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Pflegereform 2021 – das ändert sich

Das deutsche Pflegesystem kam bereits in den vergangenen Jahren immer stärker unter Druck, sodass eine Pflegereform 2021 dringend notwendig ist. Die Pandemie durch Covid-19 hat die ganze Sache nochmal verschärft. Gesundheitsminister Spahn hat nun eine umfassende Pflegereform veranlasst. Ursprünglich war angedacht, dass Pflegebedürftige mehr Geld erhalten und gleichzeitig der Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim sinken soll. Auch ambulante Pflegeleistungen sind im Visier der nunmehrigen Reform ebenso wie einige andere Themenpunkte. Welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die aktuellsten Neuerungen zur Pflegereform 2024 finden Sie hier.

Update August 2021:

Die ausgangs angekündigte umfassende Pflegereform wurde bis dato noch nicht umgesetzt. Am 12. Juli 2021 wurde aber das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Bundesgesetzblatt offen gelegt.

Neuerungen der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie in den Bereichen Krankenhausrecht und Krankenversicherungen sind vorgesehen.

Die umgesetzten neuen Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf die verbesserte Entlohnung des Pflegepersonals sowie die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen.

Die angekündigte Pflegegelderhöhung um 5% wurde hier gestrichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Finanzierung:
    Die Pflegeversicherung soll ab 2022 einen pauschal Zuschuss vom Bund von 1 Milliarde Euro jährlich bekommen. Zudem wird der Beitragszuschlag von Einzahlern ohne Nachkommen um 0,1 % auf insgesamt 3,4 % erhöht.
  • Hilfsmittel:
    Die Entscheidungsmacht der fachlichen Pflegekräfte bei der Auswahl von (Pflege-)Hilfsmitteln wird erhöht.
  • Verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte:
    Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die das angestellte Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung bezahlen.
  • Kurzzeitpflege:
    Am 1. Januar 2022 wird der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht. Die monatliche Unterstützung beträgt dann im neuen Jahr 1774€ .
  • Stationäre Pflege:
    Betroffene, die in einem Pflegeheim versorgt werden müssen, werden ab dem 1. Januar 2022 mit einem differenzierten Leistungsbetrag von der Pflegeversicherung unterstützt. Dieser nimmt mit der Dauer des Heimanspruchs zu. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 % des Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr dann 25 %, im dritten Jahr dann 45 % und danach werden 70 % von der Kasse getragen.
  • Kostenerstattung:
    Die Ansprüche auf Kostenerstattung nach dem SGB XI verfallen, wenn sie nicht im Zeitraum von einem Jahr nach dem Tod des Betroffenen geltend gemacht werden.
  • Häusliche Krankenpflege:
    Die Entscheidungsbefugnisse der Pflegekräfte in der häuslichen Krankenpflege sollen erhöht werden.
  • Aufstockung des Pflegepersonals:
    Bundeseinheitliche Personalzahlen sollen ab dem 1. Juli 2023 vorgelegt werden. Anhand dieser Zahlen wird durch ein Personalbemessungsverfahren die Bewohnerstruktur für die Pflegeeinrichtungen und der zugehörige Personalbedarf errechnet. So soll die Einstellung von weiterem Personal ermöglicht werden.
  • Übergangspflege:
    Mit den Neuerungen wird der Anspruch auf eine bis zu zehn Tage andauernde Übergangspflege im Krankenhaus veranlasst. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn nach einer Versorgung im Krankenhaus eine Betreuung/Pflege in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist.
  • Ambulante Pflege:
    Ab dem 1. Januar 2022 werden die Sachleistungsbeträge um 5 % angehoben. Abhängig vom Pflegegrad steigen die monatlichen Beträge auf 724 Euro, 1363 Euro, 1693 Euro oder 2095 Euro.

Hier finden Sie die aktuellste Version der Pflegereform 2023 im Überblick.

Reformänderung: Verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte

Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich mit dem Finanzminister Olaf Scholz sowie den Minister für Arbeit Hubertus Heil, auf eine Reformänderung geeinigt.

