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Geriatrische Reha – Voraussetzungen, Ablauf und für wen ist sie geeignet?

Wenn ein Unfall oder akute Erkrankung im höheren Alter eintritt, verändert das oft nachhaltig den Alltag. Schon ein unglücklicher Sturz kann fatale Folgen für die Mobilität haben oder ein Schlaganfall gewohnte Abläufe auf den Kopf stellen.

Um sich an eine solche Veränderung zu gewöhnen, gegebenenfalls einen neuen Alltag zu strukturieren und möglichst viel Selbstständigkeit wiederzuerlangen, wird oft eine geriatrische Reha nach einem Krankenhausaufenthalt empfohlen.

Was ist die geriatrische Reha?

Eine geriatrische Rehabilitationszeit, oder kurz geriatrische Reha, ist eine speziell für Senioren ausgelegte Regenerations- und Akklimatierisierungstherapie in einer spezialisierten Einrichtung.

Das Ziel ist die Wiederherstellung der eigenen Selbstständigkeit nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus oder auch nach einer längeren Erkrankung und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, soweit dies individuell möglich ist. Die Grundlage für den Rehabedarf liegt aber immer im Umstand, dass eine langfristige, ungewohnte Einschränkung des Alltags zu bewältigen ist.

Unter professioneller Anleitung und Pflege finden Patienten in ihren Alltag zurück oder in einen neuen Alltag hinein. Je nach Schweregrad der vorliegenden Krankheit kann dies auch sehr grundlegend sein: Wenn nach einem Schlaganfall ein Arm gelähmt zurückbleibt, muss selbst das Waschen, Zähneputzen und Baden neu erlernt werden.

Die geriatrische Reha kann in einer stationären oder ambulanten Einrichtung erfolgen. In seltenen Fällen ist auch eine mobile Therapie im eigenen Zuhause denkbar, wenn fremde Umgebungen aus dringenden Gründen vermieden werden müssen wie z.B. bei einer fortgeschrittenen Demenz.

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Für wen eignet sich eine geriatrische Reha?

Von der Therapiezeit in der geriatrischen Reha profitieren alle Senioren, die nach einer Operation oder einer schweren Krankheit einer irgendwie gearteten Veränderung des Alltags begegnen müssen.

Das betrifft häufig Menschen, die bereits zuvor mehrfach erkrankt sind, und daher besonderen Bedarf an fachkundiger Hilfe haben, um mit einem neuen Alltag zurechtzukommen. Oft werden sie nach einem Sturz eingewiesen, aber auch viele andere Erkrankungen können eine Umstellung nötig machen: chronische Schmerzen, verschlimmerte Arthrose, Depressionen, Parkinson und auch die Verringerung der kognitiven Leistung z.B. durch Demenz.

Aber auch gerade dann, wenn Folgen einer schweren, bekannten Erkrankung sichtbar werden oder eine schwere Neuerkrankung vorliegt, empfiehlt sich eine Reha, um sich mit den Rahmenbedingungen und Erfordernissen der Krankheit vertraut zu machen und sich umfassend beraten zu lassen.

Die Gründe, eine geriatrische Reha zu absolvieren, sind daher vielfältig und hängen von den individuellen Wünschen und Rahmenbedingungen ab. Die Ziele richten sich stets nach medizinischen Erfordernissen und dem Patientenwillen, denn übergeordnet ist immer das Streben nach individuell empfundener Steigerung der Lebensqualität.

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Wann sollte man eine geriatrische Reha absolvieren

Während viele die geriatrische Reha im direkten Anschluss an die Krankenhausbehandlung durchlaufen, können auch Gründe vorliegen, dass die Patienten noch keine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit aufweisen.

Können sie aufgrund ihrer Erkrankung oder anderer Gründe jedoch in der Zeit zwischen Entlassung aus dem Krankenhaus und Aufnahme der geriatrischen Reha nicht in ihre häusliche Umgebung zurück, bietet sich die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege an. Meist dauert diese nur wenige Woche an und bildet ausschließlich den Übergang zwischen klinischer Behandlung und stationärer Aufnahme in eine Reha-Einrichtung.

Obwohl es schwerwiegende Gründe geben kann, die grundsätzlich gegen eine geriatrische Reha sprechen, ist sie oft den sprichwörtlichen Versuch wert. Dabei ist unerheblich, wie viel der ursprünglichen Selbstständigkeit durch die Therapiemaßnahmen zurückerlangt werden kann.

Wie läuft eine geriatrische Reha ab?

Sowohl in der stationären wie auch in der ambulanten geriatrischen Reha ist für den ersten Tag eine medizinische Bestandsaufnahme vorgeschrieben, die geriatrisches Assessment heißt.

Geprüft wird dabei, welche körperlichen Einschränkungen vorliegen und welche davon den Grund für die Überweisung zur Reha bilden. Standardisierte Tests zeigen, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und welche Therapieziele realistisch sind. Durchgeführt werden sie nicht nur von ärztlichem Personal, sondern auch dem Pflegedienst, Fachpersonal für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie und dem Sozialdienst.

Die Therapieziele legt dann der zuständige ärztliche Dienst mit den Patienten nach deren Wünschen fest. Üblicherweise werden sie auch in einer wöchentlichen Besprechung neu bewertet und, wenn nötig, flexibel angepasst.

Die Therapieeinheiten finden drei- bis viermal am Tag statt und umfassen meist zwischen 15 und 30 Minuten. Welche Therapie angewandt wird, hängt von der zugrundeliegenden Erkrankung und den eigenen Wünschen ab. Akutbehandlungen runden das Angebot ab, zum Beispiel, wenn notwendig, Schmerztherapie, Psychotherapie und Medikamentengabe.

