aus Ihrer individuellen Lebensgeschichte? Dies sollten Sie wissen, um Ihren Renteneintritt bestmöglich zu gestalten.

 

Welches Renteneintrittsalter gilt für mich?

Zur Zeit liegt die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt in Deutschland bei 67 Jahren. Dies unterliegt für frühe Jahrgänge jedoch einer Staffelung. So berechnet sich für die Geburtsjahrgänge ab 1947 die Regelaltersgrenze wie folgt: Ausgehend von einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren erhöht sich mit jedem Jahr Differenz zu 1947 das Renteneintrittsalter um einen Monat. So gilt für das Geburtsjahr 1958 zum Beispiel ein Rentenalter von 65 Jahren und 11 Monaten. Ab 2024 berechnet sich der Renteneintritt ab dem Geburtsjahrgang 1959 allerdings anders: Dann gilt pro Jahr Differenz zu 1959 eine Erhöhung um 2 Monate. Allerdings gilt weiter eine Höchstgrenze von 67 Jahren.

Für schwerbehinderte Menschen kann sich diese Zeit nochmal verschieben. Unter bestimmten Umständen können Sie hier weitere zwei Jahre von der Altersgrenze abziehen, sodass Ihr Renteneintritt regelmäßig schon ab 65 geschieht.

 

Welche Zeiten gelten als Versicherungsjahre?

Wichtig ist immer die Sammlung von sogenannten Mindestversicherungsjahren. Das sind Zeiten, in denen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder vom Gesetzgeber gleichgestellte Tätigkeiten ausgeführt haben.

In erster Linie zählen zu diesen Zeiten natürlich Ihre Berufstätigkeit in einer Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Unter Umständen zählen hier auch die Zeiten, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen haben. 

Ebenso gelten Zeiten, in denen Sie freiwillig Beiträge gezahlt haben oder mit Ihrem Arbeitgeber im Rahmen eines Minijobs oder sich im Versorgungsausgleich nach einer Scheidung befanden. Auch Care-Arbeit will der Gesetzgeber honorieren, sodass auch die Kindererziehungszeit als Versicherungsjahre einfließen, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und andere zu berücksichtigende Zeiten und Phasen in denen keine Beitragszahlung möglich war, wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium.

Sonderfälle des Renteneintrittsalters

Es gibt einige Sonderfälle, bei denen das Renteneintrittsalter per Gesetz festgelegt ist und sich somit von dem regelmäßigen Renteneintritt unterscheidet.

Das ist insbesondere die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit aufweisen können, wenn sie die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Aber auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute fallen unter gesonderte Regelungen.

So können Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 im Normalfall schon zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne einen Abzug in der Rentenhöhe zu befürchten. Für Bergleute kann sich hingegen die Mindestversicherungszeit auf 25 Jahre verkürzen, wenn diese unter Tage verbracht wurden. 

 

Vorzeitig in Rente gehen: Achtung, Abschlag!

So verlockend es erscheint, bereits ein oder zwei Jahre früher die Rente zu genießen: Wenn keine besonderen Umstände greifen, müssen Sie sich mit teils deutlichen Abzügen in der Höhe Ihrer Rentenzahlung abfinden. Sie sollten sich daher gut informieren und eine solche Entscheidung nur nach gründlicher Aufrechnung abwiegen.

Ohnehin kann auch ein früher Renteneintritt erst ab mindestens 35 Versicherungsjahren beantragt werden. Pro Monat Differenz zur eigentlichen Regelaltersgrenze erhalten Sie dann 0,3 % Abzug in Ihren Rentenzahlungen, pro Jahr also 3,6%. Maximal können 14,4 % abgezogen werden, und Sie damit also frühestens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze Ihre Rente antreten.

Diesen Abzug können Sie aber auch durch zusätzliche Beitragszahlungen teilweise oder sogar vollständig wieder ausgleichen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

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Die Teilzeitrente für Aktive

Der sogenannte Teilrentenbezug ermöglicht es Ihnen, durch einen frühen Renteneintritt Ihre Berufstätigkeit auf eine Teilzeitstelle zu reduzieren. Für viele ist dies sehr attraktiv, um eine sanfte Überleitung von der Vollzeitstelle in die Rentenzeit zu gestalten. 

Dabei arbeiten Sie in einer Teilzeitstelle weiter, erhalten aber bereits einen Teil der Rente, um den entsprechenden Gehaltsverlust zu kompensieren. Dabei sammeln Sie natürlich in geringem Maße auch weiter Rentenpunkte, da Sie auf Ihr Teilzeitgehalt wieder Rentenversicherungsbeiträge zahlen! So erhöhen Sie auch gleichzeitig Ihre Vollrente, wenn Sie schlussendlich ganz in die Rente übertreten.

Eine Teilzeitrente kommt für Sie infrage, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen, was in der Regel frühestens mit 55 Jahren der Fall ist. Zudem darf die Summe aus Teilrentenbezug und dem Hinzuverdienst durch Ihre Teilzeitstelle nicht höher sein als Ihr Einkommen vor Rentenbeginn.

Die Höhe Ihrer Teilrentenzahlung bestimmt sich nach dem Gehalt Ihrer Teilzeitstelle, das Sie noch beziehen. Die ersten 6.300 € Brutto Jahresverdienst werden nicht angerechnet. Das verbleibende Gehalt teilt man durch 12 und berechnet davon 40 %. Dieser Betrag wird dann von Ihrer Vollrente abgezogen und der verbleibende Bezug ausgezahlt. 

