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Haushaltshilfe beantragen – so einfach geht’s!

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder weil Sie sich nach einer Operation auskurieren müssen, eine Haushaltshilfe beantragen wollen, können Sie dies bei der Krankenkasse tun. Diese erstattet bis auf einen geringen Selbstbehalt die dafür anfallenden Kosten.

 

Haushaltshilfe beantragen – § 38 SGB V regelt den Anspruch

Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Unterstützung im Haushalt für eine Dauer von vier Wochen. Genau geregelt ist dies im § 38 SGB V, wonach eine Person dann Anspruch auf die Finanzierung einer Haushaltshilfe hat, wenn die betreffende Person rekonvaleszent ist oder nach einem Unfall nicht mehr alles allein bewältigen kann. Damit die Krankenkasse genau einschätzen kann, in welchem Umfang die Unterstützung notwendig ist, muss ein entsprechender Antrag eingebracht werden. Damit Sie eine Haushaltshilfe beantragen können, benötigen solch einen Antrag. Diesen erhalten Sie entweder direkt auf telefonische Anfrage zugesandt oder aber Sie laden ihn im Internet auf der Website der Krankenkasse herunter.

Die Kostenübernahme der Krankenkasse

Welche Leistungen und in welcher Höhe die Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erbringt, ist sehr unterschiedlich. Einige zahlen gar keine Unterstützung, wenn beispielsweise ein Verwandter oder Familienangehöriger Ihnen im Haushalt entsprechend helfen kann. Andere erstatten auch Verwandten und sogar Verschwägerten bis zum 2. Verwandtschaftsgrad Kosten.

Als Betroffener selbst müssen Sie ca. 10 Prozent der anfallenden Kosten selbst tragen, konkret sind das zwischen mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Die Zuzahlung durch die Krankenkasse entfällt, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V erreicht wird.

Haushaltshilfe beantragen – Sie können frei wählen

Die passende Haushaltskraft müssen Sie sich selbst suchen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen wollen, sind wichtige Anlaufstellen entweder der Wohlfahrtsverband oder Pflegedienste bzw. örtliche Dienstleister. Sie können sich aber auch einfach an Ihre Krankenkasse wenden, denn diese ist verpflichtet, Sie bei der Haushaltshilfe entsprechend zu beraten.

Es macht auch Sinn, sobald Sie die Haushaltshilfe beantragen, bei der Krankenkasse nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten zu fragen. Zudem stellt die Kasse auf Wunsch bzw. Bitte auch den Erstkontakt zwischen Ihnen und einer infrage kommenden Haushaltshilfe bzw. deren Agentur her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Damit wird Ihnen hier wichtige Unterstützung gewährt, die gerade bei Krankenhausaufenthalten eine Bürde abnimmt.

Private Versicherung leistet oft nicht

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen, ist zu beachten, dass der Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe grundsätzlich nur gegenüber gesetzlichen Krankenkassen existiert. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie Ihren Tarif der Krankenversicherung genau in Augenschein nehmen, ob eventuell Kosten für eine Haushaltshilfe im Leistungsspektrum umfasst sind.

Sollten Sie für die Unterstützung im Haushalt Ihren Partner oder einen nahen Verwandten in Anspruch nehmen, kann es sein, dass die Krankenkasse möglicherweise dessen Verdienstausfall ersetzt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich Ihr Familienangehöriger oder auch der Nachbar für die Tätigkeit als Haushaltshilfe bei Ihnen unbezahlten Urlaub genommen hat. Einige Krankenkassen zahlen auch Fahrtkosten, wenn der Verwandte Ihnen im Alltag hilft und nicht in der Nähe wohnt.

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