Eine stationäre geriatrische Reha dauert in der ersten Phase 3 bis 4 Wochen. Tritt in dieser Zeit eine Verbesserung ein, die auf die Therapie zurückzuführen ist, kann eine Verlängerung bei der Krankenkasse beantragt werden. Für diese muss eine ärztliche Befürwortung schriftlich vorliegen, was in der Regel aber kein Problem darstellt.

Während dieser Zeit in der stationären Reha wird das häusliche Umfeld auf die neue Situation eingestellt, z.B. durch Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen oder der Anschaffung von Hilfsmitteln bei Geh-, Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Auch eine Einweisung der Angehörigen zur Pflege der Erkrankten und zum Umgang mit der Krankheit und der neuen Situation findet in der Einrichtung statt, sofern dies erforderlich ist.

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Wie unterscheiden sich die stationäre und ambulante Reha?

In einer ambulanten Einrichtung ist die geriatrischen Reha auf einen längeren Zeitraum angelegt. 6 bis 8 Wochen dauert sie üblicherweise, da sie nur an 2 bis 3 Tagen in der Woche stattfindet. Ein täglicher Besuch ist meist zu anstrengend, da er oft nur mithilfe eines Krankentransportes zu bewältigen ist.

Jedoch hat es große Vorteile, wenn die Patienten in vertrauter Umgebung leben und so die in der Reha erlernten Handgriffe direkt in ihren Alltag integrieren können. Es hat sich gezeigt, dass sich diese behutsame Integration sehr positiv auf den Verlauf der Behandlung auswirkt und höhere Erfolgschancen bietet.

Wie beantragt man eine geriatrische Reha?

Den Antrag für eine geriatrische Reha stellt üblicherweise das behandelnde Krankenhaus an die Krankenkasse. Er kann aber auch von einer hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis erfolgen, selbst nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus nach erfolgter Akutbehandlung.

Ein Bescheid der Krankenkasse, sofern notwendig, erfolgt normalerweise innerhalb von 14 Tagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Formal kann immer dann ein Antrag auf eine geriatrische Reha gestellt werden, wenn die Patienten mindestens 70 Jahre alt sind und ein Rehabilitationsbedarf nach Behandlung einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls festgestellt wurde.

Für die Aufnahme in eine stationäre Reha gilt darüber hinaus, dass die Patienten weiterhin ärztliche oder pflegerische Überwachung benötigen und körperlich oder in ihrer Selbstständigkeit durch die vorliegende Erkrankung deutlich eingeschränkt sind, was durch eine Reha nachweislich verbessert würde.

Zudem muss eine ambulante Reha als Alternative nicht in Frage kommen, weil diese die Einschränkung nicht adäquat behandeln kann oder zwingende medizinische oder psychologische Gründe vorliegen, dass die Patienten aus dem sozialen Umfeld gelöst werden müssen.

Das ist dann regelmäßig der Fall, wenn die häusliche Situation erst zum Unfall oder der Erkrankung geführt haben, z.B. wenn die Patienten alleine wohnen oder überforderte Angehörige den Betreuungsbedarf ohne oder mit Verschulden nicht mehr erfüllen können.

Aber auch eine nicht behindertengerechte Wohnsituation oder das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bei einem Ehepartner, mit dem man zusammenwohnt, erfordert eine solche temporäre Herauslösung aus dem sozialen Umfeld.

Wird eine geriatrische Reha bewilligt, fallen Zuzahlungen in Höhe von 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage an, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. In diese 28 Tage wird allerdings auch die Behandlungszeit im Krankenhaus eingerechnet.

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Das ist neu seit dem 1. Juli 2022

Am 1. Juli 2022 haben sich in der Beantragung der geriatrischen Reha einige Änderungen ergeben.

Die größte und wichtigste Veränderung ist eine Verschiebung der Begründungspflicht seitens der Antragstellenden, weswegen eine Reha notwendig ist, hin zu einer Begründungspflicht für die Krankenkassen, weswegen sie eine Reha als nicht notwendig erachten.

Das bedeutet im Praxisfall, dass unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Erforderlichkeit für eine geriatrische Reha durch die Krankenkassen standardmäßig nicht mehr geprüft werden darf. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss nun jedoch eine Ablehnung eines solchen Antrags durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes begründet sein muss.

Diese Voraussetzungen sind:

  • Überschreitung des 70. Lebensjahres
  • Vorliegen einer Multimorbidität (Gleichzeitige Erkrankung an mehreren, unterschiedlichen Krankheiten)
  • Vorliegen zweier geriatrietypischen Diagnosen (z.B. eine altersbedingten Erkrankung wie Demenz, ein Dekubitus oder eine Sturzgefährdung)
  • Nachweis der Schädigung mittels mindestens zweier Funktionstests aus verschiedenen Schädigungsbereichen, von denen mindestens einer die rehabegründende Diagnose umfasst

Diese Funktionstests unterteilen sich in die Schädigungsbereiche Mobilität, Kognition, Schmerz und Herz-/Lungenfunktion. Die bekanntesten dieser Standardstest sind der Uhrentest nach Watson, der Timed „Up & Go“ mit dem Chair Stand-Up Test und der Motilitätstest nach Tinetti.

Weiter wurden zum Juli 2022 der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Patienten gestärkt. Vor der Antragstellung müssen sie oder ihre gesetzlichen Vertreter nun zustimmen, dass die persönlichen medizinischen Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen übermittelt werden dürfen. Auch ist für die Übermittlung der Entscheidung der Krankenkassen an Angehörige, Pflegedienste oder Betreuungseinrichtungen nun das Einverständnis der Patienten einzuholen.

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