 

Die Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, können Sie jederzeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen, um Ihr monatliches Einkommen zu ersetzen. Wenn Sie jedoch noch in der Lage sind, noch einige Stunden pro Tag zu arbeiten, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Einkommenslücke, die durch Ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit entsteht, ergänzen. Diese wird nur maximal bis zum eigentlichen Renteneintritt gezahlt. Diese wird oftmals mit dem Begriff “Frührente” gleichgesetzt, obwohl dies eigentlich nicht stimmt.

Eine Erwerbsminderungsrente können sie als volle oder teilweise Rente beantragen. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie dann, wenn Sie nicht mehr oder nur noch maximal 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Eine teilweise Rente steht ihnen zu, wenn Sie mindestens 3 aber bis zu maximal 6 Stunden am Tag arbeiten können. Das trifft aber nicht nur auf Ihre bisherige Tätigkeit zu, sondern auch auf alle anderen.

Für eine Erwerbsminderungsrente kommen Sie jedoch nur infrage, wenn Sie 5 Versicherungsjahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorweisen können und davon mindestens 3 Jahre lang auch Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. 

Wenn Sie eine solche Rente beantragen, wird zunächst geprüft, ob Reha-Maßnahmen Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern könnten und in welchem Umfang eine Arbeitsleistung Ihnen zumutbar wäre. Für Geburtsjahrgänge vor 1961 gilt noch eine sogenannte Vertrauensschutzregelung, die Ihnen etwas mehr Freiraum lässt in der Frage, welche Arbeit als zumutbar gilt. 

Während Sie eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie trotzdem noch etwas hinzuverdienen. Die Obergrenze ist dabei dynamisch festgelegt.

 

Renteneintritt für Schwerbehinderte

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung bietet der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Regelaltersgrenze um 2 Jahre an. Dabei richtet sich diese Grenze nach der üblichen schrittweisen Anpassung an die aktuell gültigen 67 Jahre. 

Dies gilt aber nur für Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Sind mehrere Behinderungen dort aufgeführt, dürfen die Grade aber nicht addiert werden. Betroffene müssen nämlich zumindest eine Behinderung mit einem Grad (GdB) von mindestens 50 haben, damit sie einen Anspruch auf die Reduzierung der Regelaltersgrenze haben. Sie müssen aber keine bestimmte Zeit vor Antrag auf früheren Renteneintritt den Schwerbehindertenausweis besitzen, sondern können diesen auch nur zu diesem Zweck beantragen. Allerdings sollten Sie dies frühzeitig tun, denn die Bearbeitung kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Als Versicherungszeit gelten für Menschen mit Behinderung dabei auch arbeitsähnliche Verhältnisse wie die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. 

 

Tipp: Früher in Rente dank Lebensarbeitszeitkonto

Immer mehr in Mode kommt unter Arbeitgebern die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos. Dabei können Sie fiktiv auf ein Konto verschiedene Arten von Einzahlungen tätigen, wie Gehaltsanteile, Überstunden oder die Vergütung für Überstunden, Leistungsprämien, Urlaubstage oder -geld, Weihnachtsgeld oder sogar Arbeitgeberzuschüsse. Das sich dort ansammelnde Guthaben können Sie dann in Arbeitszeit umwandeln und ab einem bestimmten Zeitpunkt in Gesamtheit nehmen. 

Dadurch verlegt sich Ihr letzter Arbeitstag entsprechend nach vorne, Sie bleiben jedoch bis zum Aufbrauchen des Guthabens weiter in einem Angestelltenverhältnis. So werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, während Sie bereits Ihre freie Zeit als Rentner genießen. Dadurch beginnt für den Gesetzgeber Ihre Rente nicht früher, sodass Sie auch keine Abzüge befürchten müssen. Weiter ist dieses Konto flexibel auf Ihre Wünsche angepasst: Nehmen Sie von der Idee wieder Abstand, bereits früher Ihre Berufstätigkeit aufzugeben, können Sie das Guthaben auch einfach auf einen Schlag auszahlen lassen!

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Arbeitgeber ein Lebensarbeitszeitkonto anbietet und welche Optionen für Sie zur Auswahl stehen, sollten Sie sich am besten direkt an Ihren Arbeitgeber oder an die zuständige Personalabteilung wenden. Üblicherweise können Sie hier Informationen über Ihre Möglichkeiten und Bedingungen erhalten. 

Wenn Sie hingegen selbstständig sind oder keinen Zugang zu einem betrieblichen organisiertem Lebensarbeitszeitkonto haben, gibt es auch die Möglichkeit, ein privates Lebensarbeitszeitkonto bei einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister einzurichten. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass es sich um eine langfristige Anlage handelt und dass die Bedingungen und Renditen je nach Anbieter variieren können. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld gut zu informieren und verschiedene Angebote und Konditionen zu vergleichen.

 

Rentenbeiträge 2024

Zum 1. Juli 2024 wird eine Rentenerhöhung für alle von 3,5 % erwartet. Ob die Erhöhung auch so deutlich ausfällt oder sich noch ändert, wird das Ministerium erst im Frühjahr bekanntgeben. 

Definitiv erhöhen wird sich die Erwerbsminderungsrente für alle, die seit 2001 und vor 2018 in diese eingetreten sind. Um 7,5 % für diejenigen, die vor 2014 rentenberechtigt wurden, und um 4,5 % für alle nach 2014. Dadurch soll die Rente nach den Änderungen 2014 und 2019 vereinheitlicht werden.

Wer mit seiner Auszahlung nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, sich durch einen Hinzuverdienst für Rentner das monatliche Einkommen aufzubessern.

Mehr Informationen hierzu und weitere Änderungen in der Rente 2024 finden Sie hier.

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