Ziel der Änderung ist die verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte. Ab Herbst 2022 soll die Zulassung von Pflegediensten sowie Altenheimen von einer Bezahlung nach Tarif basierend gemacht werden. 

Finanziert werden soll die Reformänderung durch den Anhieb des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns und einer Unterstützung des Bundes von einer Milliarde Euro jährlich.

Die neuen Pflegesachleistungsbeiträge im Überblick Pflege

Die Pflegereform 2021 sieht vor, dass Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, finanzielle Entlastungen spüren dürfen. Konkret bedeutet das, dass die Pflegesachleistungen erhöht werden.

Konkret gibt es für die einzelnen Pflegegrade ab dem 01.01.2022 folgende Zuschläge:

  • Bei Vorliegen des Pflegegrad 2 wird die Unterstützung für Pflegesachleistungen von aktuell 689 Euro auf 723 Euro erhöht.
  • Im Pflegegrad 3 steigen die Pflegesachleistungen von derzeit 1 298 Euro auf zukünftig 1 363 Euro an.
  • Für den Pflegegrad 4 sieht es so aus, dass die Unterstützung von Pflegesachleistungen von 1 612 Euro auf 1 693 Euro pro Monat erhöht wird.
  • Und im Pflegegrad 5 kommt folgender neuer Betrag: Pflegesachleistungen statt derzeit 1 995 Euro mit der neuen Pflegereform dann 2 095 Euro.

Mehr Informationen über die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad finden Sie hier:

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle

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Deckelung des Eigenanteils für die Pflegeheimkosten durch die Pflegereform 2021

Die Pflegereform 2021 beinhaltete unter anderem eine Deckelung des Eigenanteils für die Kosten bei Unterbringung in einem stationären Pflegeheim. Diese sollte bei höchstens 700 Euro monatlich liegen und zwar für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.

Diese Deckelung trat allerdings nicht in Kraft. Stattdessen bezuschussen Pflegekassen den pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen zusätzlich zum Leistungsbetrag. Der pflegebedingte Eigenanteil ist der monatliche Beitrag, welcher zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung gezahlt wird. Die Bezuschussung nimmt mit der Dauer des Heimanspruchs zu. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 % des Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr dann 25 %, im dritten Jahr dann 45 % und danach werden 70 % von der Kasse getragen.

Länder werden in die Pflicht genommen

Die Kosten für Investitionen bei einem stationären Pflegeheim werden gemäß § 9 SGB XI durch die Länder gefördert. Im Zuge der Pflegereform 2021 müssen diese in Zukunft verbindlich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen entlasten. Geschehen soll dies durch einen monatlichen Zuschuss zu den Investitionskosten, der mit 100 Euro dotiert ist. Dies ist auch nach Meinung von Experten angemessen. Immerhin werden die Bundesländer bei der Sozialhilfe aufgrund der kommenden Deckelung der Eigenanteile um knapp eine Milliarde Euro entlastet.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft bei der Suche nach freien Plätzen in einer Pflegeeinrichtung unterstützt werden. Dies soll durch eine neu geschaffene Internetplattform geschehen, auf der Pflegeeinrichtungen ihre freien Kapazitäten sowie Angebote jeden Tag aktuell melden müssen.

Erhöhung des Pflege Bahr 

Es geht in der Pflegereform 2021 aber nicht nur um bereits betroffene Pflegebedürftige, die besser unterstützt werden sollen. Der Blick der Zuständigen richtet sich auch in die Zukunft und auf die Vorsorge für die Pflegefinanzierung. So etwa wird der sogenannte Pflege Bahr erhöht. Dabei geht es darum, dass Personen animiert werden sollen, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, die im Alter dann mehr Leistungen für die notwendige Pflege gewährleistet. Der Staat fördert diese nun durch Übernahme eines Teilbetrages. Bisher belief sich diese Summe auf 5 Euro monatlich, in Zukunft sollen es 15 Euro pro Monat sein.

