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Was ist ein Alltagsbegleiter und inwiefern muss dessen Tätigkeit von der klassischen Pflege getrennt werden?

Alltagsbegleiter können eine große Unterstützung bei der Pflege sein. Allerdings können Sie nicht jeden Aufgabenbereich der Pflege abdecken. Bei der Versorgung pflegebedürftiger Personen gibt es verschiedene Tätigkeitsfelder, die nicht zuletzt durch den Gesetzgeber klar voneinander abgegrenzt werden. So dürfen zum Beispiel medizinische Versorgungen wie ein Verbandswechsel, das Vorbereiten von Medikamenten oder gar das Legen von Infusionen allein von eigens dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden.

Auf die Ausbildung kommt es an

Die Grundversorgung im Rahmen der Pflege – dazu zählen Waschen und Ankleiden und auch Hilfestellungen bei der Blasen- und Darmentleerung – dürfen dagegen sehr wohl von fachfremden Personen ausgeführt werden. Dazu zählen die pflegenden Angehörigen selbst, aber auch osteuropäische Pflegekräfte, die in aller Regel keine Ausbildung zur Altenpflegerin oder Krankenschwester absolviert haben. Dennoch ist deren Beschäftigung über eine Agentur, sofern der Mindestlohn und sämtliche im Heimatland anfallenden Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden, völlig legal.

Alltagsbegleiter – eine Definition

Der Begriff Alltagsbegleiter bezieht sich dagegen eher auf „aktivierende“ Aufgaben und könnte, salopp ausgedrückt, mit dem alten Berufsbild einer Gesellschafterin gleichgesetzt werden. Dennoch sind solche Alltagsbegleiter, auch Betreuungsassistenten genannt, vornehmlich in stationären oder auch teilstationären Einrichtungen beschäftigt und übernehmen hier – wiederum in enger Absprache mit dem Pflegepersonal – Aufgaben wie gemeinsame Spaziergänge, das Vorlesen aus Büchern oder auch Bastelprojekte. Das dient zum einen der Unterhaltung der pflegebedürftigen Personen, aber auch der Stärkung ihrer Motorik und Lebenslust.

Somit fällt eine Abgrenzung zur Tätigkeit ehrenamtlicher Besuchs- und Begleitdienste, wie sie zum Beispiel auch viele Pfarrgemeinden für ihre eigenen Senioren anbieten, nicht immer leicht.

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Ein richtiger Beruf?

Dennoch ist der Alltagsbegleiter ein konkretes Berufsbild. Eine Unterstützung für das pflegende Personal, die mit der Pflegereform im Jahr 2008 von der damaligen Gesundheitsministerin Ursula „Ulla“ Schmidt ins Leben gerufen wurde und sich eine Verbesserung der oftmals kritisierten stationären Betreuung zum Ziel gesetzt hat. Hierbei umfasst die Tätigkeit der Alltagsbegleiter mitunter auch das Anreichen von Essen oder die Hilfe beim Toilettengang, während im privaten Umfeld eher die Unterhaltung und der gesellschaftliche Aspekt zählen.

Denn natürlich sind Alltagsbegleiter auch in der ambulanten, häuslichen Pflege meist äußerst willkommen. Immerhin können sie den Alltag der Senioren oder Pflegebedürftigen auflockern und abwechslungsreicher gestalten, während deren Angehörige ihren eigenen Verpflichtungen oder Hobbys nachgehen und damit die oftmals dringend benötigte Entlastung erfahren.

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Ausbildung und Finanzierung

Ausgebildet werden derartige Alltagsbetreuer oder Betreuungsassistenten, die im Fachjargon der stationären Einrichtungen auch Präsenzkräfte oder „zusätzliche Betreuungskräfte“ heißen, oftmals in privaten oder kirchlichen Einrichtungen, jedoch in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Genau genommen handelt es sich hierbei um eine Qualifikation, nicht jedoch um eine Berufsausbildung.
Finanzieren könnten Angehörige, die sich in ihrer häuslichen Pflegesituation so eine sicherlich sinnvolle Unterstützung wünschen, den Alltagsbegleiter zum Beispiel über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Tatsächlich kann die Hilfe im privaten Umfeld – nach Absprache versteht sich – auch mal im Haushalt zur Hand gehen oder gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person gärtnern.

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