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Haushaltshilfe Krankenkasse: Gibt es einen Zuschuss der Krankenkasse?

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der Phase der Rekonvaleszenz bzw. einfach, weil Sie im Alter den Haushalt nicht mehr so einfach alleine bewältigen, eine Hilfe benötigen, können Sie diese mithilfe der Krankenkasse auch erhalten. Es gibt dabei unterschiedliche Formen der Unterstützung, wobei neben der Krankenkasse auch die Pflegekasse möglicherweise Kosten übernimmt.

 

Haushaltshilfe oder Pflegekraft? Worin besteht der Unterschied

Wenn Sie im Alter noch Ihren eigenen Haushalt führen, aber nicht mehr alle Arbeiten alleine erledigen können, stellt sich die Frage nach einer Haushaltshilfe. Bedenken Sie aber, dass diese für andere Unterstützungsleistungen gedacht ist als eine Pflegekraft. Denn Erstere übernimmt vorwiegend Tätigkeiten im Haushalt, wie putzen, kochen oder Wäsche waschen. Eventuell übernimmt sie auch die Beaufsichtigung von demenzkranken Personen.

Im Gegensatz dazu erledigt eine Pflegekraft pflegerische Tätigkeiten bei Ihnen, das heißt, sie hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Körper- oder Intimpflege oder unterstützt Sie bei der Nahrungsaufnahme.

 

Haushaltshilfe Krankenkasse: Wann zahlt wer?

Sie können immer dann die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe anfordern, wenn Sie infolge einer Krankheit, nach einem Unfall oder einem längeren Krankenhausaufenthalt, nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt eigenständig und komplett zu führen.

Die Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen dann die Kosten bis auf eine geringe Selbstbeteiligung und zwar für die Dauer von bis zu vier Wochen. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung, dass niemand aus Ihrem familiären Umfeld in der Lage ist, die Haushaltsführung für Sie bzw. bei Ihnen zu übernehmen.

Beachten Sie aber, dass die Leistungen der Krankenkassen sehr unterschiedlich ausfallen können. Einige zahlen gar nichts, wenn ein naher Verwandter Ihnen im Haushalt zur Seite stehen kann. Andere erstatten sehr wohl Kosten, auch dann, wenn Familienmitglieder bis zum II. Verwandtschaftsgrad unterstützend eingreifen.

Als Betroffener müssen Sie ca. 10 Prozent der Kosten übernehmen, die Spannbreite liegt zwischen mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro täglich. Die Zuzahlung durch die Krankenkasse entfällt, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V erreicht wird.

 

Private Versicherung leistet oft nicht

Zu beachten ist, dass der Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe grundsätzlich nur gegenüber gesetzlichen Krankenkassen existiert. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie Ihren Tarif der Krankenversicherung genau in Augenschein nehmen, ob eventuell Kosten für eine Haushaltshilfe im Leistungsspektrum umfasst sind.

Sollten Sie für die Unterstützung im Haushalt Ihren Partner oder einen nahen Verwandten in Anspruch nehmen, kann es sein, dass die Krankenkasse möglicherweise dessen Verdienstausfall ersetzt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich Ihr Familienangehöriger oder auch der Nachbar für die Tätigkeit als Haushaltshilfe bei Ihnen unbezahlten Urlaub genommen hat. Einige Krankenkassen zahlen auch Fahrtkosten, wenn der Verwandte Ihnen im Alltag hilft und nicht in der Nähe wohnt.

 

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Sollten Sie alleine leben und pflegebedürftig sein, haben Sie vielleicht auch gemäß § 14 SGB XI einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse. Sinngemäß heißt es in diesem Paragraphen, dass die Hilfe dann gewährt wird, wenn Unterstützungsbedarf in der teilweisen oder kompletten Übernahme von alltäglichen Abläufen bzw. in der Beaufsichtigung oder Anleitung für diese besteht. Dies mit dem Ziel, dass der Alltag über kurz oder lang wieder eigenständig verrichtet werden kann.

Wenn Sie einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben, benötigen Sie beim Antrag auf eine Haushaltshilfe auch keine gesonderte Bestätigung über die Notwendigkeit dieser Hilfe. Es reicht in so einem Fall dann der einfache Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

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Haushaltshilfe als Verhinderungspflege

Es gibt eine weitere Möglichkeit, wie Sie bei der Finanzierung einer Haushaltshilfe Unterstützung bekommen können. Beispielsweise können Sie diese bei einem anerkannten Pflegegrad auch über die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Eine Haushaltshilfe kann auch eine Entlastungsleistung erbringen. Wenn Sie diese als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen, erhalten Sie finanzielle Unterstützung. Denn die Leistungen aus der Pflegesachleistung beziehen sich nicht ausschließlich auf reine pflegerische Maßnahmen, sondern können auch für Haushaltstätigkeiten, die regelmäßig gemacht werden, in Anspruch genommen werden. Wichtige Voraussetzung neben dem Pflegegrad ist für diesen Bezug, dass Sie als Pflegebedürftiger entweder noch zu Hause wohnen oder aber in einer Senioren-Wohngemeinschaft untergebracht sind.

 

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kostenübernahme ohne Pflegegrad

Sollten Sie noch nicht pflegebedürftig sein bzw. keinen Pflegegrad haben, können Sie natürlich auch eine Haushaltshilfe beschäftigen. Sie müssen in diesem Fall allerdings die Kosten alleine tragen und können keine Zuschüsse von der Kranken- oder Pflegekasse beantragen. Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe aber legal beschäftigen, können Sie alle finanziellen Zuwendungen bis zu einem bestimmten Betrag allerdings in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

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