Wichtiger Punkt in der Reform betrifft die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit

Ein Ansatz, den die Pflegereform 2021 beinhaltet die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Es geht darum, dass vor allem die geriatrische Reha entsprechend besser genutzt werden soll. Dafür werden die Kosten für notwendige Maßnahmen für alle gesetzlich Versicherten, die älter als 70 Jahre sind, zur Hälfte von der sozialen Pflegeversicherung übernommen. Denn man vertritt die Meinung, dass geriatrische Rehabilitation essentiell ist, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verzögern und älteren Menschen dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein weiterer Ansatz betrifft die Kurzzeitpflege, die entsprechend gestärkt werden soll. Dabei geht es darum, dass Pflegebedürftige nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder aber in einer akuten Krisensituation zu Hause bzw. zur Entlastung pflegender Angehöriger eine professionelle Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können. Deshalb wird die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet, hier bessere Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tragfähige Vergütungen und Leistungen, deren Qualität gesichert ist, zu schaffen. Die Kurzzeitpflege wird dabei ab 01.01.2022 um 10% angehoben.

Zudem wird eine neue Leistung geschaffen, die als „Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird.

Bedarfsgerechte Versorgung zu Hause

Die Pflegereform 2021 setzt auf eine noch bedarfsgerechtere Versorgung Pflegebedürftiger in den eigenen vier Wänden. Es soll möglich sein, dass die Betreuung gemeinsam mit professionellen Pflegediensten auf die zu erbringenden Leistungen noch besser abgestimmt werden kann. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen, die sie betreuen, sollen frei entscheiden können, ob sie ganze Leistungskomplexe in Anspruch nehmen oder aber Zeitkontingente für die Leistungserbringung wählen. Damit können Betroffene ganz individuell abgestimmt auf ihre jeweilige Pflegesituation die notwendigen Leistungen gestalten und zusammenstellen.

Erhöhung von Pflegegeld und Tagespflege ist gestrichen

Ursprünglich war angedacht, am 01.07.2021 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für die Pflege um 5 % anzuheben. Des Weiteren hätten die Finanzierungsmöglichkeiten für eine 24-Stunden-Pflege ausgebaut werden sollen. Diese Punkte sind jedoch aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden und sind kein(!) Teil der neuen Pflegereform 2021 mehr. Nur die Pflegesachleistungen werden ab dem 01.01.2022 um 5 % angehoben.

Finanzierung für ausländische Pflegekräfte ist nicht mehr Teil der neuen Reform

Was die häufige Pflege zu Hause betrifft, so sah der Gesetzesentwurf zur Pflegereform 2021 auch vor, dass für die Finanzierung von ausländischen Pflegekräften, die als 24-Stunden-Betreuungsperson für einen Pflegebedürftigen auch in dessen Haushalt leben, unter bestimmten Bedingungen bis zu 40 Prozent des Betrages der Pflegesachleistungen umgewandelt werden können. Dieser Punkt ist jedoch gestrichen worden und wird somit nicht umgesetzt.

Positionspapier zur Zukunft der ambulanten Pflege – das fordert die BAGSO

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) will durch ihr Positionspapier auf die Missstände in der ambulanten Pflege aufmerksam machen und bringt diesbezüglich einige Forderungen hervor.

Circa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause, meist von Angehörigen, gepflegt. Während die Zahl der Pflegebedürftigen laut Prognosen in den nächsten Jahren ansteigen wird, soll die Zahl des Pflegepersonals hingegen weiter sinken. Um diese Problematik schnellstmöglich lösen zu können, fordert die BAGSO, dass die Rahmenbedingungen in der Pflege erheblich gebessert werden müssen. Konkret wird hierbei von “frühzeitiger Beratung, Hilfenetzwerke aus Familien, Fachkräften und Ehrenamtlichen vor Ort und ein Lebensumfeld, das die Gesundheit fördert” gesprochen. Um optimale Bedingungen für die ambulante Pflege zu schaffen, umfassen die Forderungen ebenso präventive Hausbesuche. Dadurch kann der Bedarf nach Hilfe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls eine passgenaue Unterstützung für den Betroffenen organisiert werden. In Zukunft soll auf gemischte Pflegearrangements gesetzt werden.

Die BAGSO fordert außerdem gesetzliche Initiativen für die vielseitigen Missstände der 24-Stunden-Pflegekräfte. Außerdem soll zukünftig die flächendeckende geriatrische Versorgung weiter ausgebaut werden.

Pflegereform 2021 – Kritik

Viele Ankündigungen, wenig Änderungen. Die neue Reform ist leider für viele Betroffene eine Enttäuschung. Während die ersten Entwürfe noch sehr vielversprechend geklungen haben, wurde mit dem Gesetzesentwurf am 03.06.2021 vielen die Hoffnung auf eine gravierende Verbesserung genommen.

Einige der Ankündigungen, wie die Erhöhung des Pflegegeldes, wurden einfach kommentarlos aus der Reform gestrichen. Viele pflegende Angehörige fühlen sich im Stich gelassen und kritisieren, dass sie durch die neue Reform nicht genug entlastet werden.

Auch bei Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungspflege ändert sich mit der Pflegereform 2021 etwas

Die neue Pflegereform 2021 sieht auch Änderungen bei den Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungs- bzw. der Kurzzeitpflege vor. Die Pauschale für erstgenannte Unterstützung wird dauerhaft auf 60 Euro monatlich erhöht. Ab dem Jahr 2023 wird es auch regelmäßige Anpassungen an die jährliche Inflation geben.

Die Änderung hinsichtlich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist umfassender. Denn hier wird es eine Zusammenfassung der Leistungen geben, womit Angehörige, die ihre Liebsten selbst pflegen, über ein sogenanntes Entlastungsbudget im Gesamtbetrag von 3 300 Euro im Jahr selbst verfügen können. Bis jetzt konnte nur entweder die Kurzzeitpflege oder aber die Verhinderungspflege mit jeweils einem Betrag von 1 612 Euro jährlich genutzt werden.

Nun soll es möglich werden, die beiden Leistungen besser zu kombinieren und damit den Höchstbetrag der zugesagten Unterstützung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Bisher war die ganze Angelegenheit nicht für alle einfach verständlich. Das soll sich mit der Pflegereform 2021 ändern.

Zusätzlich wird die bis dato vorgeschriebene Vorpflegezeit für Angehörige mit der Dauer von 6 Monaten abgeschafft. Diese war verpflichtend, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden konnte. Nun können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen noch individueller und konkreter an die Bedarfssituation anpassen.

Ein weiterer Punkt, der sich in Zusammenhang mit der Verhinderungspflege in der kommenden Reform ändert, ist, dass ein Teil daraus künftig für die Ersatzpflege verwendet werden kann. Ab 01. Juli 2022 können bis höchstens 40 Prozent des kompletten Jahresbetrages für diese Pflegeform, die auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, herangezogen werden.

Gesetzentwurf zur Pflegereform in Planung – Umsetzung unklar

Wie bereits erläutert, gibt es einige Neuerungen die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Zuge der im Herbst angekündigte Pflegereform, umsetzen will. Laut Plan soll die Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden. Seitens der Opposition gab es vergangenen Herbst aber einige Kritikpunkte an der vorgestellten Reform. Vor allem die Finanzierung scheint nicht schlüssig zu sein. Inzwischen soll es aber einen koalitions-internen Arbeitsentwurf geben, für ein Gesetz, in dem einige Eckpunkte nochmals überarbeitet wurden.

Der Finanzierungsplan sieht Ausgaben in Milliardenhöhe für Bund, Länder und die Pflegeversicherung vor. Die Bundesländer sollen sich mit ungefähr einer Milliarde Euro im Jahr bei der Investierung in die Pflegeheime einbringen. Durch den Bundeshaushalt soll ein Steuerzuschuss von mehr als fünf Milliarden Euro jährlich beigesteuert werden. Von der Pflegeversicherung, die im Jahr 2021 ohnehin schon mit einem Verlust von 2,5 Milliarden Euro rechnet, sollen weitere 6,3 Milliarden Euro für die Finanzierung der Reformpläne gezahlt werden.

Obwohl viel Punkte, vor allem jene der Finanzierung, noch nicht klar sind, soll die neue Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